HUK will nur 50% zahlen

Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:

Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:

http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png

Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:


Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.

Du hast kein Ahnung, echt nicht.

Wirklich nicht...........

Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.

Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.

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Nicht abzubiegen hätte den Unfall auch verhindert. Beide haben jeweils einen Fehler gemacht, da sie jeweils die eigene gesteigerte Sorgfaltspflicht nicht haben walten lassen. Das mag schwer einzusehen sein. Aber die StVO legte beiden dies so auf.

Zitat:

@FirstFord schrieb am 29. März 2018 um 00:44:40 Uhr:



Zitat:

@sido35 schrieb am 28. März 2018 um 23:59:44 Uhr:



Man muss sich doch einfach auch mal fragen, warum fährt der da rückwärts?
Kleines Beispiel, er will einfach längs zur Fahrbahn rückwärts einparken (Parklücke in seiner Fahrtrichtung vor der Einfahrt). Jetzt kann der genauso warten, bis alle anderen Autofahrer zu Bett gegangen sind .....

Nein, muss er nicht, er kann hier sehr wohl seinen Parkvorgang starten, muss aber dabei selbstverständlich die notwendige Sorgfalt walten lassen und durch ständigen Schulterblick sicherstellen**, dass kein materielles oder gar menschliches Hindernis ihm den Weg versperrt und gfls. dann bremsen.
Vorher einmal nur kurz hinschauen und dann ohne weiteren Kontrollblick einfach losfahren geht einfach nicht.

**... dass niemand anderes den Rückwärtsgang einlegt und losfährt.

Das würde ich nicht hinnehmen. Aber ohne Zeugen ist die Wahrscheinlichkeit leider sehr hoch dass ein Rechtsstreit nicht gewonnen wird.

Also Männer 🙂
Alle die das Geschehen nicht verstanden haben und dennoch mitplappern möchten , bitte nochmal die Zeichnung im Eröffungsthread anschauen und den Text lesen.:
http://epvpimg.com/SDw3eab

So; und nun wird klar, dass der TE korrekt links abgebogen war als Linksabbieger ohne Gegenverkehr und in Schrittgeschwindigkeit; und alle erforderliche Vorsicht hat walten lassen. Da gab es auch nichts einzuweisen! !

Das der Gegner dann! zurück setzt, ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten und zu beachten , dafür kann der TE absolut nichts und das war für ihn absolut nicht voraussehbar.
Der TE hat nichts falsch gemacht.

Die Fakten wurden von der Polizei aufgenommen.
Also : ab zum Anwalt!

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 29. März 2018 um 15:54:00 Uhr:


Also Männer
Alle die das Geschehen nicht verstanden haben, bitte nochmal din Zeichnung im Eröffungsthread anschauen und den Text lesen.:
http://epvpimg.com/SDw3eab

So; und nun wird klar, dass der TE korrekt links abgebogen war und alle erforderliche Vorsicht hat walten lassen.

So war die Ausgangslage, allerdings war er dann später nur zu 1/3 hinter dem Rückwärtsfahrer.

Da kann dann der Anprall nicht hinten erfolgt sein (es sei denn, er ist selber rückwärts gefahren).

Später wurde die Einfahrt dann zur Straße mit relativ viel Verkehr.

Bei solchem tröpfchenweisen unschlüssigen Informationsfluß geht bei mir immer der Trollalarm an.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 29. März 2018 um 15:54:00 Uhr:


Der TE hat nichts falsch gemacht.

Die Fakten wurden von der Polizei aufgenommen.
Also : ab zum Anwalt!

Da solche Entscheidungen rechtskräftig von Mosel-Manfred getroffen werden, droht dem TE selbstverständlich auch kein Kostenrisiko!

Wer sich das Geld für eine Rechtschutzversicherung spart, muss halt sehen, wie er mit dem Risiko in einem solchen Fall umgeht. Die Versicherung sieht eine Mithaftung und diese Meinung ist zumindest nicht völlig abwegig. Also akzeptiert man das einfach, oder man verhandelt selbst mit der Versicherung (was wenig bringen wird, allenfalls die hälftige Übernahme des Gutachtens lässt sich wahrscheinlich unkompliziert erreichen), oder man riskiert Geld, indem man einen Anwalt einschaltet. Ohne Risiko wird es auch kein Geld geben!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 29. März 2018 um 15:56:57 Uhr:



So war die Ausgangslage, allerdings war er dann später nur zu 1/3 hinter dem Rückwärtsfahrer.
Da kann dann der Anprall nicht hinten erfolgt sein (es sei denn, er ist selber rückwärts gefahren).
Später wurde die Einfahrt dann zur Straße mit relativ viel Verkehr.

Bei solchem tröpfchenweisen unschlüssigen Informationsfluß geht bei mir immer der Trollalarm an.

Gruß Metalhead

So wie ich das aus den Schilderungen entnehme ist es eigentlich klar:
TE war zu 1/3 hinter dem Unfallgegner, als dieser begann rückwärts zu fahren. Der Einschlag erfolgte dann etwas später, also im hinteren Teil, weil der TE ja noch in der Vorwärtsbewegung war.
Die Einfahrt war keine Grundstückseinfahrt, sondern eine Einfahrt zu einem frequentierten Parkplatz, wo eben nicht alle paar Stunden jemand rein und raus fährt, sondern mehrere Fahrzeuge pro Minute, daher der Ausdruck "Hauptstraße".
Frage an den TE: Habe ich was fehlinterpretiert?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 29. März 2018 um 16:08:18 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 29. März 2018 um 15:54:00 Uhr:


Der TE hat nichts falsch gemacht.

Die Fakten wurden von der Polizei aufgenommen.
Also : ab zum Anwalt!


Da solche Entscheidungen rechtskräftig von Mosel-Manfred getroffen werden, droht dem TE selbstverständlich auch kein Kostenrisiko!

Wer sich das Geld für eine Rechtschutzversicherung spart, muss halt sehen, wie er mit dem Risiko in einem solchen Fall umgeht. Die Versicherung sieht eine Mithaftung und diese Meinung ist zumindest nicht völlig abwegig. Also akzeptiert man das einfach, oder man verhandelt selbst mit der Versicherung (was wenig bringen wird, allenfalls die hälftige Übernahme des Gutachtens lässt sich wahrscheinlich unkompliziert erreichen), oder man riskiert Geld, indem man einen Anwalt einschaltet. Ohne Risiko wird es auch kein Geld geben!

😉 😁 😁

Naja...
Es gibt ja noch die oft erwähnte Mithaftung wegen "Teilnahme am Verkehr" 😁. .. 😮
Mitgefangen-mitgehangen 😰

Auch wenn er nichts falsch gemacht hat, kann ihn eine Mitschuld treffen.... Ist leider so.
Deshalb war ja auch mein finaler Rat: Ab zum Anwalt .

Zumindest aber keine 50:50 !!

Die Mithaftung durch die Teilnahme am Verkehr ist kein Automatismus. Unfälle, die auch der berühmte "Idealfahrer" nicht verhindern kann, müssen einfach genauer betrachtet werden.

So konnte nach meiner bescheidenen Einschätzung der TE auch nicht damit rechnen, dass ein an einer roten Ampel stehendes Fahrzeug plötzlich rückwärts fährt.

Die immer wieder versuchte Intension der Versicherung dürfte eher so einzuschätzen sein, dass sie nur einen Teil bezahlen muss, dafür aber ihren Versicherungsnehmer hochstuft. Daher gibt es von deren Seite in der Regel wenig Mühe, sich den Sachverhalt mal richitg anzuschauen.

Deshalb wird man in diesem Fall sicherlich einen Anwalt bemühen müssen.

... was bei dem im Streit stehenden geringen Betrag ganz sicher ein schwieriges Thema sein wird.

Bist Du Versicherungsfachmann von Beruf?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 29. März 2018 um 20:43:56 Uhr:


Bist Du Versicherungsfachmann von Beruf?

Muss man das sein um zu verstehen, dass es sinnlos ist sich (z.B.) 500,- durch einen Anwalt erstreiten zu lassen, der einen 600,- kostet?

Das mit dem Anwalt wurde gefühlt bereits "37 Mal erwähnt", nur der TE sieht das nicht, weil er keinen Rechtsschutz hat.
Er hofft wahrscheinlich darauf, dass wir hier eine Lösung zu seinem Gunsten finden. (...) wird aber wohl nicht geschehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. März 2018 um 19:19:48 Uhr:


... was bei dem im Streit stehenden geringen Betrag ganz sicher ein schwieriges Thema sein wird.

.....und was wiederum genau das Kalkül der Assekuranz des Unfallgegners sein könnte.

Das, was da getrieben wird, ist nichts weiter als ein perfides Spiel.

Das erste nach einem Unfall sollte das Einschalten eines Anwalts sein.

@guruhu

Manchmal brauchts halt auch ein wenig Mut, um sein Recht zu erlangen. Und die Teilschuld mit der Hochstufung kostet auch richtig Geld.

Meiner Frau wurde auch einmal eine Teilschuld "zugewiesen". Eine junge Frau hatte von einer Tankstelle kommend sich über die Straße (zwei Spuren geradeaus, eine Rechsabbiegerspur) vor den auf der Geradeausspur vor einer roten Ampel stehenden Autos vorbeigemogelt, um dann über die grün zeigende Rechtsabbiegerspur weiterzufahren. Just im Moment, als meine Frau eben rechts abbiegen wollte, ist die junge Frau der meinen also in die linke Seite geknallt. Versicherungen 50:50 wegen Betriebsgefahr. Nach Einbindung eines Fachanwalts, aber ohne Verhandlung, 100% für die Gegnerin, weil für meine Frau ein unabwendbares Ereignis.

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