HUK will nur 50% zahlen
Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:
Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:
http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png
Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:
Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.Du hast kein Ahnung, echt nicht.
Wirklich nicht...........
Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.
Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.
146 Antworten
Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:
- Wie errechnet sich beispielsweise ein Streitwert von 500 Euro und Anwaltskosten von 600 Euro? Schon der Laie erkennt bereits einen erheblich höheren Streitwert.
guhuru schrieb:
Schade, dass es einigen Leuten immer noch an Leseverständnis mangelt.
Antwort Harig58
- Hier geht es nicht um Leseverständnis, sondern um Fakten. Gutachten 3.000, davon 50% abzüglich Gutachten. Stelle also Deine fundierte Berechnung auf und teile sie mit. Und wie hoch sind Deine Aufwendungen als RA?
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:
- Auf welcher Basis wird hier die Teilschuld errechnet und mit welcher Begründung? Gibt es vergleichbare Fälle und Urteile? Es scheint ja allein sechs Seiten gedauert zu haben, bis die meisten Diskutierer überhaupt den Unfall-Hergang richtig begriffen hatten.
guhuru schrieb:
Unter anderem auf der Basis des Paragraphen 9 Abs. 5 StVO. Würde hier ebenfalls schon recht zu Beginn zittiert.
Antwort Harig58
- Wie willst Du den Paragraphen anwenden? Der TE hat sich völlig korrekt verhalten und ist auch nicht rückwärts gefahren. Mit einem derartigen Fehlverhalten des anderen Verkehrsteilnehmers hat er nicht rechnen müssen. Und was heißt unter Anderem? Würdest Du das bitte erläutern?
Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:
- Wie kommt man zur Beurteilung von Vermögensverhältnissen? Alles grobe Schätzungen. Noch nicht einmal das Alter des TE ist bekannt.
guhuru schrieb:
Das Alter steht in der ersten Antwort des TE --> Lesekompetenz. Ebenso beklagt er dort, dass er Student ohne RSV ist. Daraus lässt sich schon eine gewisse Tendenz seiner finanziellen Situation ziehen. Eine Beurteilung seiner Vermögensverhältnisse hat übrigens niemand hier vorgenommen.
Antwort Harig58
Der TE hat sich nicht beklagt. Die "gewisse Tendenz (aus) seiner finanziellen Situation zu ziehen" ist bereits eine Beurteilung. Das Alter hatte ich tatsächlich vergessen, weil es für den Sachverhalt ohnehin irrelevant ist.
Unterm Strich halte ich Deine Einlassung also nur für ärgerliches Nachgeplapper made "Der kleine Jurist- Rechtsprechung am Küchentisch leichtgemacht".
Zitat:
@guruhu schrieb am 30. März 2018 um 13:08:23 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. März 2018 um 13:0:18 Uhr:
Es ist ja auch so das beide Versicherungen sich darauf geeinigt haben den Schaden 50/50 zu bezahlenWie kommst du darauf, dass sich die Versicherungen absprechen?
Wie sollen die sonst auf 50% kommen
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 15:24:51 Uhr:
Hier geht es nicht um Leseverständnis, sondern um Fakten. Gutachten 3.000, davon 50% abzüglich Gutachten. Stelle also Deine fundierte Berechnung auf und teile sie mit.
Bist du nicht in der Lage das zu verstehen? Die 500,-/600,- waren lediglich willkürlich gewählte Zahlen um zu versinnbildlichen, dass der Rechtsstreit eben nicht immer lohnt.
Ich Maße mir hier nicht an irgendwelche genauen Zahlen zu schreiben, da sämtliche Rechnungen lediglich Hanebüchen ins dunkel geraten ist.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 15:24:51 Uhr:
Wie willst Du den Paragraphen anwenden?(...)
Eben genau so, wie er angewendet wird. "besondere" Fahrmanöver werden vor Gericht herangezogen um eine höhere Haftungsquote aufzulegen. Ob du das verstehen willst, oder nicht.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 15:24:51 Uhr:
Das Alter hatte ich tatsächlich vergessen, weil es für den Sachverhalt ohnehin irrelevant ist.
Warum bringst du es dann ins Spiel?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 15:24:51 Uhr:
Unterm Strich halte ich Deine Einlassung also nur für ärgerliches Nachgeplapper made "Der kleine Jurist- Rechtsprechung am Küchentisch leichtgemacht".
Was du von meinen Einlassungen hält interessiert mich relativ wenig. Ich weiß was Phase ist, ob du das als Laie auch weißt, keine Ahnung.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 30. März 2018 um 15:28:03 Uhr:
Wie sollen die sonst auf 50% kommen
Würfeln, Losen, Raten, Erfahrungswerte, Tombola, Bingo, oder einfach eine Mutwillige Entscheidung irgendeines Sachbearbeiters oder einer Software.
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 30. März 2018 um 12:35:22 Uhr:
Nein Paul ich hab nichts gegen dich, dass du denkst ich will dich jetzt nur korrigieren und bloßstellen. Du musst mit einem Fahrzeug und jährlich kalkulieren, da es ein kleinen Rabatt gibt.
Den Rabatt gibt es nur bei jährlicher Zahlweise. Das fällt beim TE wohl flach. Bei monatlicher Zahlweise sind das 245,04 € p.a.. Reinen Verkehrs-RS gäbe es bereits für einen Bruchteil davon, dann allerdings ohne diese Rückwärtsdeckung.
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Haha. Wenn Du weißt, "was Phase ist", hätte ich jetzt deutlich mehr erwartet. Fachmann bist Du schon mal ganz sicher nicht, dafür aber ganz offenbar ein Schäfchen im Wolfspelz.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 15:53:24 Uhr:
Haha. Wenn Du weißt, "was Phase ist", hätte ich jetzt deutlich mehr erwartet. Fachmann bist Du schon mal ganz sicher nicht, dafür aber ganz offenbar ein Schäfchen im Wolfspelz.
Ok, wenn du das sagst, Ist das wohl so.
Sorry, wenn du keine befriedigende Antwort erhälst. Ich diskutiere nicht mit Leuten, Die nicht fähig sind einfachste Sachverhalte zu verstehen. Ist mir meine Zeit nicht wert. Ließ die 9 Seiten, dort findest du ausreichend Informationen warum den TE welche Haftungsquote erwarten kann. Dass du das nicht kannst, hast du mit deinen Fragen vorhin gut bewiesen 😉
Fragen, die Du mir nicht beantworten kannst? Eben, weil der Sachverhalt nun doch wirklich einfach ist.
Doch statt vernünftig zu antworten, würdigst Du den Fragesteller einfach ab. Ein hilfloser Beweis dafür, selbst gar nicht argumentieren zu können. Hast Dir gerade selbst ein echtes Armutszeugnis ausgestellt.
..aber zitieren kann der @guruhu deutlich besser als du 😛 😁
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 16:7:18 Uhr:
Fragen, die Du mir nicht beantworten kannst?
Dann stell doch mal konkrete Fragen (Die noch nicht beantwortet wurden) und du bekommst von mir konkrete Antworten.
Und? Hilft´s ihm?
Ja, stell doch einmal dar, wie Du auf 500 Euro Streitwert und 600 Euro RA kommst.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 16:11:52 Uhr:
Ja, stell doch einmal dar, wie Du auf 500 Euro Streitwert und 600 Euro RA kommst.
Und wieder ein Beweis, dass du es nicht gelesen hast.
Aber hier gerne nochmals ausführlich als handliche Liste:
- Die Zahlen waren frei erfunden
- ich habe nie behauptet 500,- wären der Streitwert und/oder 600,- wären RA-Kosten
- ich habe diese auf die Einlassung eines Users hin genannt, wo sinngemäß gefragt wurde, Was der TE denn bei einem Rechtsstreit zu befürchten hätte. Wie gesagt, Ich Maße mir nicht an für diesen Fall explizite Werte zu nennen, da hier niemand weiß wie ein Richter entscheiden würde und vor allem welche Kosten bis dahin entstanden sind. Am Ende bezahlt der TE nicht in Haftungsquote, sondern in Euro. Allgemein gesagt: Es nützt ihm nichts, wenn er seine Haftungsquote auf vielleicht 1/3 verringern/erstreiten kann, er aber dabei so viel Geld dem Anwalt/Gericht/Gutachter zahlt, dass die Ersparnis der besseren Quote aufgefressen wird.
Zitat:
@guruhu schrieb am 29. März 2018 um 20:45:57 Uhr:
Muss man das sein um zu verstehen, dass es sinnlos ist sich (z.B.) 500,- durch einen Anwalt erstreiten zu lassen, der einen 600,- kostet?
Genau das, was ich erwartet habe.
Nichts Substanzielles, nur eifriges Nachgeplapper: "ich habe diese auf die Einlassung eines Users hin genannt, wo sinngemäß gefragt wurde, Was der TE denn bei einem Rechtsstreit zu befürchten hätte.. "
Den von mir ewähnten Eindruck hast Du damit nur noch verfestigt. Eine weitere Fragestellung hat sich für mich nun genauso erübrigt wie eine weitere Diskussion.
Frohe Ostern, mein Lieber! Und nichts für ungut.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. März 2018 um 15:42:21 Uhr:
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 30. März 2018 um 12:35:22 Uhr:
Nein Paul ich hab nichts gegen dich, dass du denkst ich will dich jetzt nur korrigieren und bloßstellen. Du musst mit einem Fahrzeug und jährlich kalkulieren, da es ein kleinen Rabatt gibt.Den Rabatt gibt es nur bei jährlicher Zahlweise. Das fällt beim TE wohl flach. Bei monatlicher Zahlweise sind das 245,04 € p.a.. Reinen Verkehrs-RS gäbe es bereits für einen Bruchteil davon, dann allerdings ohne diese Rückwärtsdeckung.
Und das habe ich mit dem Beitrag gesagt. Danke für das wiederholen. Auch, dass das RS für günstiger gibt habe ich auch verwiesen. Effektiv macht es jedoch Sinn so eine Versicherung in der momentanen Situation abzuschließen (kann man als „Kredit“ sehen). Der TE sagte, dass er finanziell ein wenig Luft hat, weswegen denke ich es kein Problem für ein jährlichen Beitrag gibt.Es geht hier um 20 Jahr von mir aus kann er das auch monatlich zahlen. Jedoch muss der TE entscheiden und wir haben hier nur eine beratende Funktion.
Nein, Dein Bemühen um Korrektur war überflüssig und etwas irreführend.