HU ....Ermessen

Ford

guten tag zusammen,

es geht um eine hu-vorstellung.
fahrzeug techn. ok, keine fehler.

festgestellte mängel rund um die karosserie / aufbau / rost am kotflügel F6.2.1.
bemängelte stellen wurden von uns behandelt mit primer, glasfaser, prestolit etc. u. lack.
in dieser reparatur-art u. a. vor zwei jahren zur hu geführt, mängelfrei.

heute wurden die reparierten stellen vom prüfer derart kritisch beäugt und mit schraubendreher traktiert, so dass ein bruch resp. loch entstanden ist. an der karosse geschüttelt, geklopft, gedrückt - was daumen und
schraubendreher hergaben.

die stoßstange war einseitig minimal gelöst (kleines spaltmaß wahrnehmbar). der prüfer ruppte auch hier, so dass sich der zustand erheblich verschlechterte.

zu keiner zeit gab es "knusprige" stellen oder blätterteig am auto, die eine derart miese
prüfpraktik an den tag hätte legen müssen. bei allem verständnis.

soviel zum thema verhältnismäßigkeit und / oder ermessenspielraum.

85 Antworten

Zitat:

@Ben_F schrieb am 31. März 2021 um 14:46:22 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 31. März 2021 um 13:45:45 Uhr:


ok, ironie und sarkasmus müssen hier wohl wirklich fett gelb gekennzeichnet werden

War der Beitrag von Hannes denn sarkastisch?

ne meinte meinem mit dem panzertape

Achso. Aber wie gesagt, selber schon praktiziert, selber schon gesehen.. geht schon. 😉

Ohne Fotos von den beanstandeten Stellen drehen wir uns hier wohl weiterhin im Kreis...

Die wären schon da,wenn sie denn tatsächlich so Pillepalle gewesen wären.
So sieht's aus als ob der Prüfer das gemacht hat,wofür er bezahlt wird.

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Bei einer Sichtprüfung schaut man mit den Augen und nicht mit nem Schraubendreher. Ich hätte da sofort die Prüfung abbrechen lassen und den Vorgesetzten verlangt.

Eine Sichtprüfung reicht bei Korrosionsschäden meistens nicht aus. Darfst du im Zweifelsfall auch gerne mit meinem Vorgesetzten besprechen, der sieht das genauso.

Ich halte das für legitim.

Ich hatte Mal n Prüfer, der wollte auch mit dem Schraubenzieher rumbohren.

Hab ihn freundlich gefragt ob er den Hammerstiel nehmen könnte um den intakten unterbodenschutz nicht zu verletzen. Damit war er einverstanden, also hat er mit dem Hammer abgeklopft.

Nun ja, das Gesetz ist da recht eindeutig:

„...Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen...“

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Vorsichtig abklopfen, ok, aber mit nem Schraubendreher rumstochern, nee.

Teile, die schon zerstört sind, kann man aber schlecht beschädigen. Also wo will der HU-Prüfen einen durchgefaulten Schweller beschädigen, der lediglich aus Rost+Unterbodenschutz besteht?

Und wenn man dem HU-Prüfer mit solchen "Bitten" kommt, weiß der gleich woher der Wind weht, da sucht man erst recht gründlich.

Mit einem Schraubendreher ein Rostloch oder eine schlechte Schweißstelle aufprockeln ist kein Zerstören sondern Aufdecken eines vorhandenen Mangels. 😉

Das ewige Problem eines Prüfers. Kratzt er dicken Unterbodenschutz ab und darunter ist alles in Ordnung war es Sachbeschädigung, macht er es nicht und darunter war Rost ist er unfähig. Nur ist es eben auch die beliebte Pfuschmethode Mängel mit dick Unterbodenschutz zu vertuschen. Ergo nimmt man kleinen Hammer oder Schraubenzieher und testet ob das stabil ist und hofft wenn ein Rostloch darunter ist dass man es trifft und nicht links und rechts daneben klopft. Am Ende weiß aber auch jeder Prüfer dass ein Großteil der berechtigten Kundenbeschwerden verdeckte Rostmängel sind.

Ich beantrage jedes Jahr im Mitarbeitergespräch Röntgenaugen, mein Chef will mir aber keine spendieren 😛 😁

Ich hab persönlich noch keinen Prüfer bei mir in der Umgebung mit nem Schraubendreher rumstochern sehen bei der Prüfung. Wenn du so ein Pfuscher bist, gern, sag mir bloß noch den PLZ Kreis, damit ich da nie hinfahre.

Zitat:

@rommulaner schrieb am 7. April 2021 um 17:08:08 Uhr:


Ich hab persönlich noch keinen Prüfer bei mir in der Umgebung mit nem Schraubendreher rumstochern sehen bei der Prüfung. Wenn du so ein Pfuscher bist, gern, sag mir bloß noch den PLZ Kreis, damit ich da nie hinfahre.

Wenn die Suche des Prüfers von Erfolg gekrönt ist, ist er nicht der Pfuscher...

hallo,

mich interessiert, was Moers75 zu dem beitrag mit dem link ... zerstörungsfrei untersuchen ... sagt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html
??

ich halte das herumstochern und -hämmern an nicht tragenden teilen** (kotflügel, schürtze / stoßstange usw) für sehr fragwürdig - auch wenn das fahrzeug älter als 15 jahre ist und ausbesserungsarbeiten von laienhand ** vorgenommen wurden.

ich glaube nicht, dass ein prüfer mit neueren fahrzeugen so verfahren würde.


man muss die grenzen und auswirkungen nicht zwanghaft austesten ... bis man irgendwo durch ist.... an nicht tragenden teilen wie gesagt.

es ist ja nicht so, als stelle man die sicherheitsprüfung in frage, aber diese art und weise von prüfung ist mir noch nie
untergekommen.

da lege ich wert drauf: 44225

Zitat:

@rommulaner schrieb am 7. April 2021 um 17:08:08 Uhr:


Ich hab persönlich noch keinen Prüfer bei mir in der Umgebung mit nem Schraubendreher rumstochern sehen bei der Prüfung. Wenn du so ein Pfuscher bist, gern, sag mir bloß noch den PLZ Kreis, damit ich da nie hinfahre.

Die, die hier so Ansgt vor der HU-Prüfung haben, fahren das Fahrzeug aber auch wirklich? Jeder größere Stein übt ähnliche Kräfte aufs Blech aus, wie der HU-Prüfer.

Und da man ja schon am Klang hört, ob die Stelle morsch ist oder nicht, sticht man nicht wahllos auf irgendwas ein, sondern untersucht gezielt. Nur viele sehen den Rost erst (oder besser gesagt wollen ihn erst sehen), wenn ein großes Loch da ist. Vorher wird die Struktur halt lange noch durch blasige Farbe oder U-Schutz zusammengehalten. Stabil ist da längst nichts meht ...

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