Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.
Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."
Was kann man tun - Gegengutachten?
Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Beste Antwort im Thema

So, hier das versprochene Update:

Ich hatte heute ein Feedback von der KÜS Losheim per ausführlichem Telefonat. Die KÜS hat sich sehr bemüht, anhand der vagen Angaben in diesem thread den richtigen Fall herauszufinden, und sie sind sich sicher, diesen auch gefunden zu haben. Wenn der mir vorgetragene Sachverhalt mit dem vom TE vorgetragenen Fall identisch ist, verhält es sich wie folgt: Es wurden bei der HU mehrere Mängel festgestellt, sowohl erhebliche als auch geringe Mängel Als Beispiel führe ich hier nur poröse Bremsschläuche und Querlenkerbuchsen an. Der TE war mit der Bewertung der festgestellten Mängel nicht einverstanden und hat bei der KÜS angerufen, zufällig bei dem Mitarbeiter, der heute mit mir gesprochen hat. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, daß nur der den Bericht ausstellende Ingenieur diesen auch "heilen", also abändern kann, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellte. Der Ingenieur wurde seitens der KÜS ebenfalls über die Beschwerde informiert. Anscheinend kamen der Ingenieur und der TE jedoch telefonisch nicht zusammen, der TE soll dann per SMS versucht haben, irgendwas zu erreichen, worauf der Ingenieur nicht reagierte (würde ich auch nie machen, auf eine SMS eines Kunden zu antworten!). KÜS hat dann gesagt, daß es dem Kunden freisteht, zur ohnehin fälligen Nachuntersuchung, wie gesagt, es waren mehrere erhebliche Mängel dokumentiert worden, auch zu anderen Organisationen zu fahren. Und wenn der TE dann meint, daß er die Querlenker, die Bremsleitungen etc. halt nicht wechseln zu müssen, weil er meint, daß alles in Ordnung sei, dann kann er ja versuchen, anderswo damit durchzukommen, es ist jedoch zu bedenken, daß die NU vollkommen mängelfrei sein muß, es dürfen auch keine geringen Mängel mehr übrig sein.

Ich denke, KÜS hat sauber reagiert. Wenn der TE anderer Meinung ist, sende ich ihm auf Anfrage gern per PN die Direktdurchwahl des KÜS-Sachbearbeiters.

Soviel für jetzt.

Grüsse der Gardiner

PS: Wie man im Profil sehen kann, arbeite ich immer noch bei DEKRA und werde nicht vom KÜS bezahlt, ich finde es nur sch....., wenn man immer die Schuld bei den Prüfingenieuren sucht.

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Mein erster Gedanke: Im I-Net eine große Klappe aber zu feige den Prüfer direkt darauf anzusprechen. 🙄

Das wäre die einfachste und kostengünstigste Lösung: Ab zu dem Prüfer der die HU durchgeführt hat und bitten er solle dir die Mängel zeigen. Macht er das nicht kann man sich immer noch beschweren.

Alternativ die Nachprüfung wo anders durchführen, wenn kein Spiel in den betreffenden Gelenken ist wird das ja auch kein Thema sein. Ansonsten kann man sich hier eh kein Bild machen ohne das Auto gesehen zu haben.

Wobei ich zugeben muss dass ich mit dem "Werkstatt-Tüv" auch manchmal so meine Probleme habe. An der Prüfstelle ist ein Prüfer unabhängig und verdient nichts an übersehenen oder zu viel gefundenen Mängeln. Die Werkstätten freut es immer, vor allem wenn der Auftrag "tüv-fertig-machen" kommt. Da werden vollkommen irrational Summen ausgegeben nur um 10€ für eine Nachprüfung zu sparen.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Wenn dein Fahrzeug mängelfrei ist, wiso fährst du nicht einfach zur Nachprüfung?

Dass es mängelfrei ist, habe ich nicht gesagt - der Prüfer hat zB auch "poröse Bremsschläuche" notiert, die habe ich heute gewechselt, weil sie bei >10 Jahren ja wirklich öfter porös sind. Diese allerdings nicht, die hätte man wirklich drin lassen können. Also noch so eine Nummer.

Zitat:

Ich weis jetzt nicht was die Nachprüfung kostet, aber ein Gerichtsverfahren das du ja wohl anstrebst ist auf alle fälle teuerer.

Es geht mir aber nicht (mehr nur) darum, möglichst billig eine Plakette zu bekommen, sondern es geht vor allem darum, wie man _grundsätzlich_ solche Fälle vermeiden oder auch durch entsprechende Maßnahmen verhindern kann.

Es ärgert mich einfach, dass hier Leute bzw Unternehmen mit einem solchen Ordnungs-Auftrag ausgestattet sind, und das offenbar missbrauchen.

Zitat:

Das du bei der abnahme nicht dabei sein darfst ist absoluter Schwachsinn.

Das werde ich auch nicht noch einmal akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Mein erster Gedanke: Im I-Net eine große Klappe aber zu feige den Prüfer direkt darauf anzusprechen.

Dann hast du den Thread offenbar nicht durchgelesen.

Diese Woche ist noch mein 129er dran ,vorher wird nur noch die Feststellbremse nachgezogen und dann gehts ab, diesmal wieder zur DEKRA. Mal gucken. Von den " Freien " habe ich erst mal den Kanal voll. Stimmt schon: bei den " Freien " , vor allem in kleineren Werkstätten, habe ich so das Gefühl da läuft so einiges auf dem Level " eine Hand wäscht die andere " . Komisch das bei einer Prüfung in einer Boschwerkstatt ausgerechnet angeblich die Leuchtweitenregulierung defekt sein sollte, was sie dann nicht war. Hat wohl keiner damit gerechnet, daß der blöde Kunde das selber nachkontrolliert 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Diese Woche ist noch mein 129er dran ,vorher wird nur noch die Feststellbremse nachgezogen und dann gehts ab, diesmal wieder zur DEKRA. Mal gucken. Von den " Freien " habe ich erst mal den Kanal voll. Stimmt schon: bei den " Freien " , vor allem in kleineren Werkstätten, habe ich so das Gefühl da läuft so einiges auf dem Level " eine Hand wäscht die andere " . Komisch das bei einer Prüfung in einer Boschwerkstatt ausgerechnet angeblich die Leuchtweitenregulierung defekt sein sollte, was sie dann nicht war. Hat wohl keiner damit gerechnet, daß der blöde Kunde das selber nachkontrolliert 😁 .

na ja, mit der LWR ist es so eine Sache... Die ist bei bestimmten Typen wirklich manchmal kaputt oder vielleicht auch nur sehr schwergängig, weil sie nie benutzt wurde. Und wie lange und wie oft soll der Prüfer probieren, ob sie denn nun vielleicht doch läuft? Ich glaube aber nicht, daß eine Werkstatt so dreist ist, daß die einfach eine einwandfrei funktionierende LWR ersetzen, nur weil die neue zu Geld gemacht werden muß. Das wäre eine Spirale ohne Ende und ein Fall für den Staatsanwalt.

Und eine nicht funktionierende LWR ist nun mal ein erheblicher Mangel (auch wenn ich persönlich das nicht verstehe ;-))

Grüsse der Gardiner

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Ne, ich habe die " Testmethode " noch mitgekriegt. Das war an einer weißen Mauer bei Sonnenlicht. Bei der Gegenprobe in der Tiefgarage funktionierte alles bestens. Die Werkstatt gibt es übrigens nicht mehr- tja. Ich habe bisher erst zwei Knaller in diesem Job miterlebt, aber das gibt es ja in jedem Job. Nur sind diese Typen mies für das Image der ganzen Zunft.

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Bevor der Rechtsweg beschritten werden kann, muss zunächst schriftlich Widerspruch gen die Entscheidung der Prüfstelle eingelegt werden, was nicht mit Klage gleichzusetzen ist. Dieser Widerspruch muss nicht mit einem Gutachten belegt werden, es reicht, wenn nachvollziehbare und vernünftige Argumente angeführt werden und diese auch durch Unterlagen belegt werden können.

Interessant - da weisst du ja besser bescheid als die KÜS-Zentrale, die von diesem Weg nichts wusste - demnach bleibe einem nur die Nachprüfung, diese sei das geregelte Verfahren.

Ist dieses Widerspruchsverfahren irgendwo nachzulesen?
An welche Stelle ist der Widerspruch zu richten?

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, steht das Verwaltungsgerichtsverfahren offen.

Eine Privatklage wird unabhängig davon jederzeit möglich sein.

Privatklage? Hast Du privaten Streit mit dem Prüfer?

Zwischen der Aussage der KÜS-Zentrale und meiner bestehen keine wesentliche Unterschiede.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, müssen Argumente dafür vorgelegt werden.
Da diese nicht am grünen Tisch bewertet werden können, wird das Fahrzeug aufgebockt und überprüft.
Aufgrund dieser Nachprüfung wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.
Entweder der Prüfer besteht weiterhin auf Nachbesserung und lehnt den Widerspruch ab oder der Prüfer akzeptiert, falsch entschieden zu haben, und erteilt die Plakette ohne Nachbesserung. Kosten entstehen dem Kunden nicht.
Soweit die Theorie.

In der Praxis wird es wohl so ablaufen wie es jeden Tag hundertfach bei Bearbeitung eines Widerspruches in Verwaltungssachen geschieht: Man einigt sich so, dass keiner sein Gesicht verliert..
Hier könnte das so aussehen, dass der Prüfer eine Nachprüfung durchführt und die Plakette ohne Nachbesserung erteilt und dass der Kunde die Nachprüfungsgebühr bezahlt. Damit bleiben auch die Akten sauber.

Im Hinblick auf solche Kompromisse sollte daher immer zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Wenn das nicht fruchtet und weiter Verfolgungseifer besteht, kann man immer noch das etablierte Widerspruchsverfahren nutzen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Privatklage? Hast Du privaten Streit mit dem Prüfer?

Unabhängig von dem "Verwaltungsakt" der HU hat der Prüfer mir durch seine falschen Angaben erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht, somit einen Schaden, und um den einzufordern, ist die Privatklage geeignet.

Zitat:

Wenn Widerspruch eingelegt wird, müssen Argumente dafür vorgelegt werden.
Da diese nicht am grünen Tisch bewertet werden können, wird das Fahrzeug aufgebockt und überprüft.
Aufgrund dieser Nachprüfung wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.
Entweder der Prüfer besteht weiterhin auf Nachbesserung und lehnt den Widerspruch ab oder der Prüfer akzeptiert, falsch entschieden zu haben, und erteilt die Plakette ohne Nachbesserung. Kosten entstehen dem Kunden nicht.

Die KÜS-Zentrale erklärte dagegen ja, dass eine _normale Nachprüfung_ der einzige Weg sei, wie man hier vorgehen könne; Kosten entstehen dabei selbstverständlich.

Zitat:

In der Praxis wird es wohl so ablaufen wie es jeden Tag hundertfach bei Bearbeitung eines Widerspruches in Verwaltungssachen geschieht: Man einigt sich so, dass keiner sein Gesicht verliert..

:-)) - Bei uns in Berlin läuft es da etwas anders:

Die Verwaltung hat immer Recht, und ein formeller Einspruch wird noch begrüßt, weil das auf mittlere Sicht auch wieder Planstellen legitimiert. Ist der Ruf erst ruiniert ...

Zitat:

Im Hinblick auf solche Kompromisse sollte daher immer zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden.

So geschehen.

Zitat:

Wenn das nicht fruchtet und weiter Verfolgungseifer besteht, kann man immer noch das etablierte Widerspruchsverfahren nutzen.

Der Eifer besteht.

Und da du dich hier als Kenner der Materie präsentierst - erkläre mir und dem Forum bitte abschließend noch, wie nun dieses Widerspruchsverfahren aussieht - also AN WEN ist dieser Widerspruch zu richten?

Du hättest am nächsten Tag gleich zu dem Prüfer hinfahren sollen um ihm zu sagen das er dir die Mängel zeigen und erklären soll. Jetzt noch irgendwie Wiederspruch einzulegen ist zu Spät. Da könnte ja jeder kommen und sagen, hey das war doch neu drinn bei der HU, ich will die Plakette ohne Nachprüfung und Gebühr.

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Gewinnmaximierung? Über die Wiedervorführungsgebühr?

Über die Werkstätten.

Weil der Prüfer beim KÜS, GTÜ oder sonstwo ja auch weiß, in welche Werkstatt ich fahre...

Leute, es gibt nicht nur beim TÜV und bei der Dekra REINE Prüfstellen ohne anhängende Werkstatt. Und die haben überhaupt nichts davon, wenn ihr wegen irgendeinem Mangel nochmal die Bühne und nen Prüfer für 10€ belegt.

Zitat:

Wenn das nicht fruchtet und weiter Verfolgungseifer besteht, kann man immer noch das etablierte Widerspruchsverfahren nutzen.</blockquote>
Der Eifer besteht.
Und da du dich hier als Kenner der Materie präsentierst - erkläre mir und dem Forum bitte abschließend noch, wie nun dieses Widerspruchsverfahren aussieht - also AN WEN ist dieser Widerspruch zu richten?

Der Widerspruch ist an die Stelle zu richten, die die ablehnende Prüfbescheinigung herausgegeben hat.

O.

Zitat:

Du hättest am nächsten Tag gleich zu dem Prüfer hinfahren sollen um ihm zu sagen das er dir die Mängel zeigen und erklären soll.

Man kann aber nicht "zu dem Prüfer hinfahren", weil der auch nur terminweise zu der Werkstatt kommt.

Zitat:

Jetzt noch irgendwie Wiederspruch einzulegen ist zu Spät.

Das ist natürlich Unsinn.

Aber interessant, mit welchen Sprüchen hier versucht wird, die Prüfer zu decken.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Der Widerspruch ist an die Stelle zu richten, die die ablehnende Prüfbescheinigung herausgegeben hat.

Das wäre die Werkstatt - auf dem Prüfbericht steht ja die Heimatadresse des Prüfers; und unten die der Organisation (KÜS), aber gut.

Darf man fragen, in welchem Dokument (Gesetz, StVo etc.) dieser Satz "Der Widerspruch ist zu richten an..." zu finden ist?

Die Werkstatt ist nicht der Prüfer, sondern nur der Prüfort.
Der Dienstsitz des Prüfers ist auch angegeben.

»in welchem Dokument (Gesetz, StVo etc.) dieser Satz "Der Widerspruch ist zu richten an..." zu finden ist?«
Wenn ich dir was erzähle und du willst mir widersprechen, gehst du dann zu deinem Nachbarn?

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Das wäre die einfachste und kostengünstigste Lösung: Ab zu dem Prüfer der die HU durchgeführt hat und bitten er solle dir die Mängel zeigen. Macht er das nicht kann man sich immer noch beschweren.

Alternativ die Nachprüfung wo anders durchführen, wenn kein Spiel in den betreffenden Gelenken ist wird das ja auch kein Thema sein. Ansonsten kann man sich hier eh kein Bild machen ohne das Auto gesehen zu haben.

Das wäre am einfachsten und wohl auch am billigsten gewesen.

Wenn Du wirklich Widerspruch einlegen willst, hättest Du das Auto im selben Zustand lassen sollen, wie es bei der HU vorgeführt wurde und nicht schon dran herumbasteln. Jetzt sind schon mal die Bremsschläuche neu. Wenn die Schrauben an den Querlenkern auch noch wie gerade gewechselt aussehen, hast Du ganz schlechte Karten, wenn ein Dritter dann unter das Auto guckt, um die angeblichen oder tatsächlichen Mängel zu beurteilen. Wenn die Schläuche doch ok sind, warum hast Du sie dann getauscht?

Und: Warum will neuerdings Jeder wegen jedem Scheiß sofort Irgendwen verklagen? Für einen Sponsorenaufkleber am Benz von Eurem Anwalt? Oder wie? 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wobei ich zugeben muss dass ich mit dem "Werkstatt-Tüv" auch manchmal so meine Probleme habe. An der Prüfstelle ist ein Prüfer unabhängig und verdient nichts an übersehenen oder zu viel gefundenen Mängeln. Die Werkstätten freut es immer, vor allem wenn der Auftrag "tüv-fertig-machen" kommt. Da werden vollkommen irrational Summen ausgegeben nur um 10€ für eine Nachprüfung zu sparen.

Du... du... du... Stellenprüfer... geh mal an die Front... 😁

Ich verdiene in der Werkstatt nicht an den Mängeln. (Ich verdiene natürlich an Stückzahlen.) Und wenn ein Meister mit seiner Mängelliste (Bremse? Auspuff? Stoßdämpfer? 😛 ) wedelt, schreib ich trotzdem meine eigene...

Ist doch so, es gibt drei Sorten Werkstätten: Die einen reparieren eine Auto komplett durch ("TÜV-fertig" machen...) und erwarten dann einen mängelfreien Bericht. Ist dann nur doof, wenn sie mal was Schlimmes übersehen haben und der Kunde schon heftig geblutet hat. Diskutieren dann gerne... (🙄 )
Die anderen reparieren vorher gar nix und stellen die Karre erst mal so, wie sie ist, dem Prüfer hin und reparieren dann nach Rücksprache mit dem Kunden, was der Prüfer aufschreibt. (Sind mir die liebsten.)
Und die dritte Sorte: Reparieren vorher ein bischen und wischen ansonsten erstmal alles trocken (Steuergehäuse bei BMW, Lenkgetriebe bei Opel). Diskutieren dann gerne, wenn die Karre ihrer meist nicht so gut betuchten Kunden dann leider doch nicht durchkommt. (🙄)

Grüße: zinnenberg

Du gehst zur Prüfinstitution und fragst nach dem Prüfer, die Prüfer sind nicht den ganzen Tag unterwegs, die sind auch irgendwann in der Prüfstelle und meistens wechseln sich die Prüfer die zu den Werkstätten gehen auch durch.

Ich decke hier auch keine Prüfer, du musst erst mal beweisen das der Prüfer falsch lag, und um so länger du wartest um so schwerer wird es für dich das zu beweisen. Noch komplizierter wird es mit solchen Aussagen das der Prüfer bestechlich ist, oder Korrupt und das der Prüfer in die Hand der Werkstatt spielt, bzw. Umsatzbeteiligt ist. Mit solchen Aussagen sollte man nicht um sich werfen wenn man keine Beweise in der Hand hat.

Wir lesen hier nur eine Aussage von dir, dein Fahrzeug ist deiner Meinung nach Mängelfrei, nur sah das der Prüfer wohl etwas anders.

Warum hast du überhaupt die nicht porösen Bremsleitungen ausgetauscht? Willst du die Alten jetzt dem Prüfer unter die Nase halten? Das wird er dir nicht abnehmen, keiner würde das! Warum bist du nicht einfach zu einer anderen Prüfstelle gefahren und hast dein Fahrzeug Prüfen lassen, ohne es zu Reparieren, und wenn du deine Plakette hast und das ohne Reperatur hättest du zur Prüfstelle des ersten Prüfers fahren können um ihn dann zur Rede zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Und: Warum will neuerdings Jeder wegen jedem Scheiß sofort Irgendwen verklagen? Für einen Sponsorenaufkleber am Benz von Eurem Anwalt? Oder wie? 🙄

Gibts die Rechtsschutzversicherungen nicht schon am Kiosk beim kauf einer Zeitung als Gratisbeilage?

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg


Ist doch so, es gibt drei Sorten Werkstätten: Die einen reparieren eine Auto komplett durch ("TÜV-fertig" machen...) und erwarten dann einen mängelfreien Bericht. Ist dann nur doof, wenn sie mal was Schlimmes übersehen haben und der Kunde schon heftig geblutet hat. Diskutieren dann gerne... (🙄 )

Die anderen reparieren vorher gar nix und stellen die Karre erst mal so, wie sie ist, dem Prüfer hin und reparieren dann nach Rücksprache mit dem Kunden, was der Prüfer aufschreibt. (Sind mir die liebsten.)

Und die dritte Sorte: Reparieren vorher ein bischen und wischen ansonsten erstmal alles trocken (Steuergehäuse bei BMW, Lenkgetriebe bei Opel). Diskutieren dann gerne, wenn die Karre ihrer meist nicht so gut betuchten Kunden dann leider doch nicht durchkommt. (🙄)

Grüße: zinnenberg

Auch wir reparieren Fahrzeuge vor, wenn der Prüfer aber etwas bemängelt wird das behoben, sicher bei manchen Kunden wurde schon eine menge reingesteckt, aber Verkehrssicher sollte das Fahrzeug schon sein, und ich seh in der Werkstatt auch nicht immer alles. Wir fahren aber auch öfters unreparierte Fahrzeuge vor, und oft genug übersieht auch ein Prüfer bei der HU einen defekt und schreibt ihn nicht auf, deswegen wird er trotzdem Repariert, wie gesagt, Verkehrssicher sollte das Fahrzeug sein. Das rumgewische gibt es meistens von Kunden die defekte vor dem Prüfer und der Werkstatt verschleiern wollen, z.b. mit Dreck zugeschmierter Steinschlag im Sichtfeld der Scheibe. Genauso hatte ich schon die Situation das keine HU erteilt wurde weil z.b. die Bremse abgefahren sein soll, da wurde dann noch in der Werkstatt vor dem Prüfer das Rad abgenommen und ihm gezeigt das das nicht der fall ist.

Bis jetzt hat sich aber noch kein Prüfer beschwert wenn ich ihm gesagt hab welche Mängel ich gesehen habe oder welche ich vor der Prüfung behoben habe.

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Der Widerspruch ist an die Stelle zu richten, die die ablehnende Prüfbescheinigung herausgegeben hat.
Das wäre die Werkstatt - auf dem Prüfbericht steht ja die Heimatadresse des Prüfers; und unten die der Organisation (KÜS), aber gut.
Darf man fragen, in welchem Dokument (Gesetz, StVo etc.) dieser Satz "Der Widerspruch ist zu richten an..." zu finden ist?

Alles zum Widerspruch kannst Du z.B. hier finden:

www.praxisverkehrsrecht.de/rebler.htm

Kap. 6. und 7.

O.

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