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HILFE !! Kein Tüv wegen orginal 20 zöller !!

Audi
Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 12:07

Hallo zusammen ,

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Woher bekomme ich ein Gutachten oder irgendetwas damit ich die plakete bekomme ??

 

Gruß Darius

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Das finde ich jetzt etwas komisch :confused:

Die Felge ist doch für den A5 bestellbar, also muß sie doch im der EWG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Zertifikat) aufgeführt sein.

Wenn du das Fahrzeug mit diesen Rädern bestellst sind diese ja auch aufgeführt in der EWG-Übereinstimmungserklärung.

Bei den Rädern handelt es sich um ein Angebot der Quattro GmbH und NICHT um eine "Audi-Felge".

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Was mich aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass man anscheinend an solch eine Erklärung nur mit Kostenaufwand herankommt

Die EWG-Übereinstimungserklärung sollte bei Fahrzeugkauf dabei liegen, diese gehört neben ZB Teil I+II mit zu den Fahrzeugpapieren, bei Verlust oder abhanden kommen wird diese Gebühr fällig zur erneuten Ausstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Allerdings gibt es doch die Übereinstimmungserklärung "light" beim Neuwagenkauf mit (ist ein DIN A4 Blatt mit einigen Nummern und Angaben zum Auto). Mit diesem Zettel sollten alle amtlichen Stellen (TÜV, Polizei) in der Lage sein in Ihrer Datenbank die komplette EWG- ... aufzurufen und entsprechend nachschauen zu können. Also sollte das auch Dein TÜV können.

Klar kann der TÜV dies.

Aber nützt dir ja nichts wenn die 20 Zoll Räder der Quattro GmbH dort nicht aufgeführt sind, die komplette EWG... beinhaltet auch nicht mehr Räder als deine vorhandene EWG-Übereinstimmungserklärung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

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Zitat:

bist du dir sicher...den Sommerreifen in 255/35/19 mit 101er Traglast würde ich gerne mal sehen...

19er haben 96er Traglast....

Keine Ahnung, was so ein Reifen für ein Traglast hat oder haben muss und ob sich das auf die SR oder WR bezieht.

In meinem KFZ-Schein steht jedenfalls so drin, obwohl ich das Auto vom Werk mit 20" - SR (glaube, 255/40-20) und die WR in 17" bekommen habe.

Mir persönlich ist das bis dato noch nicht mal aufgefallen, weil ich keinen Grund hatte, danach zu gucken, resp. es anzuzweifeln, dass alles rechtens ist.

Ich habe allerdings auch nicht vor, irgendwas daran zu ändern, nur weil ein Polizist da keinen Durchblick hat und mir deshalb den Nerv töten will.

das glaube ich erst wenn ich den Schein sehe......und 20er haben 265/30/20 und nicht 255/40/20.....oder hast du einen Q5 :)

edit

ich sehe gerade das du ja einen Q5 hast......da macht es hier wenig sinn in einem A5 Beitrag deine KFZ Eintragungen zu posten.....das verwirrt doch ein wenig...

Mea culpa, es sind halt 255/45 R20 101W ( eben frisch nachgeschaut :D)

aber darum geht es mir doch gar nicht.

Mich ärgert nur, dass ich jetzt auch den Stress habe, obwohl ich, in Gegensatz zum TE das Auto so bestellt und ausgeliefert bekommen habe und seit der Auslieferung vor knapp 2 Jahren, nix dran verändert habe.

Fahre nämlich immer noch den ersten Satz von damals. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

Mea culpa, es sind halt 255/45 R20 101W ( eben frisch nachgeschaut :D)

aber darum geht es mir doch gar nicht.

Mich ärgert nur, dass ich jetzt auch den Stress habe, obwohl ich, in Gegensatz zum TE das Auto so bestellt und ausgeliefert bekommen habe und seit der Auslieferung vor knapp 2 Jahren, nix dran verändert habe.

Fahre nämlich immer noch den ersten Satz von damals. ;)

denn jetzt noch mal für kleine A5 Fahrer :)....

welche Felgen fährst du denn jetzt ??

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

Mich ärgert nur, dass ich jetzt auch den Stress habe, obwohl ich, in Gegensatz zum TE das Auto so bestellt und ausgeliefert bekommen habe und seit der Auslieferung vor knapp 2 Jahren, nix dran verändert habe.

Wenn du das Fahrzeug so bestellt hast, dann stehen die Radgrößen auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Schau doch bitte einfach dort mal dort nach, und poste nicht dauernd das nur eine Größe in deinem Schein steht.

In der ZB Teil I (ehemals FZ-Schein) ist nur eine Seriengröße aufgeführt, andere zulässige Seriengrößen findest du dort nicht, sondern in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Kai ich glaub bei dem ist alle Muehe vergebens :)

Es wurde hier ja echt schon oft genug und wirklich fuer jedermann verstaendlich erklaert, dass man in die EWG Papiere gucken muss und nicht in den Schein.

War auch der letzte Versuch der Erklärung :D

und wieso hat mich bei der Auslieferung niemand darauf hingewiesen, dass ich den Wisch brauche??

und vor allen Dingen, wieso weiß die Polizei sowas nicht?

Zum Glück habe ich seine Weisung nicht befolgt, sonst hätte ich jetzt glatt wieder X-Euro für die Katz ausgegeben und einen Reifen eingetragen, der gar nicht eingetragen werden muss.

So kann man natürlich auch den Staatssäckel füllen :mad:

Danke für den Tipp.

Werde nacher im Handschuhfach nachschauen, ob ich so einen Zettel habe

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem

und wieso hat mich bei der Auslieferung niemand darauf hingewiesen, dass ich den Wisch brauche??

und vor allen Dingen, wieso weiß die Polizei sowas nicht?

Zum Glück habe ich seine Weisung nicht befolgt, sonst hätte ich jetzt glatt wieder X-Euro für die Katz ausgegeben und einen Reifen eingetragen, der gar nicht eingetragen werden muss.

So kann man natürlich auch den Staatssäckel füllen :mad:

Danke für den Tipp.

Werde nacher im Handschuhfach nachschauen, ob ich so einen Zettel habe

Soweit ich weiss muss man die EWG Bescheinigung nicht mit sich fuehren.

Das die Polizisten nicht perfekt geschult sind, wuerde ich an der Stelle noch verzeihen, die Kunden sind ja scheinbar auch nicht perfekt geschult ;)

das Du den "Zettel" (EWG) im Handschuhfach findest,

bezweifel ich mal.

Es sei denn, dein Brief liegt dort auch :cool:

2. Thema Eintragung:

Wenn Du mit dem Brief und der EWG zum TÜV fährst,

sollte spätestens dort festgestellt werden, dass deine Bereifung eingetragen ist. ;)

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von dariusz2006

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Frag drei TÜV-Prüfer und Du bekommst drei Antworten.

War mit meinem A5 beim TÜV und wollte ein Blattgutachten (Änderungsabnahme) für die 20" Felgen mit 265/30 R20 haben -> TÜV Prüfer schaut sich die Felgen an und sagt nur "für original Felgen mit Audi Teilenummer, welche man ab Werk mitbestellen kann, braucht man kein Blattgutachten erstellen". Zusätzlich steht die Größe 265/30 R20 auch in der Luftdrucktabelle am Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Zitat:

Original geschrieben von dariusz2006

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Frag drei TÜV-Prüfer und Du bekommst drei Antworten.

 

War mit meinem A5 beim TÜV und wollte ein Blattgutachten (Änderungsabnahme) für die 20" Felgen mit 265/30 R20 haben -> TÜV Prüfer schaut sich die Felgen an und sagt nur "für original Felgen mit Audi Teilenummer, welche man ab Werk mitbestellen kann, braucht man kein Blattgutachten erstellen". Zusätzlich steht die Größe 265/30 R20 auch in der Luftdrucktabelle am Fahrzeug.

Stimmt ist schon verrückt mit den Prüfern.

 

Das hätte ich mir aber von DEM Prüfer schriftlich geben lassen...;)

Das Kuriose ist ja, dass es dir nicht hilft, wenn Du angehalten wirst.

 

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Frag drei TÜV-Prüfer und Du bekommst drei Antworten.

Es gibt aber nur jeweils eine richtige Antwort, und da kommt es darauf an welche Räder in den Fahrzeugpapieren stehen.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

TÜV Prüfer schaut sich die Felgen an und sagt nur "für original Felgen, welche man ab Werk mitbestellen kann, braucht man kein Blattgutachten erstellen"

Dies ist korrekt wenn die Räder in den Fahrzeugpapieren (dazu zählt auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung) aufgeführt sind.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld

Zusätzlich steht die Größe 265/30 R20 auch in der Luftdrucktabelle in der Fahrertür.

Da können auch 30 Zoll große Reifen stehen, diese Angaben an der Fahrertür haben keine Aussagekraft über die zugelassene Bereifung.

Aussagekraft über zulässige serien Radgrößen gibt allein die ZB-Teil I und wie schon oft erwähnt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

@all

Lest mal hier -> http://www.motor-talk.de/.../...reifen-kombinationen-t2334306.html?...

Auf Nachfrage versendet der Audi-Kundenservice ABE's für Felgen, welche nicht in den COC-Papieren erfasst sind. Ich habe vor einiger Zeit auf Anfrage die entspr. Dokumente für 5-Segmentspeichen in 9,00 x 19 erhalten, da diese bei mir nicht mit in der EWG-Übereinstimmungserklärung aufgeführt waren. Eine Abnahme durch die Prüforganisationen ist damit nicht erforderlich. Allerdings ist es ratsam, die Papiere mitzuführen.

Wie sieht sowas aus -> http://www.motor-talk.de/.../...ahme-fuer-tts-felgen-t2843589.html?... - ACHTUNG ist für den Audi TT

 

Bei meinem A5 steht in den COC (e1*2001/116*0430*14 vom September 2009) maximal 8,5x19 mit 255/35 R19.

Beim A5 eines anderen Mitglied von MT steht im COC (e1*2001/116*0430*15 vom Dezember 2009) maximal 9,0x19 mit 255/35 R19.

Beides A5 Coupé 3.0 TDI quattro aus dem gleichen Auslieferungszeitraum Februar/März 2010!

 

In Teilegutachten findet man als Erklärung:

e1*2001/116*0430* dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis)

*14 oder *15 dokumentiert den jeweiligen Nachtrag zur Betriebserlaubnis

D. h. obwohl unterschiedliche Daten im COC haben alle A5 Coupé die gleiche Gesamtbetriebserlaubnis. Siehe auch die pdf-Datei unter obigem Link mit e1*2001/116*0369*00-?? => gilt für alle Audi TT mit der Gesamtbetriebserlaubnis, egal welcher Nachtragsversion.

 

Vom ADAC habe ich übrigens schriftlich die Aussage, dass ich doch einfach in den Reifenkonfigurator z. B. von Dunlop schauen soll, da dort alle von der Betriebserlaubnis erfassten Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sind - also auch die 9,0x19 und 9,0x20!

Die Felgen haben doch ne KBA Nummer, die kann der TÜV doch nachschaun! So steht einer Eintragung nichts im Wege.

Was hast du denn da für nen spiesigen TÜV, bei uns hier machen die wegen solchen Lapalien keinen Stress. Ausserdem sollte der TÜV das wissen mit der Nummer.

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