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Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

BMW 3er
Themenstarteram 22. März 2011 um 14:33

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

 

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

 

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

 

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

 

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

 

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

 

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

 

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

 

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

 

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé :D ).

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71 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kantholz

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

Ich habe den Vorbesitzer nach Unterlagen gefragt er hat mir nur mitgeteilt er habe für die 12600€ keine quittung erhalten und er durfte nicht erfahren wer das Auto gekauft hat und als er nachgefragt hat warum wurde ihm gesagt: Aus Datenschutzgründen!!

Das solltest Du ganz dringend klären, bevor Du zur Attacke bläst, sonst läufst Du Stirn voran vor den Pfosten und teuer wird's ggfs. auch noch für Dich. Laß' die Anzeige besser den Anwalt machen, wenn er sie für richtig hält.

Kantholz

Ein ganz klares weiteres Indiz, dass hier viel nicht mir rechten Dingen passiert ist.

Keine Quittung, wohl alles nur Bargeld, vielleicht nicht mal etwas in den Büchern beim Händler? Angebliche Datenschutzgründe etc.

Das wird noch lustig werden für den Händler.

 

Bei einer Anzeige gegen den Händler sollte man auf jeden Fall versuchen, den Vorbesitzer des Fahrzeuges mit ins Boot zu holen.

Das Verhältnis zwischen dem usprünglichen Eigentümer und dem Händler ist nach meiner Meinung hier nicht relevant.

Entscheidend ist nur, ob es ein echter Verkauf im Kundenauftrag war, d.h. Händler nur Vermittler, oder eben nicht.

Bei einem VK im Kundenauftrag kann der Händler, wie jeder andere private VK auch, die Gewährleistung ausschließen, außer bei arglistiger Täuschung.

Da der Händler in diesen Fällen keine gesetzliche Gewährleistung geben muss, kann er (theoretisch) billiger anbieten als bei einem Eigenverkauf, dort muss das Gewährleitungsrisiko in den Preis einkalkuliert werden, das Auto wäre also dort teurer.

Es hat schon seinen Grund, warum es bei den Markenhändlern kaum noch günstige Gebrauchtwagen gibt, die überlassen dieses undankbare Geschäft lieber den sog. Fähnchenhändlern, denen ist nix zu heiss :)

Bei voller Garantie bzw. ges. Gewährleistung hat man eine größere Sicherheit, man muss aber dann eben auch mehr bezahlen.

am 23. März 2011 um 9:58

Zum "Bescheissen" und "beschissen werden" gehören immer 2. Und offensichtlich hat sich der Vorbesitzer beim Verkauf genauso "dämlich" angestellt wie der jetzige Käufer.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Bei einer Anzeige gegen den Händler sollte man auf jeden Fall versuchen, den Vorbesitzer des Fahrzeuges mit ins Boot zu holen.

Genau, so sehe ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von olibolli

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

 

und wie soll dem TE dies hier helfen :)

ließ mal im kleingedruckten, "rückwirkend" wird da zu 100% nix übernommen, t.w. muss man gar min. 3 Monate versichert sein bis ein "Versicherungsschaden" kommen kann...

oder gibt es Versicherungen die im nachgang so etwas zahlen :confused:

ich merke schon, du bist kein mensch, der in die zukunft schaut, sondern nur hier und jetzt lebt..

muß ich noch extra dazuschreiben, für kommende probleme??

mannmannmann?????

gscheidhaferl wie dich hab ich echt gern...

Mal langsam mein Freund, zieh mal die Handbremse, du gibst hier solch Tipps die man auch so versteht an den TE, nicht ich :rolleyes:

Der TE hat jetzt sein Problem "nicht" in der Zukunft...

Was du meinst/denkst hat wohl (wie man merkt) nix mit deinem geschreibsel zu tun, merkst du was :rolleyes:

Nix für ungut aber viele Worte und wenig Inhalt, dass ist man hier ja von solch Anwalt(d) gebrüll gewohnt...

P.s. zum Glück gibt es die Ignore Liste :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Frischling2

Das Verhältnis zwischen dem usprünglichen Eigentümer und dem Händler ist nach meiner Meinung hier nicht relevant.

Entscheidend ist nur, ob es ein echter Verkauf im Kundenauftrag war, d.h. Händler nur Vermittler, oder eben nicht.

Das Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Eigentümer und dem Händler ist hier insofern relevant, als daß es zur Klärung beiträgt, ob es sich bei dem Geschäft um einen echten Verkauf im Kundenauftrag handelt oder nicht.

Wie ist es denn nun ausgegangen?

am 26. Juli 2011 um 18:01

Mal eine ganz andere Sache.

Der "Arzt" verkauft sein Fahrzeug für 12.600€, mehr hat er nicht erhalten, sagt er zu Dir.

Und der Händler verkauft es Dir " im Auftrag" für 13.700€

Schwarz in die Tasche oder doch zwei Verträge ;-)

Das haut nicht hin wenn er es im Auftrage verkauft hat und die Provision zwischen denen nicht vereinbart war. Du hast Deinen Kaufpreis quitiert, davon gehe ich aus, dann sollte es auch ein Buchaltungsproblem geben beim Händler.

Und für so dumm halte ich keinen Händler! Schon gar keinen "Mullu Mullu Händler" auf dem Hinterhof

 

Spann uns nicht auf die Folter, wie ging es aus?

Man man man, da lese ich nun 5 Seiten Beiträge hier durch und der Themenersteller kann nach soviel Antworten nicht einmal schreiben wie es nun ausgegangen ist? Traurig. Hauptsache alle antworten und helfen solange die Emotionen brodeln.

Finde ich nicht gut.

am 30. Juli 2011 um 8:19

Wahrscheinlich hat er ihn wg. der 400,- wieder hergegeben und sich ne andere Marke gekauft und ist deshalb nicht mehr hier.

Ich find 13700 günstig für das Fahrzeug. Da bleibt noch Luft nach oben für Kleinigkeiten wie die 400 Euro.

Ich hab meinen damals auch bei nem Fähnchenhändler im Kundenauftrag gekauft. Vergleichbare Modelle beim BMW Händler waren über 4000 Euro teurer. Man geht ja nicht davon aus bzw. hat schon ordentlich Pech wenn der Motor oder was teures kaputtgeht.

Klar waren dann mal der Schwingungsdämpfer (300 Euro) Der Thermostat und irgendein Rohr vom Kühler mussten gewechselt werden (300 Euro). Also wenn das alles ist, Turbo ging kaputt nach einem Jahr, da hab ich noch 60% Kulanz bekommen mit 118tkm.

Was ich sagen will, ich bin noch lange nicht an die 4500 Euro Differenz rangekommen die ich bei BMW mehr gezahlt hätte. Mittlerweile 155tkm drauf und nichts knarzt oder quietscht, läuft alles prima.

Ich kaufe auch fast lieber gleich von Privat, da dieser meistens sein Auto kennt, nicht professionell auf Gewinnmaximierung aus ist. Auch Probefahrten sind überschaubar, Autos vom Händler werden sicherlich nicht schön warmgefahren bei Probefahrten. Denk nur an diese welche ich schon gemacht hab, will natürlich schon wissen wie die Kiste geht, die mir (noch) nicht gehört:)

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von wernando

Ich kaufe auch fast lieber gleich von Privat, da dieser meistens sein Auto kennt, nicht professionell auf Gewinnmaximierung aus ist. Auch Probefahrten sind überschaubar, Autos vom Händler werden sicherlich nicht schön warmgefahren bei Probefahrten.

Ja, nach dieser Devise verfahre ich auch und bin damit bisher noch nicht ein einziges Mal auf die Nase gefallen, trotz nicht vorhandener Gewährleistung. Man darf sich dabei natürlich nicht nur das Fahrzeug anschauen, sondern muß auch versuchen, den Verkäufer einzuschätzen.

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