Hinterachse Riss BMW repariert es nicht wegen Gewinde Fahrwerk

BMW 3er E46

Hallo Leute leider bin ich wieder mal sehr entäuscht von der BMW Niederlassung Stuttgart,
hab meinen e46 328i Limo BJ:10/1999 zur Werkstatt gebracht weil ich beim Schalten extreme geräusche höre beim Schalten oder beim einlegen des Rückwärtsganges.Es stellte sich raus das die hinterachse risse hat ----Kranlheit e46------leider haben sie bei der Bmw Niederlassung sofort gesagt und abgestritten von der Kulanz der Reperatur weil ich ein H&R Sportr-Fahrwerk(Gewindefahrwerk) verbaut ist....alles ordnungs gemäß vom Tüv eingetragen Dekra mit Gutachten etc..... da es kein org.BMW-Fahrwerk ist und es nicht orginal sei ist das Auto,von der Kulanz aus geschlossen weil das org.Fahrwerk aus (verbaut)wurde.
Hab ewig hin und her rumgestritten und wurde auch noch beleidigt nach dem moto typisch standart türken tieferlegung....streiterei abgesagt.....

Bitte um hilfe ...wer kann mir sagen ob man mit einem anderen Sport-Fahrwerk eine Kulanz gekriegt
beim BMW oder hat jemand schon eine erfahrung.....mit einem ander fahrwerk.

Mein BMW ist in Top-Gepflegtem Zustand Lückenlos Scheckheft gepflegt...etc
hat jetzt ca 189000KM drauf absolute Voll-Austattung

mann sagte mir auch wen ich es selber bezahlen würde die Reperatur würde das Boden Blech wieder zu risse führen wegen dem Fahrwerk es ist zu hart laut BMW was aber garnicht stimmt ist eigentlich sehr Komfortabel ist ein H&R Gewinde Fahrwerk

bitte auch um erfahrung aus Baden-Wüttemberg umgebung wegen der Kulanz geschichte..

Beste Antwort im Thema

mal im Ernst,...

Würdest Du bei einem so alten auto mit 200000km und TIEFERLEGUNG von IRGENDWEM die Kosten übernehmen?

In welcher Welt lebst Du eigentlich? Aber, hier rumheulen kostet ja nix.

Was hat "Vollausstattung" eigentlich mit dem Problem zu tun?

Von mir bekommst Du nichtmal Mitleid, und das wäre umsonst.

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Zitat:

Original geschrieben von Cali65


Habe dazu eine ganz klare Meinung:

Wer sich Gewinde-Fahrwerke und ähnliches Zeug einbaut, kann nachher nicht nach Kulanz fragen. Ich hätte da vollstes Verständnis für BMW, wenn dem so ist.
Beim M3 ist das etwas anderes, weil es sich um ein Werksserienfahrzeug handelt, unabhängig ob Fahrwerksmodifikation oder nicht. Der kommt mit dem M-Fahrwerk aus dem Werk und daher besteht Anspruch.

Wenn man das nicht akzeptieren kann und will, bleibt immer noch der Rechtsweg offen.

ich habe keinen M3 und trotzdem das m-fahrwerk ab werk verbaut. vom M3 habe ich nicht geredet! 🙄

@bmw-racer: endlich mal jemand der weiß, was wirklich sache ist! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von BAYERN-EXPRESS



@bmw-racer: endlich mal jemand der weiß, was wirklich sache ist! 🙂

Volle Zustimmung, das Gespamme und die "Meinungen" der anderen(die diese selber schon als 99%ige Tatsache hinstellen) sind mittlerweile echt grausig

Gruß
Silvio

Hab jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber -->

BMW hat eine Abmachung mit dem KBA (Kraftfahrtbundesamt). Der Schaden MUSS kostenfrei beseitigt werden, egal wie alt der Wagen ist, egal wieviel der Wagen gelaufen hat und egal was für ein Fahrwerk verbaut ist (in dem Fall ja auch zugelassen)! Es ist ein Konstruktionsfehler und BMW hätte alle E46 der betroffenen Baujahre zurückrufen müssen wenn sie sich nicht so geeiningt hätten. Besteh auf kostenlose Reparatur! Wenn es sein muss, geh den Weg über die Öffentlichkeit (AutoBild oder Ähnliches) oder Anwalt.
Wenn garnichts hilft, verkauf den Wagen an einen Bekannten mit Serienfahrwerk. Der soll damit zu BMW und es reparieren lassen. Der einzige Nachteil, die Einträge im Fahrzeugbrief.

Gruß Megs

Zitat:

Original geschrieben von Megs797


Hab jetzt nicht alle Seiten gelesen,

hättest du mal besser machen sollen! besonders bzgl. der kulanzanfrage.....

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Hier ein Bericht von Auto Motor Sport klick

In diesem Artikel steht zunächst mal (fast) nichts zur Kostenübernahme: "BMW lässt mit sich reden ..."
Das ist nicht viel.

Den Ausführungen von Megs797 kann ich nicht zustimmen:

Wenn man an dem Fahrzeug derart gravierende Eingriffe - wie einen Tausch des Fahrwerks - vornimmt, erlischt jeder Anspruch auf Sachmängelhaftung, Garantie, Gewährleistung oder nenn es wie Du willst.

Auf Kulanz haste eh keinen Rechtsanspruch insofern mal ganz langsam.
Ein Besuch bei einem Anwalt bringt vor allem dem Anwalt was ...

In diesem Sinne, meine Erfahrung: sein freundlich und reuemütig und versuch einen Deal auszuhandeln und sei dankbar für jeden Euro.

nb

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


In diesem Artikel steht zunächst mal (fast) nichts zur Kostenübernahme: "BMW lässt mit sich reden ..."
Das ist nicht viel.

Den Ausführungen von Megs797 kann ich nicht zustimmen:

Wenn man an dem Fahrzeug derart gravierende Eingriffe - wie einen Tausch des Fahrwerks - vornimmt, erlischt jeder Anspruch auf Sachmängelhaftung, Garantie, Gewährleistung oder nenn es wie Du willst.

Auf Kulanz haste eh keinen Rechtsanspruch insofern mal ganz langsam.
Ein Besuch bei einem Anwalt bringt vor allem dem Anwalt was ...

In diesem Sinne, meine Erfahrung: sein freundlich und reuemütig und versuch einen Deal auszuhandeln und sei dankbar für jeden Euro.

Wo hast Du diese Weißheit her, aus dem Ypsheft?

Das würde bedeuten das wenn ich ein Fahrwerk einbaue, mein Navi nicht mehr in der Garantie ist, oder wenn ich ein Sport ESD anbaue keine Garantie mehr auf dem Motor habe.

Wenn Du darüber nichts weißt, würde ich Dich bitten an dieser Stelle aufzuhören mit dem schreiben.

Es geht hier um ein Mangel der BMW-seitig verbaut worden ist und beseitigt wird wenn das Problem auftritt.
Eine komplette Rückrufaktion wurde nicht gestartet, da eben nur die Problemfälle beseitigt werden, kann ja auch sein das BMW hier und da den Euro sparen kann wenn das Auto, aus welchen Grund auch immer, abgefackelt oder zerstört ist.

MfG und bye

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH



Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


In diesem Artikel steht zunächst mal (fast) nichts zur Kostenübernahme: "BMW lässt mit sich reden ..."
Das ist nicht viel.

Den Ausführungen von Megs797 kann ich nicht zustimmen:

Wenn man an dem Fahrzeug derart gravierende Eingriffe - wie einen Tausch des Fahrwerks - vornimmt, erlischt jeder Anspruch auf Sachmängelhaftung, Garantie, Gewährleistung oder nenn es wie Du willst.

Auf Kulanz haste eh keinen Rechtsanspruch insofern mal ganz langsam.
Ein Besuch bei einem Anwalt bringt vor allem dem Anwalt was ...

In diesem Sinne, meine Erfahrung: sein freundlich und reuemütig und versuch einen Deal auszuhandeln und sei dankbar für jeden Euro.

Wo hast Du diese Weißheit her, aus dem Ypsheft?

Das würde bedeuten das wenn ich ein Fahrwerk einbaue, mein Navi nicht mehr in der Garantie ist, oder wenn ich ein Sport ESD anbaue keine Garantie mehr auf dem Motor habe.

Wenn Du darüber nichts weißt, würde ich Dich bitten an dieser Stelle aufzuhören mit dem schreiben.

Es geht hier um ein Mangel der BMW-seitig verbaut worden ist und beseitigt wird wenn das Problem auftritt.
Eine komplette Rückrufaktion wurde nicht gestartet, da eben nur die Problemfälle beseitigt werden, kann ja auch sein das BMW hier und da den Euro sparen kann wenn das Auto, aus welchen Grund auch immer, abgefackelt oder zerstört ist.

MfG und bye

Guter Freund,

immer mal schön langsam.

Ich glaube sicher zu wissen, was juristisch bei Fahrzeugen geht und was nicht. Genau damit verdiene ich nämlich mein Geld.

Also, kurze Beratung, ohne Honorar:
Zunächst mal ist das so wie ich gesagt habe.
Nun ist aber auch Nichtfachleuten wie Dir klar, dass ein Navi nix mit dem Fahrwerk zu tun hat, wie Du richtig gesagt hast. Insofern wird es Dir als Kunde (und die Beweispflicht leigt bei Dir !!) leicht sein nachzuweisen, dass ein Schaden an der Hinterachse nicht durch ein Navi beeinflusst worden ist.
Soweit klar ?

Allerdings kannste den Nachweis bei einem anderen FW nicht bringen, da die Hinterachse was mit dem FW zu tun hat.
Der BMW kann behaupten ( und das muss er nicht beweisen) , Dein FW hatten wir nicht in der Erprobung, wir wissen nicht was da für Kräfte auftreten, ob da noch unsere Dimensionierungen stimmen usw.
DU (!!!) bist also in der Beweispflicht, dass der Schaden auch aufgetreten wäre., wenn Du das fremde FW nicht verbaut hättest.
Viel Spass damit ...

(ich will nicht sagen, dass das nicht geht. Vielleicht reichts ja zu sagen, es gibt ein Haufen anderer Fälle, auch mit anderen FW, von BMW, auch Sport und so...
Aber wenn ich BMW wäre würde ich mich auch erstmal zurücklegen und warten was kommt.
Bislang liegt kein nachgewiesener Anspruch vor.)

Insofern bitte ich Dich zukünftig mal etwas langsamer zu machen und nicht gleich mit der Keule (Hör auf zu schreiben) draufzuhauen.
Das zeugt von schlechtem Stil und wirkt nicht gerade überlegt.

In diesem Sinne ...

nb

@Nosibaer

Hast du den Beitrag von Megs797 ziemlich weit oben auf dieser Seite gelesen? Du liegst allgemein-rechtlich bestimmt richtig aber vielleicht nicht in diesem speziellen Fall mit der Hinterachsproblematik. Mein Kenntnisstand ist exakt wie der von Megs797 beschrieben: Normalerweise hätte BMW eine Rückrufaktion für alle betroffenen 3er starten müssen und an dieser hätte der TE ohne wenn und aber auch mit Zubehörfahrwerk teilnehmen dürfen. Das wäre für BMW aber sehr teuer und vor allem sehr arbeitsintensiv geworden, so dass man sich mit dem KBA verständigt hat alle auftretenden Hinterachsrisse kostenlos zu reparieren.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-RacerMH


Also ich arbeite bei BMW und habe bis her noch kein Fall erlebt der abgelehnt wurde, da kann der TE noch so viel schreiben, ich glaube das nicht! 😉

Und jetzt brauch keiner sagen in Oberhausen legt keiner sein E46 tiefer.

Zur Kulanzabfrage, dort kommt die KM-Leistung, VIN und ein Bild vom Riss mit bei, das Serviceheft interessiert dabei garnicht zur Instandsetzung!
Eine Angabe zum Fahrwerk ist dabei auch nicht aufgeführt, das meiste sind Vorgabefelder wo nur ja nein ausgewählt wird.

Und daher bin ich mir sicher das der TE nur etwas Langeweile hat und etwas Unruhe verbreiten will.

Wenn Kinder spielen sind sie gesund! 😉

MfG und bye

Ich will jetzt nicht entscheiden wer Recht hat, aber ist es derart unvorstellbar, das vielleicht einfach der Berater in dem Autohaus erst mal versucht hat den TE abzuwimmeln? zehn jahre altes Auto, Tuning, ggf. ausländerfeindliche Tendenzen, vielleicht hat sich auch der TE nicht gerade diplomatisch/wissend/vorbildlich verhalten... Es wäre nicht das erste Mal, dass ich davon lese das sich manche von BMW als Kunden 2. Klasse behandelt vorkamen nur weil ihr Auto mittlerweile nicht mehr > 20k€ wert hat.

Ich bin gerade heute vom BMW Berlin züruck und bei mir werden die kosten von 4500 euro übernommen,was die bei mir verlangt haben war ja das servicheft, um zu sehen ob scheckhäft gepflegt ist 7.10.1998 und 110000 km drauf.

Zitat:

Original geschrieben von Strasilo


Ich bin gerade heute vom BMW Berlin züruck und bei mir werden die kosten von 4500 euro übernommen,was die bei mir verlangt haben war ja das servicheft, um zu sehen ob scheckhäft gepflegt ist 7.10.1998 und 110000 km drauf.

Ist ganz normal, daß dein Serviceheft verlangt wird. Sollten dort Einträge fehlen oder du deine Inspektionen in einer freien WS gemacht haben, können sie dir die Kulanz sogar komplett ablehnen.

Zitat:

Original geschrieben von fa.h.klein



Zitat:

Original geschrieben von Strasilo


Ich bin gerade heute vom BMW Berlin züruck und bei mir werden die kosten von 4500 euro übernommen,was die bei mir verlangt haben war ja das servicheft, um zu sehen ob scheckhäft gepflegt ist 7.10.1998 und 110000 km drauf.
Ist ganz normal, daß dein Serviceheft verlangt wird. Sollten dort Einträge fehlen oder du deine Inspektionen in einer freien WS gemacht haben, können sie dir die Kulanz sogar komplett ablehnen.

ja aber doch auch in diesem falle nicht voraussetzung. das heft wird auch gern geprüft, um das werkstattverhalten des kunden zu ergründen 😉

Zitat:

Original geschrieben von fa.h.klein


Ist ganz normal, daß dein Serviceheft verlangt wird. Sollten dort Einträge fehlen oder du deine Inspektionen in einer freien WS gemacht haben, können sie dir die Kulanz sogar komplett ablehnen.

NEIN! Bei allem anderen von mir aus ein "ja", aber NICHT beim Hinterachsproblem. Es MUSS auf Kulanz repariert werden, sonst gibt es Ärger vom KBA! Ich sage es nochmal... Es ist eine Fehlkonstruktion seitens BMW und kann mit jedem x-beliebigen Fahrwerk auftreten. Ich sehe das Ablehnen einfach nur als Versuch... vielleicht kennt sich der Kunde ja nicht aus und wir sparen Geld.

Also nicht locker lassen!!!

Gruß megs

Also BMW hat sich da eine schöne Ausrede gefunden. Das ist eine absolute Frechheit von denen. Die Härte des Fahrwerks hat in diesem Fall nichts mit den Rissen in der Hinterachsaufnahme zu tun. Wer jetzt was anderes behaupten will, sollte mal scharf nachdenken: wie kann ein "zu hartes" Fahrwerk das Blech nach unten rausreißen? Wenn dieses zu hart wäre, würden sich entweder die Stoßdämpfer oder eben die Federn irgendwann durch das Bodenblech bohren.

Dieses Problem kommt ja doch sehr häufig vor. Hier mal ein Link zu einer Zählliste klick

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