Hans wurde geblitzt mit einiges zuviel!
Hallo,
Hans wurde heute mit reichlich zuviel geblitzt..vielleicht waren es so ca. 40km/h zuviel....
Aber Hans hatte glück, denn Hans war mit dem wagen von hubert unterwegs. Hubert ist der vater vom Hans. Wenn nun ein strafzettel kommt, geht er an Hubert....und Hubert weis ja bekanntlicherweise bei solchen Fällen nie wer zu diesem zeitpunkt gefahren ist.
Wie gross ist die chance für Hans, dass er ungeschoren davon kommt. Vorausgesetzt er kann voll auf Huberts hilfe zählen?
Wer hat das von euch schonmal durchgespielt, bzw. erfahrungen damit?
Beste Grüsse Lanze, der nich Hans ist!
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von danham
hallo,
da es keine strafrechtssache ist, muß der täter 3 monate nach der tat ermittelt sein seitens der polizei...das schreiben an den fahrzeughalter dauert meist um 4 wochen, ab und an auch länger und wird oft mit normaler post zugestellt, die ja manchmal nicht ankommt, mußte ich zu meinem unglück feststellen...
irgendwann kommt der strafbescheid, also die nächste stufe nach dem anhörungsbogen, gegen den man einspruch einlegen kann. zum beispiel weil man selbst nicht gefahren ist.
allein diese beiden dinge dauern oftmals schon fast 3 monate...
falls nicht...so muß man sich nicht an den fahrer erinnern...
danach werden die behörden anfangen zu suchen...noch ein kleiner tip: falls das fahrzeug in der zeit verliehen war, wäre das etwas gutes...daran kann man sich erinnern. zum beispiel an peter...der würde dann als nächstes angeschrieben, nachdem das hubert der polizei geschrieben hat. dieser hat dann aber erst das auto an hans gegeben...dafür sind die amtswege so lang, daß das niemand ermitteln kann, da fristüberschreitung.
die befragung von nachbarn kann die polizei durchführen, daher sollte man immer überlegen, ob es sich lohnt...in einer großstadt, in der der nachbar einen nicht kennt ist da viel möglich. auf dem dorf...
alles andere gegeb. per pn...
viele grüße
ich danke dir vielmalst...auf sowas habe ich gewartet.
das mit dem brief nicht bekommen ist komisch, denn anscheinend steht der Betroffene gegenüber dem ordnungsamt bzw. der polizei in der beweislast. Ich selbst bin im steuerrecht tätig, dort heißt es, dass bei nicht erhalt eines bescheides der kunde (stpfl.) solange keinen bescheid erhalten hat, bis das Finanzamt es ihm nachweist. Ich finde das schon komisch, dass das ordnungamst insoweit (re)agieren darf...ich finde ein solches verhalten verfassungswiedrig und wunder mich, warum ein solcher fall noch nicht bis in die letzte instanz durchgezogen wurde...
zun Fall:
das heißt, auf hubert kommen keine weitere kosten zu, wenn er den ersten brief nicht erhalten hätte und dies nicht nachweisen kann.?
achso ja..ich habe mal den passenden § rausgesucht wo des mit der 3 monatigen verjährung steht. aber da steht nix davon dass der täter binnen 3 monaten ermittelt werden muss....steht das in den kommentaren oder wo finde ich diese stelle? handelt es sich hierbei um eine verwaltungsauffassung?
hallo,
sorry...nach § darfst du mich nicht fragen. ich bin diesbzgl. vollkommen unbewandert.
sind ja auch alles nur gedankenspiele, schließlich würde nie jemand von uns eine solche tat abstreiten...
ich glaube nicht, daß hubert das nachweisen müßte...wäre mehr als erstaunlich. dann schon eher das versandunternehmen. rechtskräftige urkunden werden nicht umsonst per einschreiben verschickt. wenn nicht, ist dies das problem der behörde!!!
hubert muß mit nichts weiter rechnen, meines wissens. und wegen einem einmaligen verstoß´ist auch eine fahrtenbuchanordnung mehr als unwahrscheinlich!
viele grüße
Zitat:
Original geschrieben von danham
rechtskräftige urkunden werden nicht umsonst per einschreiben verschickt. wenn nicht, ist dies das problem der behörde!!!
Eben. Das "Einschreiben mit Rückschein" wurde nicht umsonst erfunden.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben. Das "Einschreiben mit Rückschein" wurde nicht umsonst erfunden.
aber die blitzerzettel kommen doch garnet per einschreiben
eben...und dies wirkt die frage der beweisbarkeit auf, daß man den wisch wirklich bekommen hat.
selbst wenn es ein einschreiben ist, ist noch nicht aller tage abend....das kann man sich aber selbst zusammenreimen...es gibt da auch einschlägige urteile...
ist wohl eher alles eine sache des guten "rechtsverdrehers"
viele grüße
Also, ich hab noch mal zum Anfang zurückgeschlagen. Da heißt es, so um die 40 km/h. Kann also auch weniger sein. Ich würde erstmal abwarten, was da kommt- und da kommt sicher was.
Wenn es ein brauchbares Foto gibt, kann sich der Anwalt auf den Kopf stellen, außer er kann einen Messfehler nachweisen- und das dürfte schwer sein.
Ich würde mich der Sache stellen, mein Gott, es geht doch vielleicht nichtmal um ein Fahrverbot.
Tut mir ja leid um Hans:-), aber erst das Bein gerade machen und sich dann hinter Papi verstecken ist schon mehr als lächerlich.
ich würde nen fufziger drauf wetten, dass 99% unserer gesellschaften versuchen würde sich aus dem ding rauszuziehen.....leztendlich geht es nur darum, wie die verjährung läuft
Schöne Grüße an Hans,
zu allererst: Im Straßenverkehr lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, z.T. billiger, wenn man nur Verkehrsrechtsschutz nimmt, z.B. über den ADXC.
Dann kann man einen Anwalt fragen, der kennt sich aus.
Zu Hans´ Mißgeschick:
Es ist eine Ordnungswidrigkeit (Owi). Kommt trotzdem vor den Strafrichter, wenn nicht eingestellt wird. Der ist über den "Kleinkram" natürlich dankbar und geht dementsprechend sorgfältig aus "Entlastungsbeweise" ein.
Wie die Sache bearbeitet wird ist regional sehr unterschiedlich. In Bayern z.B. werden mehrere Tausend € in die Ermittlung gesteckt, die Hans dann auch noch bezahlen darf. In Berlin z.B. wird bei Einspruch manchmal schnell eingestellt. weil es soviel zu tun gibt und kaum Geld da ist.
Die Sache verjährt zwar formell in drei Monaten, dass bedeutet aber nicht, dass Hans nach 3 Monaten sicher ist. Denn in 3 Monaten muß der Fahrer nicht ermittelt sein, sondern nur mit der Ermittlung begonnen worden sein. dann schließt sich eine 6-monatige Verjährung an, also muß die Akte innerhalb von 6 Monaten immer einmal bewegt worden sein.
Wenn der Halter, Hubert, den Fahrer nicht kennt, gibt es beim erstem mal kaum eine Fahrtenbuchauflage. Das hängt auch davon ab, wie schnell nach der Tat Hubert gefragt wird.
Viele Ordnungsämter ziehen aber die Personalausweisfotos der anderen Personen, die im selben Haus gemeldet sind und kommen so weiter. Wenn die Polizei Zeit hat, fragt sie auch selbst mal vor Ort.
Mein Tipp:
Anhörungsbogen abwarten. Angeben, dass Fahrer nicht bekannt ist. Wieder abwarten. Evtl. wird dann eingestellt. Wenn nicht, Aufwand und Nutzen abwägen.
Gruß
BMW 957
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
Hans wurde ausserhalb fotografiert.
Hans strozt vor Männlichkeit und wird nicht weniger Mann sein, wenn er hierbei nichts zahlen muss.
Soweit ich weis, geschah das auf einer gut ausgebauten lanstrasse, die in kurzen abschnitten für knappe 2 kilomter 2 spurig wird. Jeder gibt hierbei gas um einen langsammeren fordermann(lkw, wohnwagen, träumer) zu überholen und die nächsten 5 kilomter wieder zügig voran zu kommen.
Nunja, so läute wo immer als erstes den mund weit aufmachen von wegen "zahl und lass es hoffentlich viel sein" sind meistens die ersten die schreien wenn ihnen an den eigenen kragen geht.
In wie weit Hans verhalten gerechtfertigt war, weis nur Hans selbst...und vielleicht ich noch...😁, somit hat meiner ansicht nach keiner ein recht sein Verhalten zu beurteilen.
Vor geraumer Zeit wurde Hans auch mal unsinniger weise angezeigt... es kam hier oft der ratschlag "steh zu deinem vergehen" ...nachdem er es doch nach seiner eigene nase gemacht hatte, ging er ohne strafe und buse davon....
Wenn ich so etwas lesen dann bin ich fast froh, das Auto gewechselt zu haben. Wobei das nicht an den ewigen Sprüchen um die ...fahrer gelegen hat.
Aber irgendwie erscheint das Lamentieren über straffreies zu schnell fahren fast wie eine Satire
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Aber irgendwie erscheint das Lamentieren über straffreies zu schnell fahren fast wie eine Satire...
Dieser Eindruck kann durchaus entstehen...😉
Zitat:
Original geschrieben von BMW957
Schöne Grüße an Hans,
zu allererst: Im Straßenverkehr lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, z.T. billiger, wenn man nur Verkehrsrechtsschutz nimmt, z.B. über den ADXC.
Dann kann man einen Anwalt fragen, der kennt sich aus.
Zu Hans´ Mißgeschick:
Es ist eine Ordnungswidrigkeit (Owi). Kommt trotzdem vor den Strafrichter, wenn nicht eingestellt wird. Der ist über den "Kleinkram" natürlich dankbar und geht dementsprechend sorgfältig aus "Entlastungsbeweise" ein.Wie die Sache bearbeitet wird ist regional sehr unterschiedlich. In Bayern z.B. werden mehrere Tausend € in die Ermittlung gesteckt, die Hans dann auch noch bezahlen darf. In Berlin z.B. wird bei Einspruch manchmal schnell eingestellt. weil es soviel zu tun gibt und kaum Geld da ist.
Die Sache verjährt zwar formell in drei Monaten, dass bedeutet aber nicht, dass Hans nach 3 Monaten sicher ist. Denn in 3 Monaten muß der Fahrer nicht ermittelt sein, sondern nur mit der Ermittlung begonnen worden sein. dann schließt sich eine 6-monatige Verjährung an, also muß die Akte innerhalb von 6 Monaten immer einmal bewegt worden sein.
Wenn der Halter, Hubert, den Fahrer nicht kennt, gibt es beim erstem mal kaum eine Fahrtenbuchauflage. Das hängt auch davon ab, wie schnell nach der Tat Hubert gefragt wird.
Viele Ordnungsämter ziehen aber die Personalausweisfotos der anderen Personen, die im selben Haus gemeldet sind und kommen so weiter. Wenn die Polizei Zeit hat, fragt sie auch selbst mal vor Ort.
Mein Tipp:
Anhörungsbogen abwarten. Angeben, dass Fahrer nicht bekannt ist. Wieder abwarten. Evtl. wird dann eingestellt. Wenn nicht, Aufwand und Nutzen abwägen.Gruß
BMW 957
Danke dir, für deine hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Wenn ich so etwas lesen dann bin ich fast froh, das Auto gewechselt zu haben. Wobei das nicht an den ewigen Sprüchen um die ...fahrer gelegen hat.
Aber irgendwie erscheint das Lamentieren über straffreies zu schnell fahren fast wie eine Satire
Bevor ich auf eine frage antworte, überlege ich immer ob ich mit meiner aussage die frage beantwortet habe. Ich freue mich für dich, dass du bei einer anderen marke wohlbefinden gefunden hast.
PS: Ich habe schnell in meinem beruf gelernt, erst dann meine meinung offen zu geben, wenn ich den sachverhalt genau kenne und auf mich habe wirken lassen....
In diesem Sinne....Beste Grüsse
Dass Hans weiß, ob sein Verhalten gerechtfertigt war, wage ich zu bezweifeln- zumindest will er es nicht wahrhaben.
ER IST ZU SCHNELL GEFAHREN, DABEI ERWISCHT WORDEN und IST NICHT MANNS GENUG DAFÜR GERADEZUSTEHEN. Papi muß ihn verstecken, so wie früher, als die großen Jungs kamen.
Im Gegenteil, er spricht anderen das Recht ab, darüber zu urteilen. Er windet sich wie ein Regenwurm in der Sonne. Aber keine Angst, mein lieber Hans, der große Vogel kommt und pickt Dich auf.
Es gibt gewisse Regeln, im Straßenverkehr wie im sonstigen Leben, die zumindest in etwa eingehalten werden sollten.
@torre01: wenn Du schon so schlecht über ... fahrer denkst, was machst Du dann in diesem Forum. Ich sage nur Tschüß, Reisende soll man nicht aufhalten.
Zitat:
Original geschrieben von sq-scotty
Dass Hans weiß, ob sein Verhalten gerechtfertigt war, wage ich zu bezweifeln- zumindest will er es nicht wahrhaben.
ER IST ZU SCHNELL GEFAHREN, DABEI ERWISCHT WORDEN und IST NICHT MANNS GENUG DAFÜR GERADEZUSTEHEN. Papi muß ihn verstecken, so wie früher, als die großen Jungs kamen.
Im Gegenteil, er spricht anderen das Recht ab, darüber zu urteilen. Er windet sich wie ein Regenwurm in der Sonne. Aber keine Angst, mein lieber Hans, der große Vogel kommt und pickt Dich auf.
Es gibt gewisse Regeln, im Straßenverkehr wie im sonstigen Leben, die zumindest in etwa eingehalten werden sollten.
@torre01: wenn Du schon so schlecht über ... fahrer denkst, was machst Du dann in diesem Forum. Ich sage nur Tschüß, Reisende soll man nicht aufhalten.
wie heisst es so schön in der bibel:
Wer ohne sünde lebt, werfe den ersten stein....