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Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

BMW 3er
Themenstarteram 22. März 2011 um 14:33

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

 

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

 

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

 

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

 

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

 

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

 

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

 

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

 

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

 

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé :D ).

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das sind dann die karren, mit denen onkel doc schnell beim patienten sein muss, dann kalt über kurzstrecken getreten werden :D (späßchen)

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

...vom Arzt gefahren....

Das läßt auf häufigen Kurzstreckenbetrieb schließen, wenn das Fahrzeug für Hausbesuche genutzt wurde. War es ein Arzt mit eigener Praxis oder ein im Krankenhaus beschäftigter Arzt?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

...vom Arzt gefahren....

Das läßt auf häufigen Kurzstreckenbetrieb schließen, wenn das Fahrzeug für Hausbesuche genutzt wurde. War es ein Arzt mit eigener Praxis oder ein im Krankenhaus beschäftigter Arzt?

Ja nu wird aber wild spekuliert hier *g*

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Das läßt auf häufigen Kurzstreckenbetrieb schließen, wenn das Fahrzeug für Hausbesuche genutzt wurde. War es ein Arzt mit eigener Praxis oder ein im Krankenhaus beschäftigter Arzt?

Ja nu wird aber wild spekuliert hier *g*

Es war sicher sogar ein Notarztwagen...oder nen RTW? :D

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti

 

Ja nu wird aber wild spekuliert hier *g*

Es war sicher sogar ein Notarztwagen...oder nen RTW? :D

Dann wäre die Rückbank stark abgenutzt aber der Beifahrersitz einwandfrei :D Oder hängt das auch wieder von der Schwester ab? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von RS_Borsti

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

 

Es war sicher sogar ein Notarztwagen...oder nen RTW? :D

Dann wäre die Rückbank stark abgenutzt aber der Beifahrersitz einwandfrei :D Oder hängt das auch wieder von der Schwester ab? :confused:

Ja, denn mit der richtigen Schwester wäre zudem auch der Beifahrersitz abgenutzt! :)

am 22. März 2011 um 19:45

Tja, von Garantie kann der Herr labern was er will (hatte gerade eine ähnliche Diskussion mit dem Junior-Chef eines Händlers wegen meiner KTM). Bewegliche Güter unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren, wobei es so ist dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer die Beweislast hat. Diese Gewährleistung kann nur bei einem Privatverkauf im Kaufvertrag für nichtig erklärt werden, wobei es nach der geltenden Rechtssprechung so ist dass ein Kaufvertrag der in einem Geschäftslokal unterzeichnet wird (also auch Kommisssionkäufe) NICHT als Privatverkauf gilt!!!

1. Es ist also IMHO völlig unerheblich was in diesem Fall in den Garantiebestimmungen steht, die Gewährleistung gilt, und somit hat er den Mangel in angemessener Zeit zu beheben.

2. noch lustiger wird die Sache wenn der Mangel offensichtlich bei Kauf schon bestanden hat, dann ist der Vertrag nichtig wenn er dich der Verkäufer nicht darauf hingewiesen hat.

Tipp: schriftliche Zusammenfassung an den Verkäufer, Frist für Nachbesserung, erfüllt er dies nicht -> Rechtsanwalt.

Wenn im Kaufvertrag die Daten den Vorbesitzers stehen und "im Kundenauftrag", dann hat der Händler nur vermittelt und nicht verkauft. Da ändert auch eine zusätzliche Vermittlung einer Garantieversicherung nicht. Der Händler muss keine gesetzliche Gewährleistung bieten. Das wird leider immer mehr zur Mode - aber es gehören immer 2 dazu. In der Regel sind die Autos, die so verkauft werden vieeeel günstiger als vom nächsten Händler mit Gewährleistung, also kann man als Käufer auch nicht sagen, dass man nichts gewusst hat.

Ich würde sagen, Du hast mit den 400 € noch Schwein gehabt, wenn nicht noch mehr kommt.

BMW weiß schon, warum sie keine FZGe über 100000km verkaufen. Das gibt meist immer nur Ärger und man verdient nichts mehr dabei wenn so ein Auto mal länger die Belegschaft in der Werkstatt beschäftigt.

am 22. März 2011 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Wenn im Kaufvertrag die Daten den Vorbesitzers stehen und "im Kundenauftrag", dann hat der Händler nur vermittelt und nicht verkauft. Da ändert auch eine zusätzliche Vermittlung einer Garantieversicherung nicht. Der Händler muss keine gesetzliche Gewährleistung bieten. Das wird leider immer mehr zur Mode - aber es gehören immer 2 dazu. In der Regel sind die Autos, die so verkauft werden vieeeel günstiger als vom nächsten Händler mit Gewährleistung, also kann man als Käufer auch nicht sagen, dass man nichts gewusst hat.

Das ist definitiv falsch, der Händler MUSS Gewährleistung geben, er kann sie aber auf 6 Monate reduzieren. Leute, macht euch ob eurer Rechte schlau und jammert nicht immer daß ihr abgezockt werdet, seid ihr mündige Bürger oder hirnlose Zombies?

Zitat:

Original geschrieben von NieMehrKoreaner

Das ist definitiv falsch, der Händler MUSS Gewährleistung geben, er kann sie aber auf 6 Monate reduzieren. Leute, macht euch ob eurer Rechte schlau und jammert nicht immer daß ihr abgezockt werdet, seid ihr mündige Bürger oder hirnlose Zombies?

Sorry, Du schießt vielleicht etwas schnell und Dein Ton kann vielleicht einen Streit hier im Thread heraufbeschwören, das will doch sicher niemand.

Zunächst ist zu klären, ob der Händler tatsächlich den Kauf nur vermittelt hat, das ist hier ja immer noch nicht klar. Wenn er das auto selbst verkauft oder sogar ein Umgehungsgeschäft getätigt hat, hängt er am Fliegenfänger, sonst halt eher nicht. Ein kaltschäuziger Anwalt wird dann vielleicht versuchen, mit der Maklerhaftung zu kommen, aber ob das klappt, ist fraglich.

Eigentlich ist hier alles gesagt, bis das Verhältnis VERkäufer und Händler aufgeklärt ist.

Kantholz

Zitat:

Original geschrieben von Kantholz

Zitat:

Original geschrieben von NieMehrKoreaner

Das ist definitiv falsch, der Händler MUSS Gewährleistung geben, er kann sie aber auf 6 Monate reduzieren. Leute, macht euch ob eurer Rechte schlau und jammert nicht immer daß ihr abgezockt werdet, seid ihr mündige Bürger oder hirnlose Zombies?

Sorry, Du schießt vielleicht etwas schnell und Dein Ton kann vielleicht einen Streit hier im Thread heraufbeschwören, das will doch sicher niemand.

 

Zunächst ist zu klären, ob der Händler tatsächlich den Kauf nur vermittelt hat, das ist hier ja immer noch nicht klar. Wenn er das auto selbst verkauft oder sogar ein Umgehungsgeschäft getätigt hat, hängt er am Fliegenfänger, sonst halt eher nicht. Ein kaltschäuziger Anwalt wird dann vielleicht versuchen, mit der Maklerhaftung zu kommen, aber ob das klappt, ist fraglich.

 

Eigentlich ist hier alles gesagt, bis das Verhältnis VERkäufer und Händler aufgeklärt ist.

 

Kantholz

So ist es. Zumal wir das Thema Sachmangelhaftung oben auch schon geklärt hatten.

Das Geschäft stinkt auf jeden Fall. Und anscheinend sind sowohl Käufer als auch Verkäufer (der Arzt) etwas naiv daran gegangen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Händler scheinbar vorsätzlich illegal handelt und das ist mit Sicherheit hier kein Einzelfall.

Viel Erfolg dem TE.

Ich weiß ja nicht, was es hier zu diskutieren gibt? Der Verkauf im Kundenauftrag ist eine wasserdichte Möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen. Er muss dann die Vorbesitzerdaten im Kaufvertrag als Verkäufer angeben und einen Hinweis im Kaufvertrag geben, dass es sich um einen Verkauf im Kundenauftrag handelt. Dann kann der Händler unterschreiben und abstempeln und ist trotzdem aus der Gewährleistung raus! Er ist dann kein Verkäufer sondern nur Vermittler, Makler, nenn' es wie Du willst. Hast Du schonmal einen Immobilienmakler gesehen, der Gewährleistung auf eine vermittelte Immobilie bieten musste?

Ob das jetzt gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage, illegal ist es leider noch nicht. Aber wie ich schon geschrieben habe, gehören immer 2 Personen zu so einem Rechtsgeschäft.

Und mit deinen Zombieaussagen solltest Du dich mal zurückhalten, was Du schreibst ist schlichtweg falsch. Der Käufer zieht hier den Kürzeren, das ist im Prinzip eine Gesetzeslücke wenn man es unter Verbraucherschutzaspekten betrachtet.

 

HALLO,das liegt an den beiden vanos Ventilen.Du hast sicherlich noch die alten drin..Die kann man reinigen(BENZIN):Mtte 2008 gabs andere. ODER DU WECHSELS SIE SELBST: HATTE ICH AUCH::: Ist aber nicht schlimm. Fährst eben ohne vanos und weniger Leistung. NATÜRLICH NICHT WOCHENLANG--- EIN VENTIL KOSET 85eu

Der wirkungsvollste Ansatz hier vorzugehen ist imo folgender:

Wenn ich den Sachverhalt auf die schnelle richtig erfasst habe bekommt der Arzt den Händler wegen Betruges dran und dir wäre damit wohl auch emotional geholfen.

Wenn die Tatsachen so stimmen, dann hat der Händler 13.700 Euro bekommen und dem Arzt nur 12.600 als angeblichen Verkaufspreis weitergegeben.

Beauftragt einen Anwalt (nehme an der Arzt hat Rechtsschutzversicherung) und teilt euch die 1100 Euro Differenz fair.

Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft von sich auch noch tätig, wenn der Verdacht aufkommt, dass dies kein Einzelfall war bei diesem Händler. Dann wird es richtig lustig.

Grüße

An den Themenstarter:

Was glaubst du denn wo die 1100 € geblieben sind ? Die hat der Händler - der muss ja auch leben.

So funktioniert das in einer Marktwirtschaft. Außerdem du hast einen 330i für 13700 € geschossen - und jetzt kommst du wegen einer 400 € reparatur und willst dir einen Anwalt nehmen Loooool

Wie alt bist du denn, 18 ?

Bezahl die paar Mark und sei glücklich, an so einem Auto können noch ganz andere sachen kaputt gehen und die gehen dann richtig ins Geld.

Du wusstest doch das du im Auftrag kaufst - wenn du dir keinen BMW leisten kannst warum kaufst du ihn dann?

Hauptsache schön billig

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