Hilfeee!!! Rote Ampel.....
Hallo,
also, meine Schwägerin ist jetzt total durch'n Wind - stand auf der Linksabbiergerspur, wollte aber dann doch geradeaus (durchgeszogene Linie) und ein netter Mensch hatte sie dann auch noch rübergelassen. Allerdings war da die Ampel für links schon rot (geradeaus, wo sie hingefahren ist, war noch grün) und dann hats geblitzt....
Nun die Frage: Gilt das als Rotlichtverstoß? Ist Euch schon mal so was Dämliches passiert?
Danke Euch
Thomas
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von roughneck78
ohne das Thema unnötig verkomplizieren zu wollen, glaube ich, dass ein Rotlichtverstoß auch dann vorliegt, wenn man von der Linksabbiegerspur geradeaus in die Kreuzung einfährt.
Schrub ich doch oben bereits...

Zitat:
Ein Rotlichtblitzer wird meines Wissens nach zweimal ausgelöst.
Richtig, und wenns nur einmal geblitzt hat (glaub aber dass der 2. Automatisch aulöst) kann man absolut nichts nachweisen und es gibt auch keine Strafe.
Ausserdem sind Blitzerampeln nicht immer mit Film bestückt, die blitzen auch mal nur so zur Abschreckung ohne Folgen, weis ich aus Erfahrung

Vielleicht lags aber auch daran dass ich mich Reflexartig hinter der Sonnenblende versteckt hab



Zitat:
Original geschrieben von bmw328
Ich denke, dass Deine Schwägerin doch gute Chance hat, aus der Sache rauszukommen.
Null Chance.
Zitat:
Original geschrieben von bmw328
Ein Rotlichtblitzer wird meines Wissens nach zweimal ausgelöst. Es gibt eine Schleife direkt hinter der Haltelinie und eine zweite Schleife auf der Kreuzung. Da es vermutlich nur einmal geblitzt hat, ist Deine Schwägerin nicht über die Schleife auf der Kreuzung gefahren.
Die erste hat aber wegen des Überfahrens der Haltelinie den blitz ausgelöst.
Eine Schleife in der Mitte der Kreuzung gibt es nie - die würde dann ja andauernd vom Querverkehr überfahren werden ...

Zitat:
Original geschrieben von bmw328
Also es besteht hoffnung!
nö ...
Zitat:
Original geschrieben von Mola
Richtig, und wenns nur einmal geblitzt hat (glaub aber dass der 2. Automatisch aulöst) kann man absolut nichts nachweisen und es gibt auch keine Strafe.
Daher blitzt es grundsätzlich zweimal - und grundsätzlich automatisch. Die Strafe wird nur verhängt, wenn eindeutig ist, dass die Kreuzung überquert worden ist. Also einmal Vorderräder, dann nochmal ein hinterer Teil des Fahrzeugs -> Volle Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von Mola
Ausserdem sind Blitzerampeln nicht immer mit Film bestückt, die blitzen auch mal nur so zur Abschreckung ohne Folgen, weis ich aus ErfahrungVielleicht lags aber auch daran dass ich mich Reflexartig hinter der Sonnenblende versteckt hab
![]()
Wenn es blitzt, ist auch ein Film drin. Der mag irgendwann mal voll sein, aber bei stationären Blitzern ist die Chance gleich Null.
Ich würde an der Stelle sagen: Die Kollegin hat's voll verdient. Rotlichtfahren finde ich weeesentlich schlimmer als zu schnell fahren.
Und sorry, wenn ich schon nicht drauf achte, ob rot ist, bemerke ich doch den Blitz und spätestens dann wird reflexartig gebremst - ohne Blick in den Rückspiegel. Dann kommt der zweite Blitz, da wird gelächelt. Und zu guter Letzt setzt man den Wagen langsam zurück, damit es wieder zweimal blitzt - so ist eindeutig, dass man die Kreuzung nicht überquerte.
Vor ein paar Wochen hab ich 'nen Ampelsonnenschirm gekauft, das Paket war locker 3 Meter lang - also schupp, Dach auf und rauf damit auf Scheibenrahmen und Überrollbügel und angebunden. Unser Nachbar hat's sicherheitshalber noch festgehalten. Hab mir den Jux erlaubt, unserem Ordnungsamt ein vergnügliches Bild zu schenken - also bin ich über die Haltelinie gefahren und hab's zweimla blitzen lassen *ggg*
... was ich erst danach erfuhr war, dass das Überfahren der Haltelinie auch 20 Euro zzgl. 25 Euro Bearbeitungsgebühr kostet ... *grmpf*
... bisher habe ich aber weder Foto, noch Rechnung.
Gruß, Frank
Moin,
die Induktionsschleifen für das Auslösen des Blitzes befinden sich kurz HINTER der Haltelinie, wer diese Schleife bei Rotlicht überfährt, der löst einen Aufnahmevorgang aus.
Dieser Aufnahmevorgang besteht aus zwei Blitzaufnahmen, mit der ersten wird das Überfahren der Haltelinie dokumentiert und mit der zweiten Aufnahme, die Tatsache, dass das Fahrzeug tatsächlich den geschützen Bereich der Kreuzung passiert hat.
Bei der zweiten Aufnahme ist das Fahrzeug bei einem Rotlichverstoß nämlich nicht mehr im Bild. Sollte der Fahrer nur zu spät gebremst haben und hinter der Haltelinie zum Stehen kommen, dann ist das Fahrzeug auf der zweiten Aufnahme noch sichtbar und somit wäre kein Rotlichverstoss gegeben.
Beste Grüße
Zitat:
Wenn es blitzt, ist auch ein Film drin. Der mag irgendwann mal voll sein, aber bei stationären Blitzern ist die Chance gleich Null.
Kenn ich andere Beispiele, siehe oben, das war in Regensburg, stationärer Ampelblitzer. Dann kenn ich noch nen Schlaubischlumpf der ist nächtens in LA immer bei Rot über die Blitzerampel weil "eh kein Film drin ist". Er hat tatsächlich nix gekriegt. Is aber schon ne Zeit her.
Zitat:
Original geschrieben von AMGaida
Schrub ich doch oben bereits...![]()
Hallo,
hast natürlich recht. Eigentlich war die Frage mit deiner Stellungnahme schon beantwortet.
Wollte halt nur noch mal darauf hinweisen, und eine absolut sichere Quelle (BGH) zitieren.
Außerdem kamen ja auch noch Zenarien mit "vor/nach Haltelinie..., vor Rotphase in den Kreuzungsbereich gefahren", etc. ins Spiel. Daher habe ich geglaubt, dass man sich hier in der Diskussion immer noch nicht ganz sicher ist, ob es tatsächlich ein Rotlichtverstoß ist.
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Ich würde an der Stelle sagen: Die Kollegin hat's voll verdient. Rotlichtfahren finde ich weeesentlich schlimmer als zu schnell fahren.
Und sorry, wenn ich schon nicht drauf achte, ob rot ist, bemerke ich doch den Blitz und spätestens dann wird reflexartig gebremst - ohne Blick in den Rückspiegel.
Ich weiß ja nicht, ob du den ersten Beitrag überhaupt richtig gelesen hast, aber die Situation ist ja eine VÖLLIG andere. Sie hat sich nur falsch eingeordnet, ist also von der Linksabbiegerspur (für die Linksabbieger war noch rot) auf die geradeaus Spur rüber (die hatten grün). Das natürlich nachdem sie sich vergewissert hat, dass ein Auto rechts neben ihr auch Platz macht. Also nix mit zurückfahren wegen rot oder nicht drauf achten ob rot ist...
Außerdem gibt es auch Ampeln, die mit einer zweiten Induktionsschleife arbeiten. Also eine direkt hinter der Haltelinie und dann noch eine zweite. Wie das jetzt im einzelnen realisiert wird, weiß ich auch nicht. Aber es ist auf jeden Fall möglich.
Die andere Variante funktioniert zeitverzögert. Aber zwei Aufnahmen müssen es sein, um den Verstoß nachweisen zu können. Es könnte sein, dass die zweite Induktionsschleife dann über die Straße, in die man beim Linksabbiegen reinfährt, verläuft. Wenn es also über so eine Induktionsschleife gelöst wurde, dann gibt es in dem Fall kein zweites Foto und dann hat sich die Sache erledigt.
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Eine Schleife in der Mitte der Kreuzung gibt es nie - die würde dann ja andauernd vom Querverkehr überfahren werden ...
Gruß, Frank
Viele Blitzer an Ampeln funktionieren mit zwei Schleifen, ganz sicher! Natürlich löst das Überfahren der zweiten Schleife den Blitz nur aus, wenn zuvor die Erste überfahren wurden. Alles andere wäre ja Unsinn!
@incognito:
Achte mal in Hannover drauf. Es gibt eine Schleife hinter der Linie und eine weitere auf der Kreuzung.