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HILFE !! Kein Tüv wegen orginal 20 zöller !!

Audi
Themenstarteram 26. Oktober 2010 um 12:07

Hallo zusammen ,

komme gerade vom Tüv und bin voll verärgert .

Habe auf meinem A5 die 7 Doppelspeicher 20 zoll drauf , leider sind die nicht eingetragen und der Prüfer meinete es sind keine Orginal Audi Felgen .

Woher bekomme ich ein Gutachten oder irgendetwas damit ich die plakete bekomme ??

 

Gruß Darius

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Das finde ich jetzt etwas komisch :confused:

Die Felge ist doch für den A5 bestellbar, also muß sie doch im der EWG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Zertifikat) aufgeführt sein.

Wenn du das Fahrzeug mit diesen Rädern bestellst sind diese ja auch aufgeführt in der EWG-Übereinstimmungserklärung.

Bei den Rädern handelt es sich um ein Angebot der Quattro GmbH und NICHT um eine "Audi-Felge".

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Was mich aber noch mehr wundert, ist die Tatsache, dass man anscheinend an solch eine Erklärung nur mit Kostenaufwand herankommt

Die EWG-Übereinstimungserklärung sollte bei Fahrzeugkauf dabei liegen, diese gehört neben ZB Teil I+II mit zu den Fahrzeugpapieren, bei Verlust oder abhanden kommen wird diese Gebühr fällig zur erneuten Ausstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Allerdings gibt es doch die Übereinstimmungserklärung "light" beim Neuwagenkauf mit (ist ein DIN A4 Blatt mit einigen Nummern und Angaben zum Auto). Mit diesem Zettel sollten alle amtlichen Stellen (TÜV, Polizei) in der Lage sein in Ihrer Datenbank die komplette EWG- ... aufzurufen und entsprechend nachschauen zu können. Also sollte das auch Dein TÜV können.

Klar kann der TÜV dies.

Aber nützt dir ja nichts wenn die 20 Zoll Räder der Quattro GmbH dort nicht aufgeführt sind, die komplette EWG... beinhaltet auch nicht mehr Räder als deine vorhandene EWG-Übereinstimmungserklärung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Sehr verwirrend

Warum ?

Du darfst nur Räder fahren welche in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind, die 20" Räder der Quattro GmbH stehen nicht drin wenn nicht damit bestellt, daher darfst du diese auch nicht ohne nachträgliche Abnahme fahren.

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Zitat:

Original geschrieben von Devilseye

Die Felgen haben doch ne KBA Nummer, die kann der TÜV doch nachschaun! So steht einer Eintragung nichts im Wege.

Was hast du denn da für nen spiesigen TÜV, bei uns hier machen die wegen solchen Lapalien keinen Stress. Ausserdem sollte der TÜV das wissen mit der Nummer.

Manchmal haben die Leute einfach auch nen schlechten Tag :)

Als ich meine Winterfelgen eintragen wollte war ich bei einem der sonst eigentlich alles eintraegt, ca. 90 Minuten vor Feierabend und wollte meine Felgen mit Gutachten einfach noch schnell eintragen lassen, der hatte aber gar keine Lust darauf und meinte mein Gutachten sei gar nicht vollstaendig (3 Seiten in denen steht, dass diese Felge auf meinem Fahrzeug zulaessig ist).

Seine Ausrede war dann, dass auf meinen Papieren ("die haben sie sich doch selbst aus dem Internet ausgedruckt, da kann ja alles moegliche drinstehen") der Vermerk "Die Anlage AU31 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gueltigkeit in Verbindung mit dem Gutachten Nr. XYZ fuer den Radtyp CX 002." drauf stand und ich hatte natuerlich nicht das vollstaendige Gutachten sondern nur die 3 Blaetter.

Am naechsten Tag bei nem anderen Heini war das mit den gleichen 3 Papieren ueberhaupt kein Problem ;)

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