Haltbarkeit Winterreifen
Hallo zusammen !
Habe zu meinem gebrauchten 318i einen Satz Winterreifen bekommen . Reifen sehen noch sehr gut aus (nicht porrös oder beschädigt) ! Die DOT-Nr. lautet 38/02 . Reifen sind also 6 Jahre alt ! Wie lange sollte ich eurer Meinung nach diese Reifen noch fahren ? Dachte mir , das ich noch locker 2 Winter damit fahren könnte !!!??? Profil ist noch sehr gut !
Danke euch !!!
Joachim
Beste Antwort im Thema
Klar gibt es Vorgaben für das Auswechseln der Winterreifen.Aber wie so alles sind das nur Vorgaben.Jemand fährt im Winter nur 3000KM,der andere 20000KM.Fahre noch die Bridgestone Blizzard LM-22 aus dem Jahre 2003 und bisher keine Verhärtung der Gummimischung.Kommt ja auch auf die Qualität der Reifen an.Pauschal zu sagen,das nach 4 Jahren ein Wintereifen zu alt ist halte ich für sehr Übertrieben.
@jan.th Vielleicht war ja auch der Sicherheitsabstand zu gering 😎
20 Antworten
Also: Gesetzestext gibts keinen, das mit dem "strafbar" hab ich etwas unzureichend dargestellt.
Fakt ist: Die TÜVs und Versicherungen haben sich so ziemlich einheitlich zusammengeschlossen und es gibt auch schon einige Rechtsurteile als Grundlage, dass es bei Reifen ab 10 Jahre zum einen keine TÜV Plakette mehr gibt wenn es dem TÜV auffällt, zum anderen zahlen die Versicherungen im Falle eines Unfalls nicht mehr. Das ist auch recht safe das man hier nix mehr bekommt.
Ausnahmeregelungen gibts a) für Oldtimer (hier werden die Reifen dennoch auf optischen Eindruck akribisch Begutachtet vor Freigabe) und bei b) Anhängern (sofern nicht über 80km/h zugelassen! Sind es 100kmh Anhänger ist nach 6 Jahren finito mit Plakette, denn diese Vorgabe ist gesetzlich).
Im übrigen finde ich es allgemein schon sehr arm, dass man überhaupt über ein solches Thema diskutieren muss... BMW fahren, am besten mega grosse un breite Felgen drauf, aber scheiss drauf wie alt die Gummis sind oder in welchem zustand, hier kann man ja paar Cent sparen..
Hier noch ein netter Auszug vom Reifenhersteller Continental zum Thema:
Zitat:
Empfohlene Nutzungsdauer von Reifen
Continental sind keine technischen Unterlagen oder Angaben bekannt, aus denen sich ein bestimmtes Alter ableitet, wann ein Reifen aus dem Betrieb genommen werden muss. Nichtsdestoweniger empfiehlt Continental, zusammen mit anderen Reifen- und Automobilherstellern, dass alle Reifen (einschließlich Reservereifen), die älter als zehn (10) Jahre sind, durch jüngere ersetzt werden. Dies gilt auch für Reifen, die äußerlich noch gebrauchsfähig erscheinen und deren Profiltiefe noch nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert erreicht hat. Sofern Fahrzeughersteller, basierend auf ihren Kenntnissen des speziellen Anwendungsfalls, ein anderes chronologisches Alter empfehlen, nach dem ein Reifen ersetzt werden sollte, schließt sich Continental derartigen Empfehlungen in jedem Fall an. Der Verbraucher sollte dabei beachten, dass die meisten Reifen bereits vor Ablauf einer empfohlenen Nutzungsdauer aufgrund von Abnutzung oder aus anderen Gründen ersetzt werden müssen. Eine Nutzungsdauerempfehlung entbindet den Verbraucher nicht von seiner Verantwortung, Reifen dann zu ersetzen, wenn dies notwendig ist.
Das hier ein Auszug von
www.reifen.de:
Zitat:
Reifenalterung
Für jeden Reifen gilt: Seine Lebensdauer ist nach etwa 10 Jahren zu Ende.
Selbst wenn er noch tadellos aussieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen Teil ihrer Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den Alterungsprozeß. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund dafür feststellen. Entweder ist hier der Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie sich folgendes zur Regel.Reifen über 10 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im Einsatz waren.
Reifen für Wohnwagen und nicht dauernd benutzte Reifen nach 6 bis 8 Jahren ersetzen.
Reservereifen älter als 6 Jahre nur noch im Notfall verwenden.
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
Also: Gesetzestext gibts keinen, das mit dem "strafbar" hab ich etwas unzureichend dargestellt.Fakt ist: Die TÜVs und Versicherungen haben sich so ziemlich einheitlich zusammengeschlossen und es gibt auch schon einige Rechtsurteile als Grundlage, dass es bei Reifen ab 10 Jahre zum einen keine TÜV Plakette mehr gibt wenn es dem TÜV auffällt, zum anderen zahlen die Versicherungen im Falle eines Unfalls nicht mehr.
O.K., also die Fakten.
Es gibt also kein Gesetz. Danke. Alles klar.
Moderne Reifen habe andere Silica Mischungen und unterliegen nicht mehr dem sprichwörtlichen Alterungsprozess wie "alte" Reifen.
Ich kann Dir das deshalb so genau sagen, da der Satz Yokohamas auf meinem Zweitsommerfahrzeug 16 Jahre "alt" sind.
Das Fahrzeug geht alle zwei Jahre ganz regulär über den TÜV und O-Ton TÜV Nord : "Sobald es Risse oder Alterungserscheinungen gibt, sollten sie die bitte ersetzen ! Profil- und Rundlaufeigenschaften sind aber astrein ."
Das ist mir klar.
Auch die nun durch Verhärtung der Gummimischung etwas schlechtere Nässehaftung.
Aber auf trockener Strasse sind die Yokos die Wucht in Tüten, Laufleistung ist etwa 19.000 Kilometer.
Ich muß hier noch anführen das UV-Strahlung die schädlichste Wirkung auf Reifen hat.
Das geht bei meinen nur während der Fahrt, denn ansonsten steht das Fahrzeug nur in der Garage.
Im Winter sogar mit auf vier Bar aufgepumpten Reifen, selbst diesen Druck halten die Reifen ohne Probleme. Sollte ich hier bereits einen Druckverlust feststellen würden die Dinger sofort auf den Müll gehen. Ich bin doch nicht lebensmüde.
Im übrigen gebe ich nichts auf Zitate von Reifenherstellern oder Vertreibern.
und ich hoffe dir nie zu begegnen weil ich dann aus selbstschutz deine reifen anstechen würde ^^
solche uneinsichtigkeit gehört gestraft und ich hoffe hier kommt genau so ein gesetz wie für das nichtbenutzen von winterreifen und dann einen unfall verursachen bzw. im schnee leute zu blockieren... du bist das beste beispiel von uneinsicht und verantwortungslosigkeit 🙂
§ 2 Absatz 3a StVO: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Unter "geeignete Bereifung" sind auf jeden Fall schon mal Winterreifen zu verstehen bei Schnee. Wie es jetzt mit 10 Jahre alten Winterreifen aussieht - kann ich nicht sagen. Müsste ich mal suchen, ob es da schon aktuelle Urteile zu gibt. Je nach Auslegung fallen auch diese Reifen da raus, weil sie nicht mehr geeignet sind, um im Winter vernünftig vorwärts zu kommen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
und ich hoffe dir nie zu begegnen weil ich dann aus selbstschutz deine reifen anstechen würde ^^solche uneinsichtigkeit gehört gestraft und ich hoffe hier kommt genau so ein gesetz wie für das nichtbenutzen von winterreifen und dann einen unfall verursachen bzw. im schnee leute zu blockieren... du bist das beste beispiel von uneinsicht und verantwortungslosigkeit 🙂
wenn du schon so rechnest kannst du jeden billigreifen abstechen. wo ist denn der unterschied wenn ein top reifen bei nässe etwas schlechter ist und ein neuer billig reifen der von vornherein schlecht ist.
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
und ich hoffe dir nie zu begegnen weil ich dann aus selbstschutz deine reifen anstechen würde ^^
Oh, ein militanter Zeitgenosse.
Interessant. Hier wäre eine MPU mit Klärung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ratsam.
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
solche uneinsichtigkeit gehört gestraft
Durch Gesetze, nicht durch hörensagen oder Deine "ich habe mal gehört und interpretiere nun" Einstellung.
Zitat:
Original geschrieben von meistereder330d
und ich hoffe hier kommt genau so ein gesetz wie für das nichtbenutzen von winterreifen und dann einen unfall verursachen bzw. im schnee leute zu blockieren ...
Hast Du es gelesen :
ZWEITSOMMERFAHRZEUG?
Und
WENNes so ein Gesetz gibt, so werde ich mich daran halten.
Versprochen.