ForumE90, E91, E92 & E93
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

BMW 3er
Themenstarteram 22. März 2011 um 14:33

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

 

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

 

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

 

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

 

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

 

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

 

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

 

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

 

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

 

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé :D ).

71 weitere Antworten
Ähnliche Themen
71 Antworten
am 22. März 2011 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

...

der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

...

Und was hat es damit auf sich?

BTW:

Ich finde es sollte für gewerbliche Käufer verboten werden, etwas "im Kundenauftrag" zu verkaufen.

Was soll das, entweder ich gehe zu einem Händler und kaufe es da oder ich kaufe es bei einem Privatmann, der mir dann bitte auch als solcher erkennbar entgegen tritt.

Wenn ich sehe, wieviele Auto in den I-Net Börsen alle "im Kundenauftrag" von Händlern insriert werden, wird mir schlecht!

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

 

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

 

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

 

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

 

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

 

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

 

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

 

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

 

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

 

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé :D ).

am 22. März 2011 um 14:58

Also meiner Ansicht nach eine klare Sache. Dem Händler kann man Täuschung beweisen. Wenn der Fehler schon vorher bestand und dieser nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist, ist die Sache klar. Da würde ich einen Anwald einschalten und gleich auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen. Würde mich selber aber nicht mehr mit dem Ding rumschlagen.

Zitat:

Original geschrieben von andreas_mc

Also meiner Ansicht nach eine klare Sache. Dem Händler kann man Täuschung beweisen. Wenn der Fehler schon vorher bestand und dieser nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist, ist die Sache klar. Da würde ich einen Anwald einschalten und gleich auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen. Würde mich selber aber nicht mehr mit dem Ding rumschlagen.

Ja. 2 Möglichkeiten.

In den sauren Apfel beißen (würde ich mir gut überlegen) oder Anwalt.

Naja, ob man dem Händler was nachweisen kann? Er verkauft ja im Kundenauftrag und eben nicht als Händler.

 

Übrigens ist Dein Problem praktisch der einzige hier nachlesbare, regelhaft auftretende Defekt an den 330i Motoren der 258PS Ausgabe im E90 - ich hatte das auch. Sei froh, damit hast Du jetzt Ruhe.

 

Aus Erfahrung muss ich Dir leider sagen, dass der Fehler NICHT IMMER im Kontrolllinstrument angezeigt wird, ich war damit (wohl gemerkt mit einem typischen Problem des N52 Motors) 4 (in Worten: vier!) Mal bei BMW bis ich dann zu einer Niederlassung bin - die es sofort hatten (man kann drauf warten, wenn die Teile da sind).

 

Solltest Du ihn zurückgeben (Vertragsrücktritt binnen zwei Wochen geht immer soweit ich weiss): Ich gebe meinen 330xi in zwei Wochen bei Stuttgart zurück, Leasing zu Ende.

 

Bin schon ganz traurig, ist eine echte Sahnemaschine :-(

Themenstarteram 22. März 2011 um 15:08

das mit dem im Kundenauftrag ist folgendes:

Ich habe einen Kaufvertrag in dem drin steht: Privatverkauf ......zwischen A und B natürlich ist nicht der Name vom Händler drin sondern der vom Auftraggeber also Privatperson

und bei Sondervereinbarung steht drinnen: TÜV neu + 12 Monate Garantie bei Intec.

Jetzt habe ich die Intec Vertragsunterlagen hergenommen und sieha da:

plötzlich steht den Händler sein Name drin mit Anschrift und allem drum und dran sogar Unterschrift und Firmenstempel!!! ich denke das müsste als Beweis reichen das ich das Auto auch wirklich von ihm gekauft habe oder was meint ihr? bin echt am Verzweifeln...

 

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

das mit dem im Kundenauftrag ist folgendes:

 

Ich habe einen Kaufvertrag in dem drin steht: Privatverkauf ......zwischen A und B natürlich ist nicht der Name vom Händler drin sondern der vom Auftraggeber also Privatperson

 

und bei Sondervereinbarung steht drinnen: TÜV neu + 12 Monate Garantie bei Intec.

 

Jetzt habe ich die Intec Vertragsunterlagen hergenommen und sieha da:

plötzlich steht den Händler sein Name drin mit Anschrift und allem drum und dran sogar Unterschrift und Firmenstempel!!! ich denke das müsste als Beweis reichen das ich das Auto auch wirklich von ihm gekauft habe oder was meint ihr? bin echt am Verzweifeln...

Der Händler hat die Versicherung vermittelt, aber ob das sich auf den Kaufvertrag auswirkt, ist ne andere Frage.

Worum geht´s Dir denn jetzt?

Das Auto zurückgeben oder 400€ bekommen?

Themenstarteram 22. März 2011 um 15:21

also den BMW möchte ich auf keinen Fall zurück geben der is echt schön nur geht es mir um die nach einer Woche enstandenen Kosten und das der Verkäufer es im vorhinein gewusst haben muss, weil das Steuergerät alles ausgespuckt hat wie oft die kontrolllampe und wegen was sie schon geleuchtet hat das kann nicht sein das er das nicht wusste

ich wäre vollkommen mit wenigstens 50/50 zufrieden aber dafür das er mir den rücken so frech gedreht hat muss ich ihn einfach dafür anzeigen auch wenn dabei nichts raus kommt und ich kein Geld sehen werde ...ich bin so frustriert wegen diesem Sch****

400€ sind ja zum Glück noch überschaubar, waren die 13.700€ denn ein guter Preis?

Also erstmal durchatmen :)

Naja, ich bin mir da nicht sicher weil kein Anwalt, aber normalerweise kann man auch von privaten Verträgene eine begrenzte Zeit zurücktreten, frag mal Deinen Anwalt.

Dann drohe damit und Du wirst sehen wie schnell Ihr Euch einigt.

 

Viel Glück und viel Spass trotzdem!

 

N.

Themenstarteram 22. März 2011 um 15:27

also für 13700 war es schon ein sehr gutes Auto vom Arzt gefahren etc scheckheft und so alles vorhanden zustand ist wirklich gut kann ich mich nicht beschweren

Aber frechheit muss nicht sein ......

Hallo,

schau nach, wann der Händler die Garantie abgeschlossen hat?

Dann Bestätigung der Werkstatt bzgl. Fehlerspeicher bei den 2 Fällen zuvor.

Nun hast Du 1 x Intec als Ansprechpartner, da ja "Kundenauftrag", aber Du hast auch den Händler, dem Du mit der Fehlerdiagnose arglistige Täuschung vorwerfen kannst.

Um die anwaltskosten ersteinmal zu sparen, würde ich ihm ein Fax schreiben, mit der bitte die Werkstattkosten zu übernehmen und zu überweisen!

Andernfalls würde ich ernsthaft über eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung in Erwägung ziehen, da du ja nachweisen kannst, dass er die Garantie abgeschlossen hat, als der Defekt bereits aufgetreten war.

Da kommt er auch mit der Kundenauftragnummer nicht mehr raus!

Seitens der Versicherung Intec wäre auch zu überlegen, ob diese nicht den Händler wegen Betrugs anzeigt.

Bevor Du alles ins rollen brings, sieh zu, dass Du das Geld bekommst, andernfalls würde ich alles ins Rollen bringen....

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Willinger

Hallo,

 

schau nach, wann der Händler die Garantie abgeschlossen hat?

Dann Bestätigung der Werkstatt bzgl. Fehlerspeicher bei den 2 Fällen zuvor.

Nun hast Du 1 x Intec als Ansprechpartner, da ja "Kundenauftrag", aber Du hast auch den Händler, dem Du mit der Fehlerdiagnose arglistige Täuschung vorwerfen kannst.

Um die anwaltskosten ersteinmal zu sparen, würde ich ihm ein Fax schreiben, mit der bitte die Werkstattkosten zu übernehmen und zu überweisen!

Andernfalls würde ich ernsthaft über eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung in Erwägung ziehen, da du ja nachweisen kannst, dass er die Garantie abgeschlossen hat, als der Defekt bereits aufgetreten war.

Da kommt er auch mit der Kundenauftragnummer nicht mehr raus!

Seitens der Versicherung Intec wäre auch zu überlegen, ob diese nicht den Händler wegen Betrugs anzeigt.

Bevor Du alles ins rollen brings, sieh zu, dass Du das Geld bekommst, andernfalls würde ich alles ins Rollen bringen....

Gruss

Ich glaub, Du würfelst da einiges durcheinander.

Die Garantie hat der TE abgeschlossen (beim Kauf) und der Händler hat sie lediglich vermittelt.

Der Händler wird sagen, er wusste davon nichts.

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

also für 13700 war es schon ein sehr gutes Auto vom Arzt gefahren etc scheckheft und so alles vorhanden zustand ist wirklich gut kann ich mich nicht beschweren

 

Aber frechheit muss nicht sein ......

Direkt mit dem Vorbesitzer klären!

Wer hat den Kaufvertrag als Verkäufer unterschrieben?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Händler anzeigen E90 330i kauf!!!