Hilfe! - Keine TÜV Eintragung Zolder 7 1/2x18 - 1K0601025AD

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

ich habe jetzt zwei Monate meinen 1.6 Gewinner-Caddy in rot. Mit dem parktischen Caddy bin ich im Großen und Ganzen recht zufrieden. Die Seitenwindempfindlichkeit ist gewöhnnungsbedürftig. Schon einige Zeit lese ich hier aufmerksam alle Beiträge mit. Bevor ich meinen Caddy abholen konnte habe ich bei ebay die Zolder Felgen in 7 1/2x18 gekauft! Ich finde diese Räder recht hüsch. Letzte Woche war ich beim TÜV und wollte die Räder eintragen lassen. Auf einem Forum gibt es zu diesem Rad auch eine Bescheinigung um die Felgen eintragen zu lassen. Jetzt hatte mich der TÜV bei uns am Ort wieder weggeschickt! Ich bekomme keine Eintragung, weil die Felgen nicht die richtige Einpresstiefe hätten, und die statische Radlast für den Caddy 652 kg haben müsste! Dann war ich noch beim weiteren TÜV. Auch dieser Prüfer hat mir keine Eintragung gegeben. Was mach ich jetzt bloss? Ich habe fast 1600 Euro für die Felgen und Reifen ausgegeben. Kann hier mir einer helfen? Ich habe hier schon alles durchgesucht und nicht zur Zolder Felge gefunden.

Danke im voraus.
Richard

Beste Antwort im Thema

 … Schuster bleib bei Deinen Leisten!

WARNUNG!
Hier kommt jetzt ein Beitrag für alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler die meinen richtig zu ticken! Aber von der Materie Leichtmetallrad NULL Ahnung haben! Wer sich hier angesprochen fühlt, sollte schnell aus dem Thread aussteigen! Ich feinde Niemanden persönlich an! Das machen nur respektlose Mitmenschen! Hier geht es lediglich um eine klare Darstellung der Fakten um dem Themenstarter kompetent zu antworten und eine Hilfestellung zu geben!

Spontanität will oft gut überlegt sein…!

Dieses Thema ist so heiß, wie das Thema Airbag ausbauen! Einige Punkte decken auch kriminelle Energie auf! Das wird einigen Herrschaften nicht schmecken, weil Sie mal wieder anderes besseres Wissens meinen zu sein!

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Einige Antworten auf den Beitrag des Themenstarters gehen völlig an der eigentlich Problematik vorbei! Was dienen dem Themenstarter völlige wirre Mutmaßungen frei nach dem Motto: HÄTTE – WENN – UND ABER! Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich lieber mal richtig informieren, bevor man dem Themenstarter keine konkreten Antworten geben kann!

Eine Tatsache ist, dass sich Niemand mit einer vermeintlichen richtigen TÜV Abnahme nach §21 StVZO in einem rechtssicheren Raum befindet! In der Bundesrepublik Deutschland wird das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ aktiv von den Gerichten praktiziert! Was ein Gutachter zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung berechtigt, vermeintlich richtig geprüft und abgenommen hat, kann zu jeder Zeit von einem anderen Prüfer, z.B. bei einer Hauptuntersuchung, völlig anders betrachtet und bewertet werden. Im Klartext, dieser Prüfer kann nach seiner Einschätzung jede vorherige Eintragung in Frage stellen und für ungültig erklären!

Zu den Details:

1.
Die vermeintliche Traglastbescheinigung auf die hier verwiesen worden ist bezieht sich nicht auf eine Verwendung des fraglichen Rades auf einem Volkswagen Caddy! Desweiteren ist diese Bescheinigung durch Unkenntlichmachung der Anschrift und der Kürzung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges des Anfragenden an VW verfälscht worden und kann in Sinne des StGB nicht mehr als Bescheinigung gelten! Wir reden hier über einen Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes!

2.
Das Zolder Original-OEM Leichtmetallrad in ET51 kann technisch nicht auf dem Caddy gefahren werden dürfen! Mit ET51 bei 7,5“ Maulweite vermindert man die Spurweite des Fahrzeuge und zerstört die Kinematik der Fahrzeuges! Der Gesetzgeber verbietet dies in der 70/156/EWG! Zulässige Einpresstiefenwerte liegen zwischen ET+34mm bis ET+48mm bei Radgröße 7,5Jx18H2!

3.
Die Radlast die von Volkswagen mit 630 kg als Maximum bescheinigt worden ist, wird von VW mittels eines VIA/JWL Prüfverfahrens (100% des Biegemomentes - bei 100.000 Lastwechseln) ermittelt, und ist auf den eigentlichen Fahrzeugtyp und Baumuster und Ausführung abgestimmt! D. h. im Klartext die ermittelte Radlast entspricht nicht der Traglast nach StVZO §22 bzw. der Regelung Nr. 124 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (75% des Biegemomentes - bei 200.000 + 50% des Biegemomentes - bei 1.800.000 Lastwechseln)!
Der Unterschied findet sich auch in der Berechnung von Biegemoment (Nm), der statischen Radkraft (kg), der Radlasterhöhung (Faktor), dem Reibwert Straße/Reifen (µ), dem dynamischen Rollradius (Rdyn) und der Einpresstiefe wieder. D.h. VIA/JWL geprüfte Räder sind um den Faktor ET hochzurechnen um diese für Zulassungsfähig zu prüfen. Und das hat sicher der Prüfer den buttermann aufgesucht hat mit der Radlast von Zitat: 652 kg (!) gemacht. Auch unterscheidet sich das StVZO/ECE Prüfverfahren in dem, dass von einer MINIMUM Radlast ausgegangen wird. D.h. das Zolder Leichtmetallrad funktioniert immer am Limit / MAXIMUM (!) seiner möglichen Belastung! Unter ungünstigen Begebenheiten kann solch ein maximal belastetes Rad auch in der Seele des Materials brechen!

4.
Ich habe auch mit VW bezüglich der Praxis der Ausstellung der Traglastbescheinigung zwischenzeitlich reden können. Die Position des Herstellers sieht so aus, dass VW lediglich eine Aussage über die Beschaffenheit des Gegenstandes macht. Eine generelle Freigabe der Verwendung der modellgebundenen Leichtmetallräder auf X-beliebigen Konzernmodellen sagt die Bescheinigung nichts aus. Somit ist die Bescheinigung auch keine Prüfgrundlage im Sinnen eines Gutachtens.

5.
Zudem gibt es eine Datenbank von fahrbaren Radreifenkombinationen für jedes Fahrzeug und Baumuster die der TÜV Süd im Auftrag des Kraftfahr-Bundesamt ständig anbaut, verbaut, fährt und testet! Alle Rad- Reifenkombinationen die nicht den Anbauvorgaben entsprechen sind für den Zulassungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig! Das sollten auch die Prüfer von den „DER TRÄGT ALLES EIN TÜV!“ wissen müssen! Aber auch hier kommt wieder der Faktor „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ hinzu. Einige Herrschaft von dieser Fraktion riskieren Tag ein Tag aus ihre Rente!

Und wer sich außerhalb des rechtssicheren Raumes bewegt, sollte tunlichst nicht noch eine egoistische Selbstdarstellung starten. Leicht tappt man in eine Falle wo man leicht vom einem tollen Hecht – zum armen Hund mutiert! Da gehen 1600 Euro über den Tisch, für Nichts und wieder Nichts! Ich werde versuchen buttermann in irgendeiner Weise zu helfen! Das wird sicher die Ausnahme bleiben! Aber buttermann wird sicher bei welchem Arrangement was zu finden gilt auch „Federn“ lassen müssen, die er sicher nicht beim Finanzamt aber unter der Rubrik Erfahrung geltend machen kann. Jedem der Ähnliches vorhat sei gesagt, hinterfragt alles noch genauer! Haltet Euch von ebay fern! Wir konnten auch in diesem Thread lesen können, das Einer gerupft da steht. Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen! Leute schaut nicht drauf was andere Caddy-Fahrer haben, machen und tun! Schaut Euch keine Gutachten an, deren Inhalt Ihr nicht versteht. Gutachten sind schon für viele Fachleute ein Buch mit sieben Siegel! Und auch das harte und klare Deutsch wird von so manchem Amtsschimmel nicht verstanden. Also erhebt Euch nicht das zu können. Das wäre anmaßend!

… und Geht nicht! … Gibt es doch!

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So – nun dürfen alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler mit ihrem laienhaften Wissen über mich her fallen!

Oder besser wie der Schuster bei seinen Leisten bleiben!
CADDYHOOD

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Hallo,

ich hatte mich nicht "verpeilt" sondern wollte keine Einzelabnahme für "Allerweltsfelgen" machen.

Wollte eigentlich anfangs sowieso 18" Serienfelgen eines Audi oder VW fahren, habe dann aber günstig den anderen Felgensatz erworben.

Nachdem der TÜV die Felgen aber nur per Einzelabnahme eintragen wollte (Caddy Maxi war im Gutachten ausgenommen, da noch nicht geprüft) und mir das der Spaß nicht wert war, habe ich sie wieder verkauft und mir meine Wunschfelgen zugelegt für die ich auch die Einzelabnahme in Kauf nehme.

Ich will hier niemanden angreifen....aber kann schon sein, das meine Äusserung bissel hat formuliert war...sorry, dafür...🙄

Wer sich mit den Preisen von VW Felgen ein wenig auskennt, wird aber halt sehr schnell erkennen, dass jemand der die Felgen für 1600 Euro (wahrscheinlich ausserhalb der Bucht) gekauft hat bei einem Verkauf nicht nur mit einem blauen Auge davon kommt sondern ganz schnell 1000 Euro verbrennt.

Ich bin aus meinem "Geschäft" plus minus null rausgegangen.

Hoffe ich konnte meine Äußerung ein wenig entschärfen...?

@ bluedaddy -- shake hands....
bis denne denn

Matze

Shake!

Aber das war ohnehin völlig wertungsfrei gemeint! 😉

Grüßle!

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Eine Tatsache ist, dass sich Niemand mit einer vermeintlichen richtigen TÜV Abnahme nach §21 StVZO in einem rechtssicheren Raum befindet! In der Bundesrepublik Deutschland wird das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ aktiv von den Gerichten praktiziert! Was ein Gutachter zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung berechtigt, vermeintlich richtig geprüft und abgenommen hat, kann zu jeder Zeit von einem anderen Prüfer, z.B. bei einer Hauptuntersuchung, völlig anders betrachtet und bewertet werden. Im Klartext, dieser Prüfer kann nach seiner Einschätzung jede vorherige Eintragung in Frage stellen und für ungültig erklären!

Zu den Details:

1.
Die vermeintliche Traglastbescheinigung auf die hier verwiesen worden ist bezieht sich nicht auf eine Verwendung des fraglichen Rades auf einem Volkswagen Caddy! Desweiteren ist diese Bescheinigung durch Unkenntlichmachung der Anschrift und der Kürzung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges des Anfragenden an VW verfälscht worden und kann in Sinne des StGB nicht mehr als Bescheinigung gelten! Wir reden hier über einen Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes!

2.
Das Zolder Original-OEM Leichtmetallrad in ET51 kann technisch nicht auf dem Caddy gefahren werden dürfen! Mit ET51 bei 7,5“ Maulweite vermindert man die Spurweite des Fahrzeuge und zerstört die Kinematik der Fahrzeuges! Der Gesetzgeber verbietet dies in der 70/156/EWG! Zulässige Einpresstiefenwerte liegen zwischen ET+34mm bis ET+48mm bei Radgröße 7,5Jx18H2!

3.
Die Radlast die von Volkswagen mit 630 kg als Maximum bescheinigt worden ist, wird von VW mittels eines VIA/JWL Prüfverfahrens (100% des Biegemomentes - bei 100.000 Lastwechseln) ermittelt, und ist auf den eigentlichen Fahrzeugtyp und Baumuster und Ausführung abgestimmt! D. h. im Klartext die ermittelte Radlast entspricht nicht der Traglast nach StVZO §22 bzw. der Regelung Nr. 124 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (75% des Biegemomentes - bei 200.000 + 50% des Biegemomentes - bei 1.800.000 Lastwechseln)!
Der Unterschied findet sich auch in der Berechnung von Biegemoment (Nm), der statischen Radkraft (kg), der Radlasterhöhung (Faktor), dem Reibwert Straße/Reifen (µ), dem dynamischen Rollradius (Rdyn) und der Einpresstiefe wieder. D.h. VIA/JWL geprüfte Räder sind um den Faktor ET hochzurechnen um diese für Zulassungsfähig zu prüfen. Und das hat sicher der Prüfer den buttermann aufgesucht hat mit der Radlast von Zitat: 652 kg (!) gemacht. Auch unterscheidet sich das StVZO/ECE Prüfverfahren in dem, dass von einer MINIMUM Radlast ausgegangen wird. D.h. das Zolder Leichtmetallrad funktioniert immer am Limit / MAXIMUM (!) seiner möglichen Belastung! Unter ungünstigen Begebenheiten kann solch ein maximal belastetes Rad auch in der Seele des Materials brechen!

4.
Ich habe auch mit VW bezüglich der Praxis der Ausstellung der Traglastbescheinigung zwischenzeitlich reden können. Die Position des Herstellers sieht so aus, dass VW lediglich eine Aussage über die Beschaffenheit des Gegenstandes macht. Eine generelle Freigabe der Verwendung der modellgebundenen Leichtmetallräder auf X-beliebigen Konzernmodellen sagt die Bescheinigung nichts aus. Somit ist die Bescheinigung auch keine Prüfgrundlage im Sinnen eines Gutachtens.

5.
Zudem gibt es eine Datenbank von fahrbaren Radreifenkombinationen für jedes Fahrzeug und Baumuster die der TÜV Süd im Auftrag des Kraftfahr-Bundesamt ständig anbaut, verbaut, fährt und testet! Alle Rad- Reifenkombinationen die nicht den Anbauvorgaben entsprechen sind für den Zulassungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig! Das sollten auch die Prüfer von den „DER TRÄGT ALLES EIN TÜV!“ wissen müssen! Aber auch hier kommt wieder der Faktor „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ hinzu. Einige Herrschaft von dieser Fraktion riskieren Tag ein Tag aus ihre Rente!

Und wer sich außerhalb des rechtssicheren Raumes bewegt, sollte tunlichst nicht noch eine egoistische Selbstdarstellung starten. Leicht tappt man in eine Falle wo man leicht vom einem tollen Hecht – zum armen Hund mutiert! Da gehen 1600 Euro über den Tisch, für Nichts und wieder Nichts! Ich werde versuchen buttermann in irgendeiner Weise zu helfen! Das wird sicher die Ausnahme bleiben! Aber buttermann wird sicher bei welchem Arrangement was zu finden gilt auch „Federn“ lassen müssen, die er sicher nicht beim Finanzamt aber unter der Rubrik Erfahrung geltend machen kann. Jedem der Ähnliches vorhat sei gesagt, hinterfragt alles noch genauer! Haltet Euch von ebay fern! Wir konnten auch in diesem Thread lesen können, das Einer gerupft da steht. Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen! Leute schaut nicht drauf was andere Caddy-Fahrer haben, machen und tun! Schaut Euch keine Gutachten an, deren Inhalt Ihr nicht versteht. Gutachten sind schon für viele Fachleute ein Buch mit sieben Siegel! Und auch das harte und klare Deutsch wird von so manchem Amtsschimmel nicht verstanden. Also erhebt Euch nicht das zu können. Das wäre anmaßend!

… und Geht nicht! … Gibt es doch!

[/Oberlehrerbelehrungsschalter AUS]

So – nun dürfen alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler mit ihrem laienhaften Wissen über mich her fallen!

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CADDYHOOD

Mal ein dikes Lob an Caddyhood, macht immer wieder Spass die fachlichen Auschreibungen zu lesen.
Auch für die viele Zeit und Geduld die du ja wohl aufbringen musst für die vielen fachlichen Auskünfte und das oft wiederholte.

Gruss, Marco

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@caddyhood
Hervorragender Beitrag.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Dafür besuche ich dieses Forum gerne: Fundiertes, ordentliches Fachwissen, welches ich als Laie gut verstehe. Sauber!

Hey Caddyhood,

erst einmal vielen Dank für deinen fundierten und rechtlich vermutlich absolut tragfähigen Beitrag....und das meine ich nicht ironisch...

Viel mehr aber rechne ich dir mit deinem Sachverstand an, das du unserem threatersteller helfend unter die Arme greifen möchtest.

Zitat:

Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen!

Kann es sein, dass du mich damit meinst ? 😁

Sollte dies der Fall sein, schmälerst du mit diesen Äusserungen schon leider jegliche Anerkennung kaputt, die du mit deinen Aussagen errungen hast.

Aber alles in allem, denke ich das das Zolder Problem dank deiner Hilfe gelöst wird und somit ist doch alles in Butter.

Aber trotzdem stellt sich mir die Traglastfrage von 225/40 R18 die es nunmal nur mit einer Traglast von 630 KG gibt...wie hast du das denn bei deinen 18 Zöllern gelöst?

DANKE!

bis denne denn

Matze

Booh!

Da hab ich aber etwas angestellt! Vielen Dank Torsten, Viktor und all die anderen die mich auf Caddyhood gebracht haben. Mein Problem hat Caddyhood gelöst! Wie haben eine Einigung gefunden, die mich wieder ruhig schlafen lässt. Caddyhood tauscht den Radsatz 1:1. Ich fahre am Sonntag nach Dienstende zu Caddyhood. Aber ein blaues Auge habe ich gerade beim Blick in Spiegel an mir erkennen können. 250 € muss ich auf mein konto Lebenserfahrung abbuchen. Und die TÜV-Gebühren sind auch pfutsch. Aua. Es ist mir richtig peinlich.

Booh - was bin ich froh! Frohe Weihnachten allen die mir geholfen haben!
Richard

Hallo zusammen!

Zitat:

Aber trotzdem stellt sich mir die Traglastfrage von 225/40 R18 die es nunmal nur mit einer Traglast von 630 KG gibt...wie hast du das denn bei deinen 18 Zöllern gelöst?

Nach dem was ich gelesen habe scheint die Traglastfrage bei Felgen eine andere zu sein als bei Reifen. Die Belastungen an einer Felge treten doch an einer ganz anderen Stelle auf als bei einem Reifen. Des Rätzels Lösung kann bestimmt caddyhood liefern. 😉 Ich kann es mir nur so vorstellen, dass die Felge mehr aushalten muss als der Reifen.

Dass caddyhood buttermann aus der Patsche geholfen hat ist ja wohl hoch anständig von ihm.

Viele Grüße
Heiner

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@caddyhood
Hervorragender Beitrag.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

.

Dem kann man nur beipflichten!!

Und Buttermann hört ja wohl für Jahre nicht auf mit dem (virtuellen) Schwanz (hinten !! ) zu  wedeln. 😁😉

Der Verlust oder Lehrgeld hält sich ja wohl in Grenzen. 😉

Caddyfreunde

Hallo Heiner,

Zitat:

Dass caddyhood buttermann aus der Patsche geholfen hat ist ja wohl hoch anständig von ihm.

jeder versucht im

Rahmen seiner Möglichkeiten

zu helfen, das zeichnet einen wahren „Caddyfreund“ aus! 😉

Gruß Torsten

Jetzt möcht ich kurz und knapp auch meinen Senf dazu geben! Was Caddyhood schreibt hat wirklich Hand und Fuß. Bei allen Sachen die Ihr extra anbauen möchtet, fragt vorher Fachleute (zB TÜV) ob das geht oder nicht und nicht vorher was kaufen weil es schön aussieht!
Frohes Fest wünsch Ich euch und eine beulen freie Winter Saison

Zitat:

Original geschrieben von blackGolfer


Jetzt möcht ich kurz und knapp auch meinen Senf dazu geben! Was Caddyhood schreibt hat wirklich Hand und Fuß. Bei allen Sachen die Ihr extra anbauen möchtet, fragt vorher Fachleute (zB TÜV) ob das geht oder nicht und nicht vorher was kaufen weil es schön aussieht!
Frohes Fest wünsch Ich euch und eine beulen freie Winter Saison

TJA,aber was nutzt einen das??? Wenn ein Tüvprüfer sagt kein Prob und oder es ist bereits beim Kauf vom Caddy ne Reifen Kombo vom Tüv eingetragen.... die nun aber nach Angaben von Caddyhood NIEMALS eintragungsfähig sind??? Und es ist KEIN "ich trag alles ein Tüv"...

Caddyhood ist echt der Größte!!!!

Der hat Ahnung !!!!

Fragt ihn vorher bevor ihr was kauft !!!!

Die Möchte-Gern-Experten können ihm sowieso nicht das Wasser reichen.
Auch nicht die aus Ha.. ste nicht gesehen.

Moin Leute,

ich konnte es nicht abwarten, habe mir einen Tag Urlaub genommen, und bin gestern schon zu Caddyhood gefahren. Ich bin immer noch fix unf foxi. Über 600 km hin - und über 600 km zurück! Viele Staus! Jetzt bin ich aber froh und glücklich! Ich habe meine neuen Räder! Neue Felgen - und neue Reifen. Booh - für mich war gestern Weihnachten. Und die TÜV Abnahme habe ich auch noch bekommen! Danke an das Autohaus Nixdorf die mir noch eine kleine Garantiearbeit schnell gemacht haben!

Mein Problem ist gelöst.

Und bevor ich nochmal etwas in meinem Leben vorhabe an meinem Auto zu ändern, frage ich zuerst Caddyhood, statt TÜV Prüfer zu fragen, die sagen: Alles kein Problem! Und wenns drauf ankommt sind diese Prüfer nicht mehr da, und der Kollege sagt dann: Geht nicht! Aber wie im richtigen Leben ist Wissen - nicht gleich Wissen! Aber man hat die Felgen schon gekauft! Nee - Leute ich nie wieder! Das war viel Lehrgeld, was ich erst wieder verdienen muß. Das bedeutet - für mich viel Nachtdienst!

Caddyhood - vielen Dank auch für die tolle Probefahrt! Das wird für mich unvergesslich werden. Ge..! Ups! Danke auch dür die Nummerschildträger und den Aufkleber! ... und noch mal Danke ... und Danke für ... Leute - mit der Aufzählung wäre ich Morgen noch nicht am Ende!

Ich glaube jetzt an Weihnachten!
Richard

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