Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.
Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."
Was kann man tun - Gegengutachten?
Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Beste Antwort im Thema

So, hier das versprochene Update:

Ich hatte heute ein Feedback von der KÜS Losheim per ausführlichem Telefonat. Die KÜS hat sich sehr bemüht, anhand der vagen Angaben in diesem thread den richtigen Fall herauszufinden, und sie sind sich sicher, diesen auch gefunden zu haben. Wenn der mir vorgetragene Sachverhalt mit dem vom TE vorgetragenen Fall identisch ist, verhält es sich wie folgt: Es wurden bei der HU mehrere Mängel festgestellt, sowohl erhebliche als auch geringe Mängel Als Beispiel führe ich hier nur poröse Bremsschläuche und Querlenkerbuchsen an. Der TE war mit der Bewertung der festgestellten Mängel nicht einverstanden und hat bei der KÜS angerufen, zufällig bei dem Mitarbeiter, der heute mit mir gesprochen hat. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, daß nur der den Bericht ausstellende Ingenieur diesen auch "heilen", also abändern kann, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellte. Der Ingenieur wurde seitens der KÜS ebenfalls über die Beschwerde informiert. Anscheinend kamen der Ingenieur und der TE jedoch telefonisch nicht zusammen, der TE soll dann per SMS versucht haben, irgendwas zu erreichen, worauf der Ingenieur nicht reagierte (würde ich auch nie machen, auf eine SMS eines Kunden zu antworten!). KÜS hat dann gesagt, daß es dem Kunden freisteht, zur ohnehin fälligen Nachuntersuchung, wie gesagt, es waren mehrere erhebliche Mängel dokumentiert worden, auch zu anderen Organisationen zu fahren. Und wenn der TE dann meint, daß er die Querlenker, die Bremsleitungen etc. halt nicht wechseln zu müssen, weil er meint, daß alles in Ordnung sei, dann kann er ja versuchen, anderswo damit durchzukommen, es ist jedoch zu bedenken, daß die NU vollkommen mängelfrei sein muß, es dürfen auch keine geringen Mängel mehr übrig sein.

Ich denke, KÜS hat sauber reagiert. Wenn der TE anderer Meinung ist, sende ich ihm auf Anfrage gern per PN die Direktdurchwahl des KÜS-Sachbearbeiters.

Soviel für jetzt.

Grüsse der Gardiner

PS: Wie man im Profil sehen kann, arbeite ich immer noch bei DEKRA und werde nicht vom KÜS bezahlt, ich finde es nur sch....., wenn man immer die Schuld bei den Prüfingenieuren sucht.

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Zitat:

Original geschrieben von Cephalotus



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Für mich kommen auch nur noch DEKRA oder TÜV in Frage. Von den " freien " habe ich den Kanal voll, hier kommt mir nämlich der Verdacht als ob hier vor allem auf die Gewinnmaximierung geachtet wird.
Gewinnmaximierung wird überall verfolgt. Es sit nur die Frage, ob man für ein paar kurzfristige €€€ einen Kunden verärgert oder ob man es schafft, diesen so zufriedenzustellen, dass er wiederkommt. Letzteres geht m. E. nur, wenn der Prüfer freundlich aber bestimmt die Mängel anspricht, aber bei kleineren Dingen nicht die Plakette verweigert (sofern er es eben für vertretbar hält). Dann darf (bzw. muss) er bei schweren Mängeln auch das Papperl verweigern, ohne dass man ihm deswegen was nachträgt. Gut es wird wohl immer Zeitgenossen geben, die jeden festgestellten Mangel am eigenen Auto mit Kritik an ihrer Person gleichsetzen und sich dann tierisch aufregen. Die müssen da aber auch durch. 😁

Kurz und gut: Es hängt meiner Meinung nach weniger von der Organisation an sich ab, als vielmehr von den Leuten vor Ort. Anders ist es vielleicht, wenn diese bestimmte "Kennzahlen" vorgeschrieben bekommen. Jedenfalls habe ich schon manchmal den Eindruck, man sucht gezielt nach irgendwas, was man aufschreiben kann und sei es nur für die Statistik. Dann kann man alle paar Jahre wieder für kürzere Prüfintervalle bei älteren Kfz bei der Politik intervenieren...

Viele Grüße

Cephalotus

also bei uns gibt es keine solche Statistik. Es fallen auch so genug durch, ohne daß man gezielt nach etwas suchen muss...

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V


Prüfer sind auch nur Menschen, aber der Unsinn mit den Polabdeckungen ist mir schleierhaft, was ist mit alten FZGs wo diese incht in der BE stehen.

Grundsätzlich hab ich mit der HU kaum Probleme, seid über 10 Jahren ist keines meiner FZG ( 3 Stück ) beim TÜV durchgefallen , aber es waren auch Highlights dabei:

"Geringer Mangel: Anfangende pörosität an den Bremsschläuchen" , ware vor 2 Wochen neu verbaut worden, oder beim Golf 2 meiner Schwester "Antriebswellenmanschette schleift am Stabi" , das war echt übel ( das geht nur wenn der Wagen voll ausgefedert auf einer Bühne steht ) dem Dekra Prüfer war das extrem peinlich als ich ihm das erklärt hab, warum das so ist.

wieder so ein Schlaumeier!! Die Antriebswellenmanschette darf auch bei voll ausgefederter Achse nirgendwo schleifen. Solche Kunden hab ich am liebsten, die mir was am Auto erklären wollen. Dann vergesse ich meine gute Kinderstube und sage nur "durchgefallen" und tschüss.

"Anfangende Porösität" an den Bremsschläuchen ist natürlich zugegebenerweise Quatsch, das ist wie ein bisschen schwanger. Wenn der Prüfer sows wirklich aufgeschrieben hat, ist er ein bissel glatt. Natürlich ist es kein Kriterium, daß die Bremsschläuche gerade "neu" reingekommen sind, was, wenn diese schon 10 Jahre irgendwo bei falschen Umgebungsbedingungen gelagert worden sind? Dann könnten sie auch von Hause aus porös sein, und dann ist es ein erheblicher Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von bb42


Die Interessenlage ist doch hier nicht nur zwischen Prüfer und Halter, sondern da kommt die Werkstatt ins Spiel, die vielleicht glaubt, an den (zusätzlichen) Reparaturen verdienen zu können, und der Prüfer glaubt dieser einen Gefallen zu tun, wenn er alles mögliche aufschreibt (und wird vielleicht auch an dem Erlös beteiligt).

Wenn aber dann wie hier schlechter Lack zu der Attestierung "ausgeschlagen" führt, dann ist für mich der Bogen überspannt.
Daher die Frage, wie eigentlich das Qualitätsmanagement für _Prüfer_ aussieht.
Kann doch nicht sein, dass diese auf auf ewig so (korrupt) schalten und walten dürfen?

Ich bitte doch um ein wenig Höflichkeit und Respekt für den Prüfer. Es mag überall schwarze Schafe geben, aber generell Korruption zu unterstellen, ist einfach zu weit gegriffen, da fühle ich mich schon fast angegriffen. Wir haben ein hammermäßiges Qualitätsmanagement, allein in diesem Jahr wurde ich schon dreimal unangekündigt von den zuständigen QM-Organen nachkontrolliert. Und wenn man da mit einer Gefälligkeitsbeurkundung oder gar einer vorsätzlichen Falschbeurkundung im Amt seinen Stempel und somit seinen Job riskiert, ist schön blöd. Ich setze doch nicht für pissige 60 Euro meinen Job aufs Spiel! Wer kann ernsthaft so blöd sein? Ich verstehe die Gedanken macher Teilnehmer hier im fred nicht...

@gardiner: Irgendwie denke ich, daß "narf" oder "grunz" als Antwort auf die Äußerungen mancher Leute auch gereicht hätte. Für die sind wir die Bösen und die bleiben wir auch. Ich finanziere über meine einträglichen korrupten Geschäfte mein luxuriöses Fortbewegungsmittel... 😉

****

Ich hatte übrigens erst zwei Kontrollen dieses Jahr. Ist ja auch noch nicht rum, das Jahr.

Kann natürlich sein, daß der Prüfer nicht verstanden hat, wie ein E30 Führungsgelenk aufgebaut ist. Da gibt es nämlich welche, in denen in eine bestimmte Richtung Beweglichkeit, aber kein Spiel vorhanden ist. Aber wie sollen wir das aus der Ferne beurteilen? 😕

Da geht man sich, wenn man es nicht glaubt, anderswo zweite Meinung holen.

Auch wenn es der TE nicht glauben mag: ich habe schon Autos mit kaputten Neuteilen vorgeführt bekommen (billich, billich, will ich, trallala). Querlenker E30 Meyle wär natürlich bischen teurer...

Grüße: zinnenberg

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Zitat:

Wiso hast du das Auto überhaupt zur Werkstatt gebracht?

Weil die bei mir in der Nähe ist.

Zitat:

Bei der Prüfung bist du dann auch dabei und kannst dir vom Prüfer die Mängel erklären lassen. Warum hast du das nicht gemacht?

Die Werkstatt hat mich dann erst angerufen, als die Prüfung schon vorüber war; auf Nachfrage wurde erklärt, dass der Halter bei Prüfungen grundsätzlich nicht anwesend sein könne, angeblich aus Versicherungsgründen.

Zitat:

Von Korruption oder Bestechung zu reden ist schwachsinn.

Wenn jemand eine falsche Attestierung vornimmt, und wenn dahinter ökonomische Gründe stehen, dann ist Korruption durchaus der passende Begriff.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Ich bitte doch um ein wenig Höflichkeit und Respekt für den Prüfer.

Warum soll der mehr Respekt bekommen als die Blumenfrau an der Ecke? Oder ich als Halter (und Kunde)?

Zitat:

Wir haben ein hammermäßiges Qualitätsmanagement, ..

Aber offenbar keines, das der Kunde "hammermäßig" nutzen kann.

Zitat:

Ich setze doch nicht für pissige 60 Euro meinen Job aufs Spiel! Wer kann ernsthaft so blöd sein?

Wenn man an dem Umsatz der Werkstatt auf die ein oder andere Art beteiligt ist, dann geht es ja vielleicht nicht nur um die 60 E.

Zitat:

Ich verstehe die Gedanken macher Teilnehmer hier im fred nicht...

Okay, also was ist denn deine Erklärung für das beschriebene Phänomen?

In Werkstätten darfd man grundsätzlich nicht rein.
Genau, aus versicherungstechnischen Gründen.

Und warum unterstellst Du hier eigentlich solche Sachen?
Kannst es beweisen?

Du sprichst hier von 2 verschiedenen Sachen und der Prüfer ist der A.....?

Irgendwie kommst Du mir ein bisschen weltfremd vor.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


In Werkstätten darfd man grundsätzlich nicht rein.
Genau, aus versicherungstechnischen Gründen.

Und warum unterstellst Du hier eigentlich solche Sachen?
Kannst es beweisen?

Du sprichst hier von 2 verschiedenen Sachen und der Prüfer ist der A.....?

Irgendwie kommst Du mir ein bisschen weltfremd vor.

Hallo,

also das Betreten der Werkstatt ist nicht verboten, es geschieht grundsatzlich nur auf eigene Gefahr. Bei mir in der Werkstatt ist es bei HU sogar oftmals von Vorteil, wenn ich zusammen mit dem Prüfer den Kunden hinzu ziehe, um ihm die Fehler zu erklären. Normalerweise sitzen die Vorne im Büro und warten. Das schafft Vertrauen zu dem Kunden.
Nur einmal hatte ich einen kuriosen Fall mit einem "schwierigen" Kunden. Fahrzeug alt und ungepflegt im technischen sowie Optischen Erscheinungsbild, kommt zur HU, steht auf der Bühne und die Liste wird immer Länger. Schwere Mängel und geringe Mängel gut gemischt. Ich stehe mit dem Kunden abseits, merke aber schon die negative Haltung des Kunden gegenüber dem Prüfer. Als der Prüfer fertig war und die Fehler dem Kunden und mir erklärte, sagte der Kunde folgenden Satz." Welche von den Fehlern muss ich denn jetzt beheben, um die Plakette zu bekommen?" Ich kenne den Kunden und wusste, das er das Ernst meint, der Prüfer guckte etwas verwirrt. Kunde und Prüfer diskutierten noch eine Weile, ich bin erstmal in Büro gegangen, "Not my Job!". Und was soll ich sagen, in den folgenden 4 Wochen war das Auto mängelfrei beim 3.Mal Nachprüfen.

MFG Thomas

Zitat:

Wir haben ein hammermäßiges Qualitätsmanagement,
Aber offenbar keines, das der Kunde "hammermäßig" nutzen kann.

Wie soll das Beschwerdemanagement aussehen? Insbesondere was ist eine "hammermäßige" Nutzung?

Mitteilung des Ergebnisses einer Hauptuntersuchung ist ein Verwaltungsakt, da die Prüfstelle hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und daher hier wie eine Behörde anzusehen ist.
Gefällt Ergebnis nicht, kann Widerspruch eingelegt werden, der fachlich/sachlich  begründet werden muss, was bedeutend schwerer ist als Herumzupoltern.  
Gefällt einem Kunden das Auftreten eines Prüfers nicht, kann er sich bei der Prüfstelle beschweren.

O.

@Thomas,

das Thema hatten wir ja schon.
Bei uns durften die Kunden auch in die Werke.
Auch wenn es teilweise sehr nervig war.

Kunden, welche vorne im Verkausbereich saßen und deren Fahrzeug schon aus der Werke war, wurde deren Fahrzeug nochmal vom Meister in der Direktannahme vorgeführt.

Aber man kann sich nicht aufregen, das man nicht rein darf.
Bei den meisten ist ein Schild, wo steht: "Zutritt verboten"

Das ist eben der Konflikt zwischen Kundenfreundlichkeit und Gefahrenvermeidung.
Darfst du in die Werkstatt und du versaut dir die Klamotten oder verletzt dich, biste am Jammern,
darfste nicht rein, meinste, dort wird gepfuscht und gemauschelt.

Zitat:

.. Beschwerdemanagement .. Insbesondere was ist eine "hammermäßige" Nutzung?

Die Aussage "Wir haben ein hammermäßiges Qualitätsmanagement" kam ja von einem (angeblichen) Prüfer hier - vielleicht erklärt er einfach selbst, was er damit meinte.

Zitat:

Gefällt Ergebnis nicht, kann Widerspruch eingelegt werden, der fachlich/sachlich  begründet werden muss, was bedeutend schwerer ist als Herumzupoltern.  

Klar wird man den Widerspruch begründen - etwa durch Ausbau der Querlenker unter Zeugen und Einreichung eines Gegengutachtens; die Kosten dafür kommen dann mit in die Klage.

Oder wolltest du andeuten, es gibt einen anderen Weg für diesen Widerspruch als den Rechtsweg?

(Stichwort Qualitätsmanagement)

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Zitat:

Gefällt Ergebnis nicht, kann Widerspruch eingelegt werden, der fachlich/sachlich  begründet werden muss, was bedeutend schwerer ist als Herumzupoltern.  

Klar wird man den Widerspruch begründen - etwa durch Ausbau der Querlenker unter Zeugen und Einreichung eines Gegengutachtens; die Kosten dafür kommen dann mit in die Klage.
Oder wolltest du andeuten, es gibt einen anderen Weg für diesen Widerspruch als den Rechtsweg?
(Stichwort Qualitätsmanagement)

Bevor der Rechtsweg beschritten werden kann, muss zunächst schriftlich Widerspruch gen die Entscheidung der Prüfstelle eingelegt werden, was nicht mit Klage gleichzusetzen ist. Dieser Widerspruch muss nicht mit einem Gutachten belegt werden, es reicht, wenn nachvollziehbare und vernünftige Argumente angeführt werden und diese auch durch Unterlagen belegt werden können. Also alles bisher kostenlos. Über diesen Widerspruch wird entschieden: Ablehnung oder nachverhandlung. 

Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, steht das Verwaltungsgerichtsverfahren offen.

O.

Zitat:

Bevor der Rechtsweg beschritten werden kann, muss zunächst schriftlich Widerspruch gen die Entscheidung der Prüfstelle eingelegt werden, was nicht mit Klage gleichzusetzen ist. Dieser Widerspruch muss nicht mit einem Gutachten belegt werden, es reicht, wenn nachvollziehbare und vernünftige Argumente angeführt werden und diese auch durch Unterlagen belegt werden können.

Interessant - da weisst du ja besser bescheid als die KÜS-Zentrale, die von diesem Weg nichts wusste - demnach bleibe einem nur die Nachprüfung, diese sei das geregelte Verfahren.

Ist dieses Widerspruchsverfahren irgendwo nachzulesen?
An welche Stelle ist der Widerspruch zu richten?

Zitat:

Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, steht das Verwaltungsgerichtsverfahren offen.

Eine Privatklage wird unabhängig davon jederzeit möglich sein.

Wenn dein Fahrzeug mängelfrei ist, wiso fährst du nicht einfach zur Nachprüfung?

Ich weis jetzt nicht was die Nachprüfung kostet, aber ein Gerichtsverfahren das du ja wohl anstrebst ist auf alle fälle teuerer.

Vielleicht hast du wirklich eines der Schwarzen Schafe erwischt, dann würd ich aber eher das Schwarze Schaf in der Werkstatt als bei den Prüfern suchen. Das du bei der abnahme nicht dabei sein darfst ist absoluter Schwachsinn.

Genauso gibt es aber auch Neuteile die mehr Spiel haben als das was man gerade in den Schrott geschmissen hat, das hatte ich schon oft genug bei Schub und Spurstangenköpfen, und das waren nicht die billigsten.

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