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Hat der TÜV keine ahnung oder bin ich hier der doofe?

VW Golf 2 (19E)
Themenstarteram 9. August 2011 um 22:43

Hey leute

letztens war ich beim TÜV um meine Felgen eintragen zu lassen...

wie jeder weis der das schon mal gemacht hat wird dann geguckt ob der federweg ausreichend ist lenkeinschlag etc. pp...

Aus reiner Neugier frag ich : "Was ist eig beim tieferlegen das gesetzliche Maximum also tiefe?"

der typ vom TÜV Antwortete : "Du bekommst doch dein fahrwerk Zugesandt, Geliefert oder eingebaut... und so musst du das lassen!"

da meinte ich: "Aber warum ists dann ein gewinde fahrwerk geworden?"

Antwort :"Das ist für leute die z.B. an einer nicht STVZO konformen "Rallye" teilnehmen da kannst du dein Fahrwerk rauf und Runternehmen wie du willst... aber im normalen strasßenbereich erlicht die betriebserlaubnis"

Hat der nen Schaden oder seh ich was Absolut falsch?

Beste Antwort im Thema

Ich sag mal ne Halbwahrheit. Der wird davon ausgehen, dass dus einbauen lässt. Bei nem Gewinde wird ja (in der Regel ;) ) die eingestellte Höhe eingetragen, das ganze nach den Angaben im Gutachten. Ergo alles nach Vorschrift.

Im Rennsport musste dann natürlich dein Fahrwerk an die Strecke anpassen.

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Ich sag mal ne Halbwahrheit. Der wird davon ausgehen, dass dus einbauen lässt. Bei nem Gewinde wird ja (in der Regel ;) ) die eingestellte Höhe eingetragen, das ganze nach den Angaben im Gutachten. Ergo alles nach Vorschrift.

Im Rennsport musste dann natürlich dein Fahrwerk an die Strecke anpassen.

...und trotzdem hat der prüfer im grunde blödsinn erzählt..zumindest wenn er es so dogmatisch ausgedrückt hat, wie der TE es wiedergegeben hat.

Themenstarteram 9. August 2011 um 23:15

@edition82 ja hat er ...

nach dem ich ihm gefragt hab hat er auch gleich seinen Zollstock gezückt und fing an nachzumessen :rolleyes:

was er festgestellt hat? Ja mein wagen war hinten höher als angegeben...:D verstanden hab ich das ganze aber trz. nicht er hat ja nicht verglichen mit den dingen die im Schein stehen sondern in nem anhang des Fahrwerks... :confused:???

am 10. August 2011 um 10:11

er hat sich einfach nen bischen komisch ausgedrückt er meint das ehr so, so wie das GW-F abgenommen wurde muss es bleiben.

deine frage hat er aber nicht beantwortet. zu dieser es sind bei feststehenden teilen 5cm die müssen frei sein die Lippe vorne zählt nicht dazu. ausserdem gibt es eine Scheinwerfer beschränkung, dort heißt es bei fahrzeugen die ab dem 89 (weiss ich nicht genau) zugelassen wurden darf die Scheinwerferunterkante nicht weniger als 50cm haben

wenn du ein GW-F eintragen lässt wird dafür der hersteller + rest gewinde und höhe des Fahrzeugs eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Timaephie

er hat sich einfach nen bischen komisch ausgedrückt er meint das ehr so, so wie das GW-F abgenommen wurde muss es bleiben.

deine frage hat er aber nicht beantwortet. zu dieser es sind bei feststehenden teilen 5cm die müssen frei sein die Lippe vorne zählt nicht dazu. ausserdem gibt es eine Scheinwerfer beschränkung, dort heißt es bei fahrzeugen die ab dem 89 (weiss ich nicht genau) zugelassen wurden darf die Scheinwerferunterkante nicht weniger als 50cm haben

wenn du ein GW-F eintragen lässt wird dafür der hersteller + rest gewinde und höhe des Fahrzeugs eingetragen.

es sind 8cm vom boden, aber das ist nur eine richtlinie.

die scheinwerferhöhe von 50cm gilt für fzg ab EZ 01.01.1988. (§50 abs.3 stvzo)

Zitat:

Original geschrieben von Timaephie

 

deine frage hat er aber nicht beantwortet. zu dieser es sind bei feststehenden teilen 5cm die müssen frei sein die Lippe vorne zählt nicht dazu. ausserdem gibt es eine Scheinwerfer beschränkung, dort heißt es bei fahrzeugen die ab dem 89 (weiss ich nicht genau) zugelassen wurden darf die Scheinwerferunterkante nicht weniger als 50cm haben.

Scheinwerferunterkante (ab 1.1.88) und Kennzeichenunterkante sind relevant, der Rest nicht. Das mit der Bodenfreiheit ist nur eine Empfehlung!

Gewindefahrwerke werden auch ganz unterschiedlich eingetragen. Einige Prüfer wollen nen Schweißpunkt am Verstellring sehen (hallo?!), andere tragens ohne Höhe ein.

Edit: zu langsam -.-

am 10. August 2011 um 10:19

dem würde ich auch was schweißen.

Danke für die Daten es wird versucht sie zu speichern^^

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

Gewindefahrwerke werden auch ganz unterschiedlich eingetragen. Einige Prüfer wollen nen Schweißpunkt am Verstellring sehen (hallo?!), andere tragens ohne Höhe ein.

was das den für n dumbatz? was machste bei nem kw? plastik auf stahl schweissen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

 

Scheinwerferunterkante (ab 1.1.88) und Kennzeichenunterkante sind relevant, der Rest nicht. Das mit der Bodenfreiheit ist nur eine Empfehlung!

Mit der Angabe der Bodenfreiheit min. 8cm werden in gewissen Städten immer wieder Fahrzeuge stillgelegt. Ob zu Recht oder zu Unrecht wird erst später entschieden, der Fahrzeughalter ist erst mal der der am kürzeren Hebel sitzt.

In KA zogen gewisse Beamten bei Fahrzeugkontrollen n 8cm hohen Holzklotz an ner Schnur unter Fahrzeugen durch.

 

am 11. August 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Kaldemeier

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla

 

Scheinwerferunterkante (ab 1.1.88) und Kennzeichenunterkante sind relevant, der Rest nicht. Das mit der Bodenfreiheit ist nur eine Empfehlung!

[/quote

Mit der Angabe der Bodenfreiheit min. 8cm werden in gewissen Städten immer wieder Fahrzeuge stillgelegt. Ob zu Recht oder zu Unrecht wird erst später entschieden, der Fahrzeughalter ist erst mal der der am kürzeren Hebel sitzt.

In KA zogen gewisse Beamten bei Fahrzeugkontrollen n 8cm hohen Holzklotz an ner Schnur unter Fahrzeugen durch.

Da ist ja mal voll Krank ... xD

Und was mahen die bei aktiven Fahrwerken die sich bei zunehmender Geschwindigkeit automatisch absenken?

Zitat:

Original geschrieben von makisse

Und was mahen die bei aktiven Fahrwerken die sich bei zunehmender Geschwindigkeit automatisch absenken?

Da fahren 3 Beamte in 2 Fahrzeugen mit dir über die Bahn. Im vorderen Auto sitzen 2, einer der Fährt und einer der im Kofferraum sitzt und den Klotz schmeißt.

Der 3. fährt hinter dir her und kontrolliert ob der Klotz in seiner Windschutzscheibe landet :rolleyes:

 

Gibt schon echt bekloppte Ordnungshüter und Tüv-Onkel, aber alles aufregen hilft nichts. Wir ziehen immer erstmal den Kürzeren, egal ob zu Recht oder Unrecht!

 

MfG SePanischa

Themenstarteram 11. August 2011 um 21:48

aber genau so das muss jetzt gesagt werden...:

Es gibt auch leute vom TÜV die nehmens ja mal Garnicht genau :) man muss eben nur wissen wann man wo bei welchen typen TÜV macht :D dann geht das schon ganz gut :)

am 11. August 2011 um 22:09

Zitat:

Original geschrieben von flo_star750

aber genau so das muss jetzt gesagt werden...:

Es gibt auch leute vom TÜV die nehmens ja mal Garnicht genau :) man muss eben nur wissen wann man wo bei welchen typen TÜV macht :D dann geht das schon ganz gut :)

:)Und was voll legal,ist das ein penibler anderer Prüfer,das was sein Kollege eintrug wieder austragen darf,und wenns gaanz hart kommt die Bastelbude stilllegen!!.Also sollte man sich nie allzu sicher sein,nach dem Motto::Was will der/die denn,ist ja schliesslich vom Prüfer in D.-Land eingetragen worden,der/die können mir also garnix!!Dem ist aber bei weitem nicht so.Wer nicht glauben matg,"Tante Google"hilft weiter :D .

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