Zitat:
@autopoiesis schrieb am 8. Dezember 2017 um 18:59:30 Uhr:
Wir haben seit heute wieder eine Prüfplakette bis 12/2019. Das Diagnosegerät des TÜV-Mitarbeiters hat das fehlende Update gezeigt, aber das Untersuchungsergebnis lautet "ohne Mängel".
Zu der Problematik mit dem Diagnosegerät beim TÜV und dem Bestehen oder nicht Bestehen der Hauptuntersuchung:
Das Auto bekommt bei falschem (alten) Softwarestand nur dann eine Plakette, wenn das Auto noch nicht beim Hersteller wegen des Updates war und die Frist für das Update noch läuft.
Beim Amarok etwa ist die Frist durch, da gibt es nicht nur keinen TÜV, da droht Updateverweigerern die Zwangsstillegung (allerdings nicht durch den TÜV, sondern Behörden) .
War das Auto beim Update, aber der Softwarestand stimmt trotzdem nicht, ist das ein erheblicher Mangel.
Chiptuning über ehemals legale Teilegutachten bei diesen Motoren sind tot - Wer sowas hat, konsultiere den Hersteller. Ich weiß da nämlich nichts von Bestandsschutz.
Alle obigen Aussagen beziehen sich auf einen korrekt arbeitenden Prüfer und entstammen meinem jüngsten Lehrgang von dieser Woche (ich arbeite bei einem TÜV).