Hilfe! - Keine TÜV Eintragung Zolder 7 1/2x18 - 1K0601025AD

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

ich habe jetzt zwei Monate meinen 1.6 Gewinner-Caddy in rot. Mit dem parktischen Caddy bin ich im Großen und Ganzen recht zufrieden. Die Seitenwindempfindlichkeit ist gewöhnnungsbedürftig. Schon einige Zeit lese ich hier aufmerksam alle Beiträge mit. Bevor ich meinen Caddy abholen konnte habe ich bei ebay die Zolder Felgen in 7 1/2x18 gekauft! Ich finde diese Räder recht hüsch. Letzte Woche war ich beim TÜV und wollte die Räder eintragen lassen. Auf einem Forum gibt es zu diesem Rad auch eine Bescheinigung um die Felgen eintragen zu lassen. Jetzt hatte mich der TÜV bei uns am Ort wieder weggeschickt! Ich bekomme keine Eintragung, weil die Felgen nicht die richtige Einpresstiefe hätten, und die statische Radlast für den Caddy 652 kg haben müsste! Dann war ich noch beim weiteren TÜV. Auch dieser Prüfer hat mir keine Eintragung gegeben. Was mach ich jetzt bloss? Ich habe fast 1600 Euro für die Felgen und Reifen ausgegeben. Kann hier mir einer helfen? Ich habe hier schon alles durchgesucht und nicht zur Zolder Felge gefunden.

Danke im voraus.
Richard

Beste Antwort im Thema

 … Schuster bleib bei Deinen Leisten!

WARNUNG!
Hier kommt jetzt ein Beitrag für alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler die meinen richtig zu ticken! Aber von der Materie Leichtmetallrad NULL Ahnung haben! Wer sich hier angesprochen fühlt, sollte schnell aus dem Thread aussteigen! Ich feinde Niemanden persönlich an! Das machen nur respektlose Mitmenschen! Hier geht es lediglich um eine klare Darstellung der Fakten um dem Themenstarter kompetent zu antworten und eine Hilfestellung zu geben!

Spontanität will oft gut überlegt sein…!

Dieses Thema ist so heiß, wie das Thema Airbag ausbauen! Einige Punkte decken auch kriminelle Energie auf! Das wird einigen Herrschaften nicht schmecken, weil Sie mal wieder anderes besseres Wissens meinen zu sein!

[Oberlehrerbelehrungsschalter EIN]

Einige Antworten auf den Beitrag des Themenstarters gehen völlig an der eigentlich Problematik vorbei! Was dienen dem Themenstarter völlige wirre Mutmaßungen frei nach dem Motto: HÄTTE – WENN – UND ABER! Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich lieber mal richtig informieren, bevor man dem Themenstarter keine konkreten Antworten geben kann!

Eine Tatsache ist, dass sich Niemand mit einer vermeintlichen richtigen TÜV Abnahme nach §21 StVZO in einem rechtssicheren Raum befindet! In der Bundesrepublik Deutschland wird das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ aktiv von den Gerichten praktiziert! Was ein Gutachter zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung berechtigt, vermeintlich richtig geprüft und abgenommen hat, kann zu jeder Zeit von einem anderen Prüfer, z.B. bei einer Hauptuntersuchung, völlig anders betrachtet und bewertet werden. Im Klartext, dieser Prüfer kann nach seiner Einschätzung jede vorherige Eintragung in Frage stellen und für ungültig erklären!

Zu den Details:

1.
Die vermeintliche Traglastbescheinigung auf die hier verwiesen worden ist bezieht sich nicht auf eine Verwendung des fraglichen Rades auf einem Volkswagen Caddy! Desweiteren ist diese Bescheinigung durch Unkenntlichmachung der Anschrift und der Kürzung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges des Anfragenden an VW verfälscht worden und kann in Sinne des StGB nicht mehr als Bescheinigung gelten! Wir reden hier über einen Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes!

2.
Das Zolder Original-OEM Leichtmetallrad in ET51 kann technisch nicht auf dem Caddy gefahren werden dürfen! Mit ET51 bei 7,5“ Maulweite vermindert man die Spurweite des Fahrzeuge und zerstört die Kinematik der Fahrzeuges! Der Gesetzgeber verbietet dies in der 70/156/EWG! Zulässige Einpresstiefenwerte liegen zwischen ET+34mm bis ET+48mm bei Radgröße 7,5Jx18H2!

3.
Die Radlast die von Volkswagen mit 630 kg als Maximum bescheinigt worden ist, wird von VW mittels eines VIA/JWL Prüfverfahrens (100% des Biegemomentes - bei 100.000 Lastwechseln) ermittelt, und ist auf den eigentlichen Fahrzeugtyp und Baumuster und Ausführung abgestimmt! D. h. im Klartext die ermittelte Radlast entspricht nicht der Traglast nach StVZO §22 bzw. der Regelung Nr. 124 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (75% des Biegemomentes - bei 200.000 + 50% des Biegemomentes - bei 1.800.000 Lastwechseln)!
Der Unterschied findet sich auch in der Berechnung von Biegemoment (Nm), der statischen Radkraft (kg), der Radlasterhöhung (Faktor), dem Reibwert Straße/Reifen (µ), dem dynamischen Rollradius (Rdyn) und der Einpresstiefe wieder. D.h. VIA/JWL geprüfte Räder sind um den Faktor ET hochzurechnen um diese für Zulassungsfähig zu prüfen. Und das hat sicher der Prüfer den buttermann aufgesucht hat mit der Radlast von Zitat: 652 kg (!) gemacht. Auch unterscheidet sich das StVZO/ECE Prüfverfahren in dem, dass von einer MINIMUM Radlast ausgegangen wird. D.h. das Zolder Leichtmetallrad funktioniert immer am Limit / MAXIMUM (!) seiner möglichen Belastung! Unter ungünstigen Begebenheiten kann solch ein maximal belastetes Rad auch in der Seele des Materials brechen!

4.
Ich habe auch mit VW bezüglich der Praxis der Ausstellung der Traglastbescheinigung zwischenzeitlich reden können. Die Position des Herstellers sieht so aus, dass VW lediglich eine Aussage über die Beschaffenheit des Gegenstandes macht. Eine generelle Freigabe der Verwendung der modellgebundenen Leichtmetallräder auf X-beliebigen Konzernmodellen sagt die Bescheinigung nichts aus. Somit ist die Bescheinigung auch keine Prüfgrundlage im Sinnen eines Gutachtens.

5.
Zudem gibt es eine Datenbank von fahrbaren Radreifenkombinationen für jedes Fahrzeug und Baumuster die der TÜV Süd im Auftrag des Kraftfahr-Bundesamt ständig anbaut, verbaut, fährt und testet! Alle Rad- Reifenkombinationen die nicht den Anbauvorgaben entsprechen sind für den Zulassungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig! Das sollten auch die Prüfer von den „DER TRÄGT ALLES EIN TÜV!“ wissen müssen! Aber auch hier kommt wieder der Faktor „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ hinzu. Einige Herrschaft von dieser Fraktion riskieren Tag ein Tag aus ihre Rente!

Und wer sich außerhalb des rechtssicheren Raumes bewegt, sollte tunlichst nicht noch eine egoistische Selbstdarstellung starten. Leicht tappt man in eine Falle wo man leicht vom einem tollen Hecht – zum armen Hund mutiert! Da gehen 1600 Euro über den Tisch, für Nichts und wieder Nichts! Ich werde versuchen buttermann in irgendeiner Weise zu helfen! Das wird sicher die Ausnahme bleiben! Aber buttermann wird sicher bei welchem Arrangement was zu finden gilt auch „Federn“ lassen müssen, die er sicher nicht beim Finanzamt aber unter der Rubrik Erfahrung geltend machen kann. Jedem der Ähnliches vorhat sei gesagt, hinterfragt alles noch genauer! Haltet Euch von ebay fern! Wir konnten auch in diesem Thread lesen können, das Einer gerupft da steht. Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen! Leute schaut nicht drauf was andere Caddy-Fahrer haben, machen und tun! Schaut Euch keine Gutachten an, deren Inhalt Ihr nicht versteht. Gutachten sind schon für viele Fachleute ein Buch mit sieben Siegel! Und auch das harte und klare Deutsch wird von so manchem Amtsschimmel nicht verstanden. Also erhebt Euch nicht das zu können. Das wäre anmaßend!

… und Geht nicht! … Gibt es doch!

[/Oberlehrerbelehrungsschalter AUS]

So – nun dürfen alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler mit ihrem laienhaften Wissen über mich her fallen!

Oder besser wie der Schuster bei seinen Leisten bleiben!
CADDYHOOD

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1600€uro als Lehrgeld ist `ne Menge Kohle.

Mal sehen ob Dir die Experten hier einen Tipp verpassen können, ansonsten - zurück in die Bucht. Hoffentlich ohne viel Miese zu machen.

Gruss

Ohne jetzt besserwisserisch klingen zu wollen, aber.......wenn du schon längere Zeit mitliest, ist dir das Thema schon mindenstens wenn nicht noch öfter untergekommen. Es kommt mind. 1 x die Woche einer und fragt ob diese oder jene Felge passt und es kommen immer wieder die gleichen Hinweise (u.a. auch der Verweis auf die von Caddyhood erstellte Liste mit Maßen). Das größte Problem bei Felgen für den Caddy ist tatsächlich die Radlast. Ich denke auch, du solltest sie wieder meistbietend verkaufen.....

Komische Sache das.... Ich habe die von dir gewünschte Felgen/Reifenkombi eingetragen! 😕
Hat der Vorbesitzer gleich mit dem KW-Gewinde erledigt...😁
Wie das mit den Traglasten nun aussieht,werd ich mal nachfragen müssen😠

Hab diese Traglastbescheinigung gefunden:

http://www.audifelgen.de/pdf/1K0601025AD.pdf

da steht 630kg

Hallo zusammen

nach ein bisschen Recherche hat die Zolder-Felge einen Traglastindex 92. Im PDF ist auch klar zu lesen, dass 630 KG Traglast genannt sind. Die geforderten 652 KG müssten aber, wenn ich nicht irre, einen Traglastindex von 94 voraussetzen und damit fehlen der Felge mindestens 22 KG bis zur geforderter Traglast.

PS: das PDF verweist auf einen Jetta. Der hätte im Maxi sogar noch Platz ;-)

Grüße

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Tach zusammen!

Wenn ich Felgen auf meinem Caddy hätte, von denen ich wüsste, dass sie die erforderliche Traglast nicht haben würde ich sie unverzüglich vom Auto nehmen.

Grüße
Heiner

Hallo,

wie schon bemerkt, haben die Felgen haben ja ne Traglast von 630 kg und das sind bei beiden Felgen also 1260 Kg pro Achse.

Das entspricht einem Reifentraglastindex von 92.

Bei der Reifendimension 225/40 R18 ist das der höchste verfügbare Index.

Schau doch mal in deinem Fahrzeugschein wie hoch deine Achslast ist.

Liegt Sie nicht darüber --> Eintragung eigentlich problemlos möglich.

Der Caddy wird zwar standardmäßig mit ner 94er Traglast (670 Kg) ausgeliefert, die benötigt er aber meist nicht.

Du kannst direkt bei VW auch die Traglastbescheinigung der Felge direkt für dein Fahrzeug anfordern. kundenbetreuung@volkswagen.de

Einfach nett das Problem schildern und die helfen gern und kostenlos weiter.

Habe ich für meine Phaeton Felgen auch gemacht und da steht dann sogar meine Fahrgestellnummer mit drin.

bis denne denn

Matze

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life


Tach zusammen!

Wenn ich Felgen auf meinem Caddy hätte, von denen ich wüsste, dass sie die erforderliche Traglast nicht haben würde ich sie unverzüglich vom Auto nehmen.

Grüße
Heiner

Hab mir mal meinen KFZ Schein angeguckt,dort ist wie folgt eingetragen:

*zu 15.1/ 15.2 A.GEN. : 225 / 40 R18 91T A-LM-Felge FA. VW, 7,5J X18H2 ET51,
TYP: 1K0601025AD, Achsweis. Gleich.Reif. ,Kein Schneekettenbetr.*

Zu den Achslasten:
zu 7.1 1000 zu 7.2 1200
zu 8.1 1000 zu 8.2 1200

WAS heisst das nun😕🙄 soweit ICH das verstehe ist alles im grünen Bereich!?!

Zitat:

Original geschrieben von HGP-Testfahrer


... WAS heisst das nun😕🙄 soweit ICH das verstehe ist alles im grünen Bereich!?!

Tja, wer soll Dir DABEI helfen...

Die Profis hast Du ja erfolgreich vergrault..

Zitat:

Original geschrieben von blue daddy



Zitat:

Original geschrieben von HGP-Testfahrer


... WAS heisst das nun😕🙄 soweit ICH das verstehe ist alles im grünen Bereich!?!
Tja, wer soll Dir DABEI helfen...
Die Profis hast Du ja erfolgreich vergrault..

weis garnicht wen du meinst😁🙄

wer rechnen kann,kommt zu dem ergebnis,DAS die Eintragung so richtig ist😉 in wieweit das dem threadersteller nutzt weis ich leider nicht...🙁 ich kann ihm aber eine kopie des kfz scheins zukommen lassen wenn er mag! oder firmen nennen die bei der eintragung behilflich sind... geht nicht,gibts nicht!😁

Dsc00407
Dsc00407

Zitat:

Original geschrieben von HGP-Testfahrer


... geht nicht,gibts nicht!😁 ...

Da liegt der Hase nämlich im Pfeffer begraben. (oder so ähnlich)

Nicht alles was eingetragen ist, ist auch rechtssicher. 😉

Hallo zusammen!

Ich bin mir nicht sicher ob das nur etwas mit Rechnen zu tun hat. Bei einer Achslast von 1.200 kg würde das bedeuten, dass die Radlast 600 kg beträgt (1200 ./. 2 = 600). Läßt sich das wirklich so rechnen?😕 Die Achslast verteilt sich ja nicht immer automatisch zu gleichen Teilen auf die beiden Räder. Da treten je nach Beladungszustand und Fahrmanöver bestimmt große Unterschiede auf.

Grüße
Heiner

1. Ich würde auch kein Auto fahren wollen, daß vom TÜV als bedenklich eingestuft wird. Aber vielleicht kann man das zul. Gesamtgewicht herabsetzen lassen. Ist aber nur eine Idee - ich bin da absoluter Laie.

2. Eigentlich sollte man sich ja voher schlau machen, ob ein Teil an das Auto passt oder nicht. Aber gut, Fehler machen alle mal. Wenn Du nicht einen weiteren Fehler gemacht hast und die Fegen zu teuer gekauft hast, solltest Du zumindest im kommenden Frühling nicht allzuviel Verlust beim Verkauf machen - ist ja noch Garantie drauf.

3. Wenn Du die online beim Händler gekauft hast, hast Du ja als Privatmann auch zwei Wochen Rückgaberecht - ob getestet oder nicht. Ggf wird Dir das abgefahrene Profil in Rechnung gestellt - das dürfte ja nicht viel sein.

4. Zwei Wochen gehen allerdings schnell in Land und sind vermutlich schon verstrichen, also bleibt Dir die freundliche Frage, ob eine Kulanzregelung (Rückgabe) möglich ist, wenn Du beim Händler ein anderes passendes Rad kaufst.

5. Wenn Du die Felge um jeden Preis auf dem Auto fahren willst, solltest Du Dich in Tunerkreisen (Caddyfahren sind da vermutlich eher unerfahren ;-) ) nach einem "der trägt alles ein"-TÜV erkundigen. Ich habe schon gehört, daß aus meiner Ecke einige zwei Stunden Fahrt nach Bonn auf sich nehmen, weil da so einer arbeitet. Ich kennen aber keine Einzelheiten. Auch bei uns in der Nähe war mal einer, der sehr "kundenfreundlich" war, der ruht allerdings schon in Frieden (nein, nicht weil er sein eigenes Auto auch so geprüft hat).

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life


Hallo zusammen!

Ich bin mir nicht sicher ob das nur etwas mit Rechnen zu tun hat. Bei einer Achslast von 1.200 kg würde das bedeuten, dass die Radlast 600 kg beträgt (1200 ./. 2 = 600). Läßt sich das wirklich so rechnen?😕 Die Achslast verteilt sich ja nicht immer automatisch zu gleichen Teilen auf die beiden Räder. Da treten je nach Beladungszustand und Fahrmanöver bestimmt große Unterschiede auf.

Grüße
Heiner

Wird aber genau so gerechnet! 1200 ./.2 gleich 600 und bis 630 geht die Traglast der angesprochenen Felgen! Und NEIN es war kein "ich trag alles ein Tüv"

wenn man aber mal überlegt,von welchen auto die felgen stammen...und was da für ein gewicht (motor/getriebe) auf der VA ruht... habe ICH jedenfals absolut KEINE bedenken!

aber anscheinend wird hier alles abseits der bekannten norm sofort zu tode kristisiert🙄😁

Zitat:

Original geschrieben von Dasypeltis


... Ich würde auch kein Auto fahren wollen, daß vom TÜV als bedenklich eingestuft wird. ...

... Wenn Du die Felge um jeden Preis auf dem Auto fahren willst, solltest Du Dich in Tunerkreisen ...
... nach einem "der trägt alles ein"-TÜV erkundigen. ...

Du widersprichst Dir selbst.!

Und wie kann man SO einen Tipp geben..?? 😰😕

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