Hilfe! - Keine TÜV Eintragung Zolder 7 1/2x18 - 1K0601025AD

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

ich habe jetzt zwei Monate meinen 1.6 Gewinner-Caddy in rot. Mit dem parktischen Caddy bin ich im Großen und Ganzen recht zufrieden. Die Seitenwindempfindlichkeit ist gewöhnnungsbedürftig. Schon einige Zeit lese ich hier aufmerksam alle Beiträge mit. Bevor ich meinen Caddy abholen konnte habe ich bei ebay die Zolder Felgen in 7 1/2x18 gekauft! Ich finde diese Räder recht hüsch. Letzte Woche war ich beim TÜV und wollte die Räder eintragen lassen. Auf einem Forum gibt es zu diesem Rad auch eine Bescheinigung um die Felgen eintragen zu lassen. Jetzt hatte mich der TÜV bei uns am Ort wieder weggeschickt! Ich bekomme keine Eintragung, weil die Felgen nicht die richtige Einpresstiefe hätten, und die statische Radlast für den Caddy 652 kg haben müsste! Dann war ich noch beim weiteren TÜV. Auch dieser Prüfer hat mir keine Eintragung gegeben. Was mach ich jetzt bloss? Ich habe fast 1600 Euro für die Felgen und Reifen ausgegeben. Kann hier mir einer helfen? Ich habe hier schon alles durchgesucht und nicht zur Zolder Felge gefunden.

Danke im voraus.
Richard

Beste Antwort im Thema

 … Schuster bleib bei Deinen Leisten!

WARNUNG!
Hier kommt jetzt ein Beitrag für alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler die meinen richtig zu ticken! Aber von der Materie Leichtmetallrad NULL Ahnung haben! Wer sich hier angesprochen fühlt, sollte schnell aus dem Thread aussteigen! Ich feinde Niemanden persönlich an! Das machen nur respektlose Mitmenschen! Hier geht es lediglich um eine klare Darstellung der Fakten um dem Themenstarter kompetent zu antworten und eine Hilfestellung zu geben!

Spontanität will oft gut überlegt sein…!

Dieses Thema ist so heiß, wie das Thema Airbag ausbauen! Einige Punkte decken auch kriminelle Energie auf! Das wird einigen Herrschaften nicht schmecken, weil Sie mal wieder anderes besseres Wissens meinen zu sein!

[Oberlehrerbelehrungsschalter EIN]

Einige Antworten auf den Beitrag des Themenstarters gehen völlig an der eigentlich Problematik vorbei! Was dienen dem Themenstarter völlige wirre Mutmaßungen frei nach dem Motto: HÄTTE – WENN – UND ABER! Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich lieber mal richtig informieren, bevor man dem Themenstarter keine konkreten Antworten geben kann!

Eine Tatsache ist, dass sich Niemand mit einer vermeintlichen richtigen TÜV Abnahme nach §21 StVZO in einem rechtssicheren Raum befindet! In der Bundesrepublik Deutschland wird das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ aktiv von den Gerichten praktiziert! Was ein Gutachter zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung berechtigt, vermeintlich richtig geprüft und abgenommen hat, kann zu jeder Zeit von einem anderen Prüfer, z.B. bei einer Hauptuntersuchung, völlig anders betrachtet und bewertet werden. Im Klartext, dieser Prüfer kann nach seiner Einschätzung jede vorherige Eintragung in Frage stellen und für ungültig erklären!

Zu den Details:

1.
Die vermeintliche Traglastbescheinigung auf die hier verwiesen worden ist bezieht sich nicht auf eine Verwendung des fraglichen Rades auf einem Volkswagen Caddy! Desweiteren ist diese Bescheinigung durch Unkenntlichmachung der Anschrift und der Kürzung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges des Anfragenden an VW verfälscht worden und kann in Sinne des StGB nicht mehr als Bescheinigung gelten! Wir reden hier über einen Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes!

2.
Das Zolder Original-OEM Leichtmetallrad in ET51 kann technisch nicht auf dem Caddy gefahren werden dürfen! Mit ET51 bei 7,5“ Maulweite vermindert man die Spurweite des Fahrzeuge und zerstört die Kinematik der Fahrzeuges! Der Gesetzgeber verbietet dies in der 70/156/EWG! Zulässige Einpresstiefenwerte liegen zwischen ET+34mm bis ET+48mm bei Radgröße 7,5Jx18H2!

3.
Die Radlast die von Volkswagen mit 630 kg als Maximum bescheinigt worden ist, wird von VW mittels eines VIA/JWL Prüfverfahrens (100% des Biegemomentes - bei 100.000 Lastwechseln) ermittelt, und ist auf den eigentlichen Fahrzeugtyp und Baumuster und Ausführung abgestimmt! D. h. im Klartext die ermittelte Radlast entspricht nicht der Traglast nach StVZO §22 bzw. der Regelung Nr. 124 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (75% des Biegemomentes - bei 200.000 + 50% des Biegemomentes - bei 1.800.000 Lastwechseln)!
Der Unterschied findet sich auch in der Berechnung von Biegemoment (Nm), der statischen Radkraft (kg), der Radlasterhöhung (Faktor), dem Reibwert Straße/Reifen (µ), dem dynamischen Rollradius (Rdyn) und der Einpresstiefe wieder. D.h. VIA/JWL geprüfte Räder sind um den Faktor ET hochzurechnen um diese für Zulassungsfähig zu prüfen. Und das hat sicher der Prüfer den buttermann aufgesucht hat mit der Radlast von Zitat: 652 kg (!) gemacht. Auch unterscheidet sich das StVZO/ECE Prüfverfahren in dem, dass von einer MINIMUM Radlast ausgegangen wird. D.h. das Zolder Leichtmetallrad funktioniert immer am Limit / MAXIMUM (!) seiner möglichen Belastung! Unter ungünstigen Begebenheiten kann solch ein maximal belastetes Rad auch in der Seele des Materials brechen!

4.
Ich habe auch mit VW bezüglich der Praxis der Ausstellung der Traglastbescheinigung zwischenzeitlich reden können. Die Position des Herstellers sieht so aus, dass VW lediglich eine Aussage über die Beschaffenheit des Gegenstandes macht. Eine generelle Freigabe der Verwendung der modellgebundenen Leichtmetallräder auf X-beliebigen Konzernmodellen sagt die Bescheinigung nichts aus. Somit ist die Bescheinigung auch keine Prüfgrundlage im Sinnen eines Gutachtens.

5.
Zudem gibt es eine Datenbank von fahrbaren Radreifenkombinationen für jedes Fahrzeug und Baumuster die der TÜV Süd im Auftrag des Kraftfahr-Bundesamt ständig anbaut, verbaut, fährt und testet! Alle Rad- Reifenkombinationen die nicht den Anbauvorgaben entsprechen sind für den Zulassungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig! Das sollten auch die Prüfer von den „DER TRÄGT ALLES EIN TÜV!“ wissen müssen! Aber auch hier kommt wieder der Faktor „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ hinzu. Einige Herrschaft von dieser Fraktion riskieren Tag ein Tag aus ihre Rente!

Und wer sich außerhalb des rechtssicheren Raumes bewegt, sollte tunlichst nicht noch eine egoistische Selbstdarstellung starten. Leicht tappt man in eine Falle wo man leicht vom einem tollen Hecht – zum armen Hund mutiert! Da gehen 1600 Euro über den Tisch, für Nichts und wieder Nichts! Ich werde versuchen buttermann in irgendeiner Weise zu helfen! Das wird sicher die Ausnahme bleiben! Aber buttermann wird sicher bei welchem Arrangement was zu finden gilt auch „Federn“ lassen müssen, die er sicher nicht beim Finanzamt aber unter der Rubrik Erfahrung geltend machen kann. Jedem der Ähnliches vorhat sei gesagt, hinterfragt alles noch genauer! Haltet Euch von ebay fern! Wir konnten auch in diesem Thread lesen können, das Einer gerupft da steht. Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen! Leute schaut nicht drauf was andere Caddy-Fahrer haben, machen und tun! Schaut Euch keine Gutachten an, deren Inhalt Ihr nicht versteht. Gutachten sind schon für viele Fachleute ein Buch mit sieben Siegel! Und auch das harte und klare Deutsch wird von so manchem Amtsschimmel nicht verstanden. Also erhebt Euch nicht das zu können. Das wäre anmaßend!

… und Geht nicht! … Gibt es doch!

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So – nun dürfen alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler mit ihrem laienhaften Wissen über mich her fallen!

Oder besser wie der Schuster bei seinen Leisten bleiben!
CADDYHOOD

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Hallo Richard!

Gibt es schon Bilder vom Caddy mit den neuen Rädern?

Viele Grüße
Heiner

P.S. Vergiss nicht dich zum Caddy Treffen 2010 anzumelden!😛

Hallo Heiner,

Nein - es gibt keine Bilder. Ich habe wieder die Winterreifen drauf, nach dem die TÜV-Eintragung gemacht war. Es hat doch gestern unterwegs geschneit! Meine Digital-Kamera ist in dem ganzen Ärger kaputt gegangen. Ich habe im Moment nicht das Geld um mir eine neue Digitalkamera leisten zu können. Caddyhood hat mich auch auf das Caddytreffen aufmerksam gemacht. Bei mir ist das aber ein Problem, weil ich in 3 Schichten arbeitete. Ich arbeite im Krankenhaus und da kann man nicht lange im Voraus planen.

So ich muss jetzt zur Arbeit!
Schönen 3.Advent!
Richard

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