1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Skoda
  5. Octavia
  6. Octavia 3
  7. Haftung Lackmangel bei Neuwagen

Haftung Lackmangel bei Neuwagen

Skoda Octavia 3 (5E)

Hallo,

ich habe an meinem neuen Octavia RS ca. eine Woche nach der Abholung einen Fehler im Lack am hinteren Stoßfänger festgestellt. Es ist ein EU-Import (Kaufvertrag mit deutschem Importeur). Es wurde auch von der örtlichen VW/Skoda-Werkstatt bestätigt, dass es ein Fehler ab Werk ist. Der Fall wurde an Skoda gemeldet, um es über die Garantie abzuwickeln. Jedoch wurde das abgelehnt mit dem Hinweis, der Fehler hätte bei der Übergabe an den Importhändler gemeldet weden müssen und mich an diesen verwiesen.

Dieser hat jetzt den ausländischen Händler informiert, und wartet auf eine Antwort. Mal sehen was dabei herauskommt.

Meine Frage an euch: Wer hat hier Recht? Sollte Skoda nicht unabhängig davon wo und wann der Mangel festgestellt wurde, den Fehler beheben?
Selbst wenn der Importeur den Fehler bei sich bemerkt hätte, wäre das Ganze ja auch an Skoda hängengeblieben.

Wie ist denn die Situation mit der Garantie zu bewerten?

PS: Sachmängelhaftung bzw. gesetzliche Gewährleistung wäre der nächste Schritt, darauf will ich jetzt aber noch nicht eingehen, solange die Garantie nicht geklärt ist.

Beste Antwort im Thema

Das finde ich immer witzig ein Auto bei XY kaufen hier noch als Re Import, dann zum offiziellen Händler rennen und Garatieansprüche stellen und jetzt noch beschweren, ich muß dem Autohandel recht geben warum soll ich mich so ins Zeug legen wenn es nicht bei mir gekauft wurde,was der Themenersteller hier abzieht ist in meinen Augen eine bodenlose Freiheit die Ersparnis muß auch achtziger mit sich bringen zur Haltung von Skoda Deutschland muss ich nichts mehr sagen,wenn es klappt werde ich nächste Woche mal bei einen Mitglied des Vorstandes von Skoda Deutschland dieses Thema ansprechen! Kauft das Auto hier bei nem offiziellen Händler dann gibt es auch keine Probleme !!!!!

55 weitere Antworten
55 Antworten

§ 434 BGB Sachmangel

Abs. 1 Satz 1: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Wenn der Lack schon ab Werk fehlerhaft bzw. mangelhaft ist, dann liegt eindeutig ein Sachmangel vor. Der Verkäufer ist nun in der Pflicht und der Käufer kann die Nacherfüllung fordern.

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Eine für manche vllt. glaubwürdigere Quelle ohne viel Gesetzestext lesen zu müssen:

https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Sachmängelhaftung ist doch gar keine Frage.
Garantie läuft parallel. "Frei von Herstellungsfehlern" wird mir garantiert. Und wenn etwas vor der üblichen Zeit zu Bruch geht (oder eben später erkannt wird und zweifelsfrei von Anfang an vorhanden war), dann geht auch der Hersteller davon aus, dass der Fehler im Werk eingebaut wurde. Das ist der Sinn einer Garantie.

Auch der Klunker in der Kurbelwelle, welcher diese nach 5 Monaten zerreißt, fällt unter die Garantie, wenn der Hersteller eine gegeben hat. Wenn nicht, muss der Händler selbst die Kosten tragen.

Ist das jetzt nicht mehr so?

Doch aber in diesem konkreten Fall geht es um Lackfehler die bereits ab Werk vorliegen sollen. Da greift eben die Sachmängelhaftung und nicht die Herstellergarantie wie auf Seite 1 mehrfach erwähnt wurde.

Ähnliche Themen

Alles richtig. Wenn ein Kaufvertrag mit der deutschen Firma, kein Vermittlungsauftrag, vorliegt ist bei Sachmangel, auch Gewärleistung genannt, der deutsche Verkäufer ein Ansprechpartner. Der kann dann natürlich versuchen den Fehler bei einem Skoda Vertragshändler über die Garantie beseitigen zu lassen. Wichtig ist auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Für die EU weite Hersteller Garantie die es jedem Kunden ermöglicht Grantiereparaturen innerhalb der EU bei einem Vertragshändler durchführen zu lassen werden einige Sachen benötigt
2. Herstellergarantie
Hier steht der Hersteller für die Garantieleistung ein. Dauer, Umfang und Bedingungen sind im Serviceheft niedergelegt. Für EU-Fahrzeuge gilt sie mindestens im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Oftmals auch darüber hinaus.
Serviceheft

Drei Angaben sind für die Gültigkeit eines Serviceheftes von Wichtigkeit:

a) Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
b) Auslieferungsdatum (Garantiestart)
c) Stempel des ausliefernden Vertragshändlers

Sind die vorgenannten Punkte erfüllt, so können für dieses Fahrzeug während des ganzen Garantiezeitraums bei jedem Vertragshändler innerhalb der Europäischen Union kostenlos Garantieleistungen geltend gemacht werden.

http://bfi-ev.de/DE/verbraucher/eu-neufahrzeuge.php

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 21. Juli 2016 um 08:45:30 Uhr:


Doch aber in diesem konkreten Fall geht es um Lackfehler die bereits ab Werk vorliegen sollen. Da greift eben die Sachmängelhaftung und nicht die Herstellergarantie wie auf Seite 1 mehrfach erwähnt wurde.

In meinen Garantiebedingungen (Skoda) steht das anders. Wenn nach 1,999 Jahren der Lack aufblüht, weil DER HERSTELLER BEI DER HERSTELLUNG METALLSPÄNE EINGEBAUT HAT, dann wird das als Garantiefall behoben. Der Fehler war - wie die oben erwähnten Klunker in der Kurbelwelle - bei Übernahme vorhanden; wurde nur nicht sofort erkannt. Anmelden kann ich den Fall bei irgendeiner Vertragswerkstatt in der EU.

Natürlich kann ich auch den Händler am Kragen packen. So wird - umgekehrt - häufig korrekt geschrieben, dass das Garantieversprechen - selbstverständlich - die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht einschränkt (so rum, nicht umgekehrt). Der Weg bleibt immer.

Völlig neu wäre mir auch, dass ein Autohersteller Schnitzer bei der Produktion nur dann anerkennt, wenn sie sofort bei Übernahme durch den Händler erkannt und reklamiert werden. So was kenne ich nur bei Transportschäden. Aber der ist ja wohl ausgeschlossen. In dem Fall ginge es dann tatsächlich nur um einen Gewährleistungsfall, den der Händler, mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, übernehmen müsste.

Ich bleibe bei meinem Vorschlag, abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt und hoffe, der TE wird das berichten.

Als Anlage die Garantiebedingungen. Zu beachten Punkt 8.
Bei Lackproblemen ist es egal ob der deutsche Händler als Vermittler oder Verkäufer auftritt. In beiden Fällen wurde das Auto im Ausland (ursprünglich) verkauft.
Bei Problem die die Lackierung des Fahrzeug betreffen ist der ursprüngliche (ausländische) Vertragshändler zuständig.

Diese Bedingungen liegen mir doch vor. In Punkt 8 steht zunächst ausdrücklich, dass jeder Vertragshändler in der EU den Mangel zu beseitigen hat (3. Punktaufzählung).

Ich hatte bisher aber glatt überlesen, dass der TE das Fahrzeug zurück geben will (8. Punktaufzählung - Sonderfall Rücknahme). Asche auf mein Haupt (hätte er aber auch deutlicher schreiben können). Bei Rückgabe wegen nicht behebbarer, grober Mängel ist allerdings tatsächlich der Händler (nicht der Vermittler) in der Pflicht (aus der Werksgarantie - bisher wurde ja die Meinung vertreten, dass das gar kein Garantiefall sein könne sondern nur über die gesetzl. Sachmängelhaftung abgewickelt werden könne, was ich dann aber wohl auch falsch verstanden hatte).

Zitat:

@situ schrieb am 21. Juli 2016 um 09:31:22 Uhr:


Ich hatte bisher aber glatt überlesen, dass der TE das Fahrzeug zurück geben will

Zurückgeben??!! Das will ich nicht, und hab das auch nicht geschrieben. Wie kommst du darauf?

Das war ironisch gemeint, weil mir der Para 8 der Garantiebedingungen entgegen gehalten wurde, welcher aber nur bei Rückgabe den Händler verpflichtet, sonst aber selbstverständlich irgendeine Vertragswerkstatt in der EU.

Ich habe schon sorgfältig gelesen (deinen Post und auch Skodas Garantiebedingungen).

@erazort12: Vielleicht habe ich mich vergaloppiert. Punkt 1 betrifft "alle Fehler in Werkstoff und Werkarbeit". Das Lackieren gehört, so meinte ich bisher, ganz selbstverständlich dazu; es müsste sonst expressis verbis ausgenommen sein.

8. verspricht hinsichtlich Lack "zusätzlich" (!!!) eine verlängerte Garantiefrist, zu der Skoda offensichtlich seine Vertragshändler verpflichtet (diese Verlägerungen für Lack und Durchrostung sind üblich). Ich sah die Einschränkung auf das Land, in dem gekauft wurde (ausdrücklich nicht auf den Händler) bisher nur auf dieses "Zusätzliche" bezogen (also nach Ablauf von 2 Jahren). Vielleicht lässt sich das auch anders verdrehen - Juristenfrage. Vielleicht hat ja schon mal ein Richter entschieden.

Zitat:

@situ schrieb am 21. Juli 2016 um 19:15:50 Uhr:


@erazort12: Vielleicht habe ich mich vergaloppiert. Punkt 1 betrifft "alle Fehler in Werkstoffl und Werkarbeit". Das Lackieren gehört, so meinte ich bisher, ganz selbstverständlich dazu; es müsste sonst expressis verbis ausgenommen sein.

8. verspricht hinsichtlich Lack "zusätzlich" (!!!) eine verlängerte Garantiefrist, zu der Skoda offensichtlich seine Vertragshändler verpflichtet (diese Verlägerungen für Lack und Durchrostung sind üblich). Ich sah die Einschränkung auf das Land, in dem gekauft wurde (ausdrücklich nicht auf den Händler) bisher nur auf dieses "Zusätzliche" bezogen (also nach Ablauf von 2 Jahren). Vielleicht lässt sich das auch anders verdrehen - Juristenfrage. Vielleicht hat ja schon mal ein Richter entschieden.

Ja aber in meinem Fall ist es doch egal ob die zusätzliche Frist von 3 Jahren für Lack existiert oder nicht, da mein Auto 3 Wochen alt ist. In den ersten zwei Jahren sollte der Lack doch von Punkt 1 abgedeckt sein oder?

Ich habe es immer so verstanden - aber möglicherweise kriegen das die Rechtsverdreher anders hin.

Hast du eine Verkehrs-RSV? Viele (meine) decken auch Vertragsangelegenheiten ab. Wenn die Sache erheblich ist und Skoda sich tatsächlich verweigert, würde ich das juristisch prüfen lassen.

Zitat:

@situ schrieb am 21. Juli 2016 um 20:07:16 Uhr:


Ich habe es immer so verstanden - aber möglicherweise kriegen das die Rechtsverdreher anders hin.

Hast du eine Verkehrs-RSV? Viele (meine) decken auch Vertragsangelegenheiten ab. Wenn die Sache erheblich ist und Skoda sich tatsächlich verweigert, würde ich das juristisch prüfen lassen.

Ja hab ich. Wenn das alles nichts wird, is die RSV dann die letzte Option.

Ich habe mir jetzt nochmal die Garantiebedingungen im Serviceheft angeschaut (siehe Anhang).
Dort steht, dass falls das Fahrzeug im EU-Ausland gekauft wurde, dort auch Garantieansprüche geltend gemacht werden müssen.

Ich frage mich jetzt, wie ein "geltend machen" in der Praxis aussieht. Es wäre ja schwachsinnig, wenn man das Auto ins Ausland zu einer Werkstatt fahren müsste. Das wäre ja völliger Wahnsinn. Daher interpretiere ich das so, dass die lokale Werkstatt die Abwicklung und Reparatur übernimmt, und sich dann evtl. die Kosten von Skoda Tschechien erstatten lässt.

Sehe ich das richtig, oder was meinen die anderen dazu?

Deine Antwort
Ähnliche Themen