Hilfe!!! Rote Ölkontrollleuchte/ Lagerschalen defekt?
Kurze Vorgeschichte:
Habe gestern einen Golf IV 1,4 Bj. 99 gekauft. Das rote Öllampchen leuchtete, der Verkäufer meinte dass das wahrscheinlich nur ein defekter Sensor sei, hat mich aber drauf hingewiesen und auch in der Vertrag geschrieben, dass er deswegen keine Garantie gibt und den Wagen deswegen, als einen Wagen mit erheblichen Mängeln verkauft.
Er meinte er habe keine Ahnung und im schlimmsten Fall sei es die Ölpumpe. Probefahrt gemacht und alles hörte sich gut an.
Er hat mir kein Scheckheft mitgegeben sondern nur eine Reperaturhistorie. Dann kamm der Schock, Schalter als auch Ölpumpe wurden vor 100km gewechselt. Darauf hin habe ich die VW Werkstatt angeruffen und mit dem Meister gesprochen der den Wagen repariert hat.
Dieser meinte dass wahrscheinlich die pleul-Lagerschalen kaputt sind. Ich habe Ihn dann gesagt das die Ölpumpe umsonst gewechselt wurde oder er verneinte dies. (komisch, wenn sie nicht kaputt war, warum getauscht?)
Was meint Ihr? Sind es die Pleul-Lagerschalen, problem mit der Elektrik oder doch etwas ganz anderes?
Könnte man kaputte Lagerschalen hören?
Vielen Dank für eure Hilfe
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von V-Max-Plus
Ein Händler kann draufschreiben was er will, da gibts genug urteile drüber.Zitat:
Doch, er verkauft ihn "so wie gesehen", "mit erheblichen mängeln" oder als "Bastlerfahrzeug". suchs dir aus.
Für mich sieht das nach vorsätzlichem Betrug aus, da kauft ein Händler ne Schrottkarre, putzt sie schön glänzend, bezeichnet sie als Bastlerkarre und vertickt die zum Händler VK Preis?
Ich bin kein Anwalt und mache auch keine Rechtsberatung, aber so ein Händler ist bestimmt schon öfter aufgefallen.
Nach wie vor würde ich den Kaufvertrag rückgängig machen, sollte er nicht einverstanden sein, ab zum Anwalt, solchen Betrügern muss man das Handwerk gelegt werden!
Der Händler hat den Interessenten doch darauf hingewiesen, dass der wagen erhebliche mängel hat, sprich ist es kein unterschlagener mangel.
Ganz anders, wenn er nachweislich die Glühbirne im KI für die Öldrucklampe kaputt gemacht hätte
klick michZitat:
Der Händler hat den Interessenten doch darauf hingewiesen, dass der wagen erhebliche mängel hat, sprich ist es kein unterschlagener mangel.
Ganz anders, wenn er nachweislich die Glühbirne im KI für die Öldrucklampe kaputt gemacht hätte
der drittletzte Absatz
Zitat:
dass sie sich auf konkrete Mängel bezieht und auf einer tatsachlichen Überprüfung beruht. Vereinbarungen, in denen pauschal oder in Geschäftsbedingungen das Vorhandensein von Mängeln bestätigt wird, deuten darauf hin, dass damit die unabdingbare gesetzliche Sachmängelhaftung in unzulässiger Weise ausgeschlossen oder umgangen werden soll.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber für vorsätzlichen Betrug gibts in keinem Vertrag eine Ausschlußklausel 😁
Hätte der Blechhaufen 50€ gekostet wäre es offensichtlich dass es sich um ein Ersatzteillager handelt, aber nicht bei fast 4000€
Zitat:
Original geschrieben von V-Max-Plus
klick michZitat:
Der Händler hat den Interessenten doch darauf hingewiesen, dass der wagen erhebliche mängel hat, sprich ist es kein unterschlagener mangel.
Ganz anders, wenn er nachweislich die Glühbirne im KI für die Öldrucklampe kaputt gemacht hätte
der drittletzte Absatz
Zitat:
dass sie sich auf konkrete Mängel bezieht und auf einer tatsachlichen Überprüfung beruht. Vereinbarungen, in denen pauschal oder in Geschäftsbedingungen das Vorhandensein von Mängeln bestätigt wird, deuten darauf hin, dass damit die unabdingbare gesetzliche Sachmängelhaftung in unzulässiger Weise ausgeschlossen oder umgangen werden soll.Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber für vorsätzlichen Betrug gibts in keinem Vertrag eine Ausschlußklausel 😁
Hätte der Blechhaufen 50€ gekostet wäre es offensichtlich dass es sich um ein Ersatzteillager handelt, aber nicht bei fast 4000€
der Mangel steht im kaufvertrag also gehört er zum wagen ist gegenstand des vertrages da gibs keine chance auf rechtsansprüche!
wenn du schon so kluge links postest lies bitte alles durch
Zitat:
der Mangel steht im kaufvertrag also gehört er zum wagen ist gegenstand des vertrages da gibs keine chance auf rechtsansprüche!
wenn du schon so kluge links postest lies bitte alles durch
Im Kaufvertrag steht wischiwaschi und das ist nicht zulässig.
Kaum reklamiert er was ist plötzlich nicht mehr der Schalter kaputt, der erst vor kurzem ersetzt wurde sondern was ganz anderes.
Steht auch in dem klugen Link 😁
Was ich machen würde hab ich gesagt
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Wo steht hier eigentlich,das der Wagen vom Händler ist,oder der Inhalt des Kaufvertrages????
Ich finde ihr spekuliert hier über Sachen,die man ohne genaues Hintegrundwissen nicht beurteilen kann.
Zitat:
Original geschrieben von V-Max-Plus
Im Kaufvertrag steht wischiwaschi und das ist nicht zulässig.Zitat:
der Mangel steht im kaufvertrag also gehört er zum wagen ist gegenstand des vertrages da gibs keine chance auf rechtsansprüche!
wenn du schon so kluge links postest lies bitte alles durch
Kaum reklamiert er was ist plötzlich nicht mehr der Schalter kaputt, der erst vor kurzem ersetzt wurde sondern was ganz anderes.
Steht auch in dem klugen Link 😁
Was ich machen würde hab ich gesagt
Boah bitte. Wenn der Käufer darauf hingewiesen wurde und dafür unterschrieben hat dann ist die Sache rechtlich dingfest, natürlich kann eine Garantie ausgeschlossen werden. Deiner Argumentation nach wäre der Passus "Fahrzeug hatte Unfall/Vorschäden" ungültig in Kaufverträgen, wäre geil zu sehen was dann abgeht. Also wenn man keine Ahnung hat, lieber gar nichts sagen.