Hilfe !!! Panoramadach Rahmenbruch, Wassereinbruch, habe 1 Jahr Gwgarantie wer zahlt ???
Hallo Ihr Lieben...ich bin neu hier und habe nicht ganz so viel Ahnung von Autos...ich liebe ihn einfach nur....
ich habe seit August meinen 530d touring, Bj. 02/07...also sage und schreibe gerade erst knapp 3 Monate und er ist erst 5 Jahre alt....habe vor 2 Wochen den Pannenhelfer bei mir gehabt...mein Dicker hat nämlich gar nix mehr gesagt...absoluter Elektronikausfall...er sprach nicht mehr mit mir...nicht mal mehr geflüstert hat er mit mir..da tat sich gar nix mehr...nada...der Pannenhelfer hat ihn schock gestartet...hab ihn dann über die Autobahn gejagt...und wieder zurück....und dann ..erkannt haben wir nen extremen Wassereinbruch hinten im Kofferraum unter der Abdeckplatte und in den rechten und linken Seitenfächern...dort stand das Wasser rand voll....nun ist er heute in der Werkstatt gelandet..weil meine Elektronik wieder gesponnen hat...dieses Mal waren es die Rückhaltesysteme die gestört sein sollten......durch die Foren war mir klar...so dachte ich...das es die Abläufe meines Panoramadaches sind...die evtl. verstopft sein könnten....so weiter gegeben...ausgeführt...nein....die waren es nicht....alles supi....ich also nach hause..und habe gewartet...bekam dann den Schreckensanruf.....es ist der Rahmen des Daches...der ist gebrochen, lag los und undicht im Glas...na supi...schlimmer kann es nicht kommen..sie haben es mit Wasser ausprobiert...und es ist wie in Bächen ins Auto gelaufen..schnur strax Richtung meiner Elektronik...oh nein......mmhh...na klasse.....habe das Gefühl nur Pech mit ihm zu haben...obwohl wir uns doch soooo gut miteinader auskommen...hi hi ...denn ich war schon vor nem Monat in der Werkstatt...weil meine Klimaanlage nicht wollte...und mein Außentemperaturanzeiger immer gesagt hat...es sei -32 Grad oder kälter....da musste ich dann schon ein paar Tage auf ihn verzichten...und es war ein Geber...der kaputt war...und Kabelbruch der zum Geber führte oder so ähnlich...oh menno...fand ich gar nicht witzig...aber das ging über Garantie......obwohl ich meinen Dicken so unendlich liebe....Jetzt steht er in der Werkstatt ...total auseindander genommen....Meine Frage unter anderem ist an Euch....ich habe auf meinem Kaufvertrag stehen unter der Position Bemerkungen: 1 Jahr Gw Garantie...aber keine Bedingungen dazu ....jetzt frage ich Euch....wird da die Garantie also der Händler die Rechnung übernehmen müssen für das Dach ? Weil mein Werkstättler sagte...es kann nicht sein das nach nur über 3 Monaten das Auto so voll von Wasser steht ???? das muss vorher schon gewesen sein....
Ich habe wie gesagt auch keine Bedingungen gefunden....nur ebend diese Bemerkung....jetzt sagt mir mein Werkstättler...nur alleine der Rahmen kostet original 1.800 + MwSt. dann noch plus Einbau....und das Auseinandernehmen etc....da lande ich bei etwa 3-4.000 Euro am ende ???!!! Wie gesagt ich habe ihn gebraucht gekauft....im August mit ner Gw garantie von einem Jahr... zahlt es der Verkäufer ??? oder sollte ich mich an BMW richten weil wegen Werksfehler oder so ? oder zum Anwalt maschieren wenn der Verkäufer nicht zahlt ? Es war übrigens ein Autohändler .... Mensch mein Dicker ist erst 5 Jahre alt....wenn man mal darüber nach denkt wie jung er eigentlich noch ist...und was er neu gekostet hat..habe nahezu volle Hütte....das kann es doch nicht sein.....ich kann doch nicht schon nach 5 Jahren mein Dach undicht haben...?????? ich bin gerad unendlich traurig und total überfragt...vielleicht könnt ihr mir weiter helfen ??? Ich wäre Euch unendlich dankbar !!!
53 Antworten
Vielen Dank noch mal an Euch.....mensch ich hab doch gar keine Ahnung von sowas und finde es toll das ich hier so nette Hilfe erhalte....
Ich nehme Eure Informationen gleich mit und werde sie mit meinem Werkstättler durch gehen und gegebenfalls dann noch mal den Händler/Verkäufer telefonisch kontaktieren....
auch werde ich auf Euren Rat hin gleich mein Auto von innen fotografieren u.a. mit Videoaufzeichnung über die Vorführung des Wassers was deutlich erkennbar wie aus einem Wasserschlauch in den Innenraum fließt...sehr gute Idee danke danke danke....
ich melde mich dann wenn ich zurück bin noch einmal...
Unbedingt zunächst vermeiden, dass ein Dritter sich an dem Fahrzeug versucht! Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung und detaillierter Zusage zur Übernahme der Kosten (schriftlich) kannst Du überhaupt bei einem Dritten das Fahrzeug instand setzen lassen. Jetzt keine Fehler machen!
Zitat:
Original geschrieben von michellik
...er ist nämlich komplett auseinandergebaut...der ganze Himmel weg..(.hab mich erschrocken.)...
Das war ein Fehler. Das Recht zur Nachbesserung/Mängelbeseitigung, also der 1. Stufe des Gewährleistungsbehelf fällt immer dem Gewährleistungspflichtigen zu. Erstens hast du nun die Kosten für das Wiederherstellen des Ausgangszustandes (falls sich der Händler nicht bereit erklärt die Kosten für die Mängelbeseitigung durch einen Dritten zu tragen, was er in der Regel auch wegen der Schadensfeststellung und Kostenhöhe wie auch Abwälzung auf die Garantieversicherung nicht machen wird), sowie auch das Problem des Nachweises das der Mangel nicht durch den Dritten, also deine ausführende Werkstatt enstanden ist.
Wenn der Verkäufer/Gewährleistungspflichtige es dir also jetzt schwer machen will und es auf einen ca. einjährigen Prozess ankommen lassen will dann hast du es ihm leicht gemacht.
Die Garantieversicherung dient im ersten halben Jahr, (wie rechtlich schon erläutert) die Vermutung besteht dass ein Mangel schon VOR Übergabe bestanden haben muss, lediglich dem Händler sich die Kosten für Mängelbeseitigung teilweise/oder ganz zu sparen - außer er ist im Stande mittels Sachverständigengutachten den Nachweis zu erbringen das der Mangel erst NACH Übergabe aufgetreten ist (versteckte oder arglistig verschwiegene Mängel hingegen haben andere Fristen und könnnen auch einen Gewährleistungsausschluss unwirksam machen).
Erst in den darauf folgenden Monaten (wenn die Gewährleistung zulässigerweise bei beweglichen, gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzt wurde), kann, bei fehlendem Nachweis deinerseits eines Mangels der schon vor Übergabe bestanden hat, die Garantie zu deinen Gunsten genutzt werden. Somit zahlt man die Garantie im ersten halben Jahr meist um den Profit des Händlers zu erhöhen - Paradox. Der Nachweis, das ein Mangel noch nicht/ oder schon bestanden hat, ist nur schwer zu erbringen dh. steht der Händler meist ein halbes Jahr in der Pflicht.
Aber ich denke ein bisschen Privatrecht gehört heute schon zum einem gewöhnlich gebildeten Menschen dazu und wenn nicht hat man die Möglichkeit sich VOR div. Handlungen im Netz zu erkundigen und nicht hysterisch zu werden. Daher gebe ich dir den Tipp das Fahrzeug möglichst schnell wieder zusammensetzen zu lassen, mündlich und per Einschreiben dem Verkäufer einen Gewährleistungsmangel anzuzeigen und auf Beseitigung ebendessen zu bestehen.
mfg Mig
Ähnliche Themen
Na jetzt macht ihr mir aber gewaltig Angst.....
also wir haben heute zweimal mit dem Verkäufer telefoniert...beim ersten Mal hat er sich schon arg daneben benommen...
beim zweiten Mal unter Zeugen noch mals angerufen am Nachmittag....wo der Verkäufer sich noch schlimmer verhalten hat, wieder viel beschäftigt war und dafür jetzt keine Zeit haben wollte, wobei ich eine Reparaturzusage von ihm wollte, bzw wie er sich das weitere Vorgehen vorstellen würde. Er legte im Gespräch den Hörer auf. So etwas hat mein Werkstättler unter Kollegen noch nie erlebt. Ich habe nun heute direkt bei meinem guten Freund der auch unser Familienanwalt ist einen Termin für Morgen gemacht.
Er selbst hat keine Werkstatt, er ist ein An und Verkäufer. Ziemlich viele Luxusschlitten auf dem Hof. Schon beim Kauf bzw. die Abwicklung bis das ich ihn abholen konnte...war schon recht kurios, erst hieß es zwei Tage nach Vertragsunterzeichnung könne ich ihn abholen. Er würde ihn noch über den Tüv bringen lassen. Er meldete sich dann gar nicht mehr. Ich rief ihn an. Das Auto ist nicht über den Tüv gekommen weil ein Ersatzteil noch eingebaut werden müsste. Nannte sich Geber. Er hat mich immer und immer wieder auf die nächsten Tage vertröstet. Bis ich dann mal einen bösen Anruf gestartet habe in dem ich ihn gefragt habe ob er mich auf den Arm nehmen möchte. 2 1 /2 Wochen später konnte ich ihn dann endlich abholen. Da hatten wir dann etwa 4 Wochen später das meine Klimaanlage nicht funktionierte und mein Außentemperaturfühler minusgerade von -32 bis -45 Grad anzeigte. Ich bin direkt zu meinem Werkstättler und es wurde vom Verkäufer als Garantie bezahlt ohne Probleme.
Ausgangspunkt jetzige Situation war ja...das mein Bordcomputer mir mitteile das ich umgehend die Werkstatt aufsuchen soll weil Rückhaltesysteme und Elektronik gestört war. Nun fahre ich natürlich (ich als Frau und Laie) zum Werkstättler meines Vertrauens und er liest die Fehler aus, löschte sie und es tat sich nichts, keine Besserung....darauf hin hat er den Fehler gesucht während ich wieder nach Hause fuhr weil ich ihn dort lassen musste und bekam darauf hin einen Anruf das er den Fehler gefunden hätte. Panoramadach undicht. Dann sagte er mir, das er den Verkäufer kontaktiert und fragt ob die Zusage zur Reparatur kommt oder aber der Verkäufer ihn abholen will oder eben anderes. Darauf hin war dieser Mensch unseriös und desinteressiert in seiner Aussage. Und wie gesagt beim zweiten Anruf legte er mitten im Gespräch auf wobei wir in Ruhe und vernünftig miteinander sprachen.
mmhhh....und jetzt sagt ihr mir ....das war mein größter Fehler...puuhhh....jetzt bin ich langsam echt verwirrt....
trotzdem Danke für Euro tatkräftige Unterstützung
naja das problem was MIG meint ist das wenn zuviele Köche rumfummeln könnte schnell die Suppe versalzen. Der VK könnte auch sagen das deine Werkstatt bei auseinander bauen die beschädigung gemacht hat 😉 hättest den Wagen direkt dem VK vor die tür gestellt am besten mit ADAC hingeschleppt hättest. Würdest ihn natürlich mit einem Nagel an die Wand klatschen.
Aber keine angst geh mal zu deinem Anwalt der wird die sache schon richten. Bleib Cool ist zwar eine mega angespannte situation aber ich würde versuchen vom Kaufvertrag zurückzutretten sind ja eine menge fehler für so eine kurze zeit. Wer weiss was noch zukommt auf dich.
@pampersbomber....danke für Deine beruhigenden Worte...aber ich musste dann gerade mal nen Fernet trinken zur Beruhigung *lach*
Das Ding dabei is noch....das wir in den Unterlagen erkannt haben das was mit der KM Leistung evtl. nicht stimmen kann. Ebenso die letzte Inspektion kurios erscheinen und mein Bordcomputer immer sagt der Service sei überschritten. mmhh....wenn ich doch nur mehr Know How hätte. Genauso hat mir mein Werkstättler gesagt das er solch einen Wagen nie bei einem solchen Händler gekauft hätte sondern direkt bei BMW. Tja, hinterher ist man immer schlauer. hab mich halt verliebt in den Dicken und der Preis war auch ein guter.
Mein Vorbesitzer war ne Firma...die Adresse nehme ich morgen mal mit zu meinem Anwalt..um die evtl. zu kontaktieren mit welchem KM-Stand sie ihn verkauft haben.......jetzt haben wir noch zusätzlich die Bedenken das es sich hierbei evtl. auch um ein Unfallfahrzeug handeln könnte oder noch schlimmer das er weit aus mehr an km leistung drauf hat als geschrieben steht im Cockpit. Desweiteren sind uns Dinge zu Ohren gekommen die meinen Verkäufer nicht gerade ins unschuldige Licht stellen lassen oder wie sagt man noch gleich.....
Ich denke es wird ne spannende Geschichte !!!
looool das wird ja ein richtiger Krimi ich besorg schonmal Popcorn. Aber das tut mir echt leid für dich hoffe es wendet sich zum guten für dich. BMW kann eventuel auch über das steuergerät die wahren km rausbekommen. Da kommen die meisten betrüger mit iherer software nicht rein um diese zu ändern. Kontaktiere mal ein KFZ Gutachter der kann dir vielleicht am telefon auch sagen ob da ein weg gibt.
Ja das sage ich Dir....ich sorge dann für die Getränke *lach*
ich bin ja mal echt gespannt ob Mig recht behält und dann was mein Anwalt sagt....
ich bin doch ne ganz unschuldige und unwissende Frau 😉 was Autos angeht....ich fahre sie nur gerne aber mehr weiß ich leider nicht...ach ....tanken kann ich dann auch noch...und ich weiß vor allem wo sich das Gaspedal befindet ... hi hi
ich werde Euch hier auf jeden Fall auf dem Laufenden halten...selbst mein Werkstättler hätte ihn am liebsten direkt persönlich besucht und es beschäftigt ihn ungemein....wenn ich ehrlich bin ...hab ich heute auch schon bei ihm gekullert....das hat ihn dann nur noch wütender gemacht....ja und mich auch natürlich !!!!
und das Schlimme dabei is ja....hab ihn erst 3, 5 Monate....davon war er schon 3 male in der Werkstatt...
und heute...ganz besonders heute kamen mir mega viele 5er touring entgegen...sahen alle aus wie meiner....bäääähhhhhh
tipp : laß es übern anwalt laufen ... da du mir nicht besonders schlau bez kfz angelegenheiten erscheinst ... sicher ist sicher 😉
ja genau @neurocil.....habe morgen nen Termin und ich halte Euch auf dem Laufenden....schlaft alle schön...bis Morgen...und danke an alle....
Das von Dir jetzt beschriebene Procedere lässt für mich nur eine Schlußfolgerung zu, unseriös. Ich würde alles daran setzen, den Kaufvertrag zu wandeln, sprich, das Fahrzeug zurück zu geben. Und einen passenden Dicken findest Du sicher, das Angebot ist ja nicht gerade klein. Sollte es dazu kommen, BMW-Händler und vorzugsweise mit Premium-Selection-Garantie.
Viel Glück bei der Abwicklung.
Guten Abend Ihr Lieben, ich war nun heute bei meinem Anwalt und ich muss sagen das Gees1150 eigentlich recht hat....eigentlich darum..das dieses nicht schriftlich zwingend notwenig ist.... weil wir gestern in den zwei besagten Telefonaten mit der Zeitspanne von ca. 5 Std ihm die Möglichkeit gegeben haben uns die Reparaturfreigabe zu geben. da der Verkäufer aber im zweiten Gespräch unter 4 Zeugen meinem Werkstättler mitteilte das er nix damit zu tun hätte und er jegliches ablehnen würde und anschließend den Hörer auflegte ist das jetzt sein Eigentor und ich bin somit im Recht. Mein Anwalt sagte ...gar keine Frage....dann legen wir mal los. Morgen werde ich noch auf anraten meines Anwaltes zur Dekra fahren und mir ein Sachverständigengutachten einholen. Darüber hinaus haben wir festgestellt das zwischen Kaufvertragunterzeichnung und Fahrzeugübergabe eine km Leistung differenz von 4375 km besteht. Da der Verkäufer noch eine Inspektion vom Fremdwerkstättler durchführen ließ und sich im Serviceheft dann die weit aus höhere Kilometerlaufleistung feststellen lies. Unglaublich oder ? Das heißt ja....in der Zeit in der ich ständig gegen jeglicher Absprache vertröstet worden bin bis das ich endlich meinen Dicken abholen konnte.. ...muss entweder über knapp 14 Tage jemand diese Kilometer gefahren sein oder aber irgendwo stimmt da was gewaltig nicht...kurios oder nicht ????
Ich sagte ja schon gestern Abend...ich glaube das wird spannend....und.....ich bin gespannt !!!!