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Hagelschaden bei 2 Wochen altem Leasingfahrzeug

BMW 1er
Themenstarteram 16. August 2017 um 19:21

Hallo,

ich fahre einen 118i LCI v2 den ich vor ca. 3 Wochen in der Welt abgeholt habe. Letzte Woche war ich am Gardasee und ein kräftiger Hagel hat den Wagen erwischt. Scheiben sind ganz geblieben, nur hat er auf der Motorhaube, am Dach und an der Seitenverkleidung ordentliche Dellen.

Der Wagen hat nun ca. 2.200km auf dem Tacho. Hat jemand Erfahrung welche Optionen für mich nun bestehen? Versichert ist der Wagen bei HUK24 und habe gelesen, dass bei Teilkasko keine Wertminderung bezahlt wird. D.h. ich muss nach der Leasinglaufzeit dafür aufkommen...

Grüße

Christian

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16 Antworten

https://www.motor-talk.de/.../...ingfzg-jemand-erfahrung-t6115416.html

Ein Leidensgenosse, Ende der Seite 1 ist es sehr gut beschrieben.

Ja TK bezahlt keine Wertminderung

Eigentlich sollte bei Leasing Verträgen IMMER eine vollkasko abgeschlossen werden.

Themenstarteram 16. August 2017 um 19:57

Natürlich ist der Wagen auch Vollkasko versichert. Nur greift bei Hagelschäden die Teilkasko.

Hallo Christian, also erstmal Beileid.

Ich würde erstmal schauen was das ganze Thema kostet und das musst nicht zwingend bei Bmw machen. Die meisten Beulen können relativ gut gedrückt oder gezogen werden so das man danach nix mehr sieht. Und was Bmw nicht sieht und weiß...

können Sie auch keine Wertminderung verlangen.

VG

Die Wertminderung wird allerdings im Gutachten dokumentiert. ;)

Themenstarteram 17. August 2017 um 6:21

Ab wann besteht eigentlich das Recht auf einen neuen Wagen?

Das steht in DEINEN Versicherungsbedingungen. Also ums Lesen des Kleingedruckten wirst du nicht umhin kommen.

Zitat:

@halifax schrieb am 17. August 2017 um 08:44:42 Uhr:

Das steht in DEINEN Versicherungsbedingungen. Also ums Lesen des Kleingedruckten wirst du nicht umhin kommen.

Und bei einem günstigen Direktversicherer wie HUK24 wird es viel Kleingedrucktes geben. Also Hoffnungen eher klein halten.

BTW mein Beileid zu der Tragödie:(

Zitat:

@Berba11 schrieb am 16. August 2017 um 23:48:38 Uhr:

Die Wertminderung wird allerdings im Gutachten dokumentiert. ;)

Nicht bei einem Kaskoschaden, oder?

Zitat:

@Chris550x schrieb am 17. August 2017 um 08:21:19 Uhr:

Ab wann besteht eigentlich das Recht auf einen neuen Wagen?

Bei einem Totalschaden.

Hagelschaden würde ich gar kein großes Fass in Richtung Versicherung und Leasinggeber aufmachen.

Ab zum Beulendoc und den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen (insofern es finanziell machbar ist und im Rahmen bleibt).

Habe ich vor der Rückgabe meines letzten Leasingwagens auch gemacht.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 17. August 2017 um 12:26:19 Uhr:

Hagelschaden würde ich gar kein großes Fass in Richtung Versicherung und Leasinggeber aufmachen.

Ab zum Beulendoc und den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen (insofern es finanziell machbar ist und im Rahmen bleibt).

Habe ich vor der Rückgabe meines letzten Leasingwagens auch gemacht.

Und was soll das bringen, wenn es doch die Teilkasko ohne Höherstufung bezahlen würde?

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 17. August 2017 um 12:58:59 Uhr:

Und was soll das bringen, wenn es doch die Teilkasko ohne Höherstufung bezahlen würde?

Stimmt im speziellen Fall bei Hagelschaden übernimmt sie das natürlich.

Bei mir waren es Dellen, die (überwiegend) aus der Unachtsamkeit anderer Autofahrer beim Einparken resultierten, angeschlagene Türen usw.

Themenstarteram 17. August 2017 um 15:45

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 17. August 2017 um 14:37:34 Uhr:

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 17. August 2017 um 12:58:59 Uhr:

Und was soll das bringen, wenn es doch die Teilkasko ohne Höherstufung bezahlen würde?

Stimmt im speziellen Fall bei Hagelschaden übernimmt sie das natürlich.

Bei mir waren es Dellen, die (überwiegend) aus der Unachtsamkeit anderer Autofahrer beim Einparken resultierten, angeschlagene Türen usw.

Dann lieber vorsichtig mit solchen Aussagen... Ich glaube in meinem Fall das Auto selbst instand zu setzten wäre mit das Dümmste das ich machen könnte.

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