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Gutachten LLK

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 13:07

Kann mir jemand sagen ob man einen großen LLK eintragen lassen muß oder ob solche Teile befreit sind?

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26 Antworten
am 2. Dezember 2003 um 13:12

Also ich würde sagen befreit.

Wer ist anderer Meinung??

Gruß Glen

Alles was die Leistung des Fahrzeugs um ca. 3-4% erhöht (Toleranz), muss eingetragen werden sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Aber ob die beim TÜV wissen welcher LLK am TT verbaut ist wage ich zu bezweifeln.

cu

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 13:32

naja das teil ist ja schon ziemlich auffällig und andere teile wie luftfilter müssen ja auch eingetragen werden obwohl sie die leistung auch nicht um mehr als 4% erhöhen.

Da geht s dann um die Lärmbelästigung

cu

Wie soll den ein großer LLK Lärm verursachen?

Gruß

Manuel

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

Wie soll den ein großer LLK Lärm verursachen?

Gruß

Manuel

Oh Mann,

anderer Luftfilter -> mehr Lärm -> eintragen

LLK-> nichts mehr Lärm -> ggf. nicht eintragen

Das manchen noch nicht mal einen einfachen Lesetransfer schaffen ;-))

So long, Ralf - der gelbe ABT ;-)

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 15:16

Weiß es denn jemand genau ob das Teil eingetragen werden muß.

Ich denke auch dass man es nicht muß aber wissen ist was anderes als mutmaßen.

Es gibt ja renommierte Tuner die bieten Umbaukits an!

Außer einer Einbauanleitung ist da nichts dabei. Deswegen würde ich sagen NEIN!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 16:14

das dachte ich mir auch, bei forge oder oct ist auch kein gutachten dabei und das sind ja nun renomierte tuner.

am 2. Dezember 2003 um 16:15

Das mit der Tolleranzgrenze ist so nicht ganz richtig.

Die liegt nämlich bei 10% der Serienleistung.

3-4 % wäre ja auch ein bischen wenig weil Leistungsunterschiede schon im Serienzustand mit einkalkuliert werden. Sonst wäre ja ein TT mit Serie 180 PS mit 186 PS schon nicht mehr Verkehrstauglich.

Gruß Glen

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 16:17

10% dürfte bei dem LLK aber trotzdem kritisch werden.

Das Teil mußt Du leider eintragen lassen, es sei den Du hast eine ABE (was ich mal nicht glaube).

Guckst Du hier:

http://www.tunerportal.de/Recht.html

Themenstarteram 2. Dezember 2003 um 16:43

Das hilft mir leider auch nicht unbedingt weiter, weil es auch Ausnahmen gibt, Domstrebe ist ist so ein Beispiel.

Nur hebt eine Domstrebe ja nun nicht die Motorleistung an, oder?

Wenn Du aber schon die Aussagen der Leute hier anzweifelst bzw. die Infos in dem Link, mußt Du wohl oder übel jemanden Fragen dem Du vertrauts (z.B. Deinen Anwalt).

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