Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

BMW 3er

hallo gemeinde

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil
-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel
-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:
Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel


hallo gemeinde

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil
-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel
-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:
Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé 😁 ).

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Es geht hier um 400 € , 400 € - und du sagst "ich bin am verzweifeln"....
ich habe für meine M3 Bremsanlage 1300 € bezahlt, wo geht man denn bei BMW denn mal unter
1000 € aus der Werkstatt, das ist doch ein absoluter Witzbetrag.
Da hätte ich mich noch gefreut " Gott sei dank nur 400 € "
Wenn du einen Motorschaden hättest wär es was anderes, aber so. 😕

Zitat:

Original geschrieben von mfgPeter


Es geht hier um 400 € , 400 € - und du sagst "ich bin am verzweifeln"....
ich habe für meine M3 Bremsanlage 1300 € bezahlt, wo geht man denn bei BMW denn mal unter
1000 € aus der Werkstatt, das ist doch ein absoluter Witzbetrag.
Da hätte ich mich noch gefreut " Gott sei dank nur 400 € "
Wenn du einen Motorschaden hättest wär es was anderes, aber so. 😕

Ist doch völlig egal ob der Schaden 2€ oder 1000€ beträgt.

Tatsache ist, dass es eine Schweinerei ist, wenn der Händler den BMW ohne Angabe des Schadens verkauft hat. Wieso soll der TE jetzt in den sauren Apfel beißen und die Kosten übernehmen, wenn er vorsätzlich getäuscht wurde?

P.S. Ich glaube nicht, dass die 400€ den TE ruinieren würden aber es geht ums Prinzip...

Betrachte es als überschaubares Lehrgeld, dass man kein Auto von wem auch immer "im Kundenauftrag" kauft, never ever.

Zitat:

Original geschrieben von mfgPeter


An den Themenstarter:
Was glaubst du denn wo die 1100 € geblieben sind ? Die hat der Händler - der muss ja auch leben.
So funktioniert das in einer Marktwirtschaft. Außerdem du hast einen 330i für 13700 € geschossen - und jetzt kommst du wegen einer 400 € reparatur und willst dir einen Anwalt nehmen Loooool
Wie alt bist du denn, 18 ?
Bezahl die paar Mark und sei glücklich, an so einem Auto können noch ganz andere sachen kaputt gehen und die gehen dann richtig ins Geld.
Du wusstest doch das du im Auftrag kaufst - wenn du dir keinen BMW leisten kannst warum kaufst du ihn dann?
Hauptsache schön billig

Aussagen wie der letzte Satz kotzen mich so an, dass man an deren Sinnhaftigkeit zweifeln muss! Hast du dem TS mit dieser Aussage auch nur ansatzweise geholfen? Ich habe das Gefühl, dass manche hier wirklich jegliche Relation zum Geld verloren haben und dann mit Aussagen um sich herum- prahlen, deren einziger Sinn es ist, auf dicke Hose zu machen. Schäbig solche Aussagen, und ich komme mir ehrlich gesagt auch doof vor, sowas zu kommentieren!

@TS
Ich hoffe das Problem löst sich mit Hilfe eines Anwalts. Die 400euro muss man sicherlich nicht einfach möglichen kriminellen Machenschaften in dem Rachen werfen. Weiterhin hoffe ich natürlich, dass du kein Montagsauto erworben hast.

mep

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Zitat:

Original geschrieben von BMWA3Fan


Der wirkungsvollste Ansatz hier vorzugehen ist imo folgender:

Wenn ich den Sachverhalt auf die schnelle richtig erfasst habe bekommt der Arzt den Händler wegen Betruges dran und dir wäre damit wohl auch emotional geholfen.

Wenn die Tatsachen so stimmen, dann hat der Händler 13.700 Euro bekommen und dem Arzt nur 12.600 als angeblichen Verkaufspreis weitergegeben.

Beauftragt einen Anwalt (nehme an der Arzt hat Rechtsschutzversicherung) und teilt euch die 1100 Euro Differenz fair.

Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft von sich auch noch tätig, wenn der Verdacht aufkommt, dass dies kein Einzelfall war bei diesem Händler. Dann wird es richtig lustig.

Grüße

Man muss sich immer wieder wundern, wieviel "Möchte-Gern-Juristen" sich hier rumtreiben und mit Halbwissen um sich werfen.

Hier liegt mit Sicherheit KEIN Betrug seitens des Händlers gegenüber dem Arzt vor. Warum auch? Der Arzt erklärte sich mit dem Preis von 12600 einverstanden. Diesen Preis hat er mit dem Händler vereinbart und das Geld auch von diesem erhalten. Somit Vertrag erfüllt. Fertig.

Jeder Depp kann sich denken, dass ein solcher Händler das Geschäft nicht für Umsonst macht.

Und ob der Arzt gegen den Händler etwas ausrichten kann, weil dieser das Fahrzeug ohne Einwilligung des Arztes in dessen Namen weiterverkauft hat, sei mal dahingestellt. Wobei dies noch gar nicht richtig aus den bisherigen Posts des TE hervorgeht. Bestenfalls geht hier zivilrechtlich was.

An den TE: Lass Dich bei einem Anwalt beraten, ob hier Aussicht auf Erfolg besteht. Vor allem klär vorher mit Deiner Rechtsschutzversicherung ab, ob diese die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen. Ansonsten zahl die 400 Euro aus eigener Tasche und lass gut sein.
Bei solchen Assi-Händlern kauft man von Verneherein nichts und schon gar nicht "Im Kundenauftrag". Ist doch klar, dass man da über``S Ohr gehauen wird. Meiner Meinung nach selbst schuld.
Sei froh, dass es sich "nur" um 400 Euro handelt und dass z. B. wenigstens der Kilometerstand stimmt.

ich kann mich meinem vorschreiber nur anpassen.
13700€ sind schon ein ganz schöner batzen geld, den man mal nicht schnell so rumliegen hat, als normalbürger.
und ich würde mich auch ärgern, wenn ich mein auto gerade gekauft habe, und schon wieder ne reperatur am bein hab.

außerdem dachte ich, das es so nicht erlaubt wäre, als händler ein fahrzeug zu verkaufen, an privat in kundenauftrag.

bin mir da aber im moment nicht sicher...

ich würde es auch nochmals probieren, mit dem händler zu reden...

sonst würde ich echt noch über den ADAC ne rechtschutzversicherung abschließen...

oder wandeln, wegen evtl verborgener mängel...

gruß

Zitat:

Original geschrieben von olibolli


sonst würde ich echt noch über den ADAC ne rechtschutzversicherung abschließen...

und wie soll dem TE dies hier helfen 🙂

ließ mal im kleingedruckten, "rückwirkend" wird da zu 100% nix übernommen, t.w. muss man gar min. 3 Monate versichert sein bis ein "Versicherungsschaden" kommen kann...

oder gibt es Versicherungen die im nachgang so etwas zahlen 😕

Zitat:

Original geschrieben von Mephisto735


@TS
Ich hoffe das Problem löst sich mit Hilfe eines Anwalts. Die 400euro muss man sicherlich nicht einfach möglichen kriminellen Machenschaften in dem Rachen werfen. Weiterhin hoffe ich natürlich, dass du kein Montagsauto erworben hast.

mep

Das ist bestimmt ein Montagsauto weswegen auch so "günstig" zu kaufen war😉 Wenn man billig kauft, kauft zweimal.

Ich würde 400 euro als Lerngeld zahlen. Der Weg zur juristischen Auseinandersetzung ist zu mühsam für 400euro, eben wenn man eine Rechtsschutzverischerung hätte, zudem, dem TE war bewusst dass es sich um Verkauf im Kundenauftrag handelte.

Zitat:

Original geschrieben von f8274


Betrachte es als überschaubares Lehrgeld, dass man kein Auto von wem auch immer "im Kundenauftrag" kauft, never ever.

Eben.

Da kann ich doch gleich von privat kaufen und muß nicht auch noch einem gierigen Händler einen vierstelligen Eurobetrag in den Hals schieben für Nichts....

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von olibolli


sonst würde ich echt noch über den ADAC ne rechtschutzversicherung abschließen...
und wie soll dem TE dies hier helfen 🙂

ließ mal im kleingedruckten, "rückwirkend" wird da zu 100% nix übernommen, t.w. muss man gar min. 3 Monate versichert sein bis ein "Versicherungsschaden" kommen kann...

oder gibt es Versicherungen die im nachgang so etwas zahlen 😕

ich merke schon, du bist kein mensch, der in die zukunft schaut, sondern nur hier und jetzt lebt..

muß ich noch extra dazuschreiben, für kommende probleme??

mannmannmann?????

gscheidhaferl wie dich hab ich echt gern...

Also das der TE etwas unüberlegt gekauft hat ist eine Sache. Das hier aber einige sagen selber schuld, zahl das und gut ist kann ich aber gar nicht verstehen. Und nur mal zu Info 400€ sind nicht gerade wenig Geld oder hier laufen nur noch Leute rum, die ein 6 Stelliges Jahresgehalt haben. Mal ganz davon zu schweigen, wenn alle das einfach klaglos hinnehmen wird sich der dumme Händler freuen und weiter schön das Geschäft des Lebens machen.
Aber was solls wir sind ja alle Leidensfähig und lassen uns gerne ausnehmen. Der TE wurde schlichtweg übers Ohr gehauen und so etwas sollte sich kein normaler Mensch gefallen lassen und dabei geht es nicht um 400€ oder um 20€ sondern um die tatsache, dass es jeder verdient hat fair behandelt zu werden!

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Ich weiß ja nicht, was es hier zu diskutieren gibt? Der Verkauf im Kundenauftrag ist eine wasserdichte Möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen. Er muss dann die Vorbesitzerdaten im Kaufvertrag als Verkäufer angeben und einen Hinweis im Kaufvertrag geben, dass es sich um einen Verkauf im Kundenauftrag handelt. Dann kann der Händler unterschreiben und abstempeln und ist trotzdem aus der Gewährleistung raus! Er ist dann kein Verkäufer sondern nur Vermittler, Makler, nenn' es wie Du willst. Hast Du schonmal einen Immobilienmakler gesehen, der Gewährleistung auf eine vermittelte Immobilie bieten musste?

Ob das jetzt gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage, illegal ist es leider noch nicht. Aber wie ich schon geschrieben habe, gehören immer 2 Personen zu so einem Rechtsgeschäft.

Das ist Blödsinn, weil der Händler das Auto scheinbar normal angekauft hat. Und dann kann er nicht einfach "im Kundenauftrag" weiterverkaufen. Vielleicht solltest Du erstmal den ganzen Thread lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Hamburch


Das ist Blödsinn, weil der Händler das Auto scheinbar normal angekauft hat. Und dann kann er nicht einfach "im Kundenauftrag" weiterverkaufen.

Eben. Der Darstellung nach zu urteilen wurde hier keiner der Punkte, die für einen "Verkauf im Kundenauftrag" notwendig sind, vom Händler erfüllt. Folglich wird er bei einem Rechtsstreit arge Probleme bekommen, diesen "Verkauf im Kundenauftrag" überhaupt nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von marco31



Zitat:

Original geschrieben von BMWA3Fan


Der wirkungsvollste Ansatz hier vorzugehen ist imo folgender:

Wenn ich den Sachverhalt auf die schnelle richtig erfasst habe bekommt der Arzt den Händler wegen Betruges dran und dir wäre damit wohl auch emotional geholfen.

Wenn die Tatsachen so stimmen, dann hat der Händler 13.700 Euro bekommen und dem Arzt nur 12.600 als angeblichen Verkaufspreis weitergegeben.

Beauftragt einen Anwalt (nehme an der Arzt hat Rechtsschutzversicherung) und teilt euch die 1100 Euro Differenz fair.

Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft von sich auch noch tätig, wenn der Verdacht aufkommt, dass dies kein Einzelfall war bei diesem Händler. Dann wird es richtig lustig.

Grüße

Hier liegt mit Sicherheit KEIN Betrug seitens des Händlers gegenüber dem Arzt vor. Warum auch? Der Arzt erklärte sich mit dem Preis von 12600 einverstanden. Diesen Preis hat er mit dem Händler vereinbart und das Geld auch von diesem erhalten. Somit Vertrag erfüllt. Fertig.

Deine unqualifizierten Aussagen helfen hier leider nicht weiter und sind falsch! Wo steht, dass der Arzt den Preis von 12.600 mit dem Händler vorher vereinbart hatte? Vielmehr war es doch so:

Zitat von vorher

"Ich habe den im kaufvertrag aufgeführten verkäufer ausfindig gemacht und angerufen er hat mir gesagt er weis nichts von 13700€ zu ihm wurde gesagt das auto sei für 12600 verkauft worden! Wo die restlichen 1100€ sind weis weder der vorbesitzer noch ich!!"

Wenn der Händler Geld für den Verkauf verlangt ist das ja natürlich ok.

Wenn er aber lügt und sagt der Wagen ist für 12.600 verkauft worden um seinen Gewinn zu erhöhen ist das eben Betrug.
Den Händler würde ich auffliegen lassen über einen Anwalt und Anzeige bei Staatsanwaltschaft stellen.

Worin du jetzt siehst dass hiermit ein Vertrag erfüllt wurde und alles ok ist mit dem Händler erschliesst sich wohl nur dir.
Ein Glück, dass nicht alle so ein rechtsverständnis haben wie du.

Zitat:

Original geschrieben von BMWA3Fan



Zitat:

Original geschrieben von marco31



Hier liegt mit Sicherheit KEIN Betrug seitens des Händlers gegenüber dem Arzt vor. Warum auch? Der Arzt erklärte sich mit dem Preis von 12600 einverstanden. Diesen Preis hat er mit dem Händler vereinbart und das Geld auch von diesem erhalten. Somit Vertrag erfüllt. Fertig.
Deine unqualifizierten Aussagen helfen hier leider nicht weiter und sind falsch! Wo steht, dass der Arzt den Preis von 12.600 mit dem Händler vorher vereinbart hatte? Vielmehr war es doch so:


Wenn er aber lügt und sagt der Wagen ist für 12.600 verkauft worden um seinen Gewinn zu erhöhen ist das eben Betrug.
/quote]

Genau, und nachts ist es dunkler als draussen......😁
Dann lass ihn auffliegen, jede Dienststelle/jeder Staatsanwalt würde sich totlachen, wenn Du mit einer solchen "Betrugsgeschichte" angeschissen kommst.
Der Einstellungsstempel wäre schneller auf der Akte als Du "Betrug" rumposaunen" könntest.

Aber schön, dass Du Dich so gut auskennst. War wohl gestern wieder ne Folge Großstadtrevier am laufen....😁

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