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HILFE ! vom laser weg fahrend gelasert, rechtens?

Themenstarteram 29. August 2011 um 20:39

hallo leute.

also.

ich fuhr mit meiner ducati in nen laser, der "leider" zu der zeit nicht besetzt war. trotzdem haben sie mich raus gezogen und belehrt, weil ich sichtlich schneller als 30 gewesen bin.

als ich dann wieder los fuhr, fuhr ich (laut aussage) mit ungewöhnlich viel gaß los.

also richtete der beamte den laser erneut auf mich (vom laser weg fahrend) und drückte ab.

einen monat später bekam ich die post. bei meter 57 hatte ich angeblich 61 kmh drauf.

das ganze kostet 200 taler, 1 monat und 3 punkte.

nun meine frage.

ist es verlässlich mit der angabe? und ist es rechtens?

ich bezweifel das alles. rechnerisch hatte der beamte weniger als 2sek zeit sich zu mir zu drehen, auf mich zu zielen und ab zu drücken. da muss er recht flink für sein also. ausserdem bin ich 100m später scharf rechts abgebogen, ich kann mir kaum vorstellen das ich da wirklich so schnell gewesen bin.

gut, ich wollte stänkern und habe krach gemacht (offene auspuffanlage), aber ich kann nicht glauben das ich so schnell wa. denn für diese angabe muss man mit vollgaß arbeiten.

Beste Antwort im Thema

Die Belehrung scheint bei dir nicht angekommen zu sein, oder?

Meiner Meinung nach hätte die Strafe viel höher ausfallen müssen.

Bei mir hättest du 9 Monate FS Entzug und 1500 Euro Strafe bekommen. :D

Hoffentlich wird dir das eine Lehre sein.

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Zitat:

Original geschrieben von Stiffmaster-VW

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

 

Allein die 9 Punkte in 11 Jahren sagen eigentlich schon alles.

Ich habe in 44 Jahren keine Punkte bekommen.

Vielleicht weil dein Auto immer in der Garage stand, sofern du überhaupt eins hast! Trotzdem bist du kein besserer Mensch...mit deinen Vorurteilen!

Was macht so jemand wie Du eigentlich bei uns Nieten?

Geh doch aufs nächste VW-Treffen. Oder wollen die Dich dort auch schon nicht mehr sehen?

Anderen Leuten Vorurteile unterstellen, und hier permanent den Leuten mit mangelndem Fahrkönnen kommen.

Wenn ich 200 km am Tag gefahren bin, Bundesstraße wie Autobahn, dann habe ich wohl kaum Lust, mich noch mit einem Dorftrottel im Tiefflieger rumzuärgern, der nach der Sonderschule rumgondelt und kleine Mädchen beeindrucken will. Wenn Leute wie Du glauben, dass der Straßenverkehr eine Rennstrecke darstellt und jeder, der mit + 10 % erlaubter Geschwindigkeit automatisch keine Ahnung von Physik und Kurvengeschwindigkeiten hat, dann wundert mich dieses Niveau hier mittlerweile überhaupt nicht mehr.

Wenn einer keine Punkte hat, hat er keine Punkte. Mehr nicht!

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Auch wenn sie den TE beim ersten Anhalten schon gemessen hätten, müssten sie ihn bei der "Rachemessung" wieder anhalten und ihm den Beweis unter die Nase halten...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Personalien hatten sie ja schon und den Beweis hat er mit der Post bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von bmwheizzer

@ Cayman08:

 

um nach so kurzer strecke diese geschwindigkeit zu erreichen, muss ich ja dementsprechend beschleunigen.

und wenn du HIER mal die daten eingibst, dann siehst du das es weniger als 2 sek. waren die er zeit hatte.

das mit dem abbiegen habe ich erwähnt, weil ich bezweifel das ich nach dem weg voll in die eisen gegangen bin, um ab zu biegen.

 

schön das ich einen haufen unbefriedigte und unterdrücke leute hier ein bisschen abwechslung für ihr schlechtes leben geben kann und sie sich auch mal trauen können den mund auf zu machen und sich zu freun.

Du hast angegeben, dass du nach 100 m weg warst.

 

Ok nehmen wir an, dass das Messgerät ne ganze s benötigt...

3 s für 100 m bedeutet im schnitt 33.3 m/s; gehen wir über den gesamten Weg von einer gleichmäßigen Beschleunigung aus bist du am Ende 66,6 m/s gefahren.

Das wären ca 240 km/h am Ende, damit er nur 2 s hat um mit dem Gerät auf dich zu schwenken.

 

Falls du vor dem Abbiegen noch gebremst hast verlängert das entweder die Zeit oder es erweitert die Höchstgeschwindigkeit.

Falls du langsamer beschleunigt hast und nicht so viel Vmax hattest: Der Polizist hat mehr Zeit zum messen.

 

Ok betrachten wir es so: Du bist die ganze Zeit brav 36 km/h gefahren und hast unendlich schnell auf diese Endgeschwindigkeit beschleunigt, damit der Polizist weniger Zeit hat.

Du bist also die 100 m mit 10 m/s gefahren. Das bedeutet, dass du mehr als 10 s für die Strecke gebraucht hast. (mit bremsen)

 

Wozu dieser Link, wenn es die Physik gibt?

am 30. August 2011 um 18:11

Zitat:

Von hinten gelasert werden darf man schon, allerdings muss die Rennleitung dich nach dem Vergehen anhalten. Soll heißen, die Aktion der beiden Ordnungshüter war nicht gesetzeskonform und jeder halbwegs gescheite Anwalt zerreißt das in der Luft. Auch wenn sie den TE beim ersten Anhalten schon gemessen hätten, müssten sie ihn bei der "Rachemessung" wieder anhalten und ihm den Beweis unter die Nase halten...

Von hinten blitzen dürfen die auch, nur dürfen die Fotos nicht verwendet werden... dürfen tun die viel, nur kommen sie damit nicht ans Ziel ;)

Warum sollte die Strafe nicht gültig sein, hat sich unterdessen der Fahrer geändert, oder was?

Zitat:

Es gibt kaum etwas leichteres, als ein halbes Forum gegen sich aufzubringen und als arrogant und überheblich bezeichnet zu werden. Alles was dafür nötig ist, ist eine eigene Meinung, die man auch standhaft vertritt.

Denk mal drüber nach, warum dir kaum bis nie Arroganz vorgeworfen wird.

Ich habe hier auch meine Meinungen, die gegen den Strom laufen. Wenn man sich dann aber in einer derart großkotzigen Weise äußert, braucht man sich über das Contra nicht zu wundern.

am 30. August 2011 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Denk mal drüber nach, warum dir kaum bis nie Arroganz vorgeworfen wird.

War das jetzt ein Tippfehler? ^^

Themenstarteram 30. August 2011 um 18:41

danke bunny hundter.

genau das hab ich anderswo jetzt auch schon gehört.

und ich habe gesagt das ich nach 100m scharf abbiegen musste, sodass ich da fast eine vollbremsung hätte machen müssen. mit dem tempo hat das nix zu tun! ich frage mich was du da eben errechnen wolltest!?

und um auf mein "stänkern mit krach" zurück zu kommen... was hat das damit zu tun das man mir im nachhinein wegen überhöter geschwindigkeit an den kragen will?!

solange man nix verbricht und nur ein bisschen aufsehen erregt, ist man ja wohl nicht strafmündig. das ist also weder blød oder vorsætzlich denke ich.

Zitat:

Original geschrieben von bmwheizzer

solange man nix verbricht und nur ein bisschen aufsehen erregt, ist man ja wohl nicht strafmündig. das ist also weder blød oder vorsætzlich denke ich.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Strafmündig wird man automatisch mit Vollendung des 14. Lebensjahres.

am 30. August 2011 um 18:48

nehms mir jetzt nicht uebel, aber wer stænkert handelt immer vorsætzlich;) obs wirklich blød ist, ist Situationabhængig. In deiner Situation hattest Glueck das sie dich erst nicht gemessen haben. Ne Ruege ist doch vollkommen ok. Da wære ich auch froh drueber gewesen, hætte nen guten Tag gewuenscht und fertig. Was du dann machtest war sicher fuer die zwei ,,Provozierend`` also doch irgendwo schon bissel unueberlegt bzw. blød. Oder einigen wir uns auf ,,blød gelaufen``;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Auch wenn sie den TE beim ersten Anhalten schon gemessen hätten, müssten sie ihn bei der "Rachemessung" wieder anhalten und ihm den Beweis unter die Nase halten...

Hallo

Das ist leider defintiv falsch. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben dem Betroffenen das Ergebnis auf der Laserpistole zu zeigen. Meistens wird es angeboten. Es ist aber kein Formfehler, wenn es nicht gemacht wird.

Da hier also die Personalien schon feststanden, war es ein Leichtes, den TE von hinten zu messen.

Gruß Andreas

am 30. August 2011 um 18:53

Niveau "Wörthersee" oder was.....:confused:

 

Don"t feed the troll!

Interessant wäre es sicherlich auch, die Unterschiede in der juristischen Würdigung zwischen dem Verhalten des TE und dem ähnlichen Verhalten in dem folgenden Video herauszuarbeiten:

http://www.youtube.com/watch?v=Wqv4UprKKWA

am 30. August 2011 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Interessant wäre es sicherlich auch, die Unterschiede in der juristischen Würdigung zwischen dem Verhalten des TE und dem ähnlichen Verhalten in dem folgenden Video herauszuarbeiten:

http://www.youtube.com/watch?v=Wqv4UprKKWA

Was ist hier denn weltbewegend schlimmes passiert?

Ein Biker hat (ich tippe mal auf einem Treffen), ein wenig Gummi verbrannt und die Rennleitung hat halt mal ein bis zwei Augen zugedrückt; finde ich sympatisch...;)

am 30. August 2011 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Zitat:

Original geschrieben von Stiffmaster-VW

 

Vielleicht weil dein Auto immer in der Garage stand, sofern du überhaupt eins hast! Trotzdem bist du kein besserer Mensch...mit deinen Vorurteilen!

Was macht so jemand wie Du eigentlich bei uns Nieten?

Geh doch aufs nächste VW-Treffen. Oder wollen die Dich dort auch schon nicht mehr sehen?

Anderen Leuten Vorurteile unterstellen, und hier permanent den Leuten mit mangelndem Fahrkönnen kommen.

Wenn ich 200 km am Tag gefahren bin, Bundesstraße wie Autobahn, dann habe ich wohl kaum Lust, mich noch mit einem Dorftrottel im Tiefflieger rumzuärgern, der nach der Sonderschule rumgondelt und kleine Mädchen beeindrucken will. Wenn Leute wie Du glauben, dass der Straßenverkehr eine Rennstrecke darstellt und jeder, der mit + 10 % erlaubter Geschwindigkeit automatisch keine Ahnung von Physik und Kurvengeschwindigkeiten hat, dann wundert mich dieses Niveau hier mittlerweile überhaupt nicht mehr.

Wenn einer keine Punkte hat, hat er keine Punkte. Mehr nicht!

cheerio

Wie kann ich jemanden etwas permanent unterstellen, bei 2 Posts...das erkläre mir mal.

Und deine Mutmaßungen treffen vielleicht auf dich zu, mich sprichst du damit nicht an.

Dein Gesülze ist Niveaulos und nichtssagend...erst nachdenken, dann schreiben!

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Auch wenn sie den TE beim ersten Anhalten schon gemessen hätten, müssten sie ihn bei der "Rachemessung" wieder anhalten und ihm den Beweis unter die Nase halten...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Personalien hatten sie ja schon und den Beweis hat er mit der Post bekommen.

Welchen Beweis? So lange es keine Laserpistole mit Videofunktion war, haben sie gar keinen Beweis, denn sie müssten dem TE vor Ort die Laserpistole unter die Nase halten.

Die Geschichte habe ich auch schon durch, sind die zu langsam und kommen dir nicht hinterher, dann war die Messung für die Katz, hat vor Gericht keine Beweiskraft...

Da sie aber eh einen Hals hatten, weil sie ihn beim ersten Mal nicht gemessen haben, versuchen sie es nun so...

Wie trollig: "Wir haben sie nicht gemessen, vermuten aber, sie waren zu schnell!" Genau an dem Punkt hätte ich den Rennleiter ausgelacht... Geschwindigkeit vermuten oder schätzen? Jeder weiß, so was funktioniert nicht, weil und Menschen immer das Gehör einen Streich spielt. Fährt jemand laut vorbei, kommt im Hirn gleich die Meldung: "Achtung, Raser!" Die wirkliche Geschwindigkeit wird gar nicht mehr wahr genommen...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Das ist leider defintiv falsch. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben dem Betroffenen das Ergebnis auf der Laserpistole zu zeigen.

Da man ein Recht darauf hat, ein Beweisstück zu sehen, was wollen die nach 3-4 Monaten machen? Dir die Laserpistole von damals schicken? Wenn es eine Laserpistole mit Foto oder Video war, ist es was anderes, aber eine normale Laserpistole hat ja keine Funktion die Beweise zu sichern.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

...eine normale Laserpistole hat ja keine Funktion die Beweise zu sichern.

Wenn zwei Beamte das Ergebnis bezeugen können, paßt doch alles.

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