Hallo Motor Talk Gemeinde suche Hilfe bei gelöschtem Inserat von mobile.de
Hallo zusammen,
ich habe ein riesiges Problem und komme nicht weiter.
Ich habe bei einem Gebrauchtwagenhändler einen BMW gekauft und der ist jetzt eigentlich nur noch Schrott wert. Da lt. BMW Werkstatt Motorschaden.
Ich versuche an das Inserat das aber gelöscht wurde zu kommen, um so nachweisen zu können, dass der Händler falsche Angaben gemacht hat.
Wie kann ich das Inserat wieder finden? War auf mobile.de.
Freue mich über Eure Hilfe.
BMWler
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Genau so seh ich das auch! Der Händler meint da es Verschleisteile seien müsse ich das zahlen. Würde jeder daher kommen an den er mal ein Auto verkauft hat und da wären Verschleisteile kaputt hätte er ja nichts anderes mehr zu tun...
Die gesetzliche Gewährleistung ist durchaus eine recht scharfe Waffe für den Kunden. Ich glaube nicht jeder Händler realisiert, dass er ein beachtliches Risiko eingeht wenn er ein Fahrzeug mit Gewährleistung an einen Privatkunden verkauft. Mängel am Fahrzeug sind in den ersten 6 Monaten so zu behandeln als wären sie schon beim Kauf vorhanden. Außer der Händler kann das Gegenteil beweisen wovon ich nicht ausgehe.
Ein "Motorschaden" per se ist sicher nicht als verschleißbedingt normal zu werten, außer das Auto hatte vielleicht 300.000km oder so. Der Händler kann das nicht so pauschal als Verschleißteile abwehren, das ist unzulässig. Man muss den Einzelfall betrachten und um welche Teile es konkret geht.
Edit: Du hast ja wohl mit Sicherheit einen schriftlichen Kaufvertrag bekommen. Darin müsste als Mangel der Motorschaden aufgeführt sein. Ansonsten hat der Händler den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen und fertig. Wie das passiert, braucht dich nicht interessieren.
83 Antworten
Ich würde da überhaupt nichts bezahlen. Gesetzliche Gewährleistung, Auto dem Händler zur Verfügung stellen, Mängel schriftlich anzeigen und Beseitigung verlangen, viel Spaß. Du bist nicht der Auftraggeber für irgendwelche kostenpflichtigen Reparaturen. Wie dein Händler den Mangel beseitigt, welche Werkstatt oder sonstwas ist allein seine Sache. Er könnte dies ja auch in der eigenen Werkstatt erledigen sofern er eine hätte. Wenn nicht, ist es zwar ungünstig für ihn aber natürlich muss er zahlen. Sowas muss manchmal ganz klar und freundlich formuliert werden damit es ankommt.
Wenn du damit nicht zurecht kommst oder der Händler seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, bitte den Anwalt übernehmen lassen. Sonst wirst du nur über den Tisch gezogen.
was hat eigentlich das Inserat mit dem Motorschaden zu tun?
genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Gewährleistung definiert.
Für so einen Fall ist man in einer Rechtsschutzversicherung, das Gebahren des Händler darf der Anwalt kommentieren.
IdR lenkt der Händler rel. rasch ein, da Widerstand nur Zeit&Geld verbrennt... und zwar seines...
Zitat:
@kanne66 schrieb am 31. August 2018 um 10:49:16 Uhr:
was hat eigentlich das Inserat mit dem Motorschaden zu tun?genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Gewährleistung definiert.
Für so einen Fall ist man in einer Rechtsschutzversicherung, das Gebahren des Händler darf der Anwalt kommentieren.
IdR lenkt der Händler rel. rasch ein, da Widerstand nur Zeit&Geld verbrennt... und zwar seines...
... und was waere, wenn in der Anzeige gestanden haette "Fahrzeug hat Motorschaden" ?
Entscheidend sind doch die Dinge, die schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sind.Wenn da steht "ohne Maengel" hat das Ding keine Maengel zu haben.
Wie schon oft geschrieben ..... Anwalt klaeren lassen.
Genau so seh ich das auch! Der Händler meint da es Verschleisteile seien müsse ich das zahlen. Würde jeder daher kommen an den er mal ein Auto verkauft hat und da wären Verschleisteile kaputt hätte er ja nichts anderes mehr zu tun...
Ähnliche Themen
Zu Euren Nachfragen und Kommentaren und Hilfestellungen,
Die Anzeige, weil dort Fehlerhafte Angaben gemacht wurden und mein Anwalt meint, wenn wir das nachweisen könnten... wären wir aus dem Schneider.
Wegen der Beauftragung der Werkstatt. Die haben einiges repariert und untersucht. Wie Ihr alle wisst ist BMW nicht unbedingt günstig. Um das Auto also wieder zu bekommen und zu der Hinterhofwerkstatt zu bekommen muss die Rechnung bezahlt werden. Um da drum rum zu kommen behauptet der Verkäufer ich wäre der Auftraggeber.
Wenn das alles repariert wird und es weiter geht mit Schäden hab ich nur Ärger und das möchte ich vermeiden...
Ich habe auch schon vermutet, dass es vielleicht zum Schaden mit den Kolben kam, weil die Lichtmaschine kaputt war und Überspannung an ein Motorsteuergerät abgegeben hat. Da hatte ich das Auto noch nicht mal, aber den Vertrag unterschrieben. Allein das hat mehrere tausend Euro gekostet. Und wurde in der BMW Werkstatt gemacht wo er jetzt steht.
das hab ich schon versucht. Mich beschäftigt das schon Tag und Nacht.... der ganze Sch....
Leider hab ich da nichts gefunden... bin aber auch kein ITler. Weshalb ich mich hier angemeldet habe in der Hoffnung, dass es hier jemanden gibt der weiß wie man gelöschte Dinge wieder im WWW finden kann.
Wenn du die Seite mit einigen Merkmalen von der Anzeige über Goolge suchen kannst, dann vielleicht ist die noch im Google Cache. Kannst ja versuchen
Zitat:
Genau so seh ich das auch! Der Händler meint da es Verschleisteile seien müsse ich das zahlen. Würde jeder daher kommen an den er mal ein Auto verkauft hat und da wären Verschleisteile kaputt hätte er ja nichts anderes mehr zu tun...
Die gesetzliche Gewährleistung ist durchaus eine recht scharfe Waffe für den Kunden. Ich glaube nicht jeder Händler realisiert, dass er ein beachtliches Risiko eingeht wenn er ein Fahrzeug mit Gewährleistung an einen Privatkunden verkauft. Mängel am Fahrzeug sind in den ersten 6 Monaten so zu behandeln als wären sie schon beim Kauf vorhanden. Außer der Händler kann das Gegenteil beweisen wovon ich nicht ausgehe.
Ein "Motorschaden" per se ist sicher nicht als verschleißbedingt normal zu werten, außer das Auto hatte vielleicht 300.000km oder so. Der Händler kann das nicht so pauschal als Verschleißteile abwehren, das ist unzulässig. Man muss den Einzelfall betrachten und um welche Teile es konkret geht.
Edit: Du hast ja wohl mit Sicherheit einen schriftlichen Kaufvertrag bekommen. Darin müsste als Mangel der Motorschaden aufgeführt sein. Ansonsten hat der Händler den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen und fertig. Wie das passiert, braucht dich nicht interessieren.
Vielleicht ist das hier noch hilfreich was Verschleiß oder Mangel ist:
https://www.adac.de/.../
Vielen Dank Euch allen für die Kommentare und Hilfestellungen :-)
Das ich noch was finde um irgendwie an das Inserat ran zukommen hab ich aufgegeben :-(((
Jetzt werde ich das Auto wohl nicht mehr los und damit den Ärger mit dem Händler...
Aber eigentlich ist mein GT ja auch ein tolles Auto. Wenn der Ärger nicht wäre. Ein AT-Motor wäre genial dann hätte ich keine Probleme mehr. Ist aber unrealistisch weil zu teuer...
In dem Vertrag ist abgehakt, das Motor etc ok ist auch kein Rost vorhanden sei und unfallfrei usw. Wobei ich schon etwas Rost gefunden hatte, nachdem ich den richtig schön gewaschen und gewachst hatte.... da sieht man halt viel mehr....
Der Verkäufer behauptet das der Motor trocken gewesen sein, als er in der Werkstatt im Mai stand... das kann ich nicht widerlegen.... Frage ist nur, weil man das von oben nicht sieht ob die bei BMW das überhaupt hätten sehen müssen/können als sie das Steuergerät und die Lichtmaschine ausgetauscht haben... denn von oben sieht man nichts... nur von unten auf der Hebebühne.... der hat ja auch in meiner Garage keinen Ölfleck hinterlassen, weil die Abedeckung alles aufgesaugt hat.....
Der ist 8 Jahre alt und hat 90.000 Km. eigentlich für einen V8 eher kein Problem, denke ich.
Du brauchst die Behauptung des Verkäufers auch überhaupt nicht widerlegen, ganz im Gegenteil. Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestand. Er hat die Beweispflicht, nicht du. Da kann er behaupten was er will - solange er keinen Beweis erbringen kann, nützt ihm das Palaver alles nichts.
Oft ist es natürlich kaum möglich hier einen Beweis zu erbringen. Aber das ist das Risiko eines gewerblichen Händlers der an Privatleute verkauft. Muss er tragen, kann er nicht auf den Kunden abwälzen.
den aufkeimenden Pessimismus kann ich schwer nachvollziehen...
Glaubst Du alles was in einem Inserat steht oder der Händler sagt 😕
Junge... das ist Deine Kohle...
suche Dir den richtigen Rechtsbeistand und lasse den dem Händler aufs Dach steigen!
Jetzt lutsch einen Motivations-Drops und dann frisch ans Werk 😉
Wäre doch gelacht, so das nicht zu einem halbwegs passablen Ergebnis und zu erneuter "Freude am Fahren" führt!
Ich hoffe das die Einsicht da auch noch kommt. Und das der Anwalt vom Händler denn soweit sind wir bereits... ihm rät den Wagen wieder zurück zu nehmen und mir mein Geld wieder komplett gibt.
Aus meiner Sicht ist es für den Verkäufer teurer den Wagen (ordentlich) reparieren zu lassen und sich nicht mit Gutachten usw rumzuschlagen... denn das kostet ja nicht nur Geld sondern auch zeit und Aufwand...
Wenn er den zurück nimmt... kann er den raparieren wie und wann er will... und den dann verkaufen...
Ich bin ja jetzt vorgewarnt und werde alles genau prüfen lassen... Ich schätze mal das allein dadurch das ich den Wagen seit 3 Wochen nicht nutzen konnte einiges an Nutzungsaufall auf den Verkäufer zukommen wird...