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Händler anzeigen E90 330i kauf!!!

BMW 3er
Themenstarteram 22. März 2011 um 14:33

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

 

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

 

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

 

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

 

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

 

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

 

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Die Garantie ist völlig egal, wenn das Auto vom Händler ist.

Es greift die gesetzliche Sachmangelhaftung, die auf 6 Monate verkürzt werden kann und sicherlich wurde.

In diesen 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden vorher NICHT bestand.

 

Das Problem ist allerdings diese Formulierung "im Kundenauftrag". Damit habe ich keine Erfahrung.

 

Unabhängig davon kannst Du sicherlich auf arglistige Täuschung plädieren, auch zivilrechtlich. Am besten einigst Du Dich auf 50-50, wenn das auf die Schnelle machbar ist. Ich weiß, das ist aus Prinzip eigentlich nicht einzusehen, aber alles andere kostet Dich Nerven, die mehr als 200€ wert sind.

 

Ich geh mal davon aus, dass dein "Händler" ein Kieshof mit nem Holzhäuschen oder nem Container drauf ist und die Verkäufer da schwarze Haare haben (Vorurteile olé :D ).

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Zitat:

Original geschrieben von V64Motion

Naja, ich bin mir da nicht sicher weil kein Anwalt, aber normalerweise kann man auch von privaten Verträgene eine begrenzte Zeit zurücktreten, frag mal Deinen Anwalt.

Dann drohe damit und Du wirst sehen wie schnell Ihr Euch einigt.

Das Fernabsatzgesetz hat mit dem Autokauf leider nichts zu tun.

 

Themenstarteram 22. März 2011 um 16:02

der Kaufvertrag ist unterschrieben worden mit

i. A. Name der Sekräterin vom Händler

Wurde ja schon gesagt: sollte ein Anwalt beurteilen können

Hier gehts ja emotional zu...gerade auch vom TE!

Also ob diese Machenschaft mit dem "Kundenauftrag" nun schön ist oder nicht....es scheint eine legitime Weise zu sein, sich als Händler von der Gewährleistung zu drücken. Er verkauft ihn dir nicht, sondern ein privater der natürlich die Gewährleistung auschließen wird. Soweit hast du nichts vom Händler zu erwarten. Die Garantie hat er dir wohl freiwillig mitverkauft...hat hier nix damit zu tun wenn die nicht Zahlen will aufgrund der AGB. Woher willst du ausserdem Wissen dass Gerade der Händler das mit dem Aufblinken der Lämpchen vor paar Tausend Kilometer wissen soll? Der private Verkäufer (wenns ihn überhaupt real gibt) wirds ihm halt nicht gesagt haben oder hats nicht mit bekommen (evtl. älterer Herr usw.)! sehr schwer zu beweisen imho.

Ich will hier nicht die leider oft krummen Machenschaften von den Fähnchenhändler gut heissen aber man sollte bei einem überschaubaren Schaden von 400€ irgendwo auch die Kirche im Dorf lassen. Meinst du der Händler hätte dir den Wagen mit 150tkm für 13.700€ verkaufen können wenn er noch real 6 Monate Gewährleistung hätte geben müssen? Sicherlich nicht....da hätte er anders kalkulieren müssen und dir den Wagen wohl nicht unter 14.500€ verkaufen können. Du hast den Wagen recht günstig bekommen und wusstest dass du bei dem Kundenauftrag auf Gewährleistung verzichtest (wie beim Privatkauf halt). Von daher würde ich sagen stehen die chancen schlecht und wirst wohl auf dem Schade sitzen bleiben. Nur weil irgendein Computer behauptet, vor paar Tausend km hätte xy lämpchen leuchten sollen, halte ich für schwache Beweislage.

Es muss garnicht mal darum gehen das der Händler sich um die Garantie drücken will.

Es wird vielmehr so sein, dass das Rückkaufangebot des Händlers nicht gut war. BMW nimmt Autos die über 100000km haben oder älter als 5 Jahre sind nicht mehr ins eigene Gebrauchtwagen Angebot auf. Die werden an Zwischenhändler weitergegeben und es ist also quasi 2x eine Händlermarge drinnen. So ging es mir bei meinem 1er auch. BMW wollte mir noch 9000 geben und der Händler hat mir gereaten ihn privat zu verkaufen, da er mir aus den oben genannten Gründen keinen gescheiten Rückkaufpreis machen kann. Privat habe ich den Wagen für marktgerechte 13000 verkauft.

In dem Fall des TE hat sich der Händler wohl eben auch noch als Vermittler angeboten. Ob er da nun alles richtig gemacht hat, bleibt offen (per Anwalt abschätzen lassen).

Borsti

Themenstarteram 22. März 2011 um 17:02

Ich habe den im kaufvertrag aufgeführten verkäufer ausfindig gemacht und angerufen er hat mir gesagt er weis nichts von 13700€ zu ihm wurde gesagt das auto sei für 12600 verkauft worden! Wo die restlichen 1100€ sind weis weder der vorbesitzer noch ich!!! oh man habe ich mir ja eine richtige Masche raus gesucht zum Auto kaufen...

Themenstarteram 22. März 2011 um 17:03

dazu weis er nicht davon das sein Name und Anschrift im Kaufvertrag aufgeführt sind ist das nicht lächerlich??

am 22. März 2011 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

dazu weis er nicht davon das sein Name und Anschrift im Kaufvertrag aufgeführt sind ist das nicht lächerlich??

Jetzt wirds spannend :cool: Treff dich doch mal mit dem.. Urkundenfälschung? Betrug?

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

der Kaufvertrag ist unterschrieben worden mit

i. A. Name der Sekräterin vom Händler

*schnüffel*

Zitat:

Ich habe den im kaufvertrag aufgeführten verkäufer ausfindig gemacht und angerufen er hat mir gesagt er weis nichts von 13700€ zu ihm wurde gesagt das auto sei für 12600 verkauft worden! Wo die restlichen 1100€ sind weis weder der vorbesitzer noch ich!!! oh man habe ich mir ja eine richtige Masche raus gesucht zum Auto kaufen...

*riech*

Zitat:

dazu weis er nicht davon das sein Name und Anschrift im Kaufvertrag aufgeführt sind ist das nicht lächerlich??

*schnupper* Hier stinkt's. Und zwar ganz kräftig nach einem sog. Umgehungsgeschäft. Nein, das ist ganz und gar nicht lächerlich, das wäre, wenn tatsächlich die notwendigen Merkmale vorliegen, ein Rechtsbruch.

Wenn der Vorbesitzer ein Netter ist, dann frage ihn, ob Du den Vertrag, den er geschlossen hast, mal sehen oder gar kopieren kannst. Wenn es sich nicht um einen Vermittlungs- sondern einen Kaufvertrag handelt, hast Du gute Chancen, den Händler in die Gewährleistung zu zwingen. Dann bitte unbedingt von einem echten Rechtskundigen beraten lassen - ich bin nicht wirklich einer, aber für mich sieht es erstmal aussichtsreich für Dich aus.

Nur für's Protokoll: war das ein BMW- oder ein sonstiger Händler?

Besten Gruß und dranbleiben! Diese Art von Geschäftsabschlüssen müssen aufhören und das tun sie nur, wenn man sich wehrt!

Kantholz

P.S.: EUR 400,- sind keine Peanuts. Dafür läßt wohl keiner, der so ein Auto kauft, die Kirche im Dorf.

Themenstarteram 22. März 2011 um 17:44

Danke für eure Antworten!!!

Also es war ein modernes Bosch Diagnose gerät es ist ein 3 seitiges Protokoll welches ich mir sofort ausdrucken lassen habe. Das mit dem Umgehungsgschäft werde ich mit meinem Anwalt auch besprechen und ihn darauf aufmerksam machen. Ich werde morgen gleich mit all den Unterlagen die ich habe zur Polizei gehen und eine Strafanzeige erstatten!

Ich habe den Vorbesitzer nach Unterlagen gefragt er hat mir nur mitgeteilt er habe für die 12600€ keine quittung erhalten und er durfte nicht erfahren wer das Auto gekauft hat und als er nachgefragt hat warum wurde ihm gesagt: Aus Datenschutzgründen!! zum glück gibt es sowas wie dasörtliche.de oder dastelefonbuch.de womit ich den vorbesitzer glücklicher weise ausfindig machen konnte

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

Ich habe den Vorbesitzer nach Unterlagen gefragt er hat mir nur mitgeteilt er habe für die 12600€ keine quittung erhalten und er durfte nicht erfahren wer das Auto gekauft hat und als er nachgefragt hat warum wurde ihm gesagt: Aus Datenschutzgründen!!

Langsam! Das klingt ja wirklich so, als haben die beiden einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, dann kannst Du dem Händler nichts. Denn warum sollte den ursprünglichen Halter interessieren, wer sein Auto gekauft hat und für welchen Preis, wenn es kein Vermittlungsgeschäft war?

Das solltest Du ganz dringend klären, bevor Du zur Attacke bläst, sonst läufst Du Stirn voran vor den Pfosten und teuer wird's ggfs. auch noch für Dich. Laß' die Anzeige besser den Anwalt machen, wenn er sie für richtig hält.

Kantholz

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef

Ich finde es sollte für gewerbliche Käufer verboten werden, etwas "im Kundenauftrag" zu verkaufen.

Wenn ich sehe, wieviele Auto in den I-Net Börsen alle "im Kundenauftrag" von Händlern insriert werden, wird mir schlecht!

Man kann sich doch als Kunde ganz einfach davor schützen, in dem man solche Angebote direkt aussortiert.

Ich bin sogar schon soweit gegangen, daß ich Kaufverhandlungen mit dem Händler abgebrochen habe, als ich im Gespräch erfahren mußte, daß das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde.

Händlerverkauf im Kundenauftrag --> für mich als Käufer ein absolutes No-Go!

Themenstarteram 22. März 2011 um 18:14

Also der Vorbesitzer wusste von die 13700´€ nichts die ich gezahlt habe, der händler hat ihm gesagt das Auto sei für 12600 € verkauft worden. Einen Vertrag oder sonst was haben die untereinander nicht gemacht.

Was meinst du eig mit "ggf. kann es für mich teuer werden? meinste jetzt die dadurch enstehende Anwaltskosten weil ich bin komplett Rechtsschutzverischert da mache ich mir keine Sorgen..

am 22. März 2011 um 18:36

Ich kapiere diese Seitenlangen Forenthemen nicht, entweder du hast eine Rechtschutzversicherung oder nicht, wenn du eine hast was verschenkst du deine Zeit hier nimm dir einen Termin beim Anwalt der kümmert sich dann für dich um ALLES.

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

hallo gemeinde

 

wie schon der Titel sagt....

habe mir vergangen Mittwoch bei einem händler einen e90 330i gekauft für 13700€ inkl 1 Jahr gebrauchtwagengarantie von Intec GmbH!!! der händler hat mir das auto angeblich im kundenauftrag verkauft

so gestern auf dem weg zur Arbeit geht plötzlich die Motorkontrolllampe an darauf hin bin ich zu einer Werkstatt und habe es sofort auslesen lassen Ergebniss:

-vanos magnetventil

-signal kurbelwelle zu nockenwelle plausibel

-signal kurbelwelle zu nockenwelle ausser Bereich

So der ganze Spaß kostet mich ca 400€ und die Intec übernimmt es nicht weil Sensoren nicht in der Garantie inbegriffen sind!!! habe darauf hin sofort meinen Händler angerufen er sagt mir:

Und was willst du jetzt von mir du hast Garantie bei Intec gehe dort hin und legt auf!!!!

Ich habe den Bmw bei 146.000km gekauft und lt bosch Diagnose habe ich schwarz auf weiß das der Fehler zuvor schon bei 144.800 und 145.200 auch aufgetreten ist

Kann ich den Händler wegen Arglistig verschwiegener Mängel anzeigen? und ich möchte auch zivilrechtlich vorgehen habe eine RSV...

Zitat:

Original geschrieben von 525turbodiesel

also für 13700 war es schon ein sehr gutes Auto vom Arzt gefahren etc scheckheft und so alles vorhanden zustand ist wirklich gut kann ich mich nicht beschweren

Leute was glaubt Ihr? Dass der Wagen nur mit sterilen Handschuhen angefasst wird? Oder dass Schwester Stefanie den Wagen abends nochmal einseift? 

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