Haftung bei Kauf von privat

VW Golf 4 (1J)

Hi,

habe vor etwa zwei Monaten einen Golf IV V5, Bj. 1999 von privat gekauft.
Im Kaufvertrag habe ich den folgenden Satz vermerkt:
"Verkauft erfolgt unter Einschluss von Gewährleistung & Sachmängelhaftung"

Dies hat die Verkäuferin auch so unterschrieben.

Nun habe ich folgende Probleme. Erstens fehlen Schlüssel ( habe ich leider bei Kauf nicht beachtet, da ich es als selbstverständlich fand das die vorhanden sind ) damit ich die original verbaute abnehmbare Anhängerkupplung nutzen kann ( kosten vom Hersteller ORIS 25,73€ bei VW ).
Zweitens stottert der Wagen ( ist evtl. die Zündspule oder Drosselklappe ) teilweise und nimmt nicht richtig Gas an, der Pin des Fensterhebers auf der Fahrerseite bleibt öfter mal unten und wenn ich den Wagen per Funkfernbedienung aufschließe und die Heckklappe öffne dann schließt sich der Wagen nach kurzer zeit wieder ab.

Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.

wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.

was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?

ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat 🙄

wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...

@123
doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...

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nochmals:

wen an der zv der pin net runtergeht dann is der:

a) ausgehängt (unwarscheinlich)

b) das stell element erkennt eine fehlfunktion weil -> microschalter im sack. typische golf 4/passat 3b verschleisskrankheit.

aber nochmals zum mitschreiben....was passiert den bitte wen die dann zum ersten mal die scheibe runterfällt?! das is auch eine typische golf 4 krankheit. dann willste das auch die dame ablatzen?

Zitat:
TDI-Cruiser
Da frag ich mich doch was du mir hier vorwerfen möchtest. Es ist mein gutes Recht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die Verkäuferin hat das mit den Worten unterschrieben, das sie den Wagen hat durchchecken lassen und sich nun sicher ist, das der Wagen vollkommen in Ordnung ist.

Das klang wie o.gezeigt aber anders.
Wenn du das aber in Auftrag gegeben hast , wo warst du während der Durchsicht?
Kaf. trinken ? Ich hätte neben dem Prüfer gestanden und selber mitgeschaut.

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Zitat:
TDI-Cruiser
Da frag ich mich doch was du mir hier vorwerfen möchtest. Es ist mein gutes Recht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die Verkäuferin hat das mit den Worten unterschrieben, das sie den Wagen hat durchchecken lassen und sich nun sicher ist, das der Wagen vollkommen in Ordnung ist.

Das klang aber wie o.gez. aber anders.
Wenn du das aber in Auftrag gegeben hast , wo warst du wärend der Durchsicht?
Kaf. trinken ? Ich hätte neben dem Prüfer gestanden und selber mitgeschaut.

kann ich dir sagen. Ich stand etwas von der Bühne entfernt. Ich durfte nicht mit darunter weil die Herren vom TÜV meinten, das sowas nicht mit abgesichert sei. Es können ja im schlimmsten Fall mal passieren das die Bühne unverhofft absackt oder das Auto herunterfällt. Beides sehr unwahrscheinlich aber "alles schon passiert". Somit konnte ich selbst nicht darunter gucken. Das habe ich erst später beim Freund in der KfZ Werkstatt

Zitat:

Original geschrieben von driver191


Wegen so einer Vollkaskomentalität ist es ja heute auch nicht mehr möglich einen alten Wagen von einem seriösen Händler zu kaufen, alles nur Alis und Kuffnucken, bei denen gibt es beim ersten Anspruch auf Gewährleistung den Hinweis auf den Mitarbeiter im Hof, Bild anbei.

Da haste leider Recht.

Zum Geb.Wagen-Handel brauchste eben nicht mal nen Hauptschulabschluss. Auch keinen türkisch oder libanesischen.

Da bleibt Ali eben nix anderes als in "Autos machen" solln se auch , aber in der Heimat 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm



Zitat:

Original geschrieben von driver191


Wegen so einer Vollkaskomentalität ist es ja heute auch nicht mehr möglich einen alten Wagen von einem seriösen Händler zu kaufen, alles nur Alis und Kuffnucken, bei denen gibt es beim ersten Anspruch auf Gewährleistung den Hinweis auf den Mitarbeiter im Hof, Bild anbei.
Da haste leider Recht.
Zum Geb.Wagen-Handel brauchste eben nicht mal nen Hauptschulabschluss. Auch keinen türkisch oder libanesischen.
Da bleibt Ali eben nix anderes als in "Autos machen" solln se auch , aber in der Heimat 🙂

Und wegen Typen wie dem TE verkaufen dann ahnungslose Privattanten lieber an Ali und Co. Die machen kein Stress, bezahlen nur zu wenig.

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Das klang wie o.gezeigt aber anders.
Wenn du das aber in Auftrag gegeben hast , wo warst du während der Durchsicht?
Kaf. trinken ? Ich hätte neben dem Prüfer gestanden und selber mitgeschaut.

warscheinlich hat er in der Zwischenzeit an der Tante gebaggert 😁

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Cruiser



Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Zitat:
TDI-Cruiser
Da frag ich mich doch was du mir hier vorwerfen möchtest. Es ist mein gutes Recht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Die Verkäuferin hat das mit den Worten unterschrieben, das sie den Wagen hat durchchecken lassen und sich nun sicher ist, das der Wagen vollkommen in Ordnung ist.

Das klang aber wie o.gez. aber anders.
Wenn du das aber in Auftrag gegeben hast , wo warst du wärend der Durchsicht?
Kaf. trinken ? Ich hätte neben dem Prüfer gestanden und selber mitgeschaut.

kann ich dir sagen. Ich stand etwas von der Bühne entfernt. Ich durfte nicht mit darunter weil die Herren vom TÜV meinten, das sowas nicht mit abgesichert sei. Es können ja im schlimmsten Fall mal passieren das die Bühne unverhofft absackt oder das Auto herunterfällt. Beides sehr unwahrscheinlich aber "alles schon passiert". Somit konnte ich selbst nicht darunter gucken. Das habe ich erst später beim Freund in der KfZ Werkstatt

OK vers.technisch kann der TÜV-Mann da recht haben. Dumm gelaufen das.

Kannste nur draus lernen und beim nä. Mal gleich zu deinem Kumpel fahren.

Aber zurück zu deinem Prob.

Ich würde mit der Frau besprechen wer die Mängel beseitigt und mich dann wegen der Kosten versuchen auf halbe/halbe zu einigen.

Glaube kaum das sich ein Rechtstreit vor Gericht lohnen würde. Immerhin habt ihr einen Vertrag und Vertrag kommt von Vertragen ^^

Aber dem TÜV würde ich die Mängel aufs Brot schmieren und mein Geld zurück verlangen.
Zumindest teilweise.

Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Aber dem TÜV würde ich die Mängel aufs Brot schmieren und mein Geld zurück verlangen.
Zumindest teilweise.

welche mängel den?

also der tüv prüft hier keine vollzähligkeit der schlüssel oder ob der motor SPORADISCH sägt oder ob SPORADISCH die zv nicht sauber schliesst...

Ich finde das schrecklich, wie hier dem TE ans Bein gepinkelt wird, bloß weil er einen Vertrag so formuliert hat, wie er ihm richtig erschien, und die Gegenseite eingewilligt hat.

Tatsächlich ist es sogar so, wie ToLiKomm auf Seite 1 dieses Threads erläutert hat: Es besteht zunächst einmal immer eine Gewährleistung. Letztlich ist es also gar nicht ausschlaggebend, dass er das explizit in den Vertrag reingeschrieben hat: Wenn er nichts reingeschrieben hätte, dann hätte die Verkäuferin dennoch Gewährleistung leisten müssen!

Damit sie das nicht tun muss, muss die Gewährleistung im Vertrag explizit ausgeschlossen werden. Dies ist bei privaten Autoverkäufen aus offensichtlichen Gründen auch der übliche Weg. Nicht ohne Grund gibt es Vordrucke für typische Autoverkäufe an jeder Ecke. Wenn jene Tante sich bei solch Geschäft so wenig sachkundig macht, dann ist das zunächst einmal ihr Risiko und ihre Blödheit. Dies auch ganz deutlich an die Adresse jener, die hier glauben, ein Richter würde da nicht mitgehen: doch, das wird er, denn das ist geltendes Recht. Der Schutz der Bürger vor eigener Dummheit ist groß, aber er hat halt doch Grenzen.

Nun könnte man dem TE natürlich moralisch verwerfliches Verhalten vorwerfen, wenn er auf dieser Grundlage jeden Kratzer an der Innenseite des Radkastens beanstanden und Behebung fordern würde. Aber das tut er ja gar nicht. Andererseits kann er natürlich auch bei einem 10+ Jahre alten Auto erwarten, ein im Grundsatz funktionstüchtiges Fahrzeug zu erwerben bzw. auf alle nennenswerten Funktionsmängel hingewiesen zu werden. Wenn die Zentralschließanlage nur bei gutem Wetter funktioniert, dann ist das ein solcher Mangel, und zweifellos hat die Verkäuferin davon gewusst. Da sie es dennoch verschwiegen hat, möchte ich von arglistigem Verschweigen sprechen und finde es auf diesem Hintergrund auch moralisch vollkommen in Ordnung, wenn sie hier in Gewährleistung genommen wird. Das gleiche gilt, wenn der Motor gelegentlich stottert oder gar ausgeht, denn das stellt die Verwendbarkeit des Fahrzeugs sogar insgesamt infrage.

Hätte die Verkäuferin ihn auf die Mängel hingewiesen, dann hätte er sich überlegen können, ob er dennoch bereit ist, den geforderten Preis zu bezahlen. Alternativ hätte sie auf einem Standard-Privatkaufvertrag mit der Klausel "Gekauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" bestehen können, und dann hätte der Käufer die Aufgabe gehabt, sich hinreichend vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen (was in der Realität zugegebenermaßen nur bedingt möglich ist).

Dass Werkstätten auf gebrauchte Autos Gewährleistung geben hat übrigens mit all dem wenig zu tun und taugt in dieser Diskussion überhaupt nicht als Argument. Die haben sowohl von der Qualifikation als auch von ihrer Ausrüstung ganz andere Möglichkeiten, sich vom technischen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen, und im übrigen pflegen sie im Gegenzug auch deutlich höhere Preise zu verlangen, in die per Mischkalkulation die eine oder andere Reparatur eingepreist ist. Soll heißen, 10 Autos machen in der Gewährleistungszeit keinen Ärger, dafür muss man beim elften kostenlos den Motor tauschen. In der Summe geht die Rechnung auf.

Ein Privatmensch kann so aber nicht rechnen. Es ist ja gerade die Besonderheit des Privatverkaufs, dass Käufer und Verkäufer sich die Marge teilen, die sonst der Autohändler für sich abgreifen würde. Je nach Verhandlungsgeschick halte ich es für angemessen, dass der größere Anteil dieses Kuchens an den Käufer geht, denn er trägt (beim Regelvertrag mit ausgeschlossener Gewährleistung) das Mangelrisiko, wohingegen es dem Verkäufer egal sein kann, an wen er verkauft.

Im Falle dieser Verkäuferin finde ich ihr Verhalten jedoch sträflich dumm, denn sie hat die Gewährleistung, die sie ohnehin leisten müsste, sogar selbst unterschrieben und kann sich damit schon gar nicht mehr auf Unwissenheit rausreden. Wer einen Vertrag im Wert von mehreren tausend Euro unterschreibt, ohne ihn sorgfältig zu lesen, hat aber selber schuld. Zugleich hat sie Mängel verschwiegen, von denen sie Kenntnis gehabt haben muss.

An Stelle des TE würde ich zwar nicht gleich zum Anwalt rennen, aber im persönlichen Gespräch die Behebung der wesentlichen Mängel fordern und dabei auch auf die eigene starke Position verweisen. Vielleicht kann man sich einigen, andernfalls wird es wohl auf Rückabwicklung des Kaufes hinauslaufen, wenn die Reparaturkosten in keinem sinnvollen Verhältnis zum Kaufpreis stehen.

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Cruiser


Sie ist wöchentlich mehrfach z.B. über Autobahn nach Bremen ( ca. 70KM ) oder nach ab und zu nach Lüneburg ( ca. 180Km ), jeweils einfache Strecke, gefahren. Sollte also recht gut bewegt worden sein. Die "Tante" ist übrigens "erst" 47 Jahre alt. 
Moin,

es wird ja immer abstruser!

Vllt solltest Du einfach einmal über den zweiten Halbsatz Deiner selbst gewählten Maxime nachdenken:
sed in errare perseverare diabolicum!

Wer
- ein lateinisches Motto unter seinem Nick trägt und
dennoch die Zitat- Funktion nicht beherrscht;
- immer nur den Anfang hört;
- sich beim ADAC Kratzer auf einem 12-Lenzen zählenden Außenspiegel eines allerwelts- Autos dokumentieren läßt;
- mehr Schlösser kauft, als er Schlüssel erwirbt;
- von gefahrener Gesamtstrecke auf Durchschnittsgeschwindigkeit schließt;
-zu blöd ist, das Manual zu lesen
und
dann noch ein Forum zumüllt

, der ist schon arm dran!

Z.B. wann bist Du auf den sachbezogenen Hinweis von mir mit der DK eingegangen?

Im Gegenteil:
Deine - sehr wahrscheinlich - zu großen Teilen selbstverschuldete Enttäuschung über Deinen Kauf,
ist kein Freibrief für Dich, dieses Forum zuzuspammen! 😠

Und ja, ich korrigiere mich wie folgt:

Lern lesen, zähle Schlüssel, hab Eier, poste keinen spam! 😁

Gruß,

... mal zur Klarstellung damit mich hier bitte keiner falsch versteht. Ich möchte niemanden ausnutzen, jeden Kleinkram bezahlt bekommen oder noch wegen sowas nen Anwalt einschalten.
Dazu habe ich weder Lust noch die Zeit und finanzielle nötig auch nicht! Außerdem wäre es etwas albern wegen solchen Lappalien den Advokaten zu beauftragen

dann mal zur Klarstellung. Klar, ich sichere mich gerne ab, grad bei einem alten Auto. Ich denke dass ist nichts Verwerfliches oder etwas dass man mir vorwerfen kann. Ich hatte ja auch geschrieben, dass wenn die Dame den Wagen nicht mit Gewährleistungseinschluss vekauft hätte man den Preis nochmal nach unten hätte verhandeln müssen. Dann wäre es auch OK gewesen. Der Dame war es aber Recht dies so zu unterschreiben, weil sie sich selbst sicher genug war. Wir haben ja exta noch ein Gutachen erstellen lassen.
Ich möchte auch gar nicht kleinkarriert hier alles ersetzt haben oder gar mich daran bereichern. Jeden Kleinkram will ich auch gar nicht ersetzt haben - ich habe lediglich zu Beginn des Threads die bisher aufgefallenen Mängel aufgeführt. Das hätte ich so vielleicht nicht machen sollen, sondern mich nur auf die womöglich teurere Reparatur zur Behebung des Stotterns beschränken sollen. ( Evtl. Zündspule, Lambdasonde, etc.. ) Ich wollte nur wissen ob ich wirklich 100% im recht bin den/die Schäden ersetzt zu bekommen. Dies bedeutet aber ja noch nicht, dass ich gleich zum Anwalt renne und die Verkäuferin zu 100% in die Pflicht nehme um mir jeden noch so kleinen Mangel bezahlen zu lassen. Ich habe viel mehr gedacht, falls die Reparatur des Stotterns sehr teuer werden würde ( viell. ists ja nur ein preiswertes Reinigen ) das man sich z.b. die Reparaturkosten bei einer freien preiswerteren Werkstatt oder teilt.

Schade, dass der Thread so ausgeartet ist, das war nicht Ziel des ganzen. Naja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Löschen geht ja wohl hier nicht.

Gruß aus Oldenburg
*CLOSED*

Zitat:

Original geschrieben von TDI-Cruiser


Schade, dass der Thread so ausgeartet ist, das war nicht Ziel des ganzen. Naja, nun ist das Kind in den brunnden gefallen. Löschen geht ja wohl hier nicht.
Gruß aus Oldenburg

Okay,

dann nehm ich das jetzt mal als von Dir ernstgemeint.

Schwamm drüber.

Falls mich jemand fragt, können meine Beiträge auch gelöscht werden, wenn es zu einem schlankeren Forum verhilft. Aber andere dann auch! 😁

Gruß & "peace",

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von ToLiKomm


Aber dem TÜV würde ich die Mängel aufs Brot schmieren und mein Geld zurück verlangen.
Zumindest teilweise.
welche mängel den?

also der tüv prüft hier keine vollzähligkeit der schlüssel oder ob der motor SPORADISCH sägt oder ob SPORADISCH die zv nicht sauber schliesst...

Haste Recht.

Naja, anscheinend hat er Eier! 😁

Dann breche ich hier mal ne Lanze, mögen es mir bitte mehrere gleichtun...

Der TE ist nicht ansatzweise so falsch zu verstehen, wie ich und einige andere hier leider gemeint haben. Im Grunde hat er sogar, Achtung: Recht! 😉 Wenn man ihn ein bisschen verstehen will, kann man es sogar...

Und er will nicht mal sein Recht einklagen, er erkundigt sich nur, ob er es denn könnte. Die Dame hat hier mehr falsch gemacht als der TE. Wer unterschreibt so einen, aus Sicht des TE cleveren, Vertrag? ich sicher nicht! Sicher hat er auf eine Art und Weise ein Auto gekauft, die viele andere etwas naiv finden könnten - ist aber sein Bier! 😉

Er ist unzufrieden über den Zustand des Autos - wären wir alle, wer hier was anderes sagt: Lügt! Und: Es ist schon wieder sein Bier 😉

Er will Rat: Damit ist er in einem Forum absolut richtig! 😉
hat er bisher nur wenig bekommen, was nun wieder unsere Schuld ist. 🙄

Ergo: Ich hab die Eier, meine Anti-Aussagen zu revidieren.

Wer noch? 😉

Zitat:

Original geschrieben von bummelgolf


Moin,

es wird ja immer abstruser!

Vllt solltest Du einfach einmal über den zweiten Halbsatz Deiner selbst gewählten Maxime nachdenken: sed in errare perseverare diabolicum!

Wer
- ein lateinisches Motto unter seinem Nick trägt und
dennoch die Zitat- Funktion nicht beherrscht;
hat nicht mit dem Thema zu tun
- immer nur den Anfang hört; dito
- sich beim ADAC Kratzer auf einem 12-Lenzen zählenden Außenspiegel eines allerwelts- Autos dokumentieren läßt;
unsinnige Äußerung, das der Gutachter prinzipiell JEDEN Mangel mit aufschreibt, egal wie groß oder klein dieser ist. Dazu gehören nunmal auch Kratzer oder Dellen im Lack aber das wird dir womöglich nicht bekannt sein.
- mehr Schlösser kauft, als er Schlüssel erwirbt;
ob wirklich jeder der ein Auto kauft auf ein solch kleines Detail achtet mag zu bezweifeln sein zumal ein Schlüssel eine preiswerte Zubehörkomponente ist. Da achte ich lieber auf andere Dinge wie z.B. der Funktionalität von Motor und Getriebe.
- von gefahrener Gesamtstrecke auf Durchschnittsgeschwindigkeit schließt;
-zu blöd ist, das Manual zu lesen und dann noch ein Forum zumüllt
wobei sollte mir das Manual bitte hier helfen? Das solltest du schon erklären anstatt selbst hier mit unqualifizierten Äußerungen herumzuspammen.
, der ist schon arm dran!

Z.B. wann bist Du auf den sachbezogenen Hinweis von mir mit der DK eingegangen?
habe ich zur Kenntnis genommen ... war mir aber eh schon bekannt.
Im Gegenteil:
Deine - sehr wahrscheinlich - zu großen Teilen selbstverschuldete Enttäuschung über Deinen Kauf, ist kein Freibrief für Dich, dieses Forum zuzuspammen! 😠
Nööö, bin in keinster Weise enttäuscht. Die Mängel werden repariert und gut ist. Wäre ja etwas anderes wenn die reparaturkosten in die Tausende gehen würden ...

Und ja, ich korrigiere mich wie folgt:

Lern lesen, zähle Schlüssel, hab Eier, poste keinen spam! 😁
...aber spamst selbst rum oder wie?
Gruß,

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