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Was geschieht mit alten Karroserieteilen bei Versicherungsfall?

BMW 1er F20 (Fünftürer), BMW
Themenstarteram 1. August 2019 um 8:50

Hallo, mich würde folgendes Interessieren:

 

Jemand rollt mir gaaaanz leicht hinten in mein Fahrzeug.

Unfallverursacher meldet es der Versicherung.

Man sieht vom Schaden kaum was, minimalste Lackabschürfung an einer Stelle die man nicht mal richtig sieht. (Würde man mit Lackstift in 5min erledigt haben.

 

Aber ok, ich fahr zu BMW und lass es anschauen (auf Wunsch des Unfallverursachers), es kommt ein Sachverständiger und sagt ich bekomme eine neue Stoßstange. (^^lach ich denk mir ein Witz, ist aber irgendwie so... verkehrte Welt denk ich mir)

 

Versicherungen des Unfallverursacher übernimmt und bezahlt den Schaden ja.

 

Nun frag ich mich was passiert mit der alten " ja eigentlich immer noch "neuwertigen" Heckschürze nach dem Tausch?

 

Ist ja im Grunde genommen überhaupt nicht schlecht, Diffusor ja auch 100% in Ordnung.

Oder wird vielleicht der alte Diffusor verwendet?

Ist eine M-Paket Heckschürze.

 

Behält BMW die alten Teile selbst ein?

Reparieren oder verhökern die die dann selbst?

 

Da ich den Wagen noch lange behalten möchte und man ja nie weiß ob man selbst mal wo anfährt...hätte ich die alte Stoßstange/Heckschürze eigentlich am liebsten selbst wieder mit und lager sie im Keller ein, für den Fall der Fälle.

 

Habt Ihr eine Ahnung wie das gehandhabt wird? Bevor ich den nicht wirklich freundlichen BMW Service Menschen auf den Schlips trete?

 

Danke im voraus :)

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Reparatur auch abbrechen. Geht zu diesem Zeitpunkt noch ohne Probleme. Dann wie bereits erwähnt auf Gutachterkosten abrechnen lassen und gut ist. Es gibt keinen Zwang zur Reparatur, auch wenn der Gutachter schon da war.

Wenn du ein richtig cooler Dude bist, dann verzichtest du einfach auf alles (also keine Reparatur und kein Geld), buchst den mini Kratzer als Gebrauchsspur ab und ersparst der Versicherungsgemeinschaft (zu der du ja auch gehörst) unnötige Kosten und dem Verursacher sparst du eine Erhöhung seiner Versicherungsprämie.

Die Autohäuser sind in solchen Fällen einfach nur geldgeil...hören was von Versicherung und sehen einen mini Kratzer, zack das Teil muss für 1500€ erneuert werden. Natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. Muss man nicht unbedingt unterstützen sowas...

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Ich denke das es nach der Reparatur Eigentum der Versicherung ist und das werden sie Dir nicht aushändigen.

am 1. August 2019 um 9:42

Gutachten erstellen lassen, auf die Reparatur verzichten (= alte Stoßstange verbleibt am Auto), stattdessen die Kohle nehmen (abzüglich der MwSt.) und von dem Geld mit Kumpel/Frau/Freundin in den Urlaub fahren.

Themenstarteram 1. August 2019 um 9:50

@cz3power sowas geht, hmm wahrscheinlich in unsrem fall wohl nicht mehr,... als letzter Stand ist...

 

Gutachter war da, hat bestätigt das es anscheinend eine neue Heckschürze sein soll...

 

jetzt schicke BMW den Antrag an die Versicherung des Unfallverursachers damit wir die 100% Zustimmung haben das dies auch komplett übernommen wird (wovon ich wohl ausgehen kann, hoff ich) und dann wird ein Termin zum austausch gemacht.

 

Könnte ich zwischen dieser Kette dann noch sowas ohne Probleme machen, wie du vorgeschlagen hast?

 

Muss der Gutachter/Sachverständiger dann nochmal her, oder sollte die Überprüfung ausreichen das BMW da ein Kostenanschlag stellt.

Du rechnest über Gutachten ab (teilst das der Versicherung mit) und gut ist, BMW teilst du mit, dass es nix wird mit der Reparatur.

Das würde ich auch so machen.

Allerdings solltest du folgendes wissen:

Wenn dir nächsten Monat wieder jemand hinten drauf fährt und deine Stoßstange beschädigt, bekommst du diesmal kein Geld von der Versicherung, weil du eine Sach- und Fachgerechte Instandsetzung nicht nachweisen kannst und deine Stoßstange bereits einmal komplett bezahlt wurde und als „Schrott“ angesehen wird. Für Schrott gibt es dann kein Geld.

Für alle andere Schäden bekommst du natürlich das Geld, nur nicht für die Stoßstange.

Zitat:

@bmw-m3-x1 schrieb am 1. August 2019 um 10:50:54 Uhr:

 

Jemand rollt mir gaaaanz leicht hinten in mein Fahrzeug.

Unfallverursacher meldet es der Versicherung.

Man sieht vom Schaden kaum was, minimalste Lackabschürfung an einer Stelle die man nicht mal richtig sieht. (Würde man mit Lackstift in 5min erledigt haben.

Aber ok, ich fahr zu BMW und lass es anschauen (auf Wunsch des Unfallverursachers), es kommt ein Sachverständiger und sagt ich bekomme eine neue Stoßstange. (^^lach ich denk mir ein Witz, ist aber irgendwie so... verkehrte Welt denk ich mir)

Versicherungen des Unfallverursacher übernimmt und bezahlt den Schaden ja.

Du hättest es auch fiktiv abrechnen können.

Du kannst unter Umständen mit einem neuen Stoßfänger auch schlechter fahren, da dieser ja lackiert werden muss und es je nach Farbe relativ schwierig sein kann, den Werksfarbton genau zu treffen.

 

Ich würde die Reparatur auch abbrechen. Geht zu diesem Zeitpunkt noch ohne Probleme. Dann wie bereits erwähnt auf Gutachterkosten abrechnen lassen und gut ist. Es gibt keinen Zwang zur Reparatur, auch wenn der Gutachter schon da war.

Wenn du ein richtig cooler Dude bist, dann verzichtest du einfach auf alles (also keine Reparatur und kein Geld), buchst den mini Kratzer als Gebrauchsspur ab und ersparst der Versicherungsgemeinschaft (zu der du ja auch gehörst) unnötige Kosten und dem Verursacher sparst du eine Erhöhung seiner Versicherungsprämie.

Die Autohäuser sind in solchen Fällen einfach nur geldgeil...hören was von Versicherung und sehen einen mini Kratzer, zack das Teil muss für 1500€ erneuert werden. Natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. Muss man nicht unbedingt unterstützen sowas...

Zitat:

@rebel X schrieb am 2. August 2019 um 15:18:14 Uhr:

 

Wenn du ein richtig cooler Dude bist, dann verzichtest du einfach auf alles (also keine Reparatur und kein Geld), buchst den mini Kratzer als Gebrauchsspur ab und ersparst der Versicherungsgemeinschaft (zu der du ja auch gehörst) unnötige Kosten und dem Verursacher sparst du eine Erhöhung seiner Versicherungsprämie.

Die Autohäuser sind in solchen Fällen einfach nur geldgeil...hören was von Versicherung und sehen einen mini Kratzer, zack das Teil muss für 1500€ erneuert werden. Natürlich auf Kosten der Allgemeinheit. Muss man nicht unbedingt unterstützen sowas...

So kann man es nicht sehen. Dass ihm ein neuer Stoßfänger zusteht hat ja der Gutachter festgelegt, nicht die Werkstatt.

Generell steht dem geschädigten rechtlich der vollwertige Ersatz seines Schadens zu. Da kann der Gutachter gar nicht anders als das festzulegen, was zum vollwertigen Ersatz notwendig ist. „Reicht auch aus“ ist nicht erlaubt.

Ist mir schon klar. Sicherlich wird es ihm rechtlich zustehen. Es geht einfach ums Prinzip manchmal. Muss man wegen einen Mini Schaden eine neue Stoßstange dran machen? Nicht unbedingt. Vor zwei Jahren hatte ich vergessen in den Parkgang zu schalten und bin so ca 1m gerollt und auf ein Auto drauf. Wirklich sehr langsam. An beiden Auto kaum was zu sehen. Hab natürlich pflichtbewusst die Polizei angerufen und die haben die Halterin kontaktiert. Sie kam runter, hat gesehen, dass man sogut wie nichts sieht und hat gesagt „passt schon“. Klar würde ihr die Reparatur zustehen und der Gutachter hätte ihr bestimmt auch eine neue Stoßstange gegönnt. Kosten, Kosten, Aufwand. Fand ich einen fairen Zug von ihr und ich werde es in Zukunft bei einer ähnlichen Situation ganz genau so handhaben.

Zitat:

@rebel X schrieb am 3. August 2019 um 12:54:07 Uhr:

Ist mir schon klar. Sicherlich wird es ihm rechtlich zustehen. Es geht einfach ums Prinzip manchmal. Muss man wegen einen Mini Schaden eine neue Stoßstange dran machen? Nicht unbedingt. Vor zwei Jahren hatte ich vergessen in den Parkgang zu schalten und bin so ca 1m gerollt und auf ein Auto drauf. Wirklich sehr langsam. An beiden Auto kaum was zu sehen. Hab natürlich pflichtbewusst die Polizei angerufen und die haben die Halterin kontaktiert. Sie kam runter, hat gesehen, dass man sogut wie nichts sieht und hat gesagt „passt schon“. Klar würde ihr die Reparatur zustehen und der Gutachter hätte ihr bestimmt auch eine neue Stoßstange gegönnt. Kosten, Kosten, Aufwand. Fand ich einen fairen Zug von ihr und ich werde es in Zukunft bei einer ähnlichen Situation ganz genau so handhaben.

Das wurde aber auf Ebene Verursacher/Geschädigter geregelt. Die können tun und lassen, was sie wollen. Oben war von der Werkstatt bzw. dem Sachverständigen die Rede. ;)

am 4. August 2019 um 7:05

Blöde frage. Wenn man einen schaden fiktiv abrechnet und später "günstiger" z.b. frei werkstatt beheben lässt, wie kann/muss man dann melden das der schaden behoben wurde für den fall das man später dummerweise wieder einen schaden erleiden sollte ?

Rechnung der freien Werkstatt bei der Versicherung einreichen. Nur dann bekommt man auch die mwst ausbezahlt.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. August 2019 um 09:05:21 Uhr:

Blöde frage. Wenn man einen schaden fiktiv abrechnet und später "günstiger" z.b. frei werkstatt beheben lässt, wie kann/muss man dann melden das der schaden behoben wurde für den fall das man später dummerweise wieder einen schaden erleiden sollte ?

Du kannst mit dem Geld machen, was Du willst, also auch den Schaden reparieren lassen. Melden musst Du das nicht.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 5. August 2019 um 05:01:02 Uhr:

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 4. August 2019 um 09:05:21 Uhr:

Blöde frage. Wenn man einen schaden fiktiv abrechnet und später "günstiger" z.b. frei werkstatt beheben lässt, wie kann/muss man dann melden das der schaden behoben wurde für den fall das man später dummerweise wieder einen schaden erleiden sollte ?

Du kannst mit dem Geld machen, was Du willst, also auch den Schaden reparieren lassen. Melden musst Du das nicht.

Hast du die Frage richtig gelesen?

Natürlich kann er mit dem Geld machen was er will. Das war nicht die Frage.

Die Frage ist:

Wenn die bereits von der Versicherung bezahlte Stoßstange wieder einmal einen Schaden haben sollte, bezahlt dann die Versicherung wieder oder muss man Belege dazu haben?

Die Antwort:

Man braucht ein Nachweis von einer Sach,- und Fachgerechten Reparatur.

Idealerweise lässt man ein Nachgutachten machen beim Gutachter. Dies ist bei Kunden meist kostenlos oder aber kostet max. 50€.

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