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Hilfeee!!! Rote Ampel.....

Themenstarteram 17. August 2006 um 12:15

Hallo,

also, meine Schwägerin ist jetzt total durch'n Wind - stand auf der Linksabbiergerspur, wollte aber dann doch geradeaus (durchgeszogene Linie) und ein netter Mensch hatte sie dann auch noch rübergelassen. Allerdings war da die Ampel für links schon rot (geradeaus, wo sie hingefahren ist, war noch grün) und dann hats geblitzt....

Nun die Frage: Gilt das als Rotlichtverstoß? Ist Euch schon mal so was Dämliches passiert?

Danke Euch

Thomas

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22 Antworten

Imho gilt das als normaler Rotlichtverstoß, dumm ist auch dass die Ampel schon länger rot gewesen sein wird.

Das machen sich auch viele nicht bewusst, die auf einer Abbiegerspur ganz cool am Stau auf der Geradeausspur vorbeifahren und dann bei Grün für Geradeaus einfach losfahren, obwohl die Abbiegeampel rot zeigt. Ein Rotlichtverstoß aller erster Güte. ;)

Moin,

yepp kann ich so bestätigen ist ein Rotlichverstoss und da i.d.R. länger als 1 Sekunde rot war gibt es dann auch ein Fahrverbot...

Beste Grüße

Wo genau ist sie denn über die Haltelinie gefahren? Da es geblitzt hat vermutlich auf "ihrer" Spur und danach erst ist sie rechts rüber gefahren oder?

Ansonsten, also wenn sie noch vor der Haltelinie auf die Geradeaus-Spur gefahren wäre, hätte es vermutlich auch ned geblitzt und es wäre vermutlich "nur" das nichterlaubte überqueren einer durchgezogenen Linie gewesen und dann wäre sie halt noch bei Grün über die Haltelinie gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Moin,

yepp kann ich so bestätigen ist ein Rotlichverstoss und da i.d.R. länger als 1 Sekunde rot war gibt es dann auch ein Fahrverbot...

Beste Grüße

Ganz sicher? Der durch die rote Ampel geschützte Bereich wäre meiner Meinung nach ja nur die nach links gehende Spur, in die sie ja offensichtlich nicht reingefahren ist. Und um einen Rotlichtverstoß zu begehen, muss man diesen durch rot geschützten Bereich doch befahren?!?

Themenstarteram 17. August 2006 um 14:09

Also "wo" sie drübergefahren ist weiß ich momentan auch nicht genau - weiß nur, daß mein Handy mich während meiner wohlverdienten Mittagspause in der Kantine vor diese Frage gestellt hat. Ich werde es noch mal genauer hinterfragen und das Ergebnis hierzu noch posten.

Danke vorab schonmal für Eure Meinungen.

Ich hoffe ja auch für sie, daß es NUR das unerlaubte Überqueren eines Durchgezogenen ist und sie sich dazu noch äußern kann.

Echt dumm gelaufen. Kann jetzt jedem nur empfehlen, falls er mal falsch steht, keine Verrenkungen zu unternehmen und lieber in der nächsten Querstraße zu drehen - das ist wohl sicherer und günstiger... Habe mal nachgesehen, dürften wohl 125 EUR + Bearbeitung, 3 Pünktchen und 1 Monat werden...

Sollte ja auf dem Foto recht deutlich zu sehen sein, dass sie grad quer über die Linie auf die Spur zum Geradeausfahren zieht.

da es auch verboten ist, nochmal die spur zu wechseln, wenn man sich schonmal eingeordnet hat, wird das wohl als rotlichtverstoß gewertet werden. denke nicht, dass man daran was drehen kann.

na ich würde mal abwarten ob da überhaupt was kommt... ich bin schonmal mitten in der kreuzung wegen starkem verkehr zum stehen gekommen... die ampel hinter mir schaltete auf rot und ich wurde geblitzt. Gekommen ist aber nie was. Also erstmal ruhig bleiben und abwarten... Bevor man nichts bekommt braucht man sich keinen kopf machen ;-)

Habs grad nochmal nachgeschlagen:

Wenn deine Schwägerin HINTER der Haltelinie auf die geradeaus-Spur gewechselt ist, dann handelt es sich eindeutig um einen Rotlichtverstoß. Da die Induktionsschleifen für den Blitzer hinter der Haltelinie sind, müsste deine Schwägerin also auch hinter der Haltelinie die Spur gewechselt haben } Rotlichtverstoß, vermutlich sogar ein qualifizierter (länger als 1 Sekunde rot).

Ansonsten ist es, wie bufferm44 schon geschrieben hat, nur das unerlaubte überqueren der durchgezogenen Linie, was erheblich günstiger wäre. Aber da es geblitzt hat eher unwahrscheinlich...

Hallo,

ohne das Thema unnötig verkomplizieren zu wollen, glaube ich, dass ein Rotlichtverstoß auch dann vorliegt, wenn man von der Linksabbiegerspur geradeaus in die Kreuzung einfährt.

Hier ein kurzer Auszug des BGH-Urteils (Beschluß vom 30.10.1997 - 4 StR 647/96 (Hamm)) zu einem vergleichbaren Fall:

"Zeigen bei der Kreuzungszufahrt mit eigenem Lichtzeichen für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen das Lichtzeichen für die Geradeausspur Grün und das Lichtzeichen für die durch Fahrbahnmarkierungen als solche ausgewiesene Linksabbiegerspur (Voll- oder Pfeil-)Rot, so ist der Fahrzeugführer, der innerhalb der Kreuzung von der Linksabbiegerspur kommend geradeaus fährt, deshalb eines Rotlichtverstoßes schuldig. Das Grün der Ampel für die Geradeausspur gilt nicht für die Abbiegerspur. Das für diese Fahrspur maßgebliche (volle oder pfeilförmige) Rot versperrt die Einfahrt in die Kreuzung aus ihr ohne jede Einschränkung und unabhängig davon, in welche Richtung der Verkehrsteilnehmer anschließend weiterfährt."

Aber wie schon gesagt wurde: Erst einmal abwarten, ob überhaupt etwas kommt.

MfG

roughneck

am 17. August 2006 um 16:28

Ich denke, dass Deine Schwägerin doch gute Chance hat, aus der Sache rauszukommen.

Ein Rotlichtblitzer wird meines Wissens nach zweimal ausgelöst. Es gibt eine Schleife direkt hinter der Haltelinie und eine zweite Schleife auf der Kreuzung. Da es vermutlich nur einmal geblitzt hat, ist Deine Schwägerin nicht über die Schleife auf der Kreuzung gefahren.

Die erste hat aber wegen des Überfahrens der Haltelinie den blitz ausgelöst.

Also es besteht hoffnung!

@diskusking

bei dir hat es keine Folgen gehabt weil du VOR der Rotfase in den Kreuzungsbereich (vor der Haltelinie) eingefahren bist. Denn sobald eine Achse oder ein Reifen deines Fahrzeugs im Kreuzungsbereich steht oder sich befindet musst du dafür sorgen das dieser Bereich möglichst schnell und ohne Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Gruß Seb!

man lernt doch schon in der fahrschule das wenn man sich einmal eingeordnet hat, dalang fahren soll...

warum machn die leute die sowas machen nicht auch einfach auf der autobahn kehrt wenn sie merken, dass sie zuweit sind???

:D

Rechtlich ist es so klar wie Kloßbrühe: Rotlichtverstoß mit den bekannten Folgen.

Allerdings ist es wie beschrieben durch Mehrfachbelichtung auch ganz klar, was dort genau passiert ist.

Und so komisch es klingt: Auch Bußgeldbeamte sind Menschen! ;)

Ich sehe in meiner Glaskugel eine 50:50 Chance, dass da ein Auge zugedrückt wird. Schaumer mal - bitte berichte mal so oder so, ich bin gespannt.

Viele Grüße, Timo

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