Händler verweigert evlt Garantie. - Darf er das ?
Guten Abend,
Ist mein erster Beitrag also bitte nicht sauer werden wenn der Beitrag fahlsch erstellt oder abgelegt ist.
Ich fange einfach an zu erzählen und hoffe das jemand mich versteht.
Habe mir ein bmw 318i e46 limo bj98 118ps gekauft. Steht sehr sauber da und hat alles was ich mir wünsche (: ... Dieser bmw hat bei ca 182tsd ein aus Tausch motor bekommen mit 6 Monate Garantie. Rechnung ist dabei. Eingebaut wurde er direkt beim Anbieter das war am 30.okt 2014. Im Feb. 15 habe ich diesen bmw gekauft von einem privat man der mir alles von a bis z offen gelegt hat. Also er hat mir wirklich alles erzählt was am Mängel dran sind.dieser bmw hat Ende april 2015 ein Motorschaden erlitten. Wieder mal ): diesmal bei mir. Natürlich wollte ich das reklamieren aber die blöden Feiertage sind mir in die Quere gekommen und konnte somit leider erst am 4 Mai den Händler davon berichten. Somit wer ich jetzt über die 6 Monate Garantie. Habe aber wirklich niemanden erreicht in der Firma.
Jetzt will der Händler mir erzählen das in seinen ABG im Internet steht das ich keine Garantie habe da ich das Auto gekauft habe aber der motor vom Vorbesitzer gekauft wurde. Sprich er hatte keine Probleme bekommen wenn der vorBesitzer in den 6 Monaten garantie. ABER in der Rechnung die ich habe steht nur das ich 6 Monate Garantie habe auf dem motor und nichts davon das die Garantie nicht übertragbar ist und das hat der Vorbesitzer mir nicht gesagt. Weiß nicht ob er es nicht wusste oder keine Ahnung. Jetzt sagt der Verkäufer vom Motor das er 2 Fragen mit dem Chef bereden muss.
1 mal das mit der 6 Monate Garantie ( übertragbar da ich den Motor nicht einbauen lassen habe sondern der Vorbesitzer.
2 mal über die 6 Monate Dank den Feiertagen. Freitag 1 Mai und Samstag und Sonntag ist zu somit blieb mir nur Montag der 4 Mai ): ...
Kann er mir die Garantie verweigern ? Hoffe ich habe es verständlich erklärt. Bin etwas sauer
40 Antworten
Guten Morgen, habe mit einen Arbeitskollegen geredet und er meinte das ich gegenüber den Händler keine gewehrleistung habe aber gegenüber den vorBesitzer der mir den bmw verkauft hat. Stimmt das ? Kann ich den vorBesitzer dazu auffordern den Schade zu reparieren und ist es seine Pflicht ? Im Kaufvertrag steht nur das er das Auto nicht zurück nimmt.
Wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug als Privatperson verkauft muss und kann er keine Gewährleistung gewähren. Er hat dir einen reparierten Wagen verkauft in dessen Besitz er auch nicht mehr ist und solange er keine arglistige Täuschung begangen hat, heißt dass er dir Schäden verschwiegen hat die zum Schaden geführt haben, ist er nicht verpflichtet dir gegenüber irgendwelche Leistungen zu erbringen. Er hat keine Gewährleistungsansprüche mehr gegenüber der Stelle die den Motor revidiert oder eingebaut haben da er den Wagen nicht mehr besitzt.
Edit: Muss sorgfältiger lesen.Du wiederrum müsstest wissen oder dich eben informieren ob die Gewährleistung auf dich übertragen wurde, was ich aber bezweifle.
Hast meiner Ansicht nach schlechte Karten.
Ich glaube ohne Anwalt wirst du hier eh nicht weiter kommen. Egal, wer dir hier was schreibt. Der Händler wird es im Zeifel anders sehen und da bleibt dir ausser klagen nichts,
Gewährleistung gilt grundsätlich nur zwischen Käufer und Verkäufer. Der Händler hat dir den Wagen aber ja nicht verkauft. Somit hast du theoretisch auch keine Ansprüche. Du müsstes dich also an den wenden, der dir das Auto verkauft hat. Der ist aber Privatperson und hat es dir ja auch nicht arglistig verschwiegen. Somit wird auch das schierig. theorestisch müsste sich dein Verkäufer an den Händler wenden. Ob das ganze einfach so übertragbar ist, da steiten sich die geister
Besipiel wäre, du kaufst im Laden einen Fernseher. Wenn der kaputt ist innerhalb der Gewährleistung, gehst du ja normalerweise auch erst einmal an den Händler und nicht direkt zu Hersteller, wo der Händler das Gerät gekauft hat. Der Händler würde dann evtl. seine Ansprüche an den Hersteller weitergeben.
Alles nicht so einfach...
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Nochmal: die gesetzliche Gewährleistung kann nicht von der Abtretung ausgeschlossen werden!
Die Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Motorhändler ist mit dem Kauf des Fahrzeuges erfolgt, da er dir ja auch die Rechnung über dem Motor mitgegeben hat, dass du somit im Fall der Fälle die gesetzliche Gewährleistung geltend machen kannst.
Gegebüber dem Vorbesiitzer hast du keinerlei Ansprüche. Du hast nur Ansprüche gegenüber dem Motorhändler.
Da dein Arbeitskollege genausowenig rechtlich gebildet ist wie du selber, würde ich dir einen Rechtsanwalt raten!
Ich habe dir vorher schon deine rechtliche Lage bis ins Detail erörtert und welche Chancen du hast. Wenn du mir nicht traust dann hilft nur ein Rechtsanwalt.
Und du glaubst ja wohl selber nicht, dass der Händler die nächsten Tage auf dich zukommt, wenn du einen Anspruch gegenüber ihm geltend machen willst. Der wird hoffen, dass du dich nicht mehr meldest.
Also nochmal anrufen und Druck machen. Wenn du wieder keinen Erfolg hattest direkt zum Anwalt.
Zitat:
@KiN9Bi9BaUeR schrieb am 8. Mai 2015 um 11:44:32 Uhr:
Die Abtretung der Ansprüche gegenüber dem Motorhändler ist mit dem Kauf des Fahrzeuges erfolgt, da er dir ja auch die Rechnung über dem Motor mitgegeben hat, dass du somit im Fall der Fälle die gesetzliche Gewährleistung geltend machen kannst.
Also ich bin ja kein Anwalt, aber beruflich doch schon öfter mit so etwas konfrontiert. Und das oben sehe ich nicht so. Gewährleistung regelt Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer. Und der Händler ist in diesem Fall NICHT der Verkäufer und es besteht auch keinerlei Vertrag mit dem letzen Käufer. Somit gibt es ja keine Rechtgrundlage. Und automatisch überträgt sich da nichts, soweit ich weiss.
Mann kann aber wohl die Gewährleistungsansrüche abtreten. Sprich die ursprünglichen Ansprüche des privaten Verkäufers und dem Händler. Das ließe sich ja evtl. noch ohne Streiterei machen.
Aber wie gesagt, Anwalt hilft.
Zitat:
Mann kann aber wohl die Gewährleistungsansrüche abtreten. Sprich die ursprünglichen Ansprüche des privaten Verkäufers und dem Händler. Das ließe sich ja evtl. noch ohne Streiterei machen.
Genau das ist der Punkt. Ich sehe alleine in der Handlung dass er die Rechnung mitgibt eine Abtretung,
Allerdings könnte der Vorbesitzer diese auch noch einmal schriftlich bestätigen, dann wäre der TE auf der sicheren Seite.
Durchaus kritischer sehe ich, dass die 6-Monats Frist jetzt abgelaufen ist und der TE nachweisen kann, dass der Motor innerhalb des Beweislastumkehrzeitraumes einen Schaden erlitten hat.
Du wirst aus der Garantie nix mehr herleiten können. Aber Du könntest noch Gewährleistung haben. Und bevor es da auch zu spät ist:
Ab zum Anwalt!
Der Schaden rechtfertigt in jedem Fall eine anwaltiche Beratung. Vorher Preis festlegen & gut. Und gute Beratung ist auch Geld wert! Ggf. 4000 €.
Haben mit dem Händler eine Vereinbarung getroffen. Er baut mir ein Austausch motor ein und ich zahle nur die Einbaukosten. Mir zugut kam das wir beide die selben Landsleute sind ( türkischer Abstimmung ). War aber viel Politik bis er zugestimmt hat. Von mehren 1000€ muss ich nur 500€ Einbaukosten tragen.
Hoffe das dieser Motor länger durch hält als 6 Monate.
Eine Frage noch!!! Wie erkenne ich oder woran erkenne ich das ich ein sauberen motor bekommen habe ? Hebebühne ist klar das werde ich noch vor Ort machen. Meine viel mehr worauf ich noch achten muss ?