Hauptscheinwerfer austauschen
Hallo Zusammen,
Ich bin relativ neu in der Autowelt. Von daher verzeiht mir meine blöde Frage und auch falls es so ein Thema schon irgendwo gibt.
Ich Fahre einen Golf 7 5-Türer, 1,6 TDI BlueMotion. Habe kein Licht- und Sichtpaket. Tagfahrlicht ist vorhanden. Meine jetzigen Hauptscheinwerfer sind diese "normalen", also kein LED oder Xenon.
Laut Kaufbeschreibung besitze ich auch adaptives Kurvenfahrlicht (was es mir auch immer bringt).
Diese möchte ich aber gerne Austauschen gegen die Xenon oder LED Hauptscheinwerfer.
Habe mal bei Autoteile24 geschaut und der gleiche. Aber ich bin eher noch mehr verwirrt. Die Preise für einen Hauptscheinwerfer reichen ja von 300€ bis 900€. Kann mir einer vlt verraten auf was ich achten muss bzw wo die unterschiede sind. Wenn da was von Leuchtweitenregelung steht. Und was ich noch an Material brauche und wo ich die alten Scheinwerfer verkaufen kann. Vielen Dann schon einmal
So sehen meine jetzigen aus:
https://www.autoteile-guenstig.de/.../...433005614513479740069094.html
Und solche hätte ich gerne:
https://www.autoteile-guenstig.de/.../...433005614510866650609578.html
Beste Antwort im Thema
Ist ja auch nicht Kurvenlicht sondern Abbiegelicht, wird oft durcheinander geworfen.
52 Antworten
Auf der ersten Seite steht doch alles. Sogar Bilder mit Fehlermeldungen ect. Kurz gesagt,vergiss die Teile es sei denn du bist nur tagsüber unterwegs.
Ob die SWRA vorgeschrieben ist, hängt eigentlich gar nicht von der Licht-Technologie ab, sondern von der Stärke der verwendeten Lichtquelle.
Hat die Lichtquelle mehr als 2.000 Lumen, muss eine SWRA verbaut sein. Halogen liegt immer drunter, das 35-Watt-Xenon liegt drüber und LED liegt in der Regel auch drunter. Das liegt daran, dass LEDs ihr Licht ja nur in eine Richtung abstrahlen. Damit kann die Optik im Scheinwerfer das Licht effektiver nutzen und man kommt mit weniger Lumen aus. So ist das dann beispielsweise auch beim Touran.
edit: Sorry, war auf der ersten Seite und mein Kommentar bezieht sich auf einen älteren Post. Vielleicht aber trotzdem interessant 🙂
Hallo Jürgen,
bist Du bei den LEDs sicher? Mein Autohaus redet (nach Konsultation der Unterlagen beim A6) von 3.500 - 3.600 Lm für LED. Und ja, es war bei denen, die ich bisher gesehen habe, auch immer SWRA verbaut.
Ähnliche Themen
Hallo Gerhard,
das ist eigentlich gar kein Widerspruch 🙂
Es gibt viele LED-Fahrzeuge ohne SWRA und die dürfen dann maximal 2.000 Lumen im Abblendlicht haben, sonst wäre das nicht erlaubt. Dazu gibt es hier in den Foren auch einige Diskussionen, weil viele der User die SWRA natürlich grundsätzlich für sinnvoll halten. Ich hab' Dir unten mal den Original-Wortlaut aus der ECE R48 drangehängt. Das heißt natürlich nicht, dass die Hersteller die SWRA nicht trotzdem verbauen dürfen.
Und natürlich kann LED-Licht auch stärker als 2.000 Lumen sein. Die 3.500 - 3.600 Lumen beziehen sich vermutlich hier nicht nur auf die "reine" Abblendlichtlichtfunktion, sondern auf das komplette zur Verfügung stehende Fahrlicht. Wobei spätestens beim Matrix-LED-Scheinwerfer die Funktionen "verschwimmen" und eine klare technische Trennung nach Abblendlicht und Fernlicht, wie sie die ECE noch vorsieht, ja gar nicht mehr vorhanden ist.
Zitat:
ECE R48
6.2 Dipped beam headlamp
6.2.9. Other requirements
…
Dipped beam headlamps with a light source or LED module( s) producing
the principal dipped beam and having a total objective luminous flux which
exceeds 2,000 lumen shall only be installed in conjunction with the
installation of headlamp cleaning device( s) according to Regulation No. 45
...
P.S.: Das gilt übrigens so nicht für die automatische Leuchtweitenregulierung: Die ist erforderlich für Lampen > 2.000 Lumen und immer bei LED.
Hallo Jürgen,
ich hatte mich auf Deine Aussage ".......LED liegt i.d.R. auch drunter" bezogen. Klar darf auch bei der schwächsten Funzel eine SWRA verbaut sein, nur wer würde das tun? Und gerade LED dürfte im Verkauf gleich teuer sein; egal, ob nun unter 2.000 Lm oder deutlich darüber; denn die Aufpreise sind ja eh saftig genug und stehen m.E. in keinem Verhältnis zu den Herstellkosten. Daher würde es mich doch wundern, wenn in größerem Stil LED-Licht unter 2.000 lm verbaut würde. Ich habe eher den Eindruck, daß das Spar-Xenon eigens dafür eingeführt wurde, den Aufpreis für die LEDs schmackhafter zu machen, weil die dann ein auch für den Laien "besseres" Fahrlicht abgeben. Der Unterschied zum 35 W-Xenon ist ja nicht übertrieben deutlich.
Hier gleich mal eine Frage an Dich als Fachmann: aktuell wird ja das Laserlicht eingeführt und mit dem Prädikat beworben, es würde als Fernlicht statt 170 m (Halogen) oder 240 m (Alt-Xenon / LED) jetzt tolle 500 m weit reichen. Warum macht man diesen Aufwand nur wegen der Reichweite? Es wäre doch keine Kunst, mit ein paar Watt mehr zumindest auch das Xenon- / LED-Licht auf 500 m (oder auch 5.000 m) zu pushen, wenn man das wollte? Ich habe mir mal die Gaudi gemacht und eine Xenon-Overhead-Projektorlampe (m.W. 10.000 lm) zum stationären "Scheinwerfer" umgebaut. Der Erfolg war beachtlich! Aber was will man denn im Auto mit solchen Reichweiten, selbst wenn es "nur" 500 m sind? Benutzen kann man die ja doch nie, weil man damit immer irgend jemanden blendet.
Ist ein wenig OT, letzte Thread mit Scheinwerfern verlief genauso.
Zitat:
@Golfi30 schrieb am 20. Dezember 2015 um 21:26:25 Uhr:
Ist ein wenig OT, letzte Thread mit Scheinwerfern verlief genauso.
Stimmt, diskutieren wir separat 🙂