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H - Kennzeichen für "heftigen Umbau" ?

Porsche 944
Themenstarteram 18. Juni 2020 um 9:00

Hallo. Mir ist ein Porsche 944, Baujahr `84 angeboten worden, der optisch auf Porsche 968 (JB Cardesign Bodykit) umgebaut worden ist, welcher ein "H-Kennzeichen" hat !

Wir kennen das ja. "Zeitgenössisches Tuning" ist für das "H" erlaubt. Das heißt in der Regel, dass der Umbau zur Bauzeit des Fahrzeuges möglich gewesen sein muß. Nun ist der angebotene 944 von 1984 und der 968 kam erst 1991 raus … Der Umbau suggeriert also ein Fahrzeug, dass es erst im darauf folgenden Jahrzehnt gegeben hat …

Das verstehe ich nicht und fragte den Anbieter. Er zögerte erst und argumentierte dann, dass es die

"10 Jahre davor und 10 Jahre danach - Regel" gibt. Sein 944 ist von 1984 und der 968 kam 1991. Also würde das gehen …

Ich finde das sehr merkwürdig. Überzeugt euch seine Argumentation ?

Beste Antwort im Thema

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder ggfs Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.

Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig. "

 

Ergo: Was innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt ist, braucht nicht zeitgenössisch zu sein. So meine Lesart.

 

Ich schätze deine Beiträge sehr und kann auch ganz gewiss nicht mitstinken, aber in dem Punkt würden wir beide zusammenrasseln. :D

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Zitat:

@bengs111 schrieb am 19. Juni 2020 um 07:11:34 Uhr:

Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen wäre ist erlaubt.

Damit es zeitgenössisch ist, muss es auch (in der damaligen Zeit) "üblich" gewesen sein.

Das ist allerdings ein dehnbarer Begriff, und der wird (wie so vieles bei der Oldtimer-Einstufung....) auch in der Praxis mehr als eifrig gedehnt.

Sorry, aber da muss ich dir widersprechen. Von "üblich" steht afaik nichts im Anforderungskatalog.

Der Begriff "zeitgenössisch" ist dort nicht näher definiert, stimmt.

Aber dafür gibt es ja die AKE-Arbeitsanweisung (die für alle Prüforganisationen verbindlich ist), und die definiert:

"Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeugnis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen. Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass

ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist. "

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder ggfs Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.

Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig. "

 

Ergo: Was innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt ist, braucht nicht zeitgenössisch zu sein. So meine Lesart.

 

Ich schätze deine Beiträge sehr und kann auch ganz gewiss nicht mitstinken, aber in dem Punkt würden wir beide zusammenrasseln. :D

Zitat:

Nicht zeitgenössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist.

Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

Ergo: Was innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt ist, braucht nicht zeitgenössisch zu sein. So meine Lesart.

Ja. Der Begriff zeitgenössisch könnte auch "üblich" lauten. Heißt auch, dass der hier diskutierte Umbau nicht zwingend üblich war und wenn er heute erfolgt wäre, könnte das H verweigert werden.

Ich zitiere noch mal nur den entscheidenden Satz:

 

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2020 um 00:32:56 Uhr:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder ggfs Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."

Für mich klingt das eindeutig.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juni 2020 um 00:32:56 Uhr:

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder ggfs Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.

Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig. "

Ergo: Was innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt ist, braucht nicht zeitgenössisch zu sein. So meine Lesart.

Grundsätzlich richtig:

Nicht zeitgenössische Umbauten müssen entweder in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt sein oder vor mindestens 30 Jahren.

Zeitgenössische Umbauten (also solche, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung "üblich" waren) dürfen auch später durchgeführt worden sein.

Im vorliegenden Fall könnte man ggf. über den alten Fahrzeugbrief (der hoffentlich noch vorhanden ist?!) prüfen, wann der Umbau erfolgt ist. Wenn der nicht innerhalb der ersten zehn Betriebsjahre erfolgt ist sollte man im nächsten Schritt prüfen, wann das verbaute Bodykit auf dem Markt gekommen ist.

 

Dann haben wir anscheinend nur aneinander vorbei geschrieben. :)

Mir würden da schon ein paar unübliche zeitgenössische Lösungen einfallen, z.B. kannte ich mal jemanden, der in den 60ern einen Simca Ariane V8 und später dann noch einen BMW 502 Cabrio auf Mercedes Diesel umgebaut hat. So viele wird es davon nicht gegeben haben, wäre aber H-Konform, so lange der Erbauer als Zeuge noch lebt, da bin ich mir allerdings jetzt nicht so sicher, er wäre jetzt Ende 80.

Mir würde spontan - ok, nicht so offensichtlich - der DKW Munga einfallen. Was hat man da nicht alles an Motoren eingebaut...

Auch Jaguar mit US-V8 waren immer sehr beliebt, da der von Haus aus schon das TH400 eingebaut hat, von daher passt das relativ leicht.

Und dann gibt es auch ganz wilde Umbauten:

28006413006_807ae066f6_b.jpg

Das Ding habe ich sogar mal im Original gesehen, fuhr lange Zeit mit SL-Kennzeichen rum. Saubere Arbeit.

Und der Munga war mit nachgerüsteten 4-Taktern zeitweise häufiger als original, absolut zeitgenössisch, ich würde schon fast von Kleinserie sprechen. Es gab auch fertige Adapterplatten für Ford V4, Opel OHC und ich glaube auch für den Passat/Audi-Motor, am Ende wurden ja sogar noch Diesel-Umbauten gemacht.

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 20. Juni 2020 um 20:0:45 Uhr:

Das Ding habe ich sogar mal im Original gesehen

Ich auch mehrfach, bei genauerem Hinsehen passen die Proportionen aber nicht so ganz. Vor allem, wenn man gerade ungläubig am Glotzen ist an der Ampel und er beim Losfahren den Diesel unter der Haube nicht mehr verhehlen kann. Basis für das Auto war ein W123 T. Aber der Besitzer hat sich richtig Mühe gemacht, das muss man ihm lassen.

Schön finde ich ihn auch nicht, das halte ich bei der Idee auch für unmöglich, die Formen passen einfach nicht zusammen. Aber handwerklich sehr gut gemacht.

Bis der Artz kommt. ;D

https://www.autozeitung.de/artz-kadett-193688.html

Günter Artz ist vor nicht allzu langer Zeit gestorben, nachdem er lange Zeit ein Pflegefall war. Er hatte seine demente Mutter getötet und anschließend versucht, sich das Leben zu nehmen.

Aber die Nordstadt-Story ist bemerkenswert ; mit den Abmahnungen von VW konnte man wohl die halbe A7 pflastern. :D

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