1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. HU durchgefallen wegen Gummiventilen!?

HU durchgefallen wegen Gummiventilen!?

Audi A5 8T Sportback

Hallo zusammen,

ich bin heute entspannt zur HU gefahren und dachte ich hole mir meine Plakette ab. Falsch gedacht, der Prüfer hat bei meinen Winterreifen bemängelt, dass die laut Gutachten nur mit Metallventilen montiert werden dürfen. 😠

Begründung war, dass es ein Reifen mit Index V (bis 240 km/h) ist und der deshalb nur mit der Auflage Metallventil (statt Gummi) zulässig ist bei einem Fahrzeug, das schneller als 210 km/h fahren könnte.

Vor zwei Jahren war ich aber mit den Rädern schon zur HU angetreten und es gab keinerlei Probleme.

Mein Vorschlag einen Aufkleber mit "Höchstgeschwindigkeit 210 km/h" anzubringen, wie bei H-Reifen, wurde auch nicht akzeptiert und wegen der Gummiventile wurde mir die HU-Plakette verweigert. Irgendwie schwachsinnig, dass ich mit einem H-Reifen und einem 210 km/h-Aufkleber mit Gummiventilen fahren dürfte, aber mit einem V-Reifen und diesem Aufkleber nicht.😕

Kann das echt sein? Hatte schon mal jemand dieses Problem?

Danke und Gruß
Abe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@cic55 schrieb am 8. Dezember 2015 um 12:18:22 Uhr:


Und das im Gutachten sowas steht ist sehr sehr selten. Ist mir noch nicht vorgekommen. Welcher Herstellers ist das denn wenn man frage darf?

Bei etlichen Zubehörfelgen welche die Auflage A21 haben bei der Radkombination steht dies beschrieben:

Zitat:

A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Daher immer einen Blick in das dazugehörige Gutachten werfen und sich an die dortigen Auflagen halten welche für das Fahrzeug und Bereifung bestimmt sind. Dann gibt es auch keine Probleme und die Einhaltung der Auflagen sollte selbstverständlich sein.

16 weitere Antworten
16 Antworten

Wenn Metallventile vorgeschrieben sind, dann ist dies so.

Shit happens.

Tja was ich mich nur frage, wer hat den da die Gummiventile montiert und das Gutachten nicht gelesen. Wegen ein paar Euro Ersparnis so viel Ärger.

Eigentlich kannst du froh sein, dass dir nicht die Weiterfahrt untersagt wurde, da ja wegen der speziellen Auflage das Gummiventil nicht optimal passt und auch jederzeit Luft lassen kann.
Streng genommen, ist dadurch deine ABE erloschen und du dürftest so gar nicht mehr an den Straßenverkehr teilnehmen.
Du hast also einen ordentlichen, aber kulanten TÜV-Prüfer kennengelernt.

Wechsle die Ventile und schon hast du wieder Spass mit deinem Auto.

Was sind es denn für Felgen?
Original oder Zubehör?
So wie es bei mir aussieht, sind ab Werk Gummiventile verbaut.
(9x19, 5 Segmentspeiche. Winter 8,5x18)
Es sei denn, es gibt schwarze Metallventile.

20130717-5

Hallo,

Da mich das auch interessiert habe ich mich etwas durchgeoogelt. Ob Metall- oder Gummiventile scheint weniger mit den Reifen als mit den Felgen zu tun zu haben. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit variiert von > 210 bis > 250.

Mein Fazit, allerdings unbestätigt: Schreibt das Felgengutachten Metallventile vor müssen sie rein wenn > 210 km/h. Es gibt aber auch Felgen die das Ventil so gut abstützen dass Gummiventile auch jenseits der 210 erlaubt sind. Ich glaube ich habe auch Gummiventile an meinen S-Line Felgen.

Vielleicht findet jemand was amtliches.....

Gruß BSCom

Ähnliche Themen

Zitat:

@BSCom schrieb am 8. Dezember 2015 um 09:28:16 Uhr:


Hallo,

Da mich das auch interessiert habe ich mich etwas durchgeoogelt. Ob Metall- oder Gummiventile scheint weniger mit den Reifen als mit den Felgen zu tun zu haben. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit variiert von > 210 bis > 250.

Mein Fazit, allerdings unbestätigt: Schreibt das Felgengutachten Metallventile vor müssen sie rein wenn > 210 km/h. Es gibt aber auch Felgen die das Ventil so gut abstützen dass Gummiventile auch jenseits der 210 erlaubt sind. Ich glaube ich habe auch Gummiventile an meinen S-Line Felgen.

Vielleicht findet jemand was amtliches.....

Gruß BSCom

Das " amtliche....." hast Du doch bereits gefunden

= die entsprechenden Auflagen im Rad-Gutachten 😉

Es sind Zubehörfelgen und die wurden vom Reifenhändler so montiert. Der hat sich mittlerweile auch bereit erklärt die Ventile zu tauschen.

Trotz aller Vorschriften und Gutachten leuchtet mir die Logik aber nicht ein. Die Gummiventile sind bei dieser Felge ja nicht generell untersagt, sondern nur bei einer Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h. Also wage ich doch sehr zu bezweifeln dass das "nicht optimal passt und auch jederzeit Luft lassen kann." Wenn dem so wäre, dann dürften wohl kaum die anderen Auto mit Höchstgeschwindigkeit unter 210 km/h diese Felgen mit Gummiventilen fahren dürfen.

Bis 210 km/h wären ja die Gummiventile offensichtlich kein Problem. Warum dann nicht ein Aufkleber mit "Höchstgeschwindigkeit 210 km/h" reicht, kann ich absolut nicht nachvollziehen. Hätte ich einen H-Reifen montiert, wäre das in Ordnung. Obwohl mich der Aufkleber dann auch nicht bei 210 km/h abbremsen würde. Das ist mal wieder Bürokratiewahnsinn vom Feinsten!

Zitat:

@touaresch schrieb am 8. Dezember 2015 um 09:54:57 Uhr:



Das " amtliche....." hast Du doch bereits gefunden

= die entsprechenden Auflagen im Rad-Gutachten 😉

.. amtlicher geht es nun wirklich nicht mehr 😉

Das was im Gutachten steht ist verbindlich und wenn man da statt Metall, Gummiventile verwendet, ist dass Gutachten bzw. die BE nichts mehr wert.

Da musst du einfach genau lesen!
Da steht zu 99% bei einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h und die steht im Schein und somit interessiert keinen, was für Reifen drauf sind!

Das 210er Schild ist auch nur mit M&S Reifen zulässig

Zitat:

Das 210er Schild ist auch nur mit M&S Reifen zulässig

Es geht ja auch um M&S Reifen! Im ersten Post habe ich doch Winterreifen geschrieben...

...es ist völlig wurscht um welche Reifen es sich dreht.

Wenn das Gutachten zu den Felgen Metallventile vorschreibt ab einer gewissen Geschwindigkeit, dann ist dies so. Daran ändern auch Aufkleber nichts, sondern allein die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in der ZB ist von Relevanz.

Genauso sieht es aus. Auch wenn das logisch total Schwachsinn ist Gutachten ist Gutachten. 😉
Logisch sinnvoll ist es kurze Gummiventile zu verbauen bei Reifen Felgen die schneller fahren da weniger unwuchtgewichte verbaut werden müssen.
Baut man Metallventile ein Muss auch ein Ausgleich beim wuchten passiere. (also nachteilig)

Und das im Gutachten sowas steht ist sehr sehr selten. Ist mir noch nicht vorgekommen. Welcher Herstellers ist das denn wenn man frage darf?

Zitat:

@Kai70 schrieb am 8. Dezember 2015 um 11:16:23 Uhr:


...es ist völlig wurscht um welche Reifen es sich dreht.

Wenn das Gutachten zu den Felgen Metallventile vorschreibt ab einer gewissen Geschwindigkeit, dann ist dies so. Daran ändern auch Aufkleber nichts, sondern allein die eingetragene Höchstgeschwindigkeit in der ZB ist von Relevanz.

Zitat:

@cic55 schrieb am 8. Dezember 2015 um 12:18:22 Uhr:


Und das im Gutachten sowas steht ist sehr sehr selten. Ist mir noch nicht vorgekommen. Welcher Herstellers ist das denn wenn man frage darf?

Bei etlichen Zubehörfelgen welche die Auflage A21 haben bei der Radkombination steht dies beschrieben:

Zitat:

A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Daher immer einen Blick in das dazugehörige Gutachten werfen und sich an die dortigen Auflagen halten welche für das Fahrzeug und Bereifung bestimmt sind. Dann gibt es auch keine Probleme und die Einhaltung der Auflagen sollte selbstverständlich sein.

@cic55: Die Felgen sind von CMS
@Kai70: Ich glaube nicht, dass das immer die Auflage A21 ist. In meinem Gutachten ist es beispielsweise die Auflage 725. Alleine das ist ein Witz. Ich will kein Gutachten im Taschenbuchformat lesen und eine Ausbildung zum Reifenfachmann machen, nur weil mancher Fach(?)händler zu dämlich ist das Rad komplett aus den richtigen Teilen zusammen zu setzen.

Sicher hat dein Reifenhändler einen Fehler gemacht, den er ja nun beseitigt. So hast du es ja geschrieben.
Allerdings bist du als Halter und Fahrer doppelt in der Verantwortung die fehlerfreie und gesetzeskonfirme Ausführung zu gewährleisten.

Zitat:

@AbrahamSimpson schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:53:05 Uhr:


@cic55: Die Felgen sind von CMS
@Kai70: Ich glaube nicht, dass das immer die Auflage A21 ist. In meinem Gutachten ist es beispielsweise die Auflage 725. Alleine das ist ein Witz. Ich will kein Gutachten im Taschenbuchformat lesen und eine Ausbildung zum Reifenfachmann machen, nur weil mancher Fach(?)händler zu dämlich ist das Rad komplett aus den richtigen Teilen zusammen zu setzen.
Deine Antwort
Ähnliche Themen