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Gutachterkosten - wer muss zahlen?

Themenstarteram 3. September 2012 um 21:07

Hallo

Folgender Sachverhalt:

Vor 2 Wochen wurde an meinem parkenden Auto (BMW 1er) ein Schaden verursacht.

Der Verursacher hat sich gestellt und mir seine Versicherungsdaten übermittelt.

Der Schaden war meiner Einschätzung nach eher gering (rechte hintere Seite gestreift)

Ich bin dann zum BMW-Vertragshändler, um die Kosten schätzen zu lassen und der gegenerischen Versicherung den Kostenvoranschlag mitzuteilen.

Der BMW-Berater in der Niederlassung meinte dann sinngemäß: "Wir lassen am Besten ein Gutachten anfertigen."

Obwohl ich selbst nicht sicher war, was ein Gutachten bringen soll, da der Fall glasklar war und die gegnerische Haftpflicht für den Fall aufkommen muss, habe ich im Vertrauen auf den BMW-Serviceberater dem zugestimmt.

Ich habe dem Berater vertraut und in dem Glauben, dass es alles seine Ordnung haben wird, den Werkstattauftrag sowie eine Abtretung unterschrieben.

Der Wagen ist mittlerweile repariert und der Schaden reguliert. Eine Kopie des Gutachtens habe ich auch erhalten.

Heute habe ich nochmals mit der gegnerischen Versicherung telefoniert bezüglich der Nutzungsausfallentschädigung. Als das Gutachten zur Rede kam, wurde mir gesagt, dass es absolut überflüssig war, einen Gutachter zu beauftragen, da in der Regel erst ab einer Schadenssumme von ca. 5000 Euro ein Gutachter nötig sei. Niemand, außer der Werkstatt und dem Gutachter selber, habe einen Nutzen von diesem Gutachten.

In der Rechnungskopie des Gutachters, die sich über 500 Euro beläuft und der auch die Abtretung beigefügt ist, steht nun:

"Aus Anlass des [...] Schadenfalls habe ich die [...] (Gutachter) beauftragt, ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe zu erstellen.

[...]

Hiermit weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Sachverständigenkosten unmittelbar an die [...] (Gutachter) zu zahlen.

Durch diese Abtretung werden die Ansprüche der [...] (Gutachter) aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Die [...] (Gutachter) kann die Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn und soweit der regulierungspflichtige Versicherer keine Zahlung oder lediglich eine Teilzahlung leistet."

Ich habe diesen Auftrag damals beim Händler unterschrieben, neben all den anderen notwendigen Formularen, wie Werkstattauftrag, etc.

Ehrlich gesagt wollte ich einfach nur, dass der Schaden schnell und unkompliziert reguliert wird, ich habe mich bei dem Händler gut aufgehoben gefühlt.

Das Gutachten wurde damals nach meinem Empfinden vom Autohaus in Auftrag gegeben, auch wenn ich natürlich rechtmäßig gesehen der Auftraggeber des Gutachtens bin, da meine Unterschrift unter dem Auftrag ist - klarer Fall.

Wenn die Versicherung sich jetzt quer stellt und für den Gutachter nicht aufkommt (was ja an sich nachvollziehbar wäre) müsste ich laut dieser Erklärung die fast 550 Euro für den Gutachter selber bezahlen.

Beim Händler wurde ich zu keiner Zeit darauf hingewießen, dass dieser Fall möglich wäre - im Leben hätte ich keinem Gutachten zugestimmt, wenn ich gewusst hätte, dass es eigentlich absolut überflüssig ist und dass ich noch dazu die Kosten dafür tragen könnte.

Wie seht ihr das Ganze? Habe ich einen Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlt, oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern, da ein Kostenvoranschlag laut deren Aussage genügt hätte?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Was möchtest du uns mitteilen?

Soll ein Geschädigter sich mit weniger zufrieden geben als ihm zusteht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

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ueber welche schadensumme reden wir denn?

die 5000.- der VS sind natuerlich quatsch.

sollte es ein bagatellschaden sein, und dir ist das bewusst (unter 700-800EUR), fertigt der gute gutachter eben ein kurzgutachten und dessen kosten sind viel geringer.

der gutachter ansich, will natuerlich auch nicht umsonst arbeiten und sichert seine ansprueche ab.

du bist ja auch auftraggeber des gutachtens gewesen.

ich behaupte mal, dass es sowohl 20.000.- schaeden gibt, die keinen gutachter brauchten( ok, zur feststellung des merkantilen minderwerts), aber auch 1.000.- schaeden, die erst nach gutachten den vollen (mehrfachen) schaeden aufdeckten.

Themenstarteram 3. September 2012 um 21:28

Wir reden über eine Schadensumme von rund 2000 Euro.

Wie gesagt, die Versicherung meint jetzt im Nachhinein, dass ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreichend gewesen wäre, der Händler war damals der Überzeugung, dass ein Gutachten durchaus sinnvoll ist.

Klar hätte ich mir vor der Unterschrift genauer Gedanken machen können, aber ich habe, wie gesagt, dem Serviceberater vertraut und wollte einfach nur, dass der Schaden ordnungsgemäß reguliert wird - nach meinem subjektiven Empfinden war ein Gutachten, nach den Aussagen des Beraters, dazu hilfreich.

Sollte ich wirklich letzten Endes für das Gutachten selber aufkommen müssen, werde ich (Laie) mich wieder an den Händler wenden, denn dann fühle ich mich definitv falsch beraten.

edit: lese gerade folgendes über google:

"die Bagatellgrenze liegt zwischen 700 - 750€ darunter reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ... "

"Je nach AG-Bezirk wird es bei Schäden unter 700-900 €als Verstoß des Geschädigten gegen dessen Schadenminderungspflicht angesehen, den Schaden durch ein Sachverständigengutachten feststellen zu lassen. Es reicht ein Kostenvoranschlag. Folge: der Geschädigte würde auf den Kosten für das Gutachten sitzenbleiben. "

Kann man das so stehen lassen, und bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich auf der sicheren Seite bin, mir mal wieder zuviele Gedanken mache, und die Versicherung das Gutachten zahlen muss.?

mach dir ma keinen kopp.

buche es unter: "netter versuch der gegenerischen VS ab"

:)

allerdings solltest du auf weitere versuche gefasst sein.

dazu muesste man aber wohl das fahrzeugalter wissen und ob alle wartungen bei BMW gemacht wurden wissen.

abzuege werden da gerne versucht, aber da wirst du dich auch sicher an deine niederlassung und den gutachter wenden koennen.

(z.b. einen 15J alten bmw, der seit 10J keine BMW werkstatt/inspektion sah, zu BMW preisen zu reparieren ist dann ja auch unangemessen)

PS

bei der abrechnung die 25 eur (30eur wegen: scheisse labern :D ) auslagenpauschale nicht vergessen.

 

Themenstarteram 3. September 2012 um 21:49

wie gesagt, der Schaden an sich wird wohl anstandslos reguliert, der Wagen ist gerade 2 Jahre alt mit knapp unter 20.000km.

Es geht nur darum, ob ich letztendlich den Sachverständigen selber zahlen muss. (550 Euro (!) )

bei unstrittigen faellen, nein.

das hast du dir ja auch schon ergooglt.

sollte es keine 100% schuld geben (die ich lt. deinen schilderungen nicht sehe) dann evtl. schon.

der mann arbeitet ja nicht umsonst und haelt sich im notfall an den auftraggeber (dich!).

sollte dir kein mitverschulden angehaftet werden (das klang nicht so), gehen die gutachterkosten zu lasten des schaedigers.

genauso wie die, von dir nicht in anspruch genommenen, anwaltskosten.

deswegen ja die frage nach der schadensumme.

bei 200.- rep.kosten sind sicherlich 500.- gutachtenkosten+anwalt mit kanonen auf spatzen geschossen.

spätestens, wenn es darauf ankommt (vor gericht) ist aber nur das gutachten verwertbar und kein KVA.

mit deinen 2000.- bist du, in bezug auf deinen gewaehlten gutachter/sachverstaendigen, auf der sicheren seite.

Themenstarteram 3. September 2012 um 22:13

Die Schuldfrage ist natürlich eindeutig geklärt, da wie gesagt mein Auto in parkendem Zustand beschädigt wurde und der Verursacher sich gestellt hat.

Danke Harry für deine Ratschläge, ich denke der entscheidende Punkt ist diese sogenannte Bagatellgrenze, und da diese deutlich überschritten wurde, muss der Versicherer für das Gutachten aufkommen und das Autohaus hat mich auch im Bezug auf das Gutachten korrekt beraten.

Hallo,

es ist schon merkwürdig, dass die gegnerische Versicherung auf Dein!!! Recht verzichten will, den Schaden durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Ob ein Gutachten nötig ist, entscheidest Du als Geschädigter unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht. Bei einem Schaden über 1500 € hast Du die Rechtsprechung voll hinter dir.

Vorschlag zur Verfahrensweise:

Versicherung anrufen und denen mitteilen, dass Du, wenn die Gutachterkosten nicht binnen 5 Tagen erstattet sind, auf ihre Kosten einen Anwalt einschalten wirst.

Gruß Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rainer560sk

Hallo,

es ist schon merkwürdig, dass die gegnerische Versicherung auf Dein!!! Recht verzichten will, den Schaden durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Ob ein Gutachten nötig ist, entscheidest Du als Geschädigter unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht. Bei einem Schaden über 1500 € hast Du die Rechtsprechung voll hinter dir.

Vorschlag zur Verfahrensweise:

Versicherung anrufen und denen mitteilen, dass Du, wenn die Gutachterkosten nicht binnen 5 Tagen erstattet sind, auf ihre Kosten einen Anwalt einschalten wirst.

Gruß Rainer

Da wird der Sachbearbeiter sicherlich vor Schreck zusammenzucken :D

Hallo,

hat aber in unserer Familie schon bei mehreren Schäden funktioniert.

Den Anwalt muss die Versicherung unstreitig zahlen und dann wird sie eine Kosten- / Nutzen-Abwägung treffen.

Übrigens:

Die 500 € für das Gutachten erscheinen mir etwas hoch. Sollte die Versicherung das begründet kürzen, würde ich mal mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen, die den Gutachter vermittelt hat.

Gruß Rainer

Themenstarteram 4. September 2012 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Rainer560sk

Hallo,

hat aber in unserer Familie schon bei mehreren Schäden funktioniert.

Den Anwalt muss die Versicherung unstreitig zahlen und dann wird sie eine Kosten- / Nutzen-Abwägung treffen.

Übrigens:

Die 500 € für das Gutachten erscheinen mir etwas hoch. Sollte die Versicherung das begründet kürzen, würde ich mal mit der Werkstatt Kontakt aufnehmen, die den Gutachter vermittelt hat.

Gruß Rainer

es sind sogar knapp 550 Euro.

Falls die Verswicherung sich quer stellt werde ich auf jeden Fall mit der Werkstatt nochmals in Kontakt treten.

Hallo ins Forum,

ich hab' auch gerade das Problem. Beschädigung am parkenden Auto (Spiegel links abgefahren) und soweit zur Schuldfrage alles klar.

Ich habe die Gegner-VS angerufen und von dort die Aussage bekommen, dass ab 1.000 ein Gutachter ran muss. Dies liegt knapp oberhalb der Rechtsprechungsgrenze zu den Bagatellschäden. Grundsätzlich hast Du auch bei denen das Recht einen Gutachter zu holen, aber die Gerichte legen es bei Bagatellschäden als Verstoß gegen die Schadensgeringhaltungspflicht aus, wenn man nicht über KVA arbeitet.

Du liegst mit den 2.000 deutlich über der Bagatellgrenze, so dass ein Gutachter eingeschaltet werden durfte und daher die VS auch zahlen muss. Also kannst Du Dich beruhigen, die VS hat's einfach mal versucht (und wird's wieder versuchen). Die Grenze von 5.000 liegt nach der Rechtsprechung viel zu hoch, um Dich auf den KVA (der die Wertminderung nicht enthält) zu verweisen. 550 Euro sind übrigens im Normalbereich. Bei mir waren's sogar 580 (und da kommt noch was dazu, weil die Gegner-VS noch nachbesichtigen will).

Es bringt Dir übrigens nichts, mit der Werkstatt zu sprechen, da Du gegenüber dem Gutachter Auftraggeber und damit zahlungspflichtig bist, wenn die VS nicht direkt zahlt.

Viele Grüße

Peter

PS: Bei mir sind's übrigens fast 3.500 Reparaturkosten nach Gutachten, da noch die Tür VL (Kratzer) und die Motorhaube (durch Elektrolytflüssigkeit des automatisch abblendenden Spiegels (ist gebrochen gewesen) unrettbar beschädigt) lackiert werden müssen. Der linke Spiegel kostet allein schon über 800 :eek:.

am 16. Dezember 2017 um 14:56

Bagatellschäden

Bei Bagatellschäden bis zu einer Schadenshöhe von 750.- Euro kann sich die Versicherung weigern, die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Dabei muss der Schaden für einen Laien erkennbar gering sein. Ist der Schaden als klar als Bagatelle erkennbar, genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt als Schadendokumentation.

Wer übernimmt die Gutachterkosten bei Kaskoschäden?

Liegt ein Kaskoschaden vor, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten meist nur dann, wenn die Beauftragung zuvor abgesprochen war. Insbesondere bei größeren Schäden sollte der Versicherte jedoch darauf drängen. Nur durch ein professionelles Gutachten wird sichergestellt, dass alle Details des Schadens objektiv und vollständig erfasst werden.

http://...ersicherung-vergleich.info/.../

Auf dieser Webseite steht dann auch noch:

"Ein Gutachter, den Ihnen eine Versicherung empfiehlt, kalkuliert im Sinne der Versicherung. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger setzt sich nur für Ihre Belange ein."

Diese Erfahrung habe ich nicht gemacht. Die Gutachter sind vereidigt und was bringts dem Gutachter.

Versicherung kann nicht erkennen ob er zum Vorteil der Versicherung kalkuliert hat, oder?!

Bei den Bagatellschäden gibt es wohl unterschiedliche Meinungen über die Höhe der Summe.

Die ADAC schrieb in einer der letzten Ausgaben bis 1000 Euro kein Gutachter.

Viele Versicherer brauchen auch bei höheren Summen kein Gutachten.

Es reichen dann Kostenvoranschläge der Werkstatt mit Fotos.

Das die Werkstatt keine Gutachten macht, ich kenne jedenfalls keine, ist klar.

Ich bin Rentner und wie alle anderen Versicherungsnehmer daran interessiert, dass die Beiträge nicht in die Höhe steigen.

Deshalb sollte jeder an seine Schadensminderungspflicht denken.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

Was möchtest du uns mitteilen?

Soll ein Geschädigter sich mit weniger zufrieden geben als ihm zusteht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

"Wer übernimmt die Gutachterkosten bei Kaskoschäden?" - Das war die einzige Frage. Nun die Antwort: Der, der den Gutachter beauftragt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Wer muss Gutachter bezahlen?' überführt.]

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