Haftung bei Kauf von privat
Hi,
habe vor etwa zwei Monaten einen Golf IV V5, Bj. 1999 von privat gekauft.
Im Kaufvertrag habe ich den folgenden Satz vermerkt:
"Verkauft erfolgt unter Einschluss von Gewährleistung & Sachmängelhaftung"
Dies hat die Verkäuferin auch so unterschrieben.
Nun habe ich folgende Probleme. Erstens fehlen Schlüssel ( habe ich leider bei Kauf nicht beachtet, da ich es als selbstverständlich fand das die vorhanden sind ) damit ich die original verbaute abnehmbare Anhängerkupplung nutzen kann ( kosten vom Hersteller ORIS 25,73€ bei VW ).
Zweitens stottert der Wagen ( ist evtl. die Zündspule oder Drosselklappe ) teilweise und nimmt nicht richtig Gas an, der Pin des Fensterhebers auf der Fahrerseite bleibt öfter mal unten und wenn ich den Wagen per Funkfernbedienung aufschließe und die Heckklappe öffne dann schließt sich der Wagen nach kurzer zeit wieder ab.
Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.
wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.
was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?
ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat 🙄
wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...
@123
doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...
74 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ToLiKomm
Grundsätzlich kannst du die Mängel geltend machen und die Verkäuferin hat 2x die Möglichkeit sie zu beseitigen. Wie sie das macht ist ihre Sache. Sind die Mängel dann noch da musst du keiner 3. Rep. zustimmen sondern du kannst den Wagen wieder zurück geben. (Den Kaufvertrag zurückwandeln)Aber mal mal Tacheles gesprochen.
Wie dumm muss man sein um die von dir angegebenen Mängel beim Besichtigen zu übersehen.🙂
Ich bin probe gefahren und da war von einem Stottern nichts festzustellen. Den Fehlerspeicher habe ich in der tat nicht ausgelesen bzw. bei VW auslesen lassen. Übrigens hat der Wagen ein TÜV Gebrauchtwagen-Check bei dem keine Mängel, angeblich, gefunden wurden. Nicht mal der abgerissene Unterfahrschutz wurde vermerkt. Den hatte ich vor 2 Wochen erst selbst auf ner Hebebühne entdeckt und erneuern lassen. Den habe ich übrigens auch selbst bezahlt!
Zitat:
Original geschrieben von sirpomme
Hat er denn von Begin an gestottert? Wenn nicht kann doch der Verkäufer gar nichts für!Die sich selbst verschliessende ZV ist im übrigen normal, so lange keine Tür geöffnet wurde.
Stottern tritt nur teilweise auf, vielleicht 1x in 1-2 Wochen für ein paar Sekunden. Die verkäuferin sagte sie hätte dies auch mal bemerkt. Da der Wagen aber ansonsten einwandfrei läuft nichts unternommen. ( Tja, auch nicht mir davon zu berichten )
Die ZV sollte den Wagen aber doch nicht abschließen wenn man die Kofferraumklappe geöffnet hat oder? Dies ist hier nämlich der Fall.
Zitat:
Nicht mal der abgerissene Unterfahrschutz wurde vermerkt. Den hatte ich vor 2 Wochen erst selbst auf ner Hebebühne entdeckt und erneuern lassen. Den habe ich übrigens auch selbst bezahlt!
Soll bedeuten , du hast dir nicht mal die Mühe gemacht mal unters Auto zu schauen ?
Selber Schuld sag ich da 🙂
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Cruiser
Da frag ich mich doch was du mir hier vorwerfen möchtest. Es ist mein gutes Recht die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.und genau da liegt der hund begraben. natürlich isses dein recht. das steht ja auch soooo im vertrag. es ist eben nur moralisch zweifelhaft dies a) einzufordern und b) das du natürlich der verkäuferin 100% über ihre konsequenzen aufgeklährt hast was sie den da unterschreibt. aus diesem gesichtspunkt sind "kaffeefahrten" wo es wärmedecken für 4000€ gibt oder untergejubelte handy abos oder früher die 0190 dialer auch rechtlich ok aber moralisch mehr als nur zweifelhaft.
Zitat:
Die Verkäuferin hat das mit den Worten unterschrieben, das sie den Wagen hat durchchecken lassen und sich nun sicher ist, das der Wagen vollkommen in Ordnung ist. Es gibt schließlich auch etliche Händler die einen V5 in dem alter, auch mit Garantie, verkaufen.
ein händler hat in den meisten fällen (wens kein teppichhändler ist) eine werkstatt und personal die einem das reparieren. deshalb is der händler eben auch teurer.
Zitat:
Mit ist schon klar, dass es sich um ein altes Auto handelt bei dem nicht alles heil sein kann aber etwas absichern wollte ich mich auch.
aha....und wen der karren etwas stottert dann is das nicht normal bei einem 12 jahre alten auto? muss der 40 jahre ohne murren laufen?
Zitat:
Weiterhin möchte ich hier betonen, dass ich niemandem gedroht habe oder dies vorhabe - was für ein Quatsch.
stimmt hast du nicht, aber du hast vor einen finanziellen schaden der höher als der wagen ist auf den verkäufer abzurollen. wiegesagt das ist rechtlich ok aber das wars dann auch schon.
desweiteren würde ich dir empfehlen die werkstatt zu wechseln. den anhand des fehlerspeichers nicht sagen zu können obs die lambda oder der dk ist ist einfacher wie geradeaus pinkeln.
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Zitat:
desweiteren würde ich dir empfehlen die werkstatt zu wechseln. den anhand des fehlerspeichers nicht sagen zu können obs die lambda oder der dk ist ist einfacher wie geradeaus pinkeln.
Geil
Den Spruch muss ich mir merken. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Cruiser
Stottern tritt nur teilweise auf, vielleicht 1x in 1-2 Wochen für ein paar Sekunden. Die verkäuferin sagte sie hätte dies auch mal bemerkt. Da der Wagen aber ansonsten einwandfrei läuft nichts unternommen. ( Tja, auch nicht mir davon zu berichten )
Die ZV sollte den Wagen aber doch nicht abschließen wenn man die Kofferraumklappe geöffnet hat oder? Dies ist hier nämlich der Fall.
Eventuell hat das was mit der Komfortschliessung zu tun und kann im Steuergerät verstellt werden. Meiner (98er) verschliesst auch wenn keine Tür geöffnet wurde sondern nur der Kofferaum. Das sporadische ruckeln war bei mir die Benzipumpe! (Steht nicht im Fehlerspeicher) wobei die nicht kaput war! Hab die ausgebaut und ein Anschlussteil gewechselt und alte Pumpe wieder rein. Seither ist das Ruckeln weg.
Moin,Zitat:
Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?
Gruß
1)
die Tante verschusselt in 12 Jahren die Schlüssel der AZV.
So what?
Die AZV ist mängelfrei. Denn Du hast wohl kaum unterschrieben, daß Du die Schlüssel nicht erhalten hast.
Hast Du sie verschusselt?
Vllt guckst Du einfach mal an den üblichen Stellen? (Kofferraum/Handschuhfach unter! der Gummieinlage etc....)
2)
Der Fensterheber ist mängelfrei,
denn der muß einzig das Fenster heben und keinen pin!
3)
Ölwechsel; DK reinigen; erneut checken
Du wolltest doch das Auto von einer "Tante" - meinst Du sie hat den Golf auch mal aus-/ bzw freigefahren?
4)
Zentralverriegelung:
Zu blöd das Handbuch zu lesen,
aber gleich den Advokaten von der Leine lassen!
Vllt kannst Du ja auch vom Kauf zurücktreten, weil Du damals und auch heute - so scheint es - nicht zurechnungsfähig warst?
Sorry, aber Deine Probleme haben Onkel & OhLord schon korrekt eingeordnet.
Ich hoffe dennoch, daß Dein Golf bald wieder läuft.
Jedoch ohne bei einer offenbar nicht hinreichend argwöhnisch veranlagten Dame,
- die in 12 Jahren kaum Gas gab und
- die einzig die Schlüssel der nie benützten AZV verbummelte
noch nachzutreten.
Lern lesen; zähle Schlüssel; hab' Eier!
Gruß,
*word* an Bummelgolf! 😁
Zitat:
Original geschrieben von ToLiKomm
Zitat:
Nicht mal der abgerissene Unterfahrschutz wurde vermerkt. Den hatte ich vor 2 Wochen erst selbst auf ner Hebebühne entdeckt und erneuern lassen. Den habe ich übrigens auch selbst bezahlt!
Soll bedeuten , du hast dir nicht mal die Mühe gemacht mal unters Auto zu schauen ?Selber Schuld sag ich da 🙂
Das hat ja der TÜV Prüfer über etwa 45min vor dem Kauf schon getan. Ich habe denen mal so viel Vertrauen geschenkt, das ein solcher Gutachter wohl auf alles achten wird. Schließlich hat der ja auch Dinge wie leichte Kratzer am Außenspiegel mit aufgeschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
Zitat:
Zitat:
Zitat:
desweiteren würde ich dir empfehlen die werkstatt zu wechseln. den anhand des fehlerspeichers nicht sagen zu können obs die lambda oder der dk ist ist einfacher wie geradeaus pinkeln.
Das stimmt, sollte ich vielleicht wirklich machen. War bei dem größten VW Händler hier in Oldenburg bei dem das überprüft worden ist. Dort steht im Fehlerspeicher nur sowas wie sinngemäß "Gemischaufbereitung fehlerhaft". Naja, vielleicht wollte man sich auch bereichern, ganz nach dem Motto alles durchprobieren und anschließend ne große Rechnung für verbaute Teile vorlegen. Ich bin deshalb bei ner Werkstatt eines Freundes verabredet damit wir preisgünstig ne reparatur durchführen können
Zitat:
Original geschrieben von TDI-Cruiser
Das hat ja der TÜV Prüfer über etwa 45min vor dem Kauf schon getan. Ich habe denen mal so viel Vertrauen geschenkt, das ein solcher Gutachter wohl auf alles achten wird. Schließlich hat der ja auch Dinge wie leichte Kratzer am Außenspiegel mit aufgeschrieben.Zitat:
Original geschrieben von ToLiKomm
Zitat:
Nicht mal der abgerissene Unterfahrschutz wurde vermerkt. Den hatte ich vor 2 Wochen erst selbst auf ner Hebebühne entdeckt und erneuern lassen. Den habe ich übrigens auch selbst bezahlt!
Soll bedeuten , du hast dir nicht mal die Mühe gemacht mal unters Auto zu schauen ?Selber Schuld sag ich da 🙂
Was erwartest du den von solch einer Durchsicht ?
Auftraggeber ist die Pers. welche den Wagen verk. möchte. Und die zahlt ja auch.
Soll der Prüfer da alles genau nehmen , da lässt doch kein Verk. mer son "Gutachten" machen"
Mann Mann ich hab zwar zwei blaue Augen aber so blauäugig kann doch keiner sein.
Gutachten werden doch meist FÜR den gemacht der sie auch zahlt.
Und TÜV
Mann , das ist meiner Meinung nach schon lange keine "neutrale" Prüforganisation" mer.
Die wollen Gewinn machen , nix anderes.
Jetzt mal als Hilfestellung, jenseits dieser dämlichen Kauf-Sache?
Drosselklappe?
Wenn Tantchen meinte, sie hätte nen 1.4er, wird sie wohl nie so richtig gefahren sein. Das sollte doch für die DK sprechen, meiner laienhaften Meinung nach... 😉
Ausbauen, putzen, "anlernen", testen!
EDIT für Toli:
Sorry, aber wenn das so ist kannst du dir nirgendwo mehr irgendwas mit Garantie kaufen. Gutachten sollte Gutachten sein, dass es nicht so ist, befreit noch niemandem von dem Irrglauben dass man sich darauf verlassen könnte.
Grade die TÜV-Teile sind jedoch wirklich fürn Arsch. Da erfährst du nur, ob dein Auto "sicher" ist. Obs auch "sicher läuft", steht ganz woanders. Theoretisch bekommst du auch mit Zucker im Tank noch TÜV. 😉😁
Zitat:
Original geschrieben von bummelgolf
Moin,Zitat:
Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?
Gruß1)
die Tante verschusselt in 12 Jahren die Schlüssel der AZV.
So what? Die AZV ist mängelfrei. Denn Du hast wohl kaum unterschrieben, daß Du die Schlüssel nicht erhalten hast. Hast Du sie verschusselt? Vllt guckst Du einfach mal an den üblichen Stellen? (Kofferraum/Handschuhfach unter! der Gummieinlage etc....)
Stell dir vor ich habe das ganze Auto incl. der üblichen Orte wie z.B. Reserverad und Anhängerkupplungstasche abgesucht & es gibt keine Schlüssel. Also waren auch keine bei Kauf dabei.2)
Der Fensterheber ist mängelfrei,
denn der muß einzig das Fenster heben und keinen pin!
Stimmt, hier habe ich mich vertippt! Ich meinte natürlich nicht den Fensterheber sondern die Zentralverriegelung!
3)
Ölwechsel; DK reinigen; erneut checken
Du wolltest doch das Auto von einer "Tante" - meinst Du sie hat den Golf auch mal aus-/ bzw freigefahren?
Sie ist wöchentlich mehrfach z.B. über Autobahn nach Bremen ( ca. 70KM ) oder nach ab und zu nach Lüneburg ( ca. 180Km ), jeweils einfache Strecke, gefahren. Sollte also recht gut bewegt worden sein. Die "Tante" ist übrigens "erst" 47 Jahre alt.
4)
Zentralverriegelung:
Zu blöd das Handbuch zu lesen,
aber gleich den Advokaten von der Leine lassen!
Wieso zu blöd Handbuch zu lesen. Bitte nicht so unqualifizierte Äßerungen von sich geben nur um etwas hier schreiben zu wollen.
Vllt kannst Du ja auch vom Kauf zurücktreten, weil Du damals und auch heute - so scheint es - nicht zurechnungsfähig warst?
noch so eine unqualifizierte Äußerung
Sorry, aber Deine Probleme haben Onkel & OhLord schon korrekt eingeordnet.Ich hoffe dennoch, daß Dein Golf bald wieder läuft.
Jedoch ohne bei einer offenbar nicht hinreichend argwöhnisch veranlagten Dame,
- die in 12 Jahren kaum Gas gab und
- die einzig die Schlüssel der nie benützten AZV verbummelte
noch nachzutreten.Lern lesen; zähle Schlüssel; hab' Eier!
Gruß,
Zitat:
Original geschrieben von ToLiKomm
Was erwartest du den von solch einer Durchsicht ?
Auftraggeber ist die Pers. welche den Wagen verk. möchte. Und die zahlt ja auch.
Soll der Prüfer da alles genau nehmen , da lässt doch kein Verk. mer son "Gutachten" machen"
Mann Mann ich hab zwar zwei blaue Augen aber so blauäugig kann doch keiner sein.
Gutachten werden doch meist FÜR den gemacht der sie auch zahlt.Und TÜV
Mann , das ist meiner Meinung nach schon lange keine "neutrale" Prüforganisation" mer.
Die wollen Gewinn machen , nix anderes.
Stimmt nicht ganz, in diesem Fall habe ich sogar die Kosten übernommen & war auch Auftraggeber. Ursprünglich wollte die Dame das noch machen lassen aber zeitlich nicht mehr geschafft, meinte Sie. Deshalb bin ich/wir dann im Zuge der Probefahrt ( bei der Sie natürlich dabei war ) dort zum TÜV gefahren.
Also mal nicht immer so Äußerungen von sich geben als hätte ich hier so unvorsichtig den Autokauf abgewickelt. Ich bin mir recht sicher, das bei sehr vielen Autokäufen der Wagen wesentlich weniger begutachtet wird als ich das hier getan habe. So viele Käufer fahren wohl nicht zum TÜV oder DEKRA und lassen nen Check durchführen
Wegen so einer Vollkaskomentalität ist es ja heute auch nicht mehr möglich einen alten Wagen von einem seriösen Händler zu kaufen, alles nur Alis und Kuffnucken, bei denen gibt es beim ersten Anspruch auf Gewährleistung den Hinweis auf den Mitarbeiter im Hof, Bild anbei.