HUK will nur 50% zahlen

Die HUK-Coburg möchte nur 50% des Schadens zahlen da sie mir "Teilschuld" anhängen. Dabei sah der Unfall wie folgt aus:

Ich wollte zur einer Einfahrt reinfahren doch während ich das tat ist der an roten Ampel stehende Unfallverursacher !RÜCKWÄRTS! seitlich in mich reingefahren. Zur verdeutlichung ein Bild:

http://i.epvpimg.com/SDw3eab.png

Jetzt frage ich mich wo ich da Schuld sein kann? Außerdem dürfen die einfach noch die kosten für den Gutachter von meinem Entschädigungsbetrag abziehen? Soll ich zum Anwalt?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 28. März 2018 um 19:35:51 Uhr:


Sorry aber deine Hobby Klugscheißerei nervt hier.

Du hast kein Ahnung, echt nicht.

Wirklich nicht...........

Mindestens genauso sehr deine nicht gerade von Souveränität zeugende Tonlage. Ich weiß nicht, ob du so mit deinen Kindern redest - ich bin so ein Niveau jedenfalls nicht gewohnt. Eine solche Orthographie und Grammatik im Übrigen auch nicht.

Und mir ist es schlichtweg neu, dass sich Versicherungen als Paralleljustiz zu betätigen haben.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:


- Wie errechnet sich beispielsweise ein Streitwert von 500 Euro und Anwaltskosten von 600 Euro? Schon der Laie erkennt bereits einen erheblich höheren Streitwert.

Schade, dass es einigen Leuten immer noch an Leseverständnis mangelt.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:


- Auf welcher Basis wird hier die Teilschuld errechnet und mit welcher Begründung? Gibt es vergleichbare Fälle und Urteile? Es scheint ja allein sechs Seiten gedauert zu haben, bis die meisten Diskutierer überhaupt den Unfall-Hergang richtig begriffen hatten.

Unter anderem auf der Basis des Paragraphen 9 Abs. 5 StVO. Würde hier ebenfalls schon recht zu Beginn zittiert.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 30. März 2018 um 10:4:10 Uhr:


- Wie kommt man zur Beurteilung von Vermögensverhältnissen? Alles grobe Schätzungen. Noch nicht einmal das Alter des TE ist bekannt.

Das Alter steht in der ersten Antwort des TE --> Lesekompetenz. Ebenso beklagt er dort, dass er Student ohne RSV ist. Daraus lässt sich schon eine gewisse Tendenz seiner finanziellen Situation ziehen.
Eine Beurteilung seiner Vermögensverhältnisse hat übrigens niemand hier vorgenommen.

Zitat:

@germania47 schrieb am 29. März 2018 um 22:23:06 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. März 2018 um 21:51:56 Uhr:


Du musst sie nicht kennen, aber sie ist vorhanden.

Möchte ich bestätigen.
Tippe auf auf Grund Deiner qualifizierten Beiträge Sachbearbeiter in Kanzlei oder RA.

Tippe auch so;
Im Übrigen finde ich gerade deinen Hinweis in deiner Signatur für sehr hilfreich bei der Einschätzung deiner Beiträge.😎

Zudem denke ich, dass ein Laie viele Fakten ganz einfach anders beurteilt und bewertet als der Fachmann ( wie ihr Beide wohl seid!), der sich tagtäglich mit der ganzen Thematik beschäftigt und das "Übergreifende Fachwissen " hat, um die komplexen zusammenhänge zu erfassen.

Das dies dann bei Laien als "unglaubwürdig oder falsch" eingestuft wird bzw. bezweifelt wird, weil es vielleicht auch noch dem "Gesunden Menschenverstand" widerspricht, ist selbstredend.

Nur der Beratungsresistente Laie bleibt dann stur!

Der Interessierte und Ergebnisoffene nimmt das zumindest an und wartet bis zur finalen höherinstandlichen /finalen Entscheidung.

Dennoch spiegeln derartige Threads das "allgemeine Verkehrsrisiko" dramatisch wieder.

Mein persönliches Osterei deshalb:

ICH kann als aktiver Verkehrsteilnehmer nur heilfroh sein, wenn niemand mir in die Karre fährt, denn irgendwas bleibt fast immer hängen!😮 😰

Zitat:

@sido35 schrieb am 30. März 2018 um 00:23:10 Uhr:

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 29. März 2018 um 21:47:35 Uhr:


@berlin-paul - bei allem Respekt: Deine Qualifikation ist nicht belegt. Ich würde mir so etwas von einem Anwalt erläutern lassen.

Nur kurz gefragt, was ist deine?
Denn nur andere in Frage stellen ohne die eigene Qualifikation darzustellen ist ärmlich.

Warum dieser persönliche Angriff? Zumal ich meine Qualifikation in meinem allerersten Beitrag in diesem Thema offengelegt habe, lies hier:

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 28. März 2018 um 22:12:30 Uhr:

Laie, der ich bin, sehe keine Schuld beim TE. Aber auch ich würde einen Anwalt einschalten, um mittels Waffengleichheit mein Recht durchzusetzen. Bin gespannt wie es ausgeht. Könnte ja morgen mir passieren.

Wenngleich Laie, bin ich ich etwas erfahren. Ich habe mehrere zivilrechtliche Ansprüche via Anwalt und/oder via Gericht geltend gemacht. Ohne Rechtsschutz und insofern unter bewusster Abwägung der Risiken. Alle zu meinem Gunsten ausgegangen. Kosten jeweils zu Lasten der Gegenseite. Insofern messe ich mir ein gewisses Grundverständnis für die Einschätzung einer sinnhaften Vorgehensweise wie im dargelegten Fall bei.

Zitat:

@medusaHH schrieb am 30. März 2018 um 01:33:09 Uhr:


Daher halte ich 50:50 für sehr fragwürdig.

Das werden die meisten hier für fragwürdig halten. Es bleibt das Problem, dass wahrscheinlich keine 100% zu realisieren sind und deshalb das Risiko besteht, dass der "Zuwachs" bei der Entschädigung durch den selbst zu tragenden Anteil an Anwalts- und evtl. Gerichtskosten (mehr als) aufgefressen wird.

Dass es die HUK auf einen Prozess ankommen lässt, ist nicht abwegig. Zumal hier ja niemand (der TE eingeschlossen) weiß, was deren VN zum Unfallhergang ausgesagt hat. Mir ist mal ähnliches passiert: die gegnerische Versicherung hat aufgrund einer völlig hirnrissigen Unfallschilderung des VN die Regulierung komplett verweigert, hat sich verklagen lassen und sogar für ein unfallanalytisches Gutachten eingezahlt. Am Ende hatten sie neben meinem Schaden zu 100% auch noch Gerichtskosten von rund 5.000 Euro an der Backe. Der große Unterschied in meinem Fall: hätte ich ganz oder teilweise verloren, wären die Verfahrenskosten von meiner Rechtschutzversicherung übernommen worden.

Zitat:

@medusaHH schrieb am 30. März 2018 um 01:33:09 Uhr:


Einfach mal den höchstrichterlichen Tenor googlen: Derjenige, der beim Rückwärtsfahren ein anderes Auto beschädigt, trägt grundsätzlich die umfängliche Haftung für den Verkehrsunfall.

Stellt niemand in Frage. Aber: was, wenn beide rückwärts unterwegs sind? Dann hast du schon mal einen klaren Fall, in dem das nicht anwendbar ist. Und genauso verhält es sich mit anderen, besonders sorgfaltspflichtigen Fahrmanövern. Da müssen dann die Sorgfaltspflichten gegeneinander abgewogen werden.

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Kimari. Arag hat ein Angebot, das eine Rechtschutzversicherung anbietet. Schäden bis zu 3 Monaten zurück, werden übernommen. Du hast eine kleine Selbstbeteiligung von 150€ und du bist an dem Vertrag 3 Jahre gebunden. Wenn du ein empfohlenen Anwalt von Arag nimmst, zahlst du keine Selbstbeteiligung. Jährliche Kosten 229€ und du bist voll im Verkehr versichert. Überleg, ob es doch nicht Sinn macht, das zu machen. Als Autofahrer empfehle ich immer eine Rechtschutzversicherung, weil einfach jeden Tag was passieren kann. Hier der Link: https://www.arag.de/.../

@Marokkpower - Guter Tipp!

Naja, der Tipp kostet einen 800€. Dafür kann mannauchberstmal sonzum Anwalt. Doof, wenn es dann keine Deckungszusage gibt.

Diese Rückwärtsversicherung gibt es. Die Versicherungsprämie mit 1 Kfz beträgt mit 245,04 € p.a. ca. das 5-6 fache einer günstigen "normalen" Verkehrs-RS und das für mindestens 3 Jahre, also rund 500,-/600,- € sicherer Mehrpreis in der Prämie + ggf. SB. Die müsste man also in die Gesamtrechnung mit einbeziehen. In Relation zum evtl. erreichbaren Ziel ist das ganz dicht dran an einer Nullnummer.

Wenn du hochrechnest, dann hast du klar 800€. Nun hast du aber die Risiken, die innerhalb von 3 Jahren passieren können nicht einkalkuliert. Jetzt sagst du, aber die Rechtschutz gibts für 80€ im Jahr (Meistens Wartezeit, Rückwirkend kannst du dann vergessen). Ja, gibt es, da hast du den einen Schaden nicht bezahlt und du musst den Anwalt 700-800 auf einem Zug bezahlen( wir reden grad mal von außergerichtlich), wenn das vor Gericht geht schießt er nochmal 1000-1300 Anwaltskosten vor. Und wie wir wissen, ist Kimari ein Student, also wird es auch schon wieder happig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. März 2018 um 12:10:06 Uhr:


Diese Rückwärtsversicherung gibt es. Die Versicherungsprämie mit 1 Kfz beträgt mit 245,04 € p.a. ca. das 5-6 fache einer günstigen "normalen" Verkehrs-RS und das für mindestens 3 Jahre, also rund 500,-/600,- € sicherer Mehrpreis in der Prämie + ggf. SB. Die müsste man also in die Gesamtrechnung mit einbeziehen. In Relation zum evtl. erreichbaren Ziel ist das ganz dicht dran an einer Nullnummer.

Ich korrigiere dich 229€ im Jahr.

Du möchtest mich nur korrigieren. Die Prämie mit 1 Kfz beträgt 20,42 €/mtl.. d.h. 20,42 €/mtl. x 12 = 245,04 € p.a..

Nein Paul ich hab nichts gegen dich, dass du denkst ich will dich jetzt nur korrigieren und bloßstellen. Du musst mit einem Fahrzeug und jährlich kalkulieren, da es ein kleinen Rabatt gibt.

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80bfcea3-cc30-4bbe-8091-6c744abcab7d

Es ist ja auch so das beide Versicherungen sich darauf geeinigt haben den Schaden 50/50 zu bezahlen
Ergibt auch für jeden noch eine Hochstufung

Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. März 2018 um 13:0:18 Uhr:


Es ist ja auch so das beide Versicherungen sich darauf geeinigt haben den Schaden 50/50 zu bezahlen

Wie kommst du darauf, dass sich die Versicherungen absprechen?

Zitat:

@guruhu schrieb am 30. März 2018 um 13:08:23 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 30. März 2018 um 13:0:18 Uhr:


Es ist ja auch so das beide Versicherungen sich darauf geeinigt haben den Schaden 50/50 zu bezahlen

Wie kommst du darauf, dass sich die Versicherungen absprechen?

versicherungen finden teilschuld geil, weil sie so 2x hochstufen können statt 1x.

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