ForumA5 8T & 8F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. HILFE !! Kein Tüv wegen orginal 20 zöller !!

HILFE !! Kein Tüv wegen orginal 20 zöller !!

Audi
Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 12:07

Hallo zusammen ,

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Woher bekomme ich ein Gutachten oder irgendetwas damit ich die plakete bekomme ??

 

Gruß Darius

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Das finde ich jetzt etwas komisch :confused:

Die Felge ist doch für den A5 bestellbar, also muß sie doch im der EWG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Zertifikat) aufgeführt sein.

Wenn du das Fahrzeug mit diesen Rädern bestellst sind diese ja auch aufgeführt in der EWG-Übereinstimmungserklärung.

Bei den Rädern handelt es sich um ein Angebot der Quattro GmbH und NICHT um eine "Audi-Felge".

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Was mich aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass man anscheinend an solch eine Erklärung nur mit Kostenaufwand herankommt

Die EWG-Übereinstimungserklärung sollte bei Fahrzeugkauf dabei liegen, diese gehört neben ZB Teil I+II mit zu den Fahrzeugpapieren, bei Verlust oder abhanden kommen wird diese Gebühr fällig zur erneuten Ausstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Allerdings gibt es doch die Übereinstimmungserklärung "light" beim Neuwagenkauf mit (ist ein DIN A4 Blatt mit einigen Nummern und Angaben zum Auto). Mit diesem Zettel sollten alle amtlichen Stellen (TÜV, Polizei) in der Lage sein in Ihrer Datenbank die komplette EWG- ... aufzurufen und entsprechend nachschauen zu können. Also sollte das auch Dein TÜV können.

Klar kann der TÜV dies.

Aber nützt dir ja nichts wenn die 20 Zoll Räder der Quattro GmbH dort nicht aufgeführt sind, die komplette EWG... beinhaltet auch nicht mehr Räder als deine vorhandene EWG-Übereinstimmungserklärung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dariusz2006

Hallo zusammen ,

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Woher bekomme ich ein Gutachten oder irgendetwas damit ich die plakete bekomme ??

 

Gruß Darius

ICh verstehs langsam gar nicht mehr. Zu mir sagte man, dass ich die 20" Doppelspeichen nicht eintragen lassen muss, da dies orginalteile von Audi sind und ich deswegen auch nichts eintragen lassen muss. Einige hier im Forum haben mir das auch so bestätigt. (Hab die 20" nachträglich hinzugekauft)

Kann da bitte jemand mal Klarheit schaffen?

Sorry @ TE wollte diese Frage noch ergänzen, da es vom Themenbereich dazu passt.

Am Gutachten bin ich auch interessiert.

Lg Phil

Die 20" sind in der EWG-Übereinstimmungserklärung nur dann eingetragen, wenn diese ab Werk mit diesen Rädern bestellt / ausgerüstet werden.

Bei nachträglich Umrüstung müssen diese Räder per Traglastbescheinigung eingetragen werden, ein "handelsübliches" TÜV-Teilegutachten oder ABE gibt es für Audi Felgen nicht.

Hatte ein Tragslastgutachten am nächsten Tag bekommen nach Anruf bei Audi Service: 0800 - 2834 737 84 23

20

Das finde ich jetzt etwas komisch :confused:

Die Felge ist doch für den A5 bestellbar, also muß sie doch im der EWG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Zertifikat) aufgeführt sein.

Was mich aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass man anscheinend an solch eine Erklärung nur mit Kostenaufwand herankommt. Im Netz unter www.eurococ.eu kann man ein COC-Zertifikat für Audi für 65,00 Euro + Zustellkosten anfordern.

Allerdings gibt es doch die Übereinstimmungserklärung "light" beim Neuwagenkauf mit (ist ein DIN A4 Blatt mit einigen Nummern und Angaben zum Auto). Mit diesem Zettel sollten alle amtlichen Stellen (TÜV, Polizei) in der Lage sein in Ihrer Datenbank die komplette EWG- ... aufzurufen und entsprechend nachschauen zu können. Also sollte das auch Dein TÜV können.

Sehr verwirrend.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Das finde ich jetzt etwas komisch :confused:

Die Felge ist doch für den A5 bestellbar, also muß sie doch im der EWG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Zertifikat) aufgeführt sein.

Wenn du das Fahrzeug mit diesen Rädern bestellst sind diese ja auch aufgeführt in der EWG-Übereinstimmungserklärung.

Bei den Rädern handelt es sich um ein Angebot der Quattro GmbH und NICHT um eine "Audi-Felge".

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Was mich aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass man anscheinend an solch eine Erklärung nur mit Kostenaufwand herankommt

Die EWG-Übereinstimungserklärung sollte bei Fahrzeugkauf dabei liegen, diese gehört neben ZB Teil I+II mit zu den Fahrzeugpapieren, bei Verlust oder abhanden kommen wird diese Gebühr fällig zur erneuten Ausstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Allerdings gibt es doch die Übereinstimmungserklärung "light" beim Neuwagenkauf mit (ist ein DIN A4 Blatt mit einigen Nummern und Angaben zum Auto). Mit diesem Zettel sollten alle amtlichen Stellen (TÜV, Polizei) in der Lage sein in Ihrer Datenbank die komplette EWG- ... aufzurufen und entsprechend nachschauen zu können. Also sollte das auch Dein TÜV können.

Klar kann der TÜV dies.

Aber nützt dir ja nichts wenn die 20 Zoll Räder der Quattro GmbH dort nicht aufgeführt sind, die komplette EWG... beinhaltet auch nicht mehr Räder als deine vorhandene EWG-Übereinstimmungserklärung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

Es wurde alles geschrieben....bei Fahrzeugen ab Werk mit 20er sind diese auch eingetragen....alle anderen müssen sie per Einzelabnahme (am besten mit Traglastbescheinigung von Audi) vom TÜV abnehmen lassen...

Die Aussage vom Tüver : es handele sich nicht um Audi-Felgen ist natürlich auch Quatsch hoch 10....

Auch mit allen erforderlichen Dokumenten würde ich zu dem nicht nochmal fahren...

Welche Bereifung hast du denn drauf.....?? Zur Sicherheit würde ich mir noch eine Reifenfreigabe vom Hersteller besorgen...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

Verstehe ich nicht, in meinen Papieren steht nur die Standardbereifung 225/55 17. Die bestellten 19er der Quattro GmbH mit 255/35 sind nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, obwohl damit ausgeliefert. Willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen ich müsste damit erst noch zum TÜV zur Einzelabnahme :confused:. Kann ich mir nicht vorstellen.

Genau dafür gibt es die EWG..., dort sind alle zugelassenen RadReifen-Kombinationen aufgeführt. Ob ein spezieller Rad/Reifen dann wiederrum für das Fahrzeug zugelassen ist (ET, Lochkranz, Traglast, Geschwindigkeitsindex...) ist dann wieder eine andere Frage.

Und nein, bei der Auslieferung ist keine komplette EWG... mitgeliefert worden, sondern lediglich das schon beschriebene Datenblatt.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

Verstehe ich nicht, in meinen Papieren steht nur die Standardbereifung 225/55 17. Die bestellten 19er der Quattro GmbH mit 255/35 sind nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, obwohl damit ausgeliefert. Willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen ich müsste damit erst noch zum TÜV zur Einzelabnahme :confused:. Kann ich mir nicht vorstellen.

Genau dafür gibt es die EWG..., dort sind alle zugelassenen RadReifen-Kombinationen aufgeführt. Ob ein spezieller Rad/Reifen dann wiederrum für das Fahrzeug zugelassen ist (ET, Lochkranz, Traglast, Geschwindigkeitsindex...) ist dann wieder eine andere Frage.

Und nein, bei der Auslieferung ist keine komplette EWG... mitgeliefert worden, sondern lediglich das schon beschriebene Datenblatt.

Grüße

 

...

deine 19er stehen auf dem Datenblatt drauf....(Rückseite).....

 

in den Fahrzeugpapieren steht immer nur die kleinste Bereifung drin.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Original geschrieben von rudiyoda 1

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

Da wäre ich mir nicht so sicher ;)

Ich habe auch die 20-Zöller vom Werk drauf und im KFZ-Schein nur 235/55 R19 101V eingetragen,

wobei die Größe noch nicht mal auf die WR zutrifft. :confused:

Ein Kasperle in Uniform wollte mich schon deshalb sogar zum TÜV schicken.

Ich bin natürlich nicht hin und habe den Zettel einfach weggeworfen, finde die Sache aber trotzdem verwirrend

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Original geschrieben von rudiyoda 1

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

Da wäre ich mir nicht so sicher ;)

Ich habe auch die 20-Zöller vom Werk drauf und im KFZ-Schein nur 235/55 R19 101V eingetragen,

wobei die Größe noch nicht mal auf die WR zutrifft. :confused:

Ein Kasperle in Uniform wollte mich schon deshalb sogar zum TÜV schicken.

Ich bin natürlich nicht hin und habe den Zettel einfach weggeworfen, finde die Sache aber trotzdem verwirrend

Im schein werden schon lange nichtmehr alle erlaubten Kombinationen aufgefuehrt, verwirrend hoechstens fuer die Polizei, nicht fuer den Fahrer.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Verstehe ich nicht, in meinen Papieren steht nur die Standardbereifung 225/55 17. Die bestellten 19er der Quattro GmbH mit 255/35 sind nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, obwohl damit ausgeliefert. Willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen ich müsste damit erst noch zum TÜV zur Einzelabnahme :confused:. Kann ich mir nicht vorstellen.

Die 19 Zoll Räder stehen (wenn damit ausgeliefert) in der EG- Übereinstimmungsbescheinigung unter Nr. 50

In der ZB Teil I steht nur eine Größe aufgeführt, ist meistens die kleinst zulässige Größe.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Und nein, bei der Auslieferung ist keine komplette EWG... mitgeliefert worden, sondern lediglich das schon beschriebene Datenblatt.

Das ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

Da wäre ich mir nicht so sicher

Ich habe auch die 20-Zöller vom Werk drauf und im KFZ-Schein nur 235/55 R19 101V eingetragen,

Im Schein (ZB Teil I) stehen diese auch nicht, diese stehen wie jetzt schon sehr oft erwähnt in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Sollten diese dort nicht aufgeführt sein, darfst du diese auch nicht fahren.

Dann wurde ein Fehler vom Werk aus gemacht, in diesem Fall an Audi wenden wo du das Fahrzeug bestellt hast, diese sollen eine nachträgliche Eintragung in der ZB Teil I vornehmen.

 

26102010064

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

Zitat:

Zitat:

 

Ich habe auch die 20-Zöller vom Werk drauf und im KFZ-Schein nur 235/55 R19 101V eingetragen,

wobei die Größe noch nicht mal auf die WR zutrifft. :confused:

bist du dir sicher...den Sommerreifen in 255/35/19 mit 101er Traglast würde ich gerne mal sehen...

19er haben 96er Traglast....

In der EWG sind alle Kombinationen bis zur Ausgelieferten eingetragen.

Bsp:

mein Auto kam mit 255/35 x 19.

Alles darunter ist vermerkt. (17" & 18")

Die 20" fehlen.

Möchte ich nun originale 20" montieren muß eine Eintragung erfolgen.

(da die EWG nicht geändert werden kann)

Wird dies nicht von mir gemacht,

erlöscht die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (3 Punkte und 85€).

Im Anhang meine EWG Punkt 50.

Ewg

Korrekt und nicht anders....

:cool:

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

Korrekt und nicht anders....

:cool:

Korrekt sicherlich, aber trotzdem nervig... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. HILFE !! Kein Tüv wegen orginal 20 zöller !!