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gutachten nach unfall - mini zahlbetrag

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 14:47

hallo

mir is eine hinten reingefahren

man sah nix großes

nur nen 20-30cm kennzeichen(halter) abdruck an meiner stossie in form eines kratzers und die stossie saß im radkasten net mehr ganz perfekt also der übergang/spaltma0

nachher hab ich genauer geguckt

und die stossie war etwas eingerissen rechts am/neben dem diffusor, wobei das evtl. auch vorhher schon war

nun war der gutachter der gegnerischen vers. da

er meinte die brüche kämen net von dem unfall und ne neue stossie gibts nicht

pralldämpfer wären net "beschädigt"

ende vom lied:

322 ohne steuer 373 mit steuer

75€ montage

247€ lack

 

jetzt hab ich nur das problem dass mir JEDER sagt dass ich hätte mehr bekommen müssen

also passt dat oder passt dat nich ?

p.s. m technik stossie

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48 Antworten

Passt nicht und die Pralldämpfer haben garnichts zu sagen.

Mein Träger im Kofferraum war Matsche und die Pralldämpfer waren völlig in Ordnung.

Das war völlige Absicht das er den Preis so runter drückte.

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 15:26

habe mal die fotos hochgeladen

es war wirklich ein sehr dezenter anstoss

ich hab aus reflex gasgegeben

so dass sie mir reinfuhr während ich auch fuhr :D

war nur leichte titsch so

http://home.arcor.de/tranquilityspace/2005_0920tiunfall/

Re: gutachten nach unfall - mini zahlbetrag

 

Zitat:

Original geschrieben von tranquility

...

nun war der gutachter der gegnerischen vers. da

...

Das war schonmal der erste Fehler! Der Gutachter der gegenerischen Versicherung hat bei einem Haftpflichtsschadensfall, schonmal garnichts an deinem Auto zu suchen, vorausgesetzt die Schuldfrage ist einwandfrei geklärt. Dieser Gutachter hat immer das Bestreben den Schaden, für "seine" Versicherung, so gering wie möglich zu halten. ;)

Und da kommt es schon häufig vor, das diese Gutachter das ein oder andere eben nicht ersetzen lassen, was ein freier KFZ-Sachverständiger wohl als Neuteil notiert hätte!

Ich schätze mal die gegnerische Versicherung ist die Allianz

Ich würd meine Versicherung anrufen und sagen das du dem Gutachter der Versicherung nicht traust.Und das du gerne einen unabhängigen haben möchtest

Das wird dann das Problem geben, dass die gegnerische VS den freien Gutachter nicht bezahlen will, da ja schon ein Gutachten vorliegt, so deren Argumentation ;), hab das schon 100 mal erlebt...

Re: Re: gutachten nach unfall - mini zahlbetrag

 

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

[...]Der Gutachter der gegenerischen Versicherung hat bei einem Haftpflichtsschadensfall, schonmal garnichts an deinem Auto zu suchen, [...]

[...]

Ich schätze mal die gegnerische Versicherung ist die Allianz

Moin,

als Schadenregulierer der Allianz (:D, jedoch nicht für KFZ-Schäden) muss ich Dir da widersprechen.

Die gegnerische Versicherung hat sehr wohl das Recht das Fahrzeug durch einen eigenen Gutachter in Augenschein nehmen zu lassen.

Wenn ich mir die Fotos so ansehe, dann scheint die Dame die Stossstange mittig getroffen zu haben; dadurch sind die Kratzer im Bereich des Diffusoransatzes nicht zu erklären; es ist also so, dass eine erhebliche Vorschädigung der Stossstange vorgelegen hätte und vor diesem Hintergrund erscheint mir das Angebot der gegnerischen Versicherung als relativ grosszügig.

Vielleicht haben wir hier ja noch einen ausgewieseneren Experten als mich, was die Fahrzeugtechnik angeht.

Beste Grüße

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 15:54

Re: Re: gutachten nach unfall - mini zahlbetrag

 

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

Ich schätze mal die gegnerische Versicherung ist die Allianz

richtig

 

also afaik darf man den gutachter erst selbstbestimmen wenn schaden gröäßer 700€ oder sowas

ehm

ja

ich denke nur dass ich jetzt aus der nummer nicht mehr rauskomme

ohne höhere verluste zu machen

@ Roland

ist das nicht schei**egal ob ein vorschaden vorliegt ?

edit:

war bei der dekra

und diue sagten mir auch dass ich keinen anspruch auf neuteile habe.

aber ist den das oben genannte als rechnugn i nordnung fürs lackieren und montage ?

am 20. Oktober 2005 um 15:58

Also du hast auf jeden Fall das Recht, zu einem freine Sachverständigen zu gehen. Besser wärs natürlich, wenn du das vorher schon gemacht hättest, bevor der fremde Gutachter bei dir vor der Tür steht. Am besten gehst nochmal zu nem anderen Gutachter und lässt dir ein VERGLEICHSGUTACHTEN erstellen. Bist du denn rechtschutzversichert? Wenn ja, würd ich das gleich mal übern Anwalt laufen lassen.

Gruss Patrick

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 16:01

rechtschutz über eltern glaub ich

ehm...

anwalt ?

ist das nicht zu viel action ?

nicht dass ich nachher mit noch weniger da stehe ?

wie ist das eigentlich wenn der kratzer auspolierbar ist ?

und das vergleichsgutachten ? da scheissen die doch drauf

haben ja ihr eigenes

dann machen die wieder eins :D

ich teilte der vers. den schaden mit, den man bei bmw grob geschöttz hatte

darauf hin sagte der vers. mann mir, dass sie dann jemanden vorbeischicken

war nie die rede davon dass ich jemanden auswählen kann usw,.

habe aber auch nicht gefragt

@ Roland

Natürlich kann ein Gutachter der geg. Versicherung das Auto anschauen, aber im Haftpflichtfall hat der Geschädigte die frei Wahl des Gutachters, kann sogar zum Anwalt gehen und diesen mit der Unfallabwicklung beauftragen!

Die Allianz ist in der Branche bekannt für solche Spielchen, ich hab das oft genug beruflich erlebt!

@ tranquility

 

Vorschäden sind nicht egal, meist kommt da dann eine "Neu Für Alt" Regelung in Frage, kommt aber wiederum auf den Gutachter an! ;)

Rauskommen wirst du da wohl nimmer und mußt die Kröte schlucken

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 16:06

ja

also für 322€ v.s. 400€ mach ich mir da jetzt keinen stress mehr mit

aber wenn ich sonst neue stossie und so bezahlt bekomme

und komme dann auf 600 oder 800€

dann lass ich die puppen tanzen

aber da habe ich keine aussichten drauf nehme ich an ?

Hmm...glaube kaum das du da jetzt noch was machen kannst, ohne das die Sache vor Gericht geht.

Themenstarteram 20. Oktober 2005 um 16:14

ja das ist die frage......

wenn ich chancen auf 800€ hab anstatt 320 dann geh ich vor gericht

wenn es aber nur chancen auf 400 sind

dann is mir das zu nervig

was kann denn im schlimmsten fall passieren

kratzer ist z.b. auspolierbar, stoßstange hat vorschäden

nachher zahlen die dann nur 50€

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

Die Allianz ist in der Branche bekannt für solche Spielchen, ich hab das oft genug beruflich erlebt!

Ich denke da wird eher andersherum ein Schuh draus: die Branche ist für Ihre Spielchen bekannt und die Versicherer wehren sich inzwischen gegen die Abzocke im Unfallgeschäft.

In Bremen gab es mal einen Händler (und das ist kein Einzelfall!!), der hat bei Kunden eine Inspektion gemacht und der Versicherung eine Rechnung für den Tausch einer Glasscheibe geschickt.

@tranquility

der Vorschaden ist dahingehend relevant, dass der gegnerische Versicherer nur die Kosten tragen muss für eine Reparatur, die das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall versetzt. Hierbei kann für ein bereits defektes Bauteil sogar eine Leistung komplett verweigert werden, wenn die alten Beschädigungen einen erheblichen Umfang gehabt haben.

Das Lackieren einer Stossstange sollte für die angebotene Entschädigung in einem Fachbetrieb möglich sein. Du hast ja die Chance die Reparatur ausführen zu lassen und der Versicherung dann auch die Rechnung einzureichen.

Beste Grüße

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