Haftung Lackmangel bei Neuwagen

Skoda Octavia 3 (5E)

Hallo,

ich habe an meinem neuen Octavia RS ca. eine Woche nach der Abholung einen Fehler im Lack am hinteren Stoßfänger festgestellt. Es ist ein EU-Import (Kaufvertrag mit deutschem Importeur). Es wurde auch von der örtlichen VW/Skoda-Werkstatt bestätigt, dass es ein Fehler ab Werk ist. Der Fall wurde an Skoda gemeldet, um es über die Garantie abzuwickeln. Jedoch wurde das abgelehnt mit dem Hinweis, der Fehler hätte bei der Übergabe an den Importhändler gemeldet weden müssen und mich an diesen verwiesen.

Dieser hat jetzt den ausländischen Händler informiert, und wartet auf eine Antwort. Mal sehen was dabei herauskommt.

Meine Frage an euch: Wer hat hier Recht? Sollte Skoda nicht unabhängig davon wo und wann der Mangel festgestellt wurde, den Fehler beheben?
Selbst wenn der Importeur den Fehler bei sich bemerkt hätte, wäre das Ganze ja auch an Skoda hängengeblieben.

Wie ist denn die Situation mit der Garantie zu bewerten?

PS: Sachmängelhaftung bzw. gesetzliche Gewährleistung wäre der nächste Schritt, darauf will ich jetzt aber noch nicht eingehen, solange die Garantie nicht geklärt ist.

Beste Antwort im Thema

Das finde ich immer witzig ein Auto bei XY kaufen hier noch als Re Import, dann zum offiziellen Händler rennen und Garatieansprüche stellen und jetzt noch beschweren, ich muß dem Autohandel recht geben warum soll ich mich so ins Zeug legen wenn es nicht bei mir gekauft wurde,was der Themenersteller hier abzieht ist in meinen Augen eine bodenlose Freiheit die Ersparnis muß auch achtziger mit sich bringen zur Haltung von Skoda Deutschland muss ich nichts mehr sagen,wenn es klappt werde ich nächste Woche mal bei einen Mitglied des Vorstandes von Skoda Deutschland dieses Thema ansprechen! Kauft das Auto hier bei nem offiziellen Händler dann gibt es auch keine Probleme !!!!!

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Da es sich um.ein Reimport handelt ist das Auto 2x auf einen LKW verladen worden das heißt es kann auf dem Transport in das eigentliche Bestimmungsland beschädigt worden sein oder auf dem Transport nach Deutschland wer soll dafür haften wenn ein Transportschäden vorliegt haftet immer der Spediteur Obst bei ner Paketsendung per DHL passiert dann haftet DHL oder per Spedition wie Schenker dann der jetzt kann das beim TE im Werk auf dem 1ten oder 2ten transport passiert sein alle streiten es ab wenn willst da in Regess nehmen keinem kannst was beweisen . Wenn ich das Auto hier über den "normalen" Weg bestelle und der Spediteur beschädigt was muß sich skoda drumherum kümmern da hier ein weiterer Spediteur im Spiel ist der von Reporter oder dem Händler im Bestimmungsland beauftragt wurde ist es dann zu beweisen wer den Fehler gemacht hat und das vom Reimporteur

Lakierfehler => Garantie Hersteller, von jeder Skoda-Vertragswerkstatt in der EU zu erledigen. Dem Käufer steht es frei, ob er auf die Sachmangelhaftung des Verkäufers oder die Garantie des Herstellers abheben will.

Alles andere => Sachmangel, den der Verkäufer zu beheben hat. Ob dieser sich sein Geld irgendwo - z. B. vom Spediteur oder Zwischenhändler - wiederholen kann, muss den Käufer nicht interessieren.

Da der TE schrieb, dass Skoda die Garantieleistung verweigere, weil der Schaden nicht sofort gemeldet wurde, deutet das wohl auf einen Transportschaden hin, der nur dann unter die Garantie fallen würde, wenn auf dem Weg vom Hersteller zum Zwischenhändler passiert (sofern dieser noch in Verantwortung des Herstellers ausgeführt wurde) und dies nachgewiesen wird.

Bin eben erst zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Ich habe genau dasselbe Problem wie der TE, nur mit dem Unterschied das ich kein EU Import habe.
Auto wurde Ende April zugelassen, auch Ich habe (leider) erst nach knapp 3 Monaten feststellen müssen, das ich einen "Lackfehler" an der Stoßstange habe.
Diesen Fehler sieht man aber auch nur, wenn man in einem bestimmten Winkel zum Fahrzeugheck steht.
Mangel wurde im ausliefernden Autohaus angezeigt, aufgenommen und an Skoda Deutschland weitergeleitet.

Antwort Skoda Deutschland: "Abgelehnt - dem Kunden hätte dies bei der Auslieferung schon auffallen müssen"

Nach Drohung mit anwaltlicher Unterstützung und der bereits beschriebenen Sachmängelhaftung, kümmert sich nun die Kundenbetreeung drum.... bin mal gespannt.

Jedenfalls warte ich jetzt noch eine Woche, sollte bis dahin nichts geschehen, so werde ich denen schriftlich eine Frist zur Handlung setzten, bleibt dies auch ohne Wirkung, gebe ich das dem Anwalt.

Was für "Lackfehler" sind das denn? Wird leider nie geschrieben.

Farbabweichungen?
Rotznasen?
Ungleichmäßige Abdeckung?

Oder eben Fehler, die grundsätzlich auch nachträglich auftreten können - Abschürfungen, Kratzer usw. - und daher nicht zwingend Fabrikationsfehler sind.

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Zitat:

@situ schrieb am 22. September 2016 um 18:22:31 Uhr:


Was für "Lackfehler" sind das denn? Wird leider nie geschrieben.

Farbabweichungen?
Rotznasen?
Ungleichmäßige Abdeckung?

Oder eben Fehler, die grundsätzlich auch nachträglich auftreten können - Abschürfungen, Kratzer usw. - und daher nicht zwingend Fabrikationsfehler sind.

Bei mir ist eine ca. 5 Cent Münze große, runde "Blasenbildung".
M.E. ist es beim Lackieren passiert, sprich das der Untergrund nicht sauber war.

Der Gutachter den das Autohaus beauftragt hat, spricht von Wärmeeinwirkung...

Bin mal gespannt.

Update....

Nach gut 6 Monaten hat Skoda Deutschland eingelenkt und übernimmt den Schaden.
Waren schon harte "Verhandlungen" die letztendlich nur mit Nachdruck und einschlägigem rechtlichen Argumenten meinerseits zum tragen kamen.

Als Käufer eines für D gebauten und über SAD importierten Neuwagen finde ich es nicht ok das SAD da eingelenkt hat, für mich ist es eine Frechheit sondersgleichen SAD in Reges zu nehmen für ein schaden an einem Fahrzeug das über einen Reimporteur nach D kam und SAD keinen Cent daran versient hat, alleine die zeit die die Miarbeiter bei SAD damit beschäftigt wurden, dafür musten Käufer eines Fahrzeuges das über SAD importiert wude länger auf die Bearbeitung ihres Anliegens warten ob wohl sie mit dem Mehrpreis schon dafür bezahlt haben im gegensatz zum Käufer eines Reimportes.

Zitat:

@rinki75 schrieb am 21. Februar 2017 um 17:51:06 Uhr:


Als Käufer eines für D gebauten und über SAD importierten Neuwagen finde ich es nicht ok das SAD da eingelenkt hat, für mich ist es eine Frechheit sondersgleichen SAD in Reges zu nehmen für ein schaden an einem Fahrzeug das über einen Reimporteur nach D kam und SAD keinen Cent daran versient hat, alleine die zeit die die Miarbeiter bei SAD damit beschäftigt wurden, dafür musten Käufer eines Fahrzeuges das über SAD importiert wude länger auf die Bearbeitung ihres Anliegens warten ob wohl sie mit dem Mehrpreis schon dafür bezahlt haben im gegensatz zum Käufer eines Reimportes.

Wenn du auf meinen Post anspielst, musst du mir das näher erläutern - deine Aussage ist für mich nämlich völlig unverständlich dahingehend.

Zitat:

@rinki75 schrieb am 21. Februar 2017 um 17:51:06 Uhr:


Als Käufer eines für D gebauten und über SAD importierten Neuwagen finde ich es nicht ok das SAD da eingelenkt hat, für mich ist es eine Frechheit sondersgleichen SAD in Reges zu nehmen für ein schaden an einem Fahrzeug das über einen Reimporteur nach D kam und SAD keinen Cent daran versient hat, alleine die zeit die die Miarbeiter bei SAD damit beschäftigt wurden, dafür musten Käufer eines Fahrzeuges das über SAD importiert wude länger auf die Bearbeitung ihres Anliegens warten ob wohl sie mit dem Mehrpreis schon dafür bezahlt haben im gegensatz zum Käufer eines Reimportes.

Du scheinst dich ja mit so Dingen wie "internen Verrechnungen innerhalb von Konzernen; insbesondere zwischen verschiedener Auslandstöchter" gut auszukennen .... ;-)

Im Ernst:
Es gibt eine europaweite Garantie. Daher ist der Fall, daß ein Skoda-Fahrzeug, welches bei einem Händler außerhalb Deutschlands gekauft wurde in Deutschland diese Garantieleistungen in Anspruch nimmt, in diesem Konstrukt vorgesehen - als Normalfall. Nicht als "Schmarotzerfall, den es abzuweisen gilt".

Bedeutet auch: es muß im Konzern eine Art Verrechnungssystem geben. So wie das bei größeren Konzernen nun mal üblich ist. Dann stellt SAD der Mutter in CZ eine Sammelrechnung jeden Monat und bekommt pro Garantiefall die Kosten, eine Pauschale oder sonstige interne Transferpreise erstattet. Und SAD berechnet wiederum an die andere Landesgesellschaft weiter. Oder macht einfach nichts weiter, denn wenn am Ende alle Töchter zu 100% Skoda CZ mit Gewinnabführungsvertrag gehören, ist es eigentlich egal. Zur Darstellung des korrekten lokalen "Erfolgs" in einem Land braucht man aber eine interne Verrechnung - und aufgrund steuerlicher Zwecke ist sowas oft auch willkommen - denn dann kann man in gewissen Grenzen durch geschickte Wahl von internen Verrechnungspreisen die Steuerlast optimieren.

In dem ersten Fall hier ging es doch eigentlich nur um das Problem, daß Skoda (egal ob DE oder CZ) eine Kostenübernahme ablehnen wollte, weil durch die Einschaltung eines (ich vermute nicht zu Skoda DE oder nicht-DE gehörenden) Zwischenhändlers eine Ebene in Form eines "Kaufmanns" dazwischengeschaltet war. Dieser deutsche EU-Neuwagen-Importeur ist in der Regel Vollkaufmann - und in der Regel muß er die Ware nach Erhalt sofort gründlich prüfen und Mängel sofort melden.

Hat er anscheinend nicht getan - sonst wäre der Fehler aufgefallen ... und Skoda darf hier halt auch mal vermuten, daß der Schaden z.B. durch den vom nicht-Skoda-angehörigen EU-Neuwagenimporteur beauftragten Spediteur verursacht wurde. Und an den muß sich der Importeur dann wenden.

Ein "Privatmensch" hingegen hat meines Wissens nach keine so umfangreiche Prüfungspflichten. Grenzfälle oder tatsächliche Fälle mit sofortiger Meldepflicht könnten allerdings sein, wenn Mängel wirklich offensichtlich sind (z.B. 5 cm großes Loch in Fahrertürblech)...

Sicher nur wer preisvorteile nutzt soll auch nachteile spüren, wenn er sich an den Importeur gewendet hätte der das Fahrzeug ursprünglich erhalten hat hätte ich auch nichts dazu geschrieben ist auch sein recht.

Zitat:

@rinki75 schrieb am 22. Februar 2017 um 20:05:26 Uhr:


Sicher nur wer preisvorteile nutzt soll auch nachteile spüren, wenn er sich an den Importeur gewendet hätte der das Fahrzeug ursprünglich erhalten hat hätte ich auch nichts dazu geschrieben ist auch sein recht.

Nochmals: NEIN!

Die EU-Neuwagengarantie sieht KEINE Nachteile für Käufer vor, die sich ihr Fahrzeug in einem anderen Land besorgen. Egal aus welchem Grund die das machen, egal ob das dort billiger oder teurer oder anders ausgestattet ist. Oder weil man einfach die Leute dort mag. Oder weil man dort seine Wurzeln hat. Oder weil es dort halt günstiger ist.

Der einzige "Nachteil", die ein EU-Neuwagenkäufer spüren DARF, wäre eine schlechtere Ausstattung im Ausland. Hier ist jeder Käufer selber in der Pflicht, sich vorher zu informieren - und dann darf er selber die Entscheidung treffen, ob er damit leben kann.

(Natürlich würde ich mich auch erst mal an den Importeur wenden - da erscheint mir der "Dienstweg" kürzer ... natürlich nur, wenn der nicht versucht, seinen gesetzlichen Pflichten (Gewährleistung) mit irgendwelchen Abwehrbehauptungen zu entkommen)

Davon abgesehen: die Konzerne nutzen das Ausland und die Globalisierung aufs Extremste aus. BMW hat mal, so wurde berichtet, einen Auftrag für ein bestimmtes Teil (Hinterachse?) nicht mehr an den langjährigen deutschen Lieferanten vergeben, sondern an einen in Osteuropa (Ungarn?) .... da ging es um wenige Cent oder EUR pro Teil ....

...insofern sehe ich es nicht als verwerflich an, wenn der Endkunde das auch macht. Zumal es die EU ja explizit will - in allen Bereichen soll der Wettbewerb gestärkt werden.

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