Hilfe bei 100er Zulassung Tiguan & Wohnwagen

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen, ich habe eine ähnliche Frage. Ich muss aber eine wenig aussholen.

Es geht um die 100er Zulassung!

Seit ein paar Tage bin ich stolzer Besitzer eines VW Tiguan II (2,0l 150PS DSG 4Motion)
Der Wagen hat eine Anhängelast von 2500 kg. Nun kommt im März 2017 unser neuer Wohnwagen.
Dieser hat ein Zülässige Gesamtgewicht von 2200 kg.

Nun habe ich erfahren das ich wohl probleme bekomme wenn ich die 100er Zulassung haben möchte. Im Internet habe ich erfahren das ich "alles" für die 100er zulassung erfüllt habe. Eine Sache ist mir unklar. Die folgende Berechnung der Gewichte:

Leergewicht Zugfahrzeug mal Faktor (1,2) = Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen (diese Formel findet man im Netz

https://www.humbaur.com/wissenswertes/100-kmh-regelung.html

Bei mir also Tiguan (1673 kg) x 1,2 = 2007,6 kg Zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen
Das würde heißen ich bekomme die 100er Zulassung NICHT ?!

Nun Steht aber unter Bemerkung im Fahrzeugschein folgendes:


F.1/F.2:+0 u. 7.2/8.2:+30 b. Anhägerbetrieb*technisch.zul.Ges-Masse d. Zugkombination: 4280 kg*Bei Werkseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdy.Stabi. Syst.f Anh. Betr.f. Temp100 km/h

Wer kann mir helfen das zu übersetzen!

So wie ich das lese darf das Gespann 4280 kg (zulässiges Gesamtgewicht ) wiegen, wenn mein Wohnwagen ein Stabillisierungsprogramm hat? 2320 Kg (Zulässig PKW) + 2200 Kg (Wohnwagen) = 4520 kg

ist das so Korrekt?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich bin Neu hier und durch Zufall auf diesen Thread aufmerksam geworden. Nachdem ich die Antworten gelesen habe, möchte ich noch auf einen Umstand hinweisen, der nicht wirklich beachtet wird.

Wann habt ihr euren Führerschein gemacht? Habt ihr noch die alte Klasse 3 oder die Neue Klasse B.

Bei der Klasse 3 darf ich, wenn das Zugfahrzeug eine Anhängelast von 1500Kg hat, eine Anhänger mit 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht der eine Anhängelast (Leergewicht + Ladung) von 1500 kg hat ziehen.

Bei der Klasse B darf das zulässige GGw des Anhängers nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht größer als 3,5 T sein. Hier gilt immer das zul. GGw.

Von Vielen auch nicht beachtet, die 100 Zulassung gilt nur für Autobahnen.

100km Zulassung für Wohnwagen
Wenn der Tiguan eine werksseitig verbaute Anhängerkupplung hat, besitzt er auch ein durch das eps gesteuertes Stabilisierungsprogramm für Anhänger. Somit darf bei der Berechnung statt Faktor 0,8 der Faktor 1,0 angesetzt werden.

Mein Tiguan hat ein Leergewicht von 1664kg und eine Anhängelast von 2500 kg.
Berechnung Wohnwagen:1664 (LG)x1,0 (Faktor)= 1664kg Gesamt masse (des Anhängers)
Also darf ich mit meinen Tiguan einen Wohnwagen mit einer max. GM (Gesamtmasse) von 1664 KG und einer 100 Zulassung auf Autobahnen mit Tempo 100 km bewegen.
Das heiß aber jetzt nicht das der Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1664 kg haben muss, er kann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000kg haben, wenn die GM (Leergewicht+Zuladung) nicht 1664 überschreitet.

Zitat TüV
"Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle."

Einen normale Pkw-Anhänger wird mit Faktor 1,2 bewertet, das ergibt dann 1996,8 kg die ich mit Tempo 100 bewegen kann.
Dies gilt jetzt aber nur für die alte Führerschein Klasse 3.

Am besten ist halt mal beim Tüv fragen aber auch da bekommt man unterschiedliche Aussagen.

viele Grüße Grisu

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Zitat:

@micha8501 schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:49:37 Uhr:


Also das habe ich im netz gefunden. Da steht wirklich was von 1,5... nun muss der tiguan nur noch ein geländewagen sein.

Ist er, sonst hätte er keine 2500kg Anhängelast.

Fahrzeugschein:

Nr.5 Geländefz.
J: M1G

Das ist auch ein Nachteil am Leichtbau, der neue Tiguan darf weniger ziehen als der alte weil der alte schwerer war.😁

Also, zulässiges Gesamtgewicht tiguan 2320 kg x 1,5 = 3480 kg
Das dürfte der anhänger maximal wiegen? Da ich aber mit der anhängelast auf 2500 bin darf er ja eh nicht höher sein. Der WW hat ja auch nur 2200 kg. Aber für die 100er zulassung sollte es doch reichen. Sehe ich das so richtig?

Gelöscht

Leergewicht oder Gesamtgewicht, hier stehen jetzt 2 verschiedene Werte im Raum.

Das Leergewicht spielt eine Rolle bei der 100km/h Zulassung

Das Gesamtgewicht spielt eine Rolle bei der Berechnung der Anhängelast.

In deinem Fall dürfte also der Wohnwagen die 1673kg nicht überschreiten um die 100km/h zulassung zu bekommen.

So seh ich das jetzt.

Gruß

Tiguanmaster

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Hmm ... also ade 100er zulassung??? Der WW hat 2200 zulässiges Gesamtgewicht

Dein neuer Wowa wird mit Sicherheit die 100 km/h Zulassung haben, wenn du ihn bekommst. Das heißt aber nicht automatisch, dass du die 100 km/h auch immer fahren darfst. Dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel dürfen die Reifen des Wowa nicht älter als 6 Jahre sein. Sind sie älter, darfst du trotzdem den Wowa ziehen, aber nur mit maximal 80 km/h.
Eine andere Bedingung ist das Verhältnis Leergewicht Auto zu zulässigem Gesamtgewicht Wowa. Hier gelten die Gewichte, die in de Zulassungsbescheinigungen stehen. Und das ist 1:1.
Das heißt, du darfst mit deiner Kombination Tiguan und neuer Wowa nur 80 km/h fahren, weil die Bedingung des Gewichtsverhältnis nicht erfüllt ist.
Was anderes ist das zulässige Zuggesamtgewicht. Das betrifft das tatsächliche Gewicht, also das was die Waage anzeigt.
Du findest zu dem Thema eine ganze Menge in den einschlägigen Camping- oder Wohnwagenforen.

Viele Grüße
jepa

Und Schau nochmal genau in deinen Fahrzeugschein. Bei mir steht beim zulässigem Zuggesamtgewicht 4820 kg.

@micha8501 Ja da wirst Du Dich leider von verabschieden müssen.

@Tiguanmaster jetzt hast Du es😁

Zitat:

@michas2003 schrieb am 25. Oktober 2016 um 07:38:04 Uhr:


@micha8501 Ja da wirst Du Dich leider von verabschieden müssen.

@Tiguanmaster jetzt hast Du es😁

Dann war mein Wohnwagen damals definitiv zu schwer mit 2100kg, das da vom ADAC keiner was gesagt hat wundert mich.😠

Aber gezogen hat der Tiger ihn trotzdem spielend.😁

Fall abgeschlossen.😉

Gruß

Tiguanmaster

Oh Leute, wenn ihr zitiert, zitiert doch auch richtig und werft nicht dauernd Sachen durcheinander, von daher nochmal die Zusammenfassung:
1. Die zulässige maximale Anhängelast steht im Schein und sagt NICHTS zu der Möglichkeit aus, den Anhänger auch mit 100km/h ziehen zu dürfen. Der Tiguan darf also 2,5t maximal ziehen, wird aber einen so schweren Anhänger niemals mit 100km/h ziehen dürfen.
2. In der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html) ist geregelt, wann ein Anhänger mit 100km/h gezogen werden darf. Dort wird zwischen Anhänger und Wohnanhänger differenziert. Für Wohnanhänger gibt es maximal den Faktor 1,0 bei entsprechender technischer Ausrüstung, ergo darf der Wohnanhänger maximal soviel wiegen, wie das Leergewicht des Tiguan beträgt, um von ihm mit 100km/h gezogen werden zu dürfen.
VG,
Vampyre

Zitat:

@micha8501 schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:49:37 Uhr:


Also das habe ich im netz gefunden. Da steht wirklich was von 1,5... nun muss der tiguan nur noch ein geländewagen sein.

Das ist die gleiche Aussage wie oben: der Tiger darf die 2,5 to ziehen.
Dafür sind in D max. 80 km/h vorgeschrieben.

Ein WoWa kann mit Stoßdämpfern, Reifen max. 6 Jahre, Antischlingerkupplung eine 100 km/h Zulassung erhalten.

Um damit 100 km/h in Deutschland fahren zu dürfen, muss das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs mind. so groß wie das eingetragene zGG des WoWa sein.
Bei einer Kontrolle zählen hierfür die eingetragenen Werte in den Papieren, es wird dazu nicht gewogen.

Daher lasten einige den WoWa um z.B. 100 kg ab.

Das kommt bei deinem Gespann nicht in Frage, du müsstest ja > 500 kg ablasten ??

Hallo ihr Lieben
Nur noch ne kleine Anmerkung am Rande. Mit nem neueren Führerschein darf man nur 3.5 t Gesamtgewicht fahren oder man hat nen LKW Führerschein oder zumindest den alten grauen Schein dann dürfen es 7 t sein.

LG
Manfred

Zitat:

@Vampyre schrieb am 25. Oktober 2016 um 13:58:41 Uhr:


Oh Leute, wenn ihr zitiert, zitiert doch auch richtig und werft nicht dauernd Sachen durcheinander, von daher nochmal die Zusammenfassung:
1. Die zulässige maximale Anhängelast steht im Schein und sagt NICHTS zu der Möglichkeit aus, den Anhänger auch mit 100km/h ziehen zu dürfen. Der Tiguan darf also 2,5t maximal ziehen, wird aber einen so schweren Anhänger niemals mit 100km/h ziehen dürfen.

Vampyre

nichts und nix anderes (nur mit anderem Wortlaut) habe ich gestern bereits versucht, hier `rüberzubringen...

Zitat:

@innercircle schrieb am 25. Oktober 2016 um 18:31:43 Uhr:



Zitat:

@Vampyre schrieb am 25. Oktober 2016 um 13:58:41 Uhr:


Oh Leute, wenn ihr zitiert, zitiert doch auch richtig und werft nicht dauernd Sachen durcheinander, von daher nochmal die Zusammenfassung:
1. Die zulässige maximale Anhängelast steht im Schein und sagt NICHTS zu der Möglichkeit aus, den Anhänger auch mit 100km/h ziehen zu dürfen. Der Tiguan darf also 2,5t maximal ziehen, wird aber einen so schweren Anhänger niemals mit 100km/h ziehen dürfen.

Vampyre

nichts und nix anderes (nur mit anderem Wortlaut) habe ich gestern bereits versucht, hier `rüberzubringen...

Da schließe ich mich an...

Das hat mit der 100km/h Regelung absolut nicht zutun!!!!!!!

Du darfst mit Deinem Tiguan 100 km/h fahren, wenn die technischen Vorgaben erfüllt sind und das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen kleiner ist als das Leergewicht des Tigers...

Beispiel:

Wohnwagen zGG von 1700kg - Leergewicht Tiguan 1723kg = 100 km/h
Wohnwagen zGG von 2000kg - Leergewicht Tiguan 1723kg = 80 km/h

Zitat:

@micha8501 schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:49:37 Uhr:


Also das habe ich im netz gefunden. Da steht wirklich was von 1,5... nun muss der tiguan nur noch ein geländewagen sein.
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