hagelschaden?

BMW 3er E90

hallo, letzten so hat es in tirol gehagelt. habe nun 1 delle am dach gsehen nachdem ich das auto heute gewaschen habe

glaubst ihr ist die vom hagel bzw wird die versicherung einspringen? normal wären da ja mehr dellen ????

27 Antworten

also wenns wirklich nur eine delle ist, lohnt normal die versicherung nicht, da die reparatur meistens unter der sb liegt. (drücken)

Zum anderen, musst du nachweisen das du zur hagelzeit im hagelgebiet warst. Das geht je nach versicherung mehr oder weniger gut. 

als letztes solltest du bedenken, dass es meistens mehrere dellen dann sind, als du jetzt gesehen hast.

gretz

habe keinen sb bei hagel

Zitat:

Original geschrieben von kater025


habe keinen sb bei hagel

Am besten, Du rufst mal Deine Versicherung an.

Bei Deiner ungenauen Beschreibung kämen so viele Nachfragen, dass Du mit den Antworten hier nichts mehr anfangen könntest.

Also nachweisen, dass man zur Hagelzeit im Hagelgebiet war, muss man in der Regel nicht, man muss es nur glaubhaft darlegen. Andererseits klingt für mich eine einzige Delle nicht nach einem Hagelschaden und die Versicherung wird es wohl ebenso sehen...

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Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Also nachweisen, dass man zur Hagelzeit im Hagelgebiet war, muss man in der Regel nicht, man muss es nur glaubhaft darlegen. Andererseits klingt für mich eine einzige Delle nicht nach einem Hagelschaden und die Versicherung wird es wohl ebenso sehen...

😉

Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde...

Unser Mini hat vor ein paar Jahren nen Hagelschaden bekommen, der auch deutlich als solcher zu erkennen ist. Damals hat meine Ex den Wagen noch gefahren und sie hat es nicht gemeldet und sich nicht drumm gekümmert. Ich bekam das Auto dann irgendwann so vor die Tür gestellt und hab den Schaden erstmal so gelassen. Kann man das trotzdem noch melden oder gibt es da zeitliche Fristen?

Was steht hierzu in deinem Versicherungsvertrag 😕

In den Bedingungen stehen da eigentlich keine Fristen:

Zitat:

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag
oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte
Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind
Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten
des Fahrers zurückzuführen sind.
Für Pkw mit der dokumentierten Deckung Basis gilt eine Selbstbeteiligung in
Höhe von 500 €, es sei denn es wurde eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.

Die TK Selbstbeteiligung ist 150 Euro. Ich verstehe nur nicht was sie mit der Deckung Basis meinen.

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



Zitat:

Original geschrieben von kater025


habe keinen sb bei hagel
Am besten, Du rufst mal Deine Versicherung an.

Bei Deiner ungenauen Beschreibung kämen so viele Nachfragen, dass Du mit den Antworten hier nichts mehr anfangen könntest.

Hallo,

1 Delle.

Die drückt die ein Dellendok für 50 Mücken weg (ohne Rechnung)

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


In den Bedingungen stehen da eigentlich keine Fristen:

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti



Zitat:

Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag
oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte
Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind
Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten
Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen
sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten
des Fahrers zurückzuführen sind.
Für Pkw mit der dokumentierten Deckung Basis gilt eine Selbstbeteiligung in
Höhe von 500 €, es sei denn es wurde eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.

Die TK Selbstbeteiligung ist 150 Euro. Ich verstehe nur nicht was sie mit der Deckung Basis meinen.

Ich dachte Schäden sind "umgehend" zu melden? Schau doch mal ins Versicherungsforum, da wissen die das bestimmt

Zitat:

Original geschrieben von Tils Nils


Ich dachte Schäden sind "umgehend" zu melden?

So ist es eigentlich auch. Umgehend heißt in dem Moment "schnellstmöglich"...

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde...

Unser Mini hat vor ein paar Jahren nen Hagelschaden bekommen, der auch deutlich als solcher zu erkennen ist. Damals hat meine Ex den Wagen noch gefahren und sie hat es nicht gemeldet und sich nicht drumm gekümmert. Ich bekam das Auto dann irgendwann so vor die Tür gestellt und hab den Schaden erstmal so gelassen. Kann man das trotzdem noch melden oder gibt es da zeitliche Fristen?

Es hagelt sicher mal wieder....Also da dann gesamt melden..😉

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


...

Unser Mini hat vor ein paar Jahren nen Hagelschaden bekommen, ....

Nee, ne?

Nach

wieviel Jahren

willst Du geld von der Versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019



Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti


Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde...

Unser Mini hat vor ein paar Jahren nen Hagelschaden bekommen, der auch deutlich als solcher zu erkennen ist. Damals hat meine Ex den Wagen noch gefahren und sie hat es nicht gemeldet und sich nicht drumm gekümmert. Ich bekam das Auto dann irgendwann so vor die Tür gestellt und hab den Schaden erstmal so gelassen. Kann man das trotzdem noch melden oder gibt es da zeitliche Fristen?

Es hagelt sicher mal wieder....Also da dann gesamt melden..😉

Dieser Beitrag zerstört sich innerhalb der nächsten 10 Minuten selbst ..... 😁

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