Haftung bei Kauf von privat
Hi,
habe vor etwa zwei Monaten einen Golf IV V5, Bj. 1999 von privat gekauft.
Im Kaufvertrag habe ich den folgenden Satz vermerkt:
"Verkauft erfolgt unter Einschluss von Gewährleistung & Sachmängelhaftung"
Dies hat die Verkäuferin auch so unterschrieben.
Nun habe ich folgende Probleme. Erstens fehlen Schlüssel ( habe ich leider bei Kauf nicht beachtet, da ich es als selbstverständlich fand das die vorhanden sind ) damit ich die original verbaute abnehmbare Anhängerkupplung nutzen kann ( kosten vom Hersteller ORIS 25,73€ bei VW ).
Zweitens stottert der Wagen ( ist evtl. die Zündspule oder Drosselklappe ) teilweise und nimmt nicht richtig Gas an, der Pin des Fensterhebers auf der Fahrerseite bleibt öfter mal unten und wenn ich den Wagen per Funkfernbedienung aufschließe und die Heckklappe öffne dann schließt sich der Wagen nach kurzer zeit wieder ab.
Kann ich diese Mängel nun bei der Verkäuferin geltend machen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
sorry aber DU bist ein paradebeispiel warum die gesetzliche gewährleistung absoluter bullshit ist und TOTAL am markt vorbei geht.
wen ich der verkäufer wäre dann würd ich dir den wagen SOFORT wieder abkaufen mit abzug der gefahrenen km versteht sich.
was erwartest du den von einem 12 jahre alten GEBRAUCHTWAGEN? das ALLES funktioniert? das der wagen die nächsten 2 jahre KEINEN mangel hat?
ein fensterheber hat keinen pin, bei der zv spinnt ein microschalter und das stottern kann man im fehlerspeicher auslesen. erwartest du jetzt wirklich das der PRIVATE verkäufer all diese mängel bei einem auto in der 2000€ klasse von einer werkstatt abstellen lässt? die tante hat den wisch doch nur unterschrieben weil sie nicht wusste auf was sie sich einlässt....gewährleistung von privat 🙄
wen du einen mängelfreien wagen willst dann kauf dir einen NEUWAGEN....aber dafür wirds bare nicht reichen...
@123
doch ein privater verkäufer MUSS sich auch an die gesetzlich geregelte gewährleistung halten! er DARF sie aber vertraglich AUSSCHLIESSEN (was ein gewerblicher NICHT darf!)...
74 Antworten
naja bei der ganzen argumentation stellen sich mir nur 2 fragen:
1) will der te das auto nun aus irgendwelchen gründen nichtmehr und versucht eine wandlung?
2) will der te das auto unbedingt aber hällt sich an jedem fehler einfach nur auf? den in absehbarer zeit sind ja bremsen und reifen auch runter. fällt das dann auch unter die gewährleistung? ein motor is genauso wie ein reifen ein verschleisteil das eben nur etwas länger halten sollte.
ich frag mich eh warum ein verkäufer egal ob gewerblich oder privat für die fehlkonstruktionen des HERSTELLERS zur verantwortung gezogen werden soll. was is wen die scheiben runterfallen, oder das getriebe bzw der motor aufgibt? der v5 is ja alles andere als ein durchdachter motor...
bzw man muss eben immer fair bleiben. unser 4er hatte beim kauf noch 2 monate tüv. trotz intensiver durchsicht meinerseits hat der prüfer eine gerissene feder entdeckt (der erste cm!) und das musste eben getauscht werden. also flugs das dingens getauscht und gut. da wäre mir meine berechtigten gewährleistungsansprüche schon zeitlich zu doof das einzuhohlen.
man sollte nicht vergessen, dass es ein GEBRAUCHTER ist.
Somit ist es ja keine Gewährleistung wie bei einem Neuwagen.
Wenn ein Fahrzeug frisch vom Hof rollt und der Motor zicken macht, wird das natürlich kostenfrei geregelt.
Anders, wenn es ein gebrauchter ist. Da werden die Kosten prozentual übernommen.
Man kann einen Gebrauchtwagen nicht wie einen Neuwagen behandeln.
Und außerdem hat das rein garnichts mit Motortalk zu tun, oder?
Der TE kann machen was er will. (natürlich nur im gesetzlichen Rahmen) der Rest interessiert nicht. (Moral etc.)
Gruß
...womit wir uns dem Basiswissen nähern... 😉
Zitat:
Original geschrieben von wiwi_duedorf
Das stimmt, aber inhaltlich sind (und waren) wir mehr oder weniger die einzigen, die sich überhaupt damit beschäftigt haben. Selbst der Threadersteller hat sich ja schon verabschiedet. Ihm helfen wir also offensichtlich nicht mehr.
Aber das, was die anderen jetzt noch in diesem Thread schreiben, hilft ihm? 😁 😁 😁
Diskutieren tun wir hier nicht nur für den Threadersteller, sondern auch für uns selbst. Keiner von uns kriegt Geld dafür hier was zu schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja bei der ganzen argumentation stellen sich mir nur 2 fragen:1) will der te das auto nun aus irgendwelchen gründen nichtmehr und versucht eine wandlung?
2) will der te das auto unbedingt aber hällt sich an jedem fehler einfach nur auf?
Ich finde es ziemlich offensichtlich, was der TE möchte: Ein funktionsfähiges Auto. Er hat einen Wagen gekauft und nach eigenen Angaben einen leicht erhöhten Preis dafür akzeptiert, dass er eine Gewährleistung bekommt, sich also nicht mit überraschend auftauchenden Mängeln herumärgern muss. Ob es aus Sicht des Verkäufers weise war, sich auf solch einen Handel einzulassen ist eine andere Frage, aber immerhin hat die Verkäuferin den entsprechenden Passus ausdrücklich unterschrieben, obwohl sie auch ohne ihn in der Pflicht gewesen wäre.
Der TE will also einfach nur, dass sein neues Auto funktioniert, und dem Vertrag zufolge hat er darauf auch Anspruch. Es geht dabei primär um Mängel, von denen die Verkäuferin gewusst haben muss, die sie aber in den Verkaufsverhandlungen verschwiegen hat. (und dann Gewährleistung zusichern... dümmer geht's nimmer)
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich frag mich eh warum ein verkäufer egal ob gewerblich oder privat für die fehlkonstruktionen des HERSTELLERS zur verantwortung gezogen werden soll.
Weil der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller eingeht und nur der Verkäufer die Vorgeschichte des Wagens kennt und den Zustand von daher noch am besten beurteilen kann. Dennoch kann der Verkäufer als Privatmensch die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen, und das ist ja auch der übliche Weg. Wenn er sich stattdessen entscheidet, die Gewährleistungspflicht auf sich zu nehmen, um auf diese Weise einen höheren Kaufpreis zu erzielen, dann muss er als erwachsener Mensch die Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen.
Es ist egal, wer vor 10 Jahren mal dieses Auto gebaut hat. Den Hersteller bei solch Alter noch in Regress zu nehmen wäre absurd. Es ist der Verkäufer, nicht der Hersteller, der hier dieses alte Auto mit all seinen Schwächen zum Verkauf anbietet.
Zitat:
bzw man muss eben immer fair bleiben. unser 4er hatte beim kauf noch 2 monate tüv. trotz intensiver durchsicht meinerseits hat der prüfer eine gerissene feder entdeckt (der erste cm!) und das musste eben getauscht werden. also flugs das dingens getauscht und gut. da wäre mir meine berechtigten gewährleistungsansprüche schon zeitlich zu doof das einzuhohlen.
Wenn Du bereit bist auf Dein Recht zu verzichten, dann ist das Deine Sache. Vermutlich war es in Deinem Fall ohnehin ein Regelkaufvertrag mit ausgeschlossener Gewährleistung, und der Federschaden wird dem Verkäufer wahrscheinlich nicht bekannt gewesen sein, so dass man ihm kein arglistiges Verschweigen vorwerfen kann.
Ich habe für meinen gebrauchten 4er auch 7000 bezahlt und dann gleich nach dem Kauf nochmal 1000 in Instandhaltungsarbeiten gesteckt. Das habe ich von vornherein eingeplant, und der Wagen ist es wert.
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Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Es ist egal, wer vor 10 Jahren mal dieses Auto gebaut hat. Den Hersteller bei solch Alter noch in Regress zu nehmen wäre absurd. Es ist der Verkäufer, nicht der Hersteller, der hier dieses alte Auto mit all seinen Schwächen zum Verkauf anbietet.
naja den der es "verbockt" hat ranzuziehen ist nonsens nach 10 jahren -> richtig
und die arme frau die nichtmal weiss was gewährleistung ist ranzuziehen ist sinnvoll?!
wiegesagt ich will dir da nicht widersprechen. rechtlich absolut sichere sache, aber trotzdem relativ sinnfrei.
und ein 10 jahre und älteres autos das mängelfrei läuft wie ein neuwagen...in welchen münchhausen oder grimm geschichten gibts das den? 😉
Kann hier jetzt mal endlich ZU gemacht werden ?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja den der es "verbockt" hat ranzuziehen ist nonsens nach 10 jahren -> richtigZitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Es ist egal, wer vor 10 Jahren mal dieses Auto gebaut hat. Den Hersteller bei solch Alter noch in Regress zu nehmen wäre absurd. Es ist der Verkäufer, nicht der Hersteller, der hier dieses alte Auto mit all seinen Schwächen zum Verkauf anbietet.und die arme frau die nichtmal weiss was gewährleistung ist ranzuziehen ist sinnvoll?!
wiegesagt ich will dir da nicht widersprechen. rechtlich absolut sichere sache, aber trotzdem relativ sinnfrei.
und ein 10 jahre und älteres autos das mängelfrei läuft wie ein neuwagen...in welchen münchhausen oder grimm geschichten gibts das den? 😉
Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, in dem anständigerweise vom Käufer auch noch explizit auf die Gewährleistung hingewiesen wird (denn ohne Erwähnung hätte der Käufer die Gewährleistung ja auch), dann muss man sich als erwachsene, geschäftsfähige Person darüber im Klaren sein, was das bedeutet.
Zitat:
Original geschrieben von wiwi_duedorf
...., dann muss man sich als erwachsene, geschäftsfähige Person darüber im Klaren sein, was das bedeutet.
Und genau hier würde ich sagen, dass sie sich darüber eben nicht im Klaren war und der Käufer dies erkannt hat. Soviel Einfältigkeit kann's doch garnicht geben!
t.
Zitat:
Original geschrieben von wiwi_duedorf
Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, in dem anständigerweise vom Käufer auch noch explizit auf die Gewährleistung hingewiesen wird (denn ohne Erwähnung hätte der Käufer die Gewährleistung ja auch), dann muss man sich als erwachsene, geschäftsfähige Person darüber im Klaren sein, was das bedeutet.
wie schonmal erwähnt gibts genügend "veträge" die von geschäftsfähigen personen abgeschlossen werden OHNE zu wissen WAS sie da unterschreiben. ich wiederhohl mich zwar aber da wären die 0190 dialer, die handy abos oder sogar die netten leute von schwäbisch hall die zu dir nach hause kommen um dir einen neuen bauspahrvertrag nahelegen weil der alte voll ist aber NICHT die 300€ bearbeitungsgebühr erwähnen, oder die leute die telekom aktien kaufen ohne die richtige beratung zu bekommen....soll ich jetzt grad in sachen finanzen weitermachen mit geschäftsfähigen leuten die nicht wissen was sie unterschreiben? verstehst DU auf anhieb die fragen deiner versicherungen? die deiner bank? oder die klauseln deines arbeitsvertrages?
ich behaupte mal das 80-90% der menschen die deutschland (mich eingeschlossen) schonmal was unterschrieben haben was sie nicht verstanden haben oder nicht 100% aufgeklährt wurden. gibt im übrigen grad in jüngster vergangenheit genug urteile grad im finanzsektor...
Was hätte der Käufer denn aber eurer Meinung nach noch mehr machen sollen?
Er hat nicht einfach auf eine Gewährleistungsklausel verzichtet und still und heimlich gehofft, dass die Verkäuferin daran nicht denkt, um plötzlich mit allen möglichen Mängeln auf sie zuzukommen. Doch selbst dieses Vorgehen wäre legitim, weil eben ein normaler Kaufvertrag ohne expliziten Hinweis auf Gewährleistungsausschluss die Gewährleistung des Käufers enthält. Wenn man als Privatmann Verträge aufsetzt und unterschreibt, muss davon ausgegangen werden, dass sich jeder der Vertragsbedingungen bewusst ist. Falls man sich nicht damit auskennt, sollte man auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Der Käufer hat aber explizit auf die Gewährleistung hingewiesen und mit der Verkäufering darüber gesprochen. Sie hat sich explizit dazu bereit erklärt, sie nicht nur nicht auszuschließen, sondern in Form eines gesonderten Punkts im Kaufvertrag einzuschließen. Wer sich dann vorher nicht informiert, was das eigentlich bedeutet oder bedeuten kann, der kann doch später, wenn die Gewährleistung denn zum Tragen kommt, nicht als armes Opfer böser, hinterlistiger Käufer dargestellt werden.
Und zum Thema Finanzgeschäfte: Das ist ein ganz anderes Thema. Das Problem dabei ist, dass selbst ein Großteil der Leute, die damit handeln, nicht weiß, wie bestimmte Derivate oder andere Transaktionen/Optionen oder was auch immer überhaupt funktionieren. Deshalb versucht der Gesetzgeber ja immer stärker, eine weitgehende Informationspflicht der Verkäufer zu bewirken.
Wer hier was vom prozentualen Aufteilen schreibt, kennt den Unterschied zwischen er gesetzlichen Sachmängelhaftung und der freiwilligen Garantie nicht.
Meine Meinung:
Moralisch ist das was der TE gemacht hat, evtl. fragwürdig.
Rechtlich hat er nun (wie bereits festgestellt) einen Anspruch auf Gewährleistung. Da gibt es keine Aufteilung in %. Die Gewährleistung stellt auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs (hier Übergabe des Wagens) ab. Der Wagen muss also, sofern im Vertrag nichts anderes (bsp.: Motor ruckelt) vereibart ist, "ok" sein.
Wenn er das nicht ist, was evtl. vom Sachverständigen geklärt werden muss, so kann der TE die Dame in Anspruch nehmen.
Warum diskutiert ihr eigentlich darüber ?
Und warum sollte das schriftliche einschliessen der Gewährleistung nicht moralisch sein?
Wenn ihr einen gebrauchten kauft schaut ihr doch auf drauf das ihr möglichst eine Gewährleistung bekommt oder nicht ?
Ich denke der TE hat hier alles richtig gemacht.
Er war VOR dem Kauf mit der VERKÄUFERIN beim TÜV und hat den Wagen begutachten lassen, von dort kam grünes Licht.
Wenn die Verkäuferin daraufhin eine Gewährleistung gibt, wird sie wohl wissen was sie macht oder denkt ihr nicht?
Ausserdem will/wollte der TE keinesfalls alle Mängel auf die Verkäuferin abwälzen, anscheinend haben das die meisten gar nicht gelesen.
Wenn man so ein Geschäft macht, wie ein Fahrzeug verkaufen, sollte man sich schon bewusst sein was man macht, das gilt für den Käufer genauso wie für den Verkäufer.
Wie oft kommen hier Fragen von Leuten die blindlinks ein Fahrzeug gekauft haben und vom Privatverkäufer über den Tisch gezogen wurden?
Seltsam ist das dann jeder hier als erstes nach der Gewährleistung fragt ob diese im Vertrag ausgeschlossen wurde und man doch sofort zum Anwalt rennen soll.
Oder diejenigen die ihr Fahrzeug verkauft haben und der Käufer nachher sagt da wäre alles kaputt und er will so und soviel zurückhaben.
Wenn alle auf dieser Welt nach der Moral handeln würden hätten wir den Weltfrieden.
Den haben wir aber nicht weil jeder nach seinem Vorteil schaut.
Moral gibt es leider nicht auf dieser Welt , aber genügend Gesetze die halt für alle gelten, ob man sie kennt oder nicht.
Amen.
Zitat:
wie schonmal erwähnt gibts genügend "veträge" die von geschäftsfähigen personen abgeschlossen werden OHNE zu wissen WAS sie da unterschreiben. ich wiederhohl mich zwar aber da wären die 0190 dialer, die handy abos
Wenn jemand ohne es zu merken (Virus) oder durch einen mehr oder weniger getarnten Mausklick einen Dialer installiert oder beim Herunterladen eines Klingeltons unbewusst ein Abo eingeht, dann setzt Du das gleich mit jemandem, der
ein Auto verkauftund zu diesem Zweck einen
schriftlichen Kaufvertrag vorgelegt bekommt und unterzeichnet!?
Dazu fällt mir nichts mehr ein.
Und ja, wer Finanzgeschäfte abschließt, ohne sie verstanden zu haben, der handelt sträflich leichtsinnig und sollte sich nicht beschweren, wenn es zu Verlusten kommt. Nicht ohne Grund sind die Banken/Anlageberater verpflichtet, die Finanzkenntnisse und Risikobereitschaft des Kunden im Beratungsgespräch abzufragen und zu dokumentieren. Sie dürfen ihm dann keine Produkte anbieten, die riskanter sind als diese Selbsteinstufung. Wer hier aus Gier auf das schnelle Geld Spekulationsbereitschaft bekundet, damit ihm der Berater den Hedge-Fonds verkaufen kann, der darf sich hinterher nicht beschweren.
Der TE hat ein Recht auf seine Gewährleistung, aber wenn Z.B. der Motor nur wegen einer Zündspule oder so stottert, bekommt er nichts, da das z.B. ein Verschleißteil ist. Da kann man nach einigen tausend Kilometern nach Kauf bei einem Auto welches 12 Jahre alt ist nicht auf Gewährleistung hoffen. Und bei Autos über 150tkm wird es nochs schwieriger mit der Gewährleistung, da alles im Auto einem Verschleiß unterliegt. Es ist natürlich etwas anderes, wenn so etwas nach ein paar oder einigen hundert Kilometern vorkommen, aber nach einigen Tausend Kilometern eher schweirig mit der Durchsetzung mit der Gewährleistung.
Ich denke nicht, dass wir eine juristische Bewertung des Sachverhalts hier bei MT vornehmen können bzw. sollten. Sollte der TE noch unsicher sein, möge er einen entsprechend versierten Anwalt mit der Sache betrauen, hier mache ich an der Stelle jedenfalls zu.
Gruß Tecci
MT-Moderation