Hauptuntersuchung - falsche Fehler

Hallo, bei der Hauptuntersuchung an meinem E30 hat der Prüfer (KÜS) an meinem Wagen ausgeschlagenen Gelenke moniert.
Diese sind tatsächlich erst vor ein paar tausend KM erneuert worden, und sind auch i.O. Vermutlich dachte er sich "Alter Wagen, die Teile sehen etwas rostig aus, da schreibe ich mal ausgeschlagen."
Was kann man tun - Gegengutachten?
Gibt es eine Art HU-Plakette, also Qualitätsprüfung für Prüfer?

Beste Antwort im Thema

So, hier das versprochene Update:

Ich hatte heute ein Feedback von der KÜS Losheim per ausführlichem Telefonat. Die KÜS hat sich sehr bemüht, anhand der vagen Angaben in diesem thread den richtigen Fall herauszufinden, und sie sind sich sicher, diesen auch gefunden zu haben. Wenn der mir vorgetragene Sachverhalt mit dem vom TE vorgetragenen Fall identisch ist, verhält es sich wie folgt: Es wurden bei der HU mehrere Mängel festgestellt, sowohl erhebliche als auch geringe Mängel Als Beispiel führe ich hier nur poröse Bremsschläuche und Querlenkerbuchsen an. Der TE war mit der Bewertung der festgestellten Mängel nicht einverstanden und hat bei der KÜS angerufen, zufällig bei dem Mitarbeiter, der heute mit mir gesprochen hat. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, daß nur der den Bericht ausstellende Ingenieur diesen auch "heilen", also abändern kann, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellte. Der Ingenieur wurde seitens der KÜS ebenfalls über die Beschwerde informiert. Anscheinend kamen der Ingenieur und der TE jedoch telefonisch nicht zusammen, der TE soll dann per SMS versucht haben, irgendwas zu erreichen, worauf der Ingenieur nicht reagierte (würde ich auch nie machen, auf eine SMS eines Kunden zu antworten!). KÜS hat dann gesagt, daß es dem Kunden freisteht, zur ohnehin fälligen Nachuntersuchung, wie gesagt, es waren mehrere erhebliche Mängel dokumentiert worden, auch zu anderen Organisationen zu fahren. Und wenn der TE dann meint, daß er die Querlenker, die Bremsleitungen etc. halt nicht wechseln zu müssen, weil er meint, daß alles in Ordnung sei, dann kann er ja versuchen, anderswo damit durchzukommen, es ist jedoch zu bedenken, daß die NU vollkommen mängelfrei sein muß, es dürfen auch keine geringen Mängel mehr übrig sein.

Ich denke, KÜS hat sauber reagiert. Wenn der TE anderer Meinung ist, sende ich ihm auf Anfrage gern per PN die Direktdurchwahl des KÜS-Sachbearbeiters.

Soviel für jetzt.

Grüsse der Gardiner

PS: Wie man im Profil sehen kann, arbeite ich immer noch bei DEKRA und werde nicht vom KÜS bezahlt, ich finde es nur sch....., wenn man immer die Schuld bei den Prüfingenieuren sucht.

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@ Zoker: Ich muss hier gar nichts "beweisen", denn ich stehe hier nicht vor Gericht. Einfach nochmal über das Wesen von Internet-Foren kurz nachdenken .. danke.

@ Zinnenberg: "Warum will neuerdings Jeder wegen jedem Scheiß sofort Irgendwen verklagen?"
- Vielleicht weil immer mehr Leute die Erfahrung machen, dass sie abgezockt werden - und sich das nicht mehr gefallen lassen. Und das liegt vielleicht daran, dass immer mehr andere Leute glauben, sie abzocken zu können, eine Art "guten Ruf" hat man da offenbar nicht mehr zu verlieren, glaubt man (was vll für Berlin besonders gilt).

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Alles zum Widerspruch kannst Du z.B. hier finden:
www.praxisverkehrsrecht.de/rebler.htm

Danke, das ist wenigstens mal ein substanzieller Link.

Da steht dann jedoch:

"Richtige Klageart bei Ablehnung der Plakettenerteilung ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 VwGO) mit vorgeschaltetem Widerspruchsverfahren (§ 68 VwGO). Fraglich ist allerdings, wer die zuständige Widerspruchsbehörde und der richtige Klagegegner ist. ..."

Und es folgt eine Abwägung der möglichen Widerspruchsgegner.
:-)

Also, wenn ich als Prüforganisation daran interessiert wäre, in solchen Fällen klare Verhältnisse herzustellen, dann würde ich auf das Formular schreiben: "Ein eventueller Einspruch gegen diesen Bescheid ist zu richten an (Adresse)".
Offenbar sind die Prüforganisationen daran nicht interessiert.
Also hier ist für die Zivilgesellschaft noch einiges zu tun ...

Wesen eines Internetforums? Du hattest eine Frage, du bekamst eine Antwort, die passt dir aber wohl nicht.

Du behauptest das der Prüfer falsche Fehler aufgeschrieben hat, das das der fall ist musst du beweisen! Du sollst doch hier uns nichts beweisen. Sicher du stehst nicht vor Gericht, aber wie stellst du dir das mit dem Wiederspruch vor? Ich leg jetzt mal Wiederspruch ein und bekomm dann die Plakette, bekomm ich sie nicht dann renn ich zum Anwalt und Verklag die einfach. Du brauchst etwas in der Hand um Wiederspruch einzulegen, und das geht nur über einen Beweis oder ein Begründung (z.b. Rechnung der Werkstatt vom Einbau), deine Aussage dass du die Teile getauscht hast ist nichts wert!

Du hast hier genügend Tipps bekommen was du machen kannst, ich versteh langsam echt nicht wo eigentlich dein Problem liegt.

P.s. Weißt du warum nichts von Wiederspruch auf dem Protokoll steht? Sonst würde jeder der auch nur einen kleinen Mängel hat auf die Idee kommen Wiederspruch einzulegen, da könnte man fast eine neue Behörde dafür Gründen die sich nur damit befasst.

@Zocker: Tja, so ist die Welt. Es gibt nie nur schwarz und weiß, sonder mal so, mal so und mal so. Nicht nur bei den Werkstätten. (Ich hätte mit noch mehr Widerspruch zu meinen Werkstatt- Clichés gerechnet.) Und so sind auch wir Prüfer, unabhängig von der Kittelfarbe, komplett abhängig von der Einzelperson, mal nett, mal muffelig, mal kompetent und mal nicht im Bilde. Ich kenne von verschiedenen Organisationen Kollegen, die ordentlich arbeiten und ich ärgere mich immer mal wieder über - einen Schrauber würde man so nennen - Pfuscher mit verschiedener (auch eigener) Kittelfarbe. So sieht es aus. Deswegen sind pauschale Verunglimpfungen etwa von Freien (KÜS, GTÜ) und Lobhudeleien auf andere Unfug. 😉

@bb42: Na dann viel Spaß beim Beschreiten des Rechtsweges, ich wünsch Dir Glück. Verstehen tue ich das nicht - ich tendiere immer zum erstmal "drüber reden", aber das ist ja Deine Angelegenheit.

Grüße: zinnenberg, auch mal was übersehend oder sich irrend, aber dazu stehend. Irren ist menschlich.

Statt Gemecker mal was positives: Heute war der HU Tag des 129er bei der Dekra, nichts los, warm. Bis auf einen leicht verstellten Nebelscheinwerfer alles o.k., super Prüfer wieder mal, war sogar noch Zeit zum Fachsimpeln. Zu guter letzt kam noch der Prüfer, der letztens den 123er in der Mangel hatte, auch hier erst mal ein kurzes " Fachgespräch ". Was will man mehr ? Also: Nicht alles über einen Kamm scheren 😉 ( Nein, ich arbeite nicht bei einer Prüforgaisation 😁 ).

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Das war ja eigentlich kein Widerspruch, das was du geschrieben hast kenn ich auch.

Pfuscher und Murkser gibt es überall, auch bei uns, und jeder übersieht auch mal etwas oder macht einen Fehler.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Wesen eines Internetforums? Du hattest eine Frage, du bekamst eine Antwort, die passt dir aber wohl nicht.
... ich versteh langsam echt nicht wo eigentlich dein Problem liegt.

Und wenn du meine Fragen nicht verstehst oder für dämlich hälst, warum antwortest du dann überhaupt drauf?

Zitat:

P.s. Weißt du warum nichts von Wiederspruch auf dem Protokoll steht? Sonst würde jeder der auch nur einen kleinen Mängel hat auf die Idee kommen Wiederspruch einzulegen, da könnte man fast eine neue Behörde dafür Gründen die sich nur damit befasst.

Richtig, es fehlt eine Stelle, welche die Prüfer prüft - also eine Art Qualitätssiegel, das nach bestimmten Regeln vergeben oder auch entzogen wird, für jene, die Qualitätssiegel verteilen (wollen).

Und das müssen wir Bürger organisieren, eine weitere Sesselpupser-Behörde ist da nicht so nötig.

@ Zinnenberg: "ich tendiere immer zum erstmal "drüber reden""
Ich ja auch, wie im Thread beschrieben - allein wenn der Prüfer nicht ans Telefon geht und nicht zurückruft, wird das schwer mit dem reden - oder willst mit dem Anrufbeantworter "reden"?

Es hilft dir zwar jetzt auch nicht weiter, aber ich schreib es trotzdem:
Ich hätte darauf bestanden, bei der HU dabei zu sein.
Dr Werkstattinhaber hätte es dulden müssen, da er ja durch das zur Verfügungstellen des Werkstattplatzes an den Prüfer auch das (eingeschränkte) Hausrecht für diesen Bereich an den Prüfer abgetreten hat.
Prüfer gibt es wie Sand am Meer, ich wäre zu einem anderen gefahren , wenn ich nicht dabei sein dürfte.

Zitat:

Ich hätte darauf bestanden, bei der HU dabei zu sein.

Tue ich in Zukunft auch, schriftlich.

Hier lief es so, dass ich den Wagen brachte, man mir sagte "Der Prüfer ist noch nicht da, lassen Sie den Wagen stehen, wir rufen Sie dann an."

Bei dem Anruf war dann der Prüfer schon wieder weg. Und bei der Abholung erklärte man erst, der Halter dürfe ohnehin nicht dabei sein.

Also, Hände weg von solchen Werkstätten, und wenn sie noch so schön in der Nachbarschaft liegen.

bist, wenn der schlachter dein hackfleisch macht, auch dabei?

Natürlich, sonst weiß ich doch nicht, was er da alles reinpackt 😉

Zitat:

Original geschrieben von bb42



Also, Hände weg von solchen Werkstätten, und wenn sie noch so schön in der Nachbarschaft liegen.

Stimmt, bei der vorletzten hatte ich auch das Gefühl da besteht ein heimliches Abkommen zwischen dem GTÜ Prüfer und der Werkstatt. Beim Daimler 🙂 , da war ich einmal, hatte ich das Gefühl komischerweise nicht. Scheint wohl auch auf die Größe anzukommen. Jedenfalls fahr ich jetzt nur noch selber hin, kann ich mir von meinen Arbetiszeiten her leisten. Wer das allerdings nicht kann ist natürlich solchen Typen ausgeliefert.

Zitat:

Vorprüfungen gibt es immer noch, aber natürlich nicht kostenlos. Bei uns heißt das z.B. "Untersuchung im Umfang einer HU".

Die DEKRA hat mir gerade mitgeteilt, das es eine solche Untersuchung nicht gibt. Es werde wie überall eine HU gemacht und gibt ein Mängelbericht.

Die selbständigen Prüfer können das natürlich anbieten und berechnen.
Der Prüfer, den ich nach der "Vorprüfung" gefragt habe, hat es generell verneint, macht es aber z.B. wenn der Zeitraum zum HU-Termin noch relativ lang ist.
Bei den Organisationen gibt es das nicht mehr, sie wollen ja auch ihren Fahrzeugcheck verkaufen, der allerdings einen anderen Prüfungsumfang hat.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Vorprüfungen gibt es immer noch, aber natürlich nicht kostenlos. Bei uns heißt das z.B. "Untersuchung im Umfang einer HU".

Die DEKRA hat mir gerade mitgeteilt, das es eine solche Untersuchung nicht gibt. Es werde wie überall eine HU gemacht und gibt ein Mängelbericht.

Na, dann sag mir mal Roß und Reiter, will heißen, mit wem genau hast Du bei der Dekra gesprochen, und ich will dann so nett sein und dort gleich anrufen. Habe gerade meinen DEKRA-Rechner aufgeklappt vor mir zu stehen, und da gibt es in der SVPA einen Punkt, welcher exakt so heißt: Untersuchung im Umfang einer HU

Kostet dann, um eine andere Frage gleich mit zu beantworten, dann auch etwa soviel wie eine HU, aber den Preis setzt der jeweilige Prüfer nach Aufwand fest.

Grüße der Gardiner

Die selbe Untersuchung gibt es bei uns auch. Gedacht ist sie z.B. auch dafür, wenn jemand ein Auto kaufen möchte und Probefahrt macht, die Kiste mal durchgucken lassen möchte, aber (noch) keine Papiere dafür besitzt.
Bei uns kostet das das Gleiche wie eine HU, in der SVPA bei Dekra war die Voreinstellung ebenfalls der Preis einer HU (bis vor zwei Jahren jedenfalls 😁).
Fahrzeugchecks oder Gebrauchtwagensiegel kümmern sich mehr um die Optik (Beulen, Kratzer, Lackzustand, Pflegezustand allgemein), weniger um die Technik. Für Laien aber durchaus zu empfehlen (Nachlackiert? Unfallspuren?).

Grüße: zinnenberg

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