Händler verweigert evlt Garantie. - Darf er das ?

BMW 3er E46

Guten Abend,


Ist mein erster Beitrag also bitte nicht sauer werden wenn der Beitrag fahlsch erstellt oder abgelegt ist.

Ich fange einfach an zu erzählen und hoffe das jemand mich versteht.
Habe mir ein bmw 318i e46 limo bj98 118ps gekauft. Steht sehr sauber da und hat alles was ich mir wünsche (: ... Dieser bmw hat bei ca 182tsd ein aus Tausch motor bekommen mit 6 Monate Garantie. Rechnung ist dabei. Eingebaut wurde er direkt beim Anbieter das war am 30.okt 2014. Im Feb. 15 habe ich diesen bmw gekauft von einem privat man der mir alles von a bis z offen gelegt hat. Also er hat mir wirklich alles erzählt was am Mängel dran sind.dieser bmw hat Ende april 2015 ein Motorschaden erlitten. Wieder mal ): diesmal bei mir. Natürlich wollte ich das reklamieren aber die blöden Feiertage sind mir in die Quere gekommen und konnte somit leider erst am 4 Mai den Händler davon berichten. Somit wer ich jetzt über die 6 Monate Garantie. Habe aber wirklich niemanden erreicht in der Firma.

Jetzt will der Händler mir erzählen das in seinen ABG im Internet steht das ich keine Garantie habe da ich das Auto gekauft habe aber der motor vom Vorbesitzer gekauft wurde. Sprich er hatte keine Probleme bekommen wenn der vorBesitzer in den 6 Monaten garantie. ABER in der Rechnung die ich habe steht nur das ich 6 Monate Garantie habe auf dem motor und nichts davon das die Garantie nicht übertragbar ist und das hat der Vorbesitzer mir nicht gesagt. Weiß nicht ob er es nicht wusste oder keine Ahnung. Jetzt sagt der Verkäufer vom Motor das er 2 Fragen mit dem Chef bereden muss.

1 mal das mit der 6 Monate Garantie ( übertragbar da ich den Motor nicht einbauen lassen habe sondern der Vorbesitzer.
2 mal über die 6 Monate Dank den Feiertagen. Freitag 1 Mai und Samstag und Sonntag ist zu somit blieb mir nur Montag der 4 Mai ): ...

Kann er mir die Garantie verweigern ? Hoffe ich habe es verständlich erklärt. Bin etwas sauer

40 Antworten

Was ist aber mit der gewährleistung? Das ist mir Ende April diesen Jahres passiert ?

Kannst du gerade mal versuchen, ob der Link bei dir noch geht und ggf. neu posten? Also den 1. Link

Geht bei mir irgendwie auch nicht mehr. Komisch

http://baytemuer.de.www170.your-server.de/AGB.20.0.html

Also:
Wird ein Artikel waehrend der Gewaehrleistungsfrist weiterverkauft, so gelten Ansprueche aus der Gewaehrleistung - anders als bei Garantieanspruechen - regelmaessig als stillschweigend an den Folgekaeufer abgetreten. Eine solche (stillschweigende) Abtretung kann sich aber natuerlich nur auf die Ansprueche beziehen, die auch der Erstkaeufer gehabt hat. Hatte der bei einem gebrauchten Artikel vereinbarungsgemaess nur eine einjaehrige Gewaehrleistung, dann kann er natuerlich auch nur die auf 1 Jahr bezogene "Restlaufzeit" abtreten.
Die Abtretung (in dem Fall vom Vorbesitzer an dich) der Gewährleistung müsste innerhalb der AGB ausgeschlossen worden sein. Das was ich gelesen habe (habe nicht die komplette AGBs gelesen) enthält eine solchen Ausschluss nicht. Normal dürfte die Gewährleistung weiterhin bestehen. Allerdings kann ich nichts 100% sagen, bin erst Anfänger in juristischen Angelegenheiten.

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Der Händler hat hier folgendes falsch beachtet:

Der Händler schließt die Abtretung der Garantie auf den Erwerber des Fahrzeuges aus.
Dies ist in so weit zulässig, da eine Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers ist. Zur Garantie wird kein Hersteller gesetzlich gezwungen. Nicht mal BMW gibt Garantie aauf die Technik ihrer Fahrzeuge, sondern nur Gewährleistung! Darüber hinaus gibt BMW noch Garantien wie unter anderem die Durchrostungsgarantie von 6 Jahren bzw. ab 2004 12 Jahren. Diese Garantie kann das Unternehmen an Bedingungen stellen (wie zum Beispiel vollständiges Scheckheft bei BMW etc.)

Als Unternehmen ist man zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, da es sich hier um einen Verbauchsgüterkauf i.S.d. §474 BGB handelt. Diese beträgt 12 Monate, allerdings muss innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung gem. §476 BGB der Verkäufer nachweisen, dass der Motor nicht schon direkt beim Einbau defekt war und der Mangel jetzt erst aufgetreten ist. Das schafft der Händler jedoch auf keinen Fall, denn sonst hätte er ein Gutachten eines unabhängigen Dritten beim Verkauf des Motors erstellen müssen.

Zitat:

476 BGB: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Ich weiß jetzt nicht, von wann die Rechnung ist aber wenn der Motor innerhalb der ersten 6 Monate kaputt gegangen ist

und

du deinen Anspruch innerhalb der ersten 6 Monate

geletend

machst, kann der Händler sich nicht rausreden, da er zwar die Abtretung der Garantie an einen Dritten über seine AGBs zulässigerweise ausgeschlossen hat, jedoch aber nicht die gesezliche Gewährleistung ausschließen darf in seinen AGBs.

Ohnehin wäre es verboten, in seinen AGBs die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen gemäß §307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Zitat:

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist

Somit wäre der Händler bis zum 30.04. in der Beweislast gewesen, ab dem 01.05. bist DU in der Beweislast, dass der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen hat, das wird für dich sehr sehr schwierig!!!

Warst du denn in einer Werkstatt Ende April als die neue Diagnose Motorschaden gestellt wurde?? kannst du das nachweisen?
Nur so hast du noch Anspruch auf Nachbesserung (also einen neuen Motor)

Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen dir und dem Verkäufer, von dem du das Fahrzeug gekauft hast.
Ob Rechte gegenüber Dritten auf dich übertragen wurden, wäre zu klären.
IMO benötigst du einen Rechtsanwalt.

Oh man ): trotzdem danke Riesen dank. Ich hoffe der Händler hilft mir irgendwie weil sonst ist das unser Untergang wenn das noch diesen Monat oben drauf kommt.

Ich war in der werkstatt und das ist wie gesagt Ende April passiert musste halt bis Montag warten. Eine Rechnung habe ich natürlich nicht warum auch ?! Habe das Auto dorthin schleppen lassen und später hat der Händler dem bmw von dort auch am Montag abgeholt. ES IST NOCH IN DEN ersten 6 Monaten passiert.es ist wirklich schade um das Auto da es wirklich top gepflegt ist.

Du brauchst unbedingt irgendwas von der Werkstatt, die dir bezeugt, dass der Motor noch im April kaputt gegangen ist!

Am besten eine Rechnung über die Feststellung des Schadens im April. Rechnungsdatum kann Mai sein, Auftragsdatum MUSS im April sein!

Wenn du sowas bekommst und der Händler sich immer noch quer stellt - ab zum Rechtsanwalt!

Wie soll die werkstatt eine Rechnung stellen wenn nix verkauft wurde ? Habe aber leider nichts außer Evlt die Aussage vor Gericht.

Die Werkstatt hat sich doch den Wagen Ende April angeschaut und die Diagnose gestellt oder? Da haben die doch sicher sich ein wenig Zeit genommen sich den Motor wirklich genau anzuschauen um festzustellen, dass der Motor defekt ist. So etwas kostet auch Geld worüber sie dir eine Rechnung stellen wird/kann.

Oder ist die Werkstatt und der Händler des Motors die selbe Person??

Ja Vermutung auf irgendwelche plleulager Schaden irgendwas 25€ und 15 min Arbeit. Aber nix von motorschaden.habe auch die Rechnung von Schlepper mit Rechnung vok Ende april

Ja also, hast du dafür eine Rechnung bekommen? Ansonsten geh zu denen nochmal hin die sollen was offizielles ausdrucken.
Du brauchst irgendwas, das den Sachmangel (es ist egal ob Pleuellagerschaden oder sonst was) im April nachweist. Sonst musst du Nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag und das wirst du nicht können!

ok. Ich guck mal was der Händler sagt Evlt ist er mir behilflich oder nicht mal schauen. Rechnung ja have ich...

Dann viel Erfolg, halte uns auf dem Laufenden!

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