Heckspoiler auf 1.8t dringend notwenig...?

Audi TT RS 8S

ist der Heckspoiler aufem TT dringend notwenig wegen dem Anpressdruck/Luftverwirbelung oder eher eine Optische-Spielerrei???

38 Antworten

Es mag sein, daß der SV im Falle eines Unfalles sich diese Frage stellen wird.

Im Falle einer Höhenveränderung ist diese unter der alten Ziffer 13 einzutragen, richtig.

Im Vermerk unten steht dann z.B. "Höhe mit geänderten Fahrwerksfedern...".

Diese würde in dem Fall wahrscheinlich korrigiert werden müssen, bei Rückrüstung. Schlechtes Beispiel meinerseits.

Felgen: bei mir sind Felgen in Größe 8,5Jx18H2 mit Adapter 30mm eingetragen.

Fahre aber Original 17 Zoll ohne Distanzen. Hätte ich dann die Kombination austragen lassen müssen ?

Durch die andere Felgenkombination wird die Fahrzeug-ABE ebenfalls erweitert ... dadurch aber nicht ungültig.

Und: "... Bezugsquelle für das Gesamt Gutachten des Audi TT ..." Die ABE ist beim KBA hinterlegt.

😉

Gruß

TT-Fun

Wow, ich bin begeistert über die Euphorie über meine
Frage und hin und her gerissen über die Antworten...

Erstmal vielen dank an Euch zwei @TT-Fun und @moerf
für die Beiträge.

Ich hab jetzt mal ne E-Mail an den Kundenservice von
Audi geschrieben um mir zur Sicherheit so einen Schrieb
zukommen zu lassen. Aber der TÜV wird mich nicht sehen,
das landet schön im Serviceheft und gut... Denke ich doch (?)

Gruß Tobias

eben dachte ich schon an eine tragische Wendung... *fg*

ein Servicetechniker von Audi hat mich gerade eben angerufen
und mir mitgeteilt das der Heckspoiler Bestandteil der ABE des
Fahrzeuges ist... als ich ihn dann mit dem schreiben welches
bei diesem Link einzusehen ist konfrontiert habe und mir von ihm
bestätigen lassen habe das die erste Serie garkeinen Heckspoiler
hatte gab es auf einmal garkein Problem mehr und er garantierte
mir das ich in den nächsten Tagen eine Bestätigung für die
Demontage des Heckspoilers auf dem Postweg erhalten werde...

Danke für Eure Beiträge und das Arangemon.

Gruß Tobias

Re: Heckspoiler auf 1.8t dringend notwenig...?

Zitat:

Original geschrieben von Tobbbe


ist der Heckspoiler aufem TT dringend notwenig wegen dem Anpressdruck/Luftverwirbelung oder eher eine Optische-Spielerrei???

wenn jemand das selbe Problem hat, E-Mail an die

Audi AG

mit Adresse, Fahrgestellnummer und der Bitte über ein "Gutachten" der Demontage des Heckspoilers, ein "Gutachten" kommt dann über den Postweg.

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Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun



Felgen: bei mir sind Felgen in Größe 8,5Jx18H2 mit Adapter 30mm eingetragen.

Fahre aber Original 17 Zoll ohne Distanzen. Hätte ich dann die Kombination austragen lassen müssen ?

@TT-Fun, steht da nix von

wahlweise

drin? Bei mir schon, wahlweise 17" oder 16" 😉 Aber dafür

noch

keine 18"er 😁

Zitat:

Durch die andere Felgenkombination wird die Fahrzeug-ABE ebenfalls erweitert ... dadurch aber nicht ungültig.

Vollkommen richtig, aber nur wenn diese Felgenkombination den TÜV Regeln entspricht und

eingetragen

ist.

Ein wieder schlechtes Beispiel, denn wenn Du eine andere 18" Felge mit von der Eingetragenen abweichender ET nehmen würdest, wäre ein Neueintrag fällig.

Um nichts anderes geht es ja eigentlich bei unserer Diskussion: alles was nicht dem Ur GA entspricht, muss eingetragen werden. Jeder eintragungspflichtige Umbau führt bis zur TÜV Prüfung und Eintragung zum vorläufigen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Ausser Du nimmst Bauteile mit einem EG Gutachten. Streng genommen sagt Audi, dass selbst der Einbau einer V6 Heckblende bzw. einer V6 S-Line Front an einem Nicht-S-Line-TT zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, da es sich um eine Änderung der Luftführung handelt 🙂

Ob jemand den Hsp. von seinem TT reißt oder nicht, ist der Audi AG im Grunde genommen egal. Das Einzige was dabei zählt ist, dass der Betreffende damit ohne TÜV Abnahme die BA des TT`s zum Erlöschen bringt. Und wenn die Audi AG auf Anfrage die Demontagefreigabe verweigert und man es trotzdem macht, gibts im Xtremfall mächtig Probleme.

Zitat:

Und: "... Bezugsquelle für das Gesamt Gutachten des Audi TT ..." Die ABE ist beim KBA hinterlegt.

Jo.. so wie von jeder Madenschraube in irgendeinem andern Fahrzeug 😁 Nur leider nicht für uns als Privatperson abrufbar 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Tobbbe


eben dachte ich schon an eine tragische Wendung... *fg*

ein Servicetechniker von Audi hat mich gerade eben angerufen
und mir mitgeteilt das der Heckspoiler Bestandteil der ABE des
Fahrzeuges ist... als ich ihn dann mit dem schreiben welches
bei diesem Link einzusehen ist konfrontiert habe und mir von ihm
bestätigen lassen habe das die erste Serie garkeinen Heckspoiler
hatte gab es auf einmal garkein Problem mehr und er garantierte
mir das ich in den nächsten Tagen eine Bestätigung für die
Demontage des Heckspoilers auf dem Postweg erhalten werde...

Danke für Eure Beiträge und das Arangemon.

Gruß Tobias

@Tobbbe,

danke dass Du damit meine Aussagen bestätigst.

Also eigentlich viel Duskussion um nichts, was ich nicht schon geschrieben hatte:

Zitat:

Original geschrieben von moerf


Aber wenn Du die Audi AG anschreibst und eine Bestätigung bekommst, dass DEIN TT auch ohne Hsp den Zulassungsbestimmungen entspricht und der TÜV daraufhin für die Austragung /Demontage seinen Segen gibt, wäre es wohl i.O..

Jeder weiß doch, wie oft, wie laut und wie lange der Amtsschimmel im

deutschsprachigen Europa

wiehert 😉

Bei mir steht nichts von "wahlweise" bei den Felgen.

Den Eintrag hat auch der Erstkäufer veranlaßt 😉

Ein Abweichen von der serienmäßigen ET wäre eintragungspflichtig, d.h., es wird in den Papieren schriftlich vermerkt.

Bei serienmäßiger ET einer anderen Felge reicht eine mitzuführende ABE aus.

Und: ich bin gespannt, was der TÜV-Prüfer in Sachen Spoiler unternehmen wird, bzw. ober er ihn irgendwo "austrägt", also einen Nachweis hierfür erstellt 😉

Nichts für ungut - aber mir fehlt hier noch die gesetzliche Anspruchsgrundlage dieses Sonderfalls (erste ABE des Fahrzeugs ohne Spoiler)

Gruß

TT-Fun

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun


Nichts für ungut - aber mir fehlt hier noch die gesetzliche Anspruchsgrundlage dieses Sonderfalls (erste ABE des Fahrzeugs ohne Spoiler)

@TT-Fun,

irgendwie verstehe ich nicht so ganz, worauf Du rumreitest..

Der TT, ich sag mal Evolution I, bekam ab Werk ein anderes Fahrwerk und optional für den, der es so wollte einen Heckspoiler als Umrüstsatz aufgrund bekannter Vorfälle..
Beide Varianten, ohne / mit Hsp., entsprechen damit fraglos den Zulassungsbestimmungen.
So weit klar?

Also wenn Du einen Evo I ohne Hsp hast ist doch eh alles klar.
Wenn Du einen TT Urbaustufe hast, ohne Hsp., Esp und anderem Fahrwerk, auch alles klar.

Wenn Du nun einen TÜV geprüften Evo I mit Hsp. hast und demontierst diesen, dann hat die Audi AG da ein gewichtiges Wörtchen mit zu reden.
Nämlich, wie bei @Tobbbe mit einer, ich sage mal, Unbedenklichkeitsbescheinigung für den TÜV.

Der TÜV wird sich also das Machwerk anschauen und einen Eintrag vornehmen, dass der Hsp. demontiert wurde, womit dem Fzg.-Halter die Verkehrstauglichkeit seines TT`s auch ohne Hsp. bescheinigt wird.

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun
Bei serienmäßiger ET einer anderen Felge reicht eine mitzuführende ABE aus.

Ich habe niemals etwas anderes behauptet 🙂

ABE`s für Felgen habe ich schon lange keine mehr gesehen..

Setze hier aber voraus, das ein Festigkeitsgutachten für den TT vorliegt.

Oh Mann... was ne Diskussion um des Kaisers Bart 😁

Also jetzt muss ich auch mal was hierzu schreiben !!
Tobbes Spoiler wurde nachgerüstet !
Dann ist mittlerweile der DMC eingetragen ...

Normalerweise sollte es doch reichen einfach den DMC zu deomtieren oder austragen zu lassen !

Der schrieb über aufforderung der Nachrüstung müsste sogar noch in dem Ordner sein wo ich dir mitgegeben habe !
Schau mal ein ;-)
Damals wurde nämlich Privat eine andere Hecklappe mit original Spolier verbaut da der Erstbesitzer schon einen anderen montiert hatte aber den nicht vom Tüv eingtragen ließ !

Ich hatte ja dann den orginalen gegen den DMC getauscht.
Also müsste normalerweise Deiner noch ohne Spoiler sein !!
Außer halt den DMC den ich eintragen ließ!

jede Änderung der bisherigen Luftleiteinrichtung ist eintragungspflichtig. egal ob ohne Spoiler zu mit Spoiler oder umgekehrt...
der Weg geht nicht am TÜV vorbei. und ohne Schrieb wird sich kaum ein Prüfer finden, der sich diese Verantwortung auf die Fahne schreibt ohne Freigabe von Audi den Spoiler auszutragen😉

Da hast Du ja recht !
Aber es muss nur der DMC ausgetragen werden !!
Da ja "offizell" bei dem TT der originale noch nicht nachgerüstet würde !!

Klar müsste der DMC ausgetragen werden, aber wer trägt dir den so einfach aus?
Im Härtefall wird sich die Versicherung auf jede Unklarheit berufen um im Falle eines Schadens nicht zahlen zu müssen. Daher Wollte ich für jeden Mist, der nicht zu 100% klar und abgesichert ist, ne freigabe des Herstellers oder ein Gutachten ZUSÄTZLICH zu meiner Eintragung haben. Der TÜV trägt so einiges ein oder aus, was einer genaueren Prüfung dann doch nicht unbedingt standhält😁
wär ja nicht das erste mal😉

Ihre Anfrage

Sehr geehrter Herr W******

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2006.

Der werkseitig verbaute Heckspoiler des Audi TT ist Bestandteil der Gesamten ABE für den Audi TT.

Eine Bescheinigung zum Abbau des Spoilers können wir Ihnen daher nicht aus-
stellen. Sprechen Sie dazu eine amtlich anerkannte Prüfstelle an. Nur diese
kann Ihnen die Genehmigung für Ihr Vorhaben erteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

bla bla bla....

Hab natürlich gleich mal diesen Vogel angerufen und in
gefragt ob er über die Daten die ich Ihm durchgegeben habe:
Baujahr, Fahrgestellnummer etc. zu doof war rauszufinden das der
"werkseitig garkeinen Heckspoiler hatte" !!! das ganze wird
jetzt nochmal bearbeitet... wenn es was neues gibt meld ich mich. =)

Gruß Tobias

das war Schreiben Nr. 3, das ich erhalten habe... noch mal so weit und Du könntest Erfolg haben.
Der Spoiler ist in der ABE nirgends aufgeführt😉

So, versuche auch mein Glück und hab zur kundenbetreuung eine Mail verschickt. Meiner ist zwar Bj. 6/2000, aber vielleicht klappt's doch!

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