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Hilfe bei 100er Zulassung Tiguan & Wohnwagen

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 17:22

Hallo zusammen, ich habe eine ähnliche Frage. Ich muss aber eine wenig aussholen.

Es geht um die 100er Zulassung!

 

Seit ein paar Tage bin ich stolzer Besitzer eines VW Tiguan II (2,0l 150PS DSG 4Motion)

Der Wagen hat eine Anhängelast von 2500 kg. Nun kommt im März 2017 unser neuer Wohnwagen.

Dieser hat ein Zülässige Gesamtgewicht von 2200 kg.

Nun habe ich erfahren das ich wohl probleme bekomme wenn ich die 100er Zulassung haben möchte. Im Internet habe ich erfahren das ich "alles" für die 100er zulassung erfüllt habe. Eine Sache ist mir unklar. Die folgende Berechnung der Gewichte:

Leergewicht Zugfahrzeug mal Faktor (1,2) = Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (diese Formel findet man im Netz

https://www.humbaur.com/wissenswertes/100-kmh-regelung.html

Bei mir also Tiguan (1673 kg) x 1,2 = 2007,6 kg Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen

Das würde heißen ich bekomme die 100er Zulassung NICHT ?!

Nun Steht aber unter Bemerkung im Fahrzeugschein folgendes:

 

F.1/F.2:+0 u. 7.2/8.2:+30 b. Anhägerbetrieb*technisch.zul.Ges-Masse d. Zugkombination: 4280 kg*Bei Werkseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdy.Stabi. Syst.f Anh. Betr.f. Temp100 km/h

Wer kann mir helfen das zu übersetzen!

So wie ich das lese darf das Gespann 4280 kg (zulässiges Gesamtgewicht ) wiegen, wenn mein Wohnwagen ein Stabillisierungsprogramm hat? 2320 Kg (Zulässig PKW) + 2200 Kg (Wohnwagen) = 4520 kg

ist das so Korrekt?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin Neu hier und durch Zufall auf diesen Thread aufmerksam geworden. Nachdem ich die Antworten gelesen habe, möchte ich noch auf einen Umstand hinweisen, der nicht wirklich beachtet wird.

Wann habt ihr euren Führerschein gemacht? Habt ihr noch die alte Klasse 3 oder die Neue Klasse B.

Bei der Klasse 3 darf ich, wenn das Zugfahrzeug eine Anhängelast von 1500Kg hat, eine Anhänger mit 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht der eine Anhängelast (Leergewicht + Ladung) von 1500 kg hat ziehen.

Bei der Klasse B darf das zulässige GGw des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht größer als 3,5 T sein. Hier gilt immer das zul. GGw.

Von Vielen auch nicht beachtet, die 100 Zulassung gilt nur für Autobahnen.

100km Zulassung für Wohnwagen

Wenn der Tiguan eine werksseitig verbaute Anhängerkupplung hat, besitzt er auch ein durch das eps gesteuertes Stabilisierungsprogramm für Anhänger. Somit darf bei der Berechnung statt Faktor 0,8 der Faktor 1,0 angesetzt werden.

Mein Tiguan hat ein Leergewicht von 1664kg und eine Anhängelast von 2500 kg.

Berechnung Wohnwagen:1664 (LG)x1,0 (Faktor)= 1664kg Gesamt masse (des Anhängers)

Also darf ich mit meinen Tiguan einen Wohnwagen mit einer max. GM (Gesamtmasse) von 1664 KG und einer 100 Zulassung auf Autobahnen mit Tempo 100 km bewegen.

Das heiß aber jetzt nicht das der Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1664 kg haben muss, er kann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben, wenn die GM (Leergewicht+Zuladung) nicht 1664 überschreitet.

Zitat TüV

"Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle."

Einen normale Pkw-Anhänger wird mit Faktor 1,2 bewertet, das ergibt dann 1996,8 kg die ich mit Tempo 100 bewegen kann.

Dies gilt jetzt aber nur für die alte Führerschein Klasse 3.

Am besten ist halt mal beim Tüv fragen aber auch da bekommt man unterschiedliche Aussagen.

viele Grüße Grisu

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Bei einem Wohnwagen gilt meines Wissens der Faktor 1,0, d.h. Der darf max. 1673 kg haben

Nein. Das gesamte Gespann darf maximal 4280kg wiegen. Der Rest heißt, wenn Deine AHK von Werk aus montiert ist, hat der Tiguan auch die entsprechende Software im ESP-STG, um Gespanne stabilisieren zu können (was zwingende Voraussetzung für eine 100er Zulassung ist, wenn keine Antischlingerkupplung verwendet wird).

Wie Du beim Wohnwagen allerdings auf Faktor 1,2 kommst, ist mir schleierhaft - für Wohnwagen gibt es maximal den Faktor 1,0 bei entsprechender Stabiliserungseinrichtung.

VG,

Vampyre

Mach dir keine Sorgen, der Anhänger bekommt die 100 Zulassung wenn im Fahrzeugschein 2500kg Anhängelast stehen.

Der Tiguan hat ein ESP für den Anhängerbetrieb, der Anhänger selber hat kein ESP-Programm.

Bei deinem Auto musst du den Faktor 1,5 nehmen, der Faktor 1,1 gilt für PKW, der Tiguan gilt aber als Geländewagen.

_________________________________________________________

Klasse M1G

Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,

mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und

als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad

Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad

Rampenwinkel: mind. 20 Grad

Bodenfreiheit vorne: 180 mm

Bodenfreiheit hinten: 180 mm

Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Zitat:

@Tiguanmaster schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:33:18 Uhr:

Mach dir keine Sorgen, der Anhänger bekommt die 100 Zulassung wenn im Fahrzeugschein 2500kg Anhängelast stehen.

Der Tiguan hat ein ESP für den Anhängerbetrieb, der Anhänger selber hat kein ESP-Programm.

Bei deinem Auto musst du den Faktor 1,5 nehmen, der Faktor 1,1 gilt für PKW, der Tiguan gilt aber als Geländewagen.

_________________________________________________________

Klasse M1G

Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,

mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und

als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad

Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad

Rampenwinkel: mind. 20 Grad

Bodenfreiheit vorne: 180 mm

Bodenfreiheit hinten: 180 mm

Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Da steht aber nirgends, dass die das dann auch mit einer 100er Zulassung dürfen!

Das bezweifel ich stark.

Zitat:

@michas2003 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:41:33 Uhr:

Zitat:

@Tiguanmaster schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:33:18 Uhr:

Mach dir keine Sorgen, der Anhänger bekommt die 100 Zulassung wenn im Fahrzeugschein 2500kg Anhängelast stehen.

Der Tiguan hat ein ESP für den Anhängerbetrieb, der Anhänger selber hat kein ESP-Programm.

Bei deinem Auto musst du den Faktor 1,5 nehmen, der Faktor 1,1 gilt für PKW, der Tiguan gilt aber als Geländewagen.

_________________________________________________________

Klasse M1G

Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen).

Geländefahrzeuge M1G müssen mindestens folgende Ausstattung nachweisen:

eine Vorderachse und eine Hinterachse haben, die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden können,

mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung, die ähnliche Wirkung gewährleistet und

als Einzelfahrzeug ohne Anhänger müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein.

Außerdem müssen mindestens fünf von folgenden sechs Voraussetzungen erfüllt sein:

Überhangwinkel vorne: mind. 25 Grad

Überhangwinkel hinten: mind. 20 Grad

Rampenwinkel: mind. 20 Grad

Bodenfreiheit vorne: 180 mm

Bodenfreiheit hinten: 180 mm

Bodenfreiheit zwischen den Achsen: 200 mm

Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 Tonnen.

Da steht aber nirgends das die das dann auch mit einer 100er Zulassung dürfen!

Das bezweifel ich stark.

Wenn der Hersteller vom Anhänger eine 100km/h Zulassung für den Anhänger anbietet dann darf der Tiguan ihn auch ziehen mit 100km/h.

Natürlich muss der Anhänger die Anforderungen erfüllen, der Tiger erfüllt sie auf jeden Fall, sonst würde es nicht in den Papieren stehen.

Gruß

Tiguanmaster

Ich befürchte du verwechselst hier was. Ein Geländewagen darf die von dir erwähnten Gewichte ziehen, dass gilt aber nur bis Tempo 80, wenn Du darüber hinaus eine 100 er Zulassung möchtest musst Du folgende Bedingungen erfüllen und die sind unabhängig ob es ein Geländewagen ich oder nicht:

https://www.tuev-nord.de/.../

Und da steht Faktor 1,0, also in diesem Fall 1673 kg

Der Tiguan hat eine 100km/h Zulassung für bis zu 2500kg

Wie kommt VW sonst auf die 2500kg,

Leermasse 1673kg x 1,5 =2509kg

Für dieses Gewicht ist die 100km/h Zulassug ausgelegt, steht auch so im Fahrzeugschein.

Gruß

Tiguanmaster

Nein, der Tiguan darf 2500kg ziehen, aber nicht zwangsläufig mit 100km/h!

Gesetzlich darf man in D nur 80 mit einem Anhänger fahren! um 100 zu fahren muss man die zusätzlichen Bedingungen erfüllen die im Link stehen, da es nen wir es gesetzliche Ausnahmeregelung, ist!!!

Zitat:

@michas2003 schrieb am 24. Oktober 2016 um 19:58:01 Uhr:

Ich befürchte du verwechselst hier was. Ein Geländewagen darf die von dir erwähnten Gewichte ziehen, dass gilt aber nur bis Tempo 80, wenn Du darüber hinaus eine 100 er Zulassung möchtest musst Du folgende Bedingungen erfüllen und die sind unabhängig ob es ein Geländewagen ich oder nicht:

https://www.tuev-nord.de/.../

Und da steht Faktor 1,0, also in diesem Fall 1673 kg

genauso ist es.

Es ist zu unterscheiden zwischen einer 100-er Zulassung für den Wohnwagen und der eingetragenen 100km/h im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges.

Beim WW sind dafür ganz andere Voraussetzungen gegeben, als beim Zugfahrzeug, Beispiel: Antischlingerkupplung, Reifenalter etc.

Nur weil der Tiger 2,5 t ziehen darf, heisst das noch lange nicht, dass er diese auch mit 100 km/h ziehen darf.

Hauptentscheidend ist das Leergewicht des Tiguan und das zul. Gesamtgewicht des WW. Ist das Leergewicht des Tigers höher als das (zulässige! nicht tatsächliche) Gesamtgewicht des WW war es das mit 100 km/h, dann sind (nur) 80 angesagt.

Zitat:

@michas2003 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:09:55 Uhr:

Nein, der Tiguan darf 2500kg ziehen, aber nicht zwangsläufig mit 100km/h!

Gesetzlich darf man in D nur 80 mit einem Anhänger fahren! um 100 zu fahren muss man die zusätzlichen Bedingungen erfüllen die im Link stehen, da es nen wir es gesetzliche Ausnahmeregelung, ist!!!

Er schreibt doch oben das er alles erfüllt, es hängt nur am Faktor für die Anhängelast und der ist bei Geländewagen wie er ihn hat 1,5 und nicht 1,0.

So hab ich das erklärt bekommen.

Es fahren doch genug große Wohnwagen rum mit 100km/h Zulassung, einfach beim Hersteller vom Wohnwagen fragen, der sollte es ja wissen.

Hab vom ADAC auch schon einen Wohnwagen gemietet, der hatte 2100kg zulässiges Gesamtgewicht und ich durfte ihn mit meinem Tiguan ziehen.

Auch kommt bei ihm noch dazu, was wiegt der Anhänger denn in echt, die 2200kg sind das Gesamtgewicht des Wohnwagen, die hat er wenn er beladen ist. Was wiegt der Wohnwagen im abfahrbereiten Zustand?

 

Ich bin mir jetzt aber auch nicht mehr zu 100% sicher.

 

Gruß

Tiguanmaster

Ich gebe auf, dann hoffe ich beim nächsten Mal wenn Du einen mietest, dass Du nicht erwischt wirst und falls doch sag dann nicht der Micha hätte Dich nicht gewarnt:D

Und beim Wohnwagen gilt immer das zulässige Gesamtgewicht und nicht das im abfahrbereiten Zustand.

Zitat:

@michas2003 schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:29:47 Uhr:

Ich gebe auf, dann hoffe ich beim nächsten Mal wenn Du einen mietest, dass Du nicht erwischt wirst und falls doch sag dann nicht der Micha hätte Dich nicht gewarnt:D

Und beim Wohnwagen gilt immer das zulässige Gesamtgewicht und nicht das im abfahrbereiten Zustand.

Du hast wahrscheinlich Recht und ich hab was dazu gelernt.:D

PS: Jetzt ist mir klar warum die AHK so krumm ist.:D:D:D

Gruß

Tiguanmaster

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 19:49

Also das habe ich im netz gefunden. Da steht wirklich was von 1,5... nun muss der tiguan nur noch ein geländewagen sein.

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