Hilfe! - Keine TÜV Eintragung Zolder 7 1/2x18 - 1K0601025AD

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,

ich habe jetzt zwei Monate meinen 1.6 Gewinner-Caddy in rot. Mit dem parktischen Caddy bin ich im Großen und Ganzen recht zufrieden. Die Seitenwindempfindlichkeit ist gewöhnnungsbedürftig. Schon einige Zeit lese ich hier aufmerksam alle Beiträge mit. Bevor ich meinen Caddy abholen konnte habe ich bei ebay die Zolder Felgen in 7 1/2x18 gekauft! Ich finde diese Räder recht hüsch. Letzte Woche war ich beim TÜV und wollte die Räder eintragen lassen. Auf einem Forum gibt es zu diesem Rad auch eine Bescheinigung um die Felgen eintragen zu lassen. Jetzt hatte mich der TÜV bei uns am Ort wieder weggeschickt! Ich bekomme keine Eintragung, weil die Felgen nicht die richtige Einpresstiefe hätten, und die statische Radlast für den Caddy 652 kg haben müsste! Dann war ich noch beim weiteren TÜV. Auch dieser Prüfer hat mir keine Eintragung gegeben. Was mach ich jetzt bloss? Ich habe fast 1600 Euro für die Felgen und Reifen ausgegeben. Kann hier mir einer helfen? Ich habe hier schon alles durchgesucht und nicht zur Zolder Felge gefunden.

Danke im voraus.
Richard

Beste Antwort im Thema

 … Schuster bleib bei Deinen Leisten!

WARNUNG!
Hier kommt jetzt ein Beitrag für alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler die meinen richtig zu ticken! Aber von der Materie Leichtmetallrad NULL Ahnung haben! Wer sich hier angesprochen fühlt, sollte schnell aus dem Thread aussteigen! Ich feinde Niemanden persönlich an! Das machen nur respektlose Mitmenschen! Hier geht es lediglich um eine klare Darstellung der Fakten um dem Themenstarter kompetent zu antworten und eine Hilfestellung zu geben!

Spontanität will oft gut überlegt sein…!

Dieses Thema ist so heiß, wie das Thema Airbag ausbauen! Einige Punkte decken auch kriminelle Energie auf! Das wird einigen Herrschaften nicht schmecken, weil Sie mal wieder anderes besseres Wissens meinen zu sein!

[Oberlehrerbelehrungsschalter EIN]

Einige Antworten auf den Beitrag des Themenstarters gehen völlig an der eigentlich Problematik vorbei! Was dienen dem Themenstarter völlige wirre Mutmaßungen frei nach dem Motto: HÄTTE – WENN – UND ABER! Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich lieber mal richtig informieren, bevor man dem Themenstarter keine konkreten Antworten geben kann!

Eine Tatsache ist, dass sich Niemand mit einer vermeintlichen richtigen TÜV Abnahme nach §21 StVZO in einem rechtssicheren Raum befindet! In der Bundesrepublik Deutschland wird das Prinzip: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ aktiv von den Gerichten praktiziert! Was ein Gutachter zur Abnahme nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung berechtigt, vermeintlich richtig geprüft und abgenommen hat, kann zu jeder Zeit von einem anderen Prüfer, z.B. bei einer Hauptuntersuchung, völlig anders betrachtet und bewertet werden. Im Klartext, dieser Prüfer kann nach seiner Einschätzung jede vorherige Eintragung in Frage stellen und für ungültig erklären!

Zu den Details:

1.
Die vermeintliche Traglastbescheinigung auf die hier verwiesen worden ist bezieht sich nicht auf eine Verwendung des fraglichen Rades auf einem Volkswagen Caddy! Desweiteren ist diese Bescheinigung durch Unkenntlichmachung der Anschrift und der Kürzung der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges des Anfragenden an VW verfälscht worden und kann in Sinne des StGB nicht mehr als Bescheinigung gelten! Wir reden hier über einen Straftatbestand der vorsätzlichen Urkundenfälschung im Sinne des Gesetzes!

2.
Das Zolder Original-OEM Leichtmetallrad in ET51 kann technisch nicht auf dem Caddy gefahren werden dürfen! Mit ET51 bei 7,5“ Maulweite vermindert man die Spurweite des Fahrzeuge und zerstört die Kinematik der Fahrzeuges! Der Gesetzgeber verbietet dies in der 70/156/EWG! Zulässige Einpresstiefenwerte liegen zwischen ET+34mm bis ET+48mm bei Radgröße 7,5Jx18H2!

3.
Die Radlast die von Volkswagen mit 630 kg als Maximum bescheinigt worden ist, wird von VW mittels eines VIA/JWL Prüfverfahrens (100% des Biegemomentes - bei 100.000 Lastwechseln) ermittelt, und ist auf den eigentlichen Fahrzeugtyp und Baumuster und Ausführung abgestimmt! D. h. im Klartext die ermittelte Radlast entspricht nicht der Traglast nach StVZO §22 bzw. der Regelung Nr. 124 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rädern für Personenkraftwagen und ihre Anhänger (75% des Biegemomentes - bei 200.000 + 50% des Biegemomentes - bei 1.800.000 Lastwechseln)!
Der Unterschied findet sich auch in der Berechnung von Biegemoment (Nm), der statischen Radkraft (kg), der Radlasterhöhung (Faktor), dem Reibwert Straße/Reifen (µ), dem dynamischen Rollradius (Rdyn) und der Einpresstiefe wieder. D.h. VIA/JWL geprüfte Räder sind um den Faktor ET hochzurechnen um diese für Zulassungsfähig zu prüfen. Und das hat sicher der Prüfer den buttermann aufgesucht hat mit der Radlast von Zitat: 652 kg (!) gemacht. Auch unterscheidet sich das StVZO/ECE Prüfverfahren in dem, dass von einer MINIMUM Radlast ausgegangen wird. D.h. das Zolder Leichtmetallrad funktioniert immer am Limit / MAXIMUM (!) seiner möglichen Belastung! Unter ungünstigen Begebenheiten kann solch ein maximal belastetes Rad auch in der Seele des Materials brechen!

4.
Ich habe auch mit VW bezüglich der Praxis der Ausstellung der Traglastbescheinigung zwischenzeitlich reden können. Die Position des Herstellers sieht so aus, dass VW lediglich eine Aussage über die Beschaffenheit des Gegenstandes macht. Eine generelle Freigabe der Verwendung der modellgebundenen Leichtmetallräder auf X-beliebigen Konzernmodellen sagt die Bescheinigung nichts aus. Somit ist die Bescheinigung auch keine Prüfgrundlage im Sinnen eines Gutachtens.

5.
Zudem gibt es eine Datenbank von fahrbaren Radreifenkombinationen für jedes Fahrzeug und Baumuster die der TÜV Süd im Auftrag des Kraftfahr-Bundesamt ständig anbaut, verbaut, fährt und testet! Alle Rad- Reifenkombinationen die nicht den Anbauvorgaben entsprechen sind für den Zulassungsbereich der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig! Das sollten auch die Prüfer von den „DER TRÄGT ALLES EIN TÜV!“ wissen müssen! Aber auch hier kommt wieder der Faktor „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ hinzu. Einige Herrschaft von dieser Fraktion riskieren Tag ein Tag aus ihre Rente!

Und wer sich außerhalb des rechtssicheren Raumes bewegt, sollte tunlichst nicht noch eine egoistische Selbstdarstellung starten. Leicht tappt man in eine Falle wo man leicht vom einem tollen Hecht – zum armen Hund mutiert! Da gehen 1600 Euro über den Tisch, für Nichts und wieder Nichts! Ich werde versuchen buttermann in irgendeiner Weise zu helfen! Das wird sicher die Ausnahme bleiben! Aber buttermann wird sicher bei welchem Arrangement was zu finden gilt auch „Federn“ lassen müssen, die er sicher nicht beim Finanzamt aber unter der Rubrik Erfahrung geltend machen kann. Jedem der Ähnliches vorhat sei gesagt, hinterfragt alles noch genauer! Haltet Euch von ebay fern! Wir konnten auch in diesem Thread lesen können, das Einer gerupft da steht. Einen horrenden Preis gezahlt für 80 Euro Replikat Leichtmetallfelgen mit KINGKONG Reifen! Leute schaut nicht drauf was andere Caddy-Fahrer haben, machen und tun! Schaut Euch keine Gutachten an, deren Inhalt Ihr nicht versteht. Gutachten sind schon für viele Fachleute ein Buch mit sieben Siegel! Und auch das harte und klare Deutsch wird von so manchem Amtsschimmel nicht verstanden. Also erhebt Euch nicht das zu können. Das wäre anmaßend!

… und Geht nicht! … Gibt es doch!

[/Oberlehrerbelehrungsschalter AUS]

So – nun dürfen alle Schlauberger, Besserwisser, Alleskönner, Stänker und Langweiler mit ihrem laienhaften Wissen über mich her fallen!

Oder besser wie der Schuster bei seinen Leisten bleiben!
CADDYHOOD

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Hallo!

Der Tip zum  "DER TRÄGT ALLES EIN TÜV" zu fahren ist ja wohl ganz großer Mist. Leider zeigt die Erfahrung, dass Kunden vom "DER TRÄGT ALLES EIN TÜV" häufiger als andere Verkehrsteilnehmer dann anschließend Kunde bei Feuerwehr und Rettungsdienst sind. Und falls der Kampf mit dem Tod verloren geht ist es ja vielleicht ein kleiner Trost, dass man auch die letzte Fahrt im Caddy zurücklegen kann.

In diesem Sinne...

Uff🙄 ob die Felgen auf dem Leichencaddy ne passende Traglast haben😕😉😁

Zitat:

Original geschrieben von HGP-Testfahrer


aber anscheinend wird hier alles abseits der bekannten norm sofort zu tode kristisiert

Ja, das wird es!

Stör dich einfach nicht daran...grins... 😁

Wenn 630 Kg zu wenig wären, dann dürfte KEINER 18 Zoll mit 225/40 R18 fahren, da es die maximal mit dieser Traglast gibt.

bis denne denn

Matze

Oh, Heiner,

Du trägst ja gleich wieder ganz dick auf.. 😁

Die Felgen da sehen doch recht original aus,
und ich glaube nicht, dass der Maxi mit max. 3 Personen
und etwas Holz an seine Grenzen kommt... 😉😛

Boah, wie fies. 🙄🙄

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Ich wiederspreche mir in sofern nicht, weil ich es nicht so machen würde! Auch habe ich ja mehrere Auswege in die andere Richtung vorangestellt.

Aber die Verantwortung für das weitere Vorgehen und die Entscheidung müssen dann letzentlich der Eigentümer und der beteiligte Sachverständige übernehmen. Es gibt ja durchaus änliche Regelungen, die akzeptiert sind, wie z.B. nachträglicher Einbau einer AHK am 7-Sitzer EcoFuel. Der Eintrag "nur ohne monitierte dritte Sitzreihe beim Anhängerbetrieb" wird doch später kaum noch von den Ordnungsbehörgen Beachtung finden und kontrolliert werden - vielleicht vergessen es sogar einige Fahrzeughalter wirklich. Erst wenn es kracht, bekommt man dann wieder Probleme.

Außerdem fährt das deutsche Prüfwesen selten auf der letzten Rille. Ich kenne jemanden, der hat beim Ausbau seines Hauses nach Überprüfung durch einen genau rechnenden Statiker einen Balken aus dem Dachstuhl entfernen lassen hat, der einem Lainen optisch als der Dreh- und Angelpunkt der Statik vorgekommen sein muß. Der ursprüngliche Statiker beim Hausbau hat aber einfach, um auf der sicheren Seite zu sein, die Traglast verdoppelt. Das Haus steht auch Jahre nach der Veränderung noch. Beim Auto wird man also auch ausreichend Reserven verbaut haben. Aber ich wiederhole trotzdem nochmal meinen allerersten Satz: Ich würde kein Auto fahren wollen, bei dem die meisten Prüfer Sicherheitsbedenken äußern!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von blue daddy


Oh, Heiner,

Du trägst ja gleich wieder ganz dick auf.. 😁

Die Felgen da sehen doch recht original aus,
und ich glaube nicht, dass der Maxi mit max. 3 Personen
und etwas Holz an seine Grenzen kommt... 😉😛

Boah, wie fies. 🙄🙄

NUR das das kein Maxi ist...son Umbau dürfte einiges an zusatz Gewicht mit sich bringen...

Den Bestattungswagen gibt es in zwei Versionen:

1. Als Caddy Maxi, passend für einen Standartsarg
2. Als verlängerter Caddy Maxi (auf dem Bild), passend für alle Sarglängen

Hallo zusammen

nachdem hier mittlerweile schon Jetta, Caddy und Phaeton zusammengeschmießen wurden, bringe ich jetzt noch meinen Audi A6 Avant V6 TDI dazu. Der hat 91er Index mit W-Reifen, ein vergleichbares Leergewicht wie ein Caddy Maxi, aber anstelle der 800 KG Zuladung vom Maxi nur 500 KG Zuladung.

Die 91er Traglast der Audi-Felgen bedeutet aber, dass ich diese auf den Maxi mit seinen 94er nicht draufbekomme. Owohl der Audi mit guten 260 km/h den Caddy recht alt aussehen läßt. So in etwa dürfte das mit den Phaeton-Felgen wohl auch sein, da ich nicht glaube, dass der Phaeton als Oberklasse-PKW mit 94er Traglastindex daherkommt.

PS: Achslast ist nicht gleich doppelte Radlast. Radlasten sind deutlich höher als die halbierte Achslast, da je nach Fahrsituation auf ein kurvenäußeres Rad deutlich mehr Gewicht kommt, als es die Achse zu tragen hat. Ich mag es nicht erleben, wenn die Felge in einer Autobahnkurve auseinanderbricht...

Nachtrag: Bei unseren heutigen Fahrzeugen kann man auch nicht mehr von Achslast im eigentlichen Sinn sprechen, da wir keine durchgehenden Starrachsen mehr haben, sondern Einzelradaufhängung. Bei Starrachsen gab es die Achslast, um zu zeigen, wieviel Gewicht die Achse tragen kann. Bei Einzelradaufhängung sagt es ja schon der Name, dass hier keine (Trag)Achse mehr vorhanden ist. Jetzt wird es wohl etwas deutlicher, wie ich das meine.

Grüße

Hallo,

ich bin jetzt total verunsichert! Eine hilfreiche Antwort konnte ich bisher hier nicht lessen. Ich dachte es gäbe hier den Spezialisten der mir helfen könnte. Aber alle Antworten sind für mich verwirrend. Ich habe doch keine Ahnung, und wußte nicht von diesen Probleme. Der Leichenwagen sieht gut aus. Ich war gestern nochmal bei einem TÜV und habe gefragt was ich machen kann. Ich habe die ANtwort bekommen, das das Schreiben von VW nicht ausreicht, weil da steht etwas von einem Jetta. Auch sagte mir der TÜV Mann, das ich das Rad nicht fahren dürfte weill der Caddy nicht für ET51 zugelassen ist. Die Reifen sind nicht das Problem. Die Spurweite wäre dann kleiner als die Serie. Und das ist auch nicht zulässig. Der Reifen kommt auch innen an! Der Prüfer hat mir das mit Kreide gezeigt. Und bei Verwendung von Adaptern bräuchte die Felge eine höhere Radlast als 630 kg wegen des geänderten Biegemomentes. Dann habe ich bei VW Kundenbetreuung angerufen. Die haben mir gesagt, dass sie keine Bescheinigung des Rades für einen Caddy ausstellen könnten. Und die Bescheinigung die ich hätte wäre nur für den einen Jetta mit der einen Fahrgestellnummer zulässig. Ich soll mich an VW Nutzfahrzeuge in Hannover wenden.

Ich habe hier alles gelesen. ich habe mich gut informiert, aber ich wollte doch die Zolder Felge haben, weil diese so hübsch ist. In einem Beitrag stand etwas von einer Liste. Habe ich nicht gefunden. Ich glaube ich werde die Felgen wieder verkaufen. Bei mir hängt schon der Haussegen schief. Ich habe jetzt schon 180 € für erfolglose TÜV Abnahmen ausgegeben.

Viele Grüße
Richard

Zitat:

Original geschrieben von black_magic_pearl


Nachtrag: Bei unseren heutigen Fahrzeugen kann man auch nicht mehr von Achslast im eigentlichen Sinn sprechen, da wir keine durchgehenden Starrachsen mehr haben, sondern Einzelradaufhängung.

Ups und ich war der Meinung der Caddy hätte eben diese Achse

😉. Naja ist ja auch kein "heutiges Auto"😕

Ich jedenfalls bin zufrieden mit der veralteten Technik... Der Caddy - zumindest der Maxi - liegt super auf der Strasse und zumindest vorn ist das Fahrgefühl super. Hinten ist's wohl etwas holprig - Da ich dort aber nie sitze isset egal für mich😁

Gruss  Kay

Zitat:

Original geschrieben von Buttermann



Ich habe hier alles gelesen. ich habe mich gut informiert, aber ich wollte doch die Zolder Felge haben, weil diese so hübsch ist.

Viele Grüße
Richard

🙄🙄🙄

Sicherlich ist Dir jetzt ein Licht aufgegangen, das es mit der Radkombination am Caddy nichts wird.

Und rate mal was hier so manch ein Caddyaner alles hübsch findet und gerne haben möchte 😉😉

Denk an Weihnachten, stell die Dinger in die Bucht ( mit einigen ordentlichen Fotos ) und Du kommst sicherlich noch mit einem blauen Auge davon.

Gruss Mario

Hallo Richard and all!

Schade, dass wegen vier Rädern der Haussegen schief hängt. Trotzdem ist es besser die Räder wieder zu verkaufen als ein Risiko einzugehen.

Zitat:

Und bei Verwendung von Adaptern bräuchte die Felge eine höhere Radlast als 630 kg wegen des geänderten Biegemomentes.

Begrifflichkeiten wie z.B. Biegemoment sind jedem von uns aus dem Physikunterricht bekannt. Ebenso dürfte jedem einleuchten warum das kurvenäussere Rad mehr schleppen muss als die anderen. Dass der Caddy schwerer ist als ein Golf weis auch jeder. Zusammen betrachtet kann so schon der Verdacht aufkommen, dass ein Rad am Caddy wesentlich mehr aushalten muss als am Golf. Dafür bedarf es keines technischen Studiums. Um das Zusammenspiel der einwirkenden Kräfte genau zu beurteilen und zu erklären sicherlich schon. Da ist dann schon ein Spezialist gefragt. Der kann dann auch sagen

warum

es geht oder auch nicht!

Ab HIER kann man nachlesen warum sich zumindest ein Spezialist momentan nicht hier blicken lässt.

Grüße
Heiner

Hallo Buttermann

die hilfreichen Antworten kamen doch an Position 2 und 3 schon, noch schneller geht's kaum 😉
Zudem scheinen auch alle TÜVler die selben Antworten gegeben zu haben, oder nicht.
Sehen wir die Sache doch mal so: West Coast Customs oder "Pimp my Ride" basteln toole Karren zusammen. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass es länger als 5 Minuten dauern wird, bis diese Karren vom TÜV stillgelegt werden. Und eine Anzeige wegen Fahrens ohne ABE und/oder eine Anzeige von der Versicherung im Fall eines Unfalls mit nicht zugelassenen Anbauteilen ist auch nicht lustig. Ab in die Bucht und hoffentlich ohne größere Blessuren rauskommen.

@ Caddy Darko: aber vorne doch nicht 🙄

Grüße

Hallo,

ich habe meinen Beitrag geliefert !!!

Wenn es nach den fachkundigen Antworten in diesem Threat geht, dürfte keiner nen 225/40 R18 fahren weil die Traglast von 630 KG nicht ausreicht und das ist sicher nicht der Fall.

Die Gutachten für 18 Zoll Felgen auf dem Caddy geben auch ne 92er Traglast für den Reifen an was eben diesen 630 KG entspricht.

Beispiel einer 18 Zoll Felge mit Gutachten für den Caddy und ner Traglast von 625 KG: http://www.rh-alurad.de/gutachten/RZ-058732-B0-041.pdf

Bin für logische Antworten gern offen.

Ich rede nicht von Leergewichten, sondern von zulässigen Achslasten.

Wenn die zulässige Achslast nicht das Maß der Dinge wäre, dann dürfte jeder Caddy nur geradeaus fahren um nicht das Gewicht auf das kurvenäussere Rad zu bringen.

Ich bin an dieser Stelle raus und lasse allen anderen gern den Vortritt, die meinen sicher Bescheid zu wissen und dich zum Verkauf der Felgen drängen wollen.

Kannst mich gern per PN kontaktieren.

DANKE !!!

bis denne denn

Matze

Moin Matze!

Zitat:

... und dich zum Verkauf der Felgen drängen wollen ...

Du hast Deine doch auch

wieder verkauft

, weil Du Dich verpeilt hattest und es nicht ging.?

War mir nicht so? 😉

Grüßle!

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