Hilfe!!! Reifen beschädigt!!!

BMW 3er F30

Hallo,
Mir ist etwas dummes passiert.
Bin in einer etwas engeren Straße gefahren und beim Versuch auszuweichen, habe ich den Bordstein mit meinem Reifen berührt.
Nun ist die Felge zerkratzt und vom Reifen ist ein Stück Gummi ab.
Was meint ihr, muss der Reifen jetzt getauscht werden oder kann ich noch damit weiter fahren??
Der Reifen ist gerade mal ein Jahr alt.
Habe hier einen Foto mitgeschickt.
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von netsloh


Von mir gibt's hier auch keine Absolution, der Reifen muss weg. Punkt

Genau, und das Auto am besten gleich hinterher 😁

Das ist eine völlig harmlose Beschädigung des Gummiwulsts zum Felgenschutz (was hier leider nicht funktioniert hat). Einfach weiterfahren, deswegen passiert definitiv nix.

33 weitere Antworten
33 Antworten

Wie auch immer es ausgeht, ich freu mich bei sowas immer über die Reifengarantie von BMW

Hab das Foto gesehn, klar kann man nicht anhand eines Fotos erkennen wie tief der Schaden ist!! Was ich sicher bin, das an dieser Stelle der Reifen ein dickeres Profil aufweist für die Stabilitaet zwischen Reifen und Felge!! Denke das der Reifen daher nicht zu wechseln ist, trotzdem würde ich zum Fachmann deines Vertrauens gehen und ihm das begutachten lassen...

Ist es ein RFT?

Zitat:

Original geschrieben von Baumbart


Wie auch immer es ausgeht, ich freu mich bei sowas immer über die Reifengarantie von BMW

die gilt nur für folgereifen mit *, nicht für die werksausgelieferten........wobei es das wort garantie mal wieder auch nicht richtig trifft....ersatzreifen mit * sind 2 jahre versichert.....

fällt der werksreifen in 2 jahren auseinander, hast sicher garantie und Gewährleistung, aber eigenschäden werde davon nicht abgedeckt.

gruss

Ähnliche Themen

da bin ich mir nicht so sicher, ob die reifengarantie nicht auch beim werksreifen greift.
BMW spricht hier ja nur vom Neureifen mit Sternmarkierung an der Reifenflanke. Ein Werksreifen ist ja auch ein Neureifen. Hat dieser denn nicht die Sternmarkierung? Müsste mal bei meinem nachschauen 🙂...

Nein, zahlt definitiv nicht!

Zitat:

Original geschrieben von denizon87


...Nun ist die Felge zerkratzt und vom Reifen ist ein Stück Gummi ab.
Was meint ihr, muss der Reifen jetzt getauscht werden oder kann ich noch damit weiter fahren??
...
Ist Deine Frage wirklich ernst gemeint?Beim TÜV kommst Du so nicht einmal mehr vom Hof!

Da spielt es doch keine Rolle, ob der Reifen ein Jahr oder schon 5 Jahre alt ist.

Es geht das Leben Deiner Mitfahrer und das Leben aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Dein Leben könnte Dir ja egal sein.

Dieses Stück Gummi das du abgefahren hast sollte kein Problem darstellen es dient ja zum Felgenschutz! Zudem ist es bestimmt ein runflat-reifen gehe ich mal davon aus, dieser hat sowieso eine verstärkte Seitenwand, wenn er platt sein sollte was bei so einer Tiefe niemals funktioniert würde er trotzdem weiterfahren, zudem schau mal ob es ein Sternmarkierter BMW Reifen ist bei einer eventuellen Neuanschaffung (aufgrund des optischen Aussehens) schön ist es ja nicht gerade bekommst du Prozentualle Anteil von Bmw bezahlt bei einem Neureifen sogar die kompletten 100 Prozent (8 mm)

Hoffe mal ich konnte dir helfen

Zitat:

Original geschrieben von Deftl


die gilt nur für folgereifen mit *, nicht für die werksausgelieferten........wobei es das wort garantie mal wieder auch nicht richtig trifft....ersatzreifen mit * sind 2 jahre versichert.....

fällt der werksreifen in 2 jahren auseinander, hast sicher garantie und Gewährleistung, aber eigenschäden werde davon nicht abgedeckt.

gruss

Falsch!

Noch nie ein neues Auto gekauft? Wenn doch, einfach mal die dabei ausgehändigten Unterlagen lesen.

Anhand der wenig beschädigten Felge erkennt man doch, wie wenig der Reifen abbekommen haben muss. Den Reifen würde ich bedenkenlos weiterfahren und die Felge reparieren lassen.

Wäre der Aufprall härter gewesen, hätte die Felge eine ordentliche Macke.

Ja, das mit der Reifengarantie ist natürlich Quatsch bei selbst verursachten Beschädigungen des Reifens.

Da der 'Schaden' hier aber eh komplett harmlos ist kann man diese Diskussion auch gleich wieder vergessen 😉

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



Zitat:

Original geschrieben von Deftl


die gilt nur für folgereifen mit *, nicht für die werksausgelieferten........wobei es das wort garantie mal wieder auch nicht richtig trifft....ersatzreifen mit * sind 2 jahre versichert.....

fällt der werksreifen in 2 jahren auseinander, hast sicher garantie und Gewährleistung, aber eigenschäden werde davon nicht abgedeckt.

gruss

Falsch!
Noch nie ein neues Auto gekauft? Wenn doch, einfach mal die dabei ausgehändigten Unterlagen lesen.

und was steht da drin?

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils



Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Falsch!
Noch nie ein neues Auto gekauft? Wenn doch, einfach mal die dabei ausgehändigten Unterlagen lesen.

und was steht da drin?

Bei mir steht drin: zwei Jahre "Neureifengarantie"

Als ich meinen Platten wegen Nagel hatte setzte ich mich mit der Kundenbetreuung in Verbindung.
Mein Fahrzeug war ein einjähriger Dienstwagen von BMW. Aussage Kundenbetreuung: Die Garantie besteht grundsätzlich nicht bei der "Erstbereifung"

Ich lass es jetzt aber lieber nicht auf einen Versuch ankommen.😁

Wo ist Holz zum Klopfen? Gefunden und geklopft.

Deine Antwort
Ähnliche Themen